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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Beschlossen

Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege

Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/1511

Was ändert sich?

Pflegefachkräfte dürfen künftig bestimmte bisher Ärzten vorbehaltene Leistungen eigenverantwortlich erbringen. Bei Pflegegrad 4 oder 5 ist der Beratungsbesuch nur noch zweimal statt viermal im Jahr nötig, und Pflegegeld läuft bei Unterbrechungen bis zu acht Wochen weiter.

Ab wann: Im Wesentlichen am 1. Januar 2026; Teile zu digitalen Pflegeanwendungen und zur Abrechnung am 1. Juli 2026, Artikel 2 am 1. Januar 2027, eine Regelung rückwirkend ab 1. Juli 2025KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

In Kraft
Stand: In Kraft, Stufe 5 von 5

Beratungsstand laut DIP: Verkündet

Ausschuss
dafür: CDU/CSU, SPD · dagegen: AfD · Enthaltung: Grüne, Linke

Verkündet am 29. Dezember 2025 im BGBl I 2025, 371. In Kraft seit 1. Januar 2024 (einzelne Teile zu anderen Terminen)

Worum geht es?

Umfangreiche Regelungen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für professionelle Pfleger und der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, insbes. betr. Befugnis zur Heilkundeausübung …

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durch Pflegefachpersonen, eigenverantwortlich erbrachte Leistungen der ärztlichen Behandlung, Stärkung der Vertretung der Pflegeberufe auf Bundesebene, Entwicklung von Empfehlungen für einen Muster-Scope of Practice und Mindestanforderungen an Weiterbildungen, Umsetzung und Erweiterung des Personalbemessungsverfahrens für vollstationäre Pflegeeinrichtungen, Stärkung der Rolle der Kommunen und Verbesserung der Zusammenarbeit mit den Pflegekassen, Förderung der Zusammenarbeit in regionalen Netzwerken und im Bereich Selbsthilfe, Verfahrensoptimierungen für die Vergütungsverhandlungen bei Pflegeeinrichtungen, pflegerische Versorgung in gemeinschaftlichen Wohnformen, Beratungen für Pflegebedürftige, digitale Pflegeanwendungen, Entbürokratisierung bei der Beantragung von Pflegeleistungen, Weiterentwicklung der Qualitätssicherung, Ärzte im vertragsärztlichen Notdienst, Speicherung von Gesundheitsdaten in der elektronischen Patientenakte, digitale Transformation u.a.; Änderung von 10 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung Beschlussempfehlung des Ausschusses: zahlreiche Änderungen und Klarstellungen betr. Legaldefinition und Leistungserbringung durch Pflegefachpersonen, Ersatzpflege bei Verhinderungspflege, Pflegequalität in gemeinschaftlichen Wohnformen, Personalsituation in vollstationären Pflegeeinrichtungen, Pflegeberufsorganisationen, Kostensenkung bei Krankenkassen, Zugang zur GKV nach dem 55. Lebensjahr, Finanzierung des Innovationsfonds, Weiterbildungsambulanzen, Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds, Identifizierungsverfahren für Versicherte, Telematikinfrastruktur, Qualitätssicherung der Pflegekräftegewinnung aus dem Ausland, finanzielle Stabilisierung der GKV u.a., Folgeänderungen, redaktionelle Anpassungen und Korrekturen; Änderung weiterer 2 Gesetze und 1 Rechtsverordnung Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses: zeitlich begrenzte Aussetzung der Meistbegünstigungsklausel in der Krankenhausvergütung für 2026, damit Begrenzung der Anstiege der Landesbasisfallwerte sowie des Budgets der psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäuser auf die durchschnittliche Kostenentwicklung, Ausgleich der Maßnahmen durch Erhöhung der Ausgangsgrundlage für die Vereinbarung des Landesbasisfallwerts für 2027 Protokollerklärung der Bundesregierung zum Vermittlungsverfahren: Zusage der unverzüglichen Anpassung der vereinbarten Regelungen zu psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken in der Pflegesatzverordnung, Beibehaltung des Ziels der kurzfristigen Stabilisierung der Finanzen der GKV bei gleichzeitig hochwertiger Versorgung ohne Vorgriff der Ergebnisse der FinanzKommission Gesundheit, unbegrenzte Refinanzierung der Tarifsteigerungen in Krankenhäusern auch im Jahr 2026 einschließlich Pflegepersonalkosten in der unmittelbaren Patientenversorgung, Beteiligung des Bundes an Transformations- und Reformaufgaben sowie weitere Finanzierungszusagen

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

1. Bund, Länder und Gemeinden Für den Bund entstehen einmalige Kosten in Höhe von rund 110 000 Euro. Der Mehrbedarf an Sach- und Personalmitteln ist finanziell und stellenmäßig im Einzelplan 15 dauerhaft und vollständig auszugleichen. Für die Träger der Beihilfe ergeben sich aus den Leistungsanpassungen insgesamt mittelfristig Minderausgaben in Höhe von rund 11,5 Millionen Euro jährlich. …

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Beim Bundesamt für Soziale Sicherung entsteht durch die Erweiterung der Prüfungen ein Mehraufwand in Höhe von einer Stelle im gehobenen Dienst und jährlichen Personalkosten in Höhe von 180 000 Euro. Die Stelle wird gemäß § 46 Absatz 6 Satz 7 SGB XI (für den Bereich der Pflegekassen) bzw. § 274 Absatz 2 SGB V (für den Bereich der Krankenkassen) durch die Krankenkassen refinanziert. 2. Soziale Pflegeversicherung Für die soziale Pflegeversicherung ergeben sich mittelfristig insgesamt Minderausgaben von rund 328 Millionen Euro jährlich. 3. Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) Das Modellprojekt zur Behandlung von Patienten mit pädophilen Sexualstörungen wird pro Kalenderjahr mit 5 Millionen Euro gefördert. Es entstehen deshalb einmalige Kosten für die GKV in Höhe von jeweils 5 Millionen Euro im Jahr 2026 und im Jahr 2027. Durch die Streichung des Erfordernisses eines elektronischen Heilberufs- oder Berufsausweises als Zugriffsvoraussetzung für Hilfsmittelerbringer und für die übrigen Zugriffsberechtigten auf das E-Rezept kommt es zu bei den gesetzlichen Krankenversicherungen zu Einsparungen von ca. 18 Millionen Euro alle fünf Jahre. Die Fortschreibung der Anzahl der Kindkranktage nach § 45 Absatz 2a SGB V auch für das Jahr 2026 führt zu Mehrkosten der gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe eines mittleren zweistelligen Millionenbetrages für das Jahr 2026 gegenüber einem ersatzlosen Wegfall der Regelung. Durch die Regelungen zur elektronischen Ersatzbescheinigung kommt es zu Einsparungen bei der gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von 3 Millionen Euro jährlich.

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Der jährliche Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger beträgt etwa 53 000 Euro. Demgegenüber entstehen jährliche Entlastungen in Höhe von rund 680 000 Stunden und ca. 1,5 Millionen Euro. Dazu kommen durch mehrere Regelungen zusätzliche Entlastungswirkungen, die aktuell noch nicht beziffert werden können. …

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E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Der Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft beträgt jährlich etwa 246 000 Euro, der einmalige Erfüllungsaufwand etwa 176 000 Euro. Dem stehen jährliche Entlastungen in Höhe von etwa 98,3 Millionen Euro gegenüber, sodass rund 98,1 Millionen Euro als Entlastung im Sinne der „One in, one out“-Regel zu berücksichtigen sind. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Von den oben genannten Einsparungen des jährlichen Erfüllungsaufwands der Wirtschaft gehen ungefähr 58 Millionen Euro auf Einsparungen bei Bürokratiekosten durch vereinfachte oder wegfallende Informationspflichten zurück. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung 1. Bund Für den Bund entsteht kein signifikanter Erfüllungsaufwand. Die Beihilfefestsetzungsstellen des Bundes werden jährlich um rund 325 000 Euro entlastet. 2. Länder und Kommunen Ländern und Kommunen entsteht kein signifikanter Erfüllungsaufwand. Die Beihilfefestsetzungsstellen der Länder werden jährlich um rund 488 000 Euro entlastet. 3. Sozialversicherung Der jährliche Erfüllungsaufwand für die Sozialversicherung beträgt etwa 1,1 Millionen Euro, der einmalige Erfüllungsaufwand etwa 0,24 Millionen Euro. Dem stehen zu erwartende jährliche Entlastungen in Höhe von rund 40,65 Millionen Euro gegenüber.

Weitere Kosten

Für die private Pflege-Pflichtversicherung ergeben sich entsprechend ihrem Anteil an der Gesamtzahl der Pflegebedürftigen von rund 7 Prozent unter Berücksichtigung des Anteils der Beihilfeberechtigten mittelfristig Minderausgaben von rund 11,5 Millionen Euro jährlich. …

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Auswirkungen auf Löhne und Preise, insbesondere aber auf das Verbraucherpreisniveau, ergeben sich nicht. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 8. September 2025 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/1511 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht15. August 2025 · BR-Drs. 365/25
  2. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht8. September 2025 · BT-Drs. 21/1511
  3. Bundestag: 1. Lesung11. September 2025 · BT-PlPr. 21/21
  4. Bundesrat: 1. Durchgang26. September 2025 · BR-PlPr. 1057
  5. Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung5. November 2025 · BT-Drs. 21/2641
  6. Bundestag: 2. Lesung6. November 2025 · BT-PlPr. 21/37
  7. Bundestag: 3. Lesung6. November 2025 · BT-PlPr. 21/37
  8. Bundesrat: 2. Durchgang21. November 2025 · BR-PlPr. 1059
  9. Bundestag: Vermittlungsvorschlag17. Dezember 2025 · BT-Drs. 21/3311
  10. Bundesrat: Sitzung19. Dezember 2025 · BR-PlPr. 1060
  11. Bundestag: Abstimmung über Vermittlungsvorschlag19. Dezember 2025 · BT-PlPr. 21/51
  12. Bundestag: Protokollerklärung/Begleiterklärung zum Vermittlungsverfahren19. Dezember 2025 · BT-PlPr. 21/51
  13. Bundesrat: Protokollerklärung/Begleiterklärung zum Vermittlungsverfahren19. Dezember 2025 · BR-PlPr. 1060
  14. Im Bundesgesetzblatt verkündet29. Dezember 2025

Im Bundestag gesagt

30 Reden an 2 Sitzungstagen.

Alle Rednerinnen und Redner
Quelle: Deutscher Bundestag – DIP, Plenarprotokolle.