- Recht und Justiz
Gesetz zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit
Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/1509
Was ändert sich?
Bei ausgewählten Amtsgerichten kann man Geldforderungen bis 5.000 Euro künftig online einklagen – mit digitalen Formularen, Videoverhandlung und niedrigeren Gerichtskosten. Die Nutzung ist freiwillig, der Papierweg bleibt möglich.
Ab wann: Am Tag nach der Verkündung; einzelne Artikel am 1. Januar 2026. Wo das Online-Verfahren gilt, legen die Länder per Rechtsverordnung fest.KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
In KraftBeratungsstand laut DIP: Verkündet
- Ausschuss
- dafür: CDU/CSU, SPD, Grüne · dagegen: AfD, Linke
Verkündet am 22. Dezember 2025 im BGBl I 2025, 349. In Kraft seit 23. Dezember 2025 (einzelne Teile zu anderen Terminen)
Worum geht es?
Erprobung eines zivilgerichtlichen Online-Verfahrens an Pilotgerichten: Beschränkung auf Zahlungsklagen vor ausgewählten Amtsgerichten im Bereich niedriger Streitwerte, Klageeinreichung mittels digitaler Eingabesysteme und …
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Plattformlösungen, Datenübermittlung über OZG-Nutzerkonten oder das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA), Bereitstellung eines Bund-Länder-Justizportals für Online-Dienstleistungen, Erprobung weiterer digitaler Eingabesysteme für Rechtsantragstellen, Vorgaben zur Bundeseinheitlichkeit, Barrierefreiheit und Benutzerfreundlichkeit sowie zum Datenschutz, Freiwilligkeit der Verfahrensnutzung und Nutzungspflicht, Antrag auf mündliche Verhandlung, Reduzierung der Gerichtskosten, Abschaffung von De-Mail als sicherer Übermittlungsweg, 10-jährige Erprobungsphase mit Gesetzesevaluation 4 und 8 Jahre nach Inkrafttreten, ggfs. spätere Aufhebung der Erprobungsregelungen; Änderung §§ 130a und 495 sowie Einfügung §§ 1121 bis 1136 (Buch 12) Zivilprozessordnung, Änderung zahlr. §§ in 14 weiteren Gesetzen sowie 4 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Einführung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit Digitalstrategie der Bundesregierung "Gemeinsam digitale Werte schöpfen" vom 25.04.2023 Bund-Länder-Digitalgipfel der Justizminister vom 30. März 2023 sowie vom 10. November 2023 Abschlussbericht der Länderarbeitsgruppe "Legal Tech: Herausforderungen für die Justiz", 2019 ; OLG-Diskussionspapier zur Modernisierung des Zivilprozesses, 2021 ; Abschlussbericht zum Forschungsvorhaben "Erforschung der Ursachen des Rückgangs der Eingangszahlen bei den Zivilgerichten", 2023 Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BR-Drs 429/24 (GESTA 20. WP C117) in erweiterter Fassung Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen
Wer ist betroffen?
- Menschen, die eine Geldforderung bis 5.000 Euro einklagen wollenEntlastung
Sie können ihre Klage online über ein digitales Eingabesystem einreichen statt auf Papier und sparen dabei Porto und Wege.
Zu tun: Klage über das digitale Eingabesystem einreichen; die Nutzung ist freiwillig
Laut Entwurf 12.500 Betroffene
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„Die Klageeinreichung im Online-Verfahren ist optional ausgestaltet, sie soll den Nutzerinnen und Nutzern also als eine Alternative zu den bestehenden Verfahren zur Verfügung stehen (§ 1122 Absatz 1 Satz 2 ZPO-E).“
- Fluggäste mit EntschädigungsansprüchenEntlastung
Ansprüche wegen annullierter oder verspäteter Flüge können bei den beteiligten Flughafengerichten online geltend gemacht werden; Länder können die Erprobung dort auf solche Fälle beschränken.
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„Der neu eingefügte Satz 2 ermöglicht es den Ländern, die Teilnahme eines Amtsgerichts an der Erprobung des Online-Verfahrens auf Streitigkeiten über Ansprüche nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (Fluggastrechte- Verordnung) zu beschränken.“
- Beklagte in einem Online-VerfahrenEntlastung und Belastung
Sie müssen die Kommunikationsplattform nutzen, wenn ein Identifizierungsverfahren für sie zur Verfügung steht, und werden darauf hingewiesen.
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„Eine Pflicht zur Nutzung der Kommunikationsplattform durch den Beklagten greift nach § 1133 Absatz 2 Satz 1 ZPO-E ohnehin nur ein, wenn ein Identifizierungsverfahren für ihn zur Verfügung steht.“
- Menschen mit BehinderungenEntlastung
Die digitalen Eingabesysteme und die Plattform müssen barrierefrei sein, damit der Zugang zur Justiz gleichberechtigt möglich ist.
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„Mit der Barrierefreiheit wird das Recht von Menschen mit Behinderungen auf gleichberechtigten und wirksamen Zugang zur Justiz verwirklicht, welches in Artikel 13 der UN-Behindertenrechtskonvention geregelt ist.“
- Rechtsanwältinnen und RechtsanwälteEntlastung und Belastung
Sie können Online-Klagen über ihr besonderes elektronisches Anwaltspostfach einreichen; reicht ein Kanzleimitarbeitender ein, ist eine qualifizierte elektronische Signatur nötig.
Zu tun: Bei Einreichung durch Kanzleipersonal die Klage mit qualifizierter elektronischer Signatur versehen
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„Um eine solche typische Arbeitsteilung zu ermöglichen, muss die Klage in diesen Fällen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Rechtsanwältin oder des verantwortenden Rechtsanwalts versehen sein.“
- Unternehmen als ProzessbeteiligteEntlastung
Unternehmen können die digitalen Zugangswege nutzen und sparen durch niedrigere Gerichtskosten insgesamt rund 80.000 Euro im Jahr.
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„Für die Wirtschaft ist mit Einsparungen in Höhe von rund 80 000 Euro jährlich zu rechnen.“
- Menschen, die Anträge bei der Rechtsantragstelle stellenEntlastung
Anträge wie der Beratungshilfeschein oder Schuldnerschutzerklärungen lassen sich künftig elektronisch erstellen.
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„Im Vorhaben werden digitale Eingabesysteme entwickelt, die dem elektronischen Erstellen von Anträgen oder Erklärungen nach § 129a Absatz 1 ZPO dienen, wobei die Beantragung des Beratungshilfescheins veröffentlicht und mit der Erklärung bei Veränderung der wirtschaftlichen oder persönlichen Verhältnisse im Prozesskostenhilfe-Verfahren sowie für die Schuldnerschutzerklärungen im Zwangsvollstreckungsverfahren begonnen wurde.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Die Vorhaben zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens sowie zur Entwicklung einer digitalen Rechtsantragstelle werden aus Mitteln der Digitalisierungsinitiative für die Justiz aus dem Haushalt des Bundes, Einzelplan 07, finanziert. Im Jahr 2024 wurden Mittel in Höhe von 2 843 569 Euro für die digitale Rechtsantragsstelle und 2 659 855 Euro für das Online-Verfahren aufgewendet. …
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Für die Jahre 2025 und 2026 stehen bisher für das Online-Verfahren Haushaltsmittel in Höhe von 3 600 000 und 2 400 000 Euro und für die digitale Rechtsantragstelle in Höhe von jeweils rund 3 200 000 Euro zur Verfügung. Die Finanzierung weiterer Bedarfe in Höhe von rund 2 000 000 Euro für die Entwicklung und Bereitstellung der Kommunikationsplattform als Teilvorhaben im Rahmen des Online-Verfahrens ist ebenfalls aus Mitteln der Digitalisierungsinitiative für die Justiz geplant. Die Realisierung dieses Teilvorhabens steht unter Vorbehalt der Entsperrung der erforderlichen Mittel durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages. Soweit der Mehrbedarf an Sach- und Personalmitteln des Bundes nicht über die Digitalisierungsinitiative für die Justiz finanziert werden kann, soll dieser finanziell und stellenmäßig im Einzelplan 07 ausgeglichen werden. Für die Länder folgen aus diesem Gesetz haushalterische Auswirkungen aufgrund der Reduzierung der Verfahrensgebühr gegenüber dem Regelverfahren, die im Umfang von den Ergebnissen der Erprobung abhängig sind. Auswirkungen auf die Haushalte der Gemeinden ergeben sich nicht.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für Bürgerinnen und Bürger ist schätzungsweise mit jährlichen Sachkosteneinsparungen in Höhe von rund 190 000 Euro für Porto- und Wegesachkosten sowie mit Zeitersparnissen aufgrund der digitalen Kommunikation und der ersparten Wegezeiten von geschätzt rund 98 000 Stunden jährlich zu rechnen. …
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E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft ist mit Einsparungen in Höhe von rund 80 000 Euro jährlich zu rechnen. Mit Blick auf die „One in, one out“-Regelung der Bundesregierung bedeutet dies ein „Out“ in vorgenannter Höhe. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Keine. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Der bundesweite Gesamtkostenaufwand ist abhängig von den Ergebnissen der Erprobung. Für die Bundesverwaltung wird ein einmaliger Aufwand für die Entwicklung der digitalen Eingabesysteme und der Kommunikationsplattform in Höhe von rund 8 Millionen Euro für das Online-Verfahren und rund 6,4 Millionen Euro für die digitale Rechtsantragstelle geschätzt (vergleiche insofern die Ausführungen unter Abschnitt D). Den Landesverwaltungen entsteht ein schätzungsweiser Aufwand in Höhe von einmalig 137 000 Euro für Anpassungen an die neuen Arbeitsabläufe, Schulungen und Support zum neuen Online-Verfahren. Dem gegenüber stehen jährliche Entlastungen an Scan- und Portoaufwänden für die Landesverwaltungen in Höhe von rund 470 000 Euro.
- Weitere Kosten
Durch die Reduzierung der Gerichtskosten ergeben sich Einsparungen für die Bürgerinnen und Bürger und für die Wirtschaft. Der Zeitaufwand für die Justiz wird sich in den Verfahren voraussichtlich um rund 8 300 Stunden reduzieren. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER …
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Berlin, 8. September 2025 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht15. August 2025 · BR-Drs. 371/25
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht8. September 2025 · BT-Drs. 21/1509
- Bundestag: 1. Lesung12. September 2025 · BT-PlPr. 21/22
- Bundesrat: 1. Durchgang26. September 2025 · BR-PlPr. 1057
- Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung12. November 2025 · BT-Drs. 21/2780
- Bundestag: 2. Lesung13. November 2025 · BT-PlPr. 21/40
- Bundestag: 3. Lesung13. November 2025 · BT-PlPr. 21/40
- Bundesrat: 2. Durchgang19. Dezember 2025 · BR-PlPr. 1060
- Im Bundesgesetzblatt verkündet22. Dezember 2025
Im Bundestag gesagt
15 Reden an 2 Sitzungstagen.
Alle Rednerinnen und RednerWeniger
- Frank Schwabe · Parl. Staatssekr., Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz12. September 2025 · Plenarprotokoll 21/22, S. 2283B
- Fabian Jacobi · MdB, AfD12. September 2025 · Plenarprotokoll 21/22, S. 2283D
- Susanne Hierl · MdB, CDU/CSU12. September 2025 · Plenarprotokoll 21/22, S. 2285A
- Dr. Till Steffen · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN12. September 2025 · Plenarprotokoll 21/22, S. 2285D
- Aaron Valent · MdB, DIE LINKE12. September 2025 · Plenarprotokoll 21/22, S. 2286C
- Daniel Rinkert · MdB, SPD12. September 2025 · Plenarprotokoll 21/22, S. 2287B
- Thomas Fetsch · MdB, AfD12. September 2025 · Plenarprotokoll 21/22, S. 2288A
- Tijen Ataoğlu · MdB, CDU/CSU12. September 2025 · Plenarprotokoll 21/22, S. 2288D
- Dr. Martin Plum · MdB, CDU/CSU12. September 2025 · Plenarprotokoll 21/22, S. 2289C
- Daniel Rinkert · MdB, SPD13. November 2025 · Plenarprotokoll 21/40, S. 4690A
- Fabian Jacobi · MdB, AfD13. November 2025 · Plenarprotokoll 21/40, S. 4690C
- Tijen Ataoğlu · MdB, CDU/CSU13. November 2025 · Plenarprotokoll 21/40, S. 4691C
- Agnes Conrad · MdB, DIE LINKE13. November 2025 · Plenarprotokoll 21/40, S. 4692B
- Susanne Hierl · MdB, CDU/CSU13. November 2025 · zu Protokoll gegeben · Plenarprotokoll 21/40, S. 4733B
- Helge Limburg · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN13. November 2025 · zu Protokoll gegeben · Plenarprotokoll 21/40, S. 4733D