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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Beschlossen

Gesetz zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit

Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/1509

Was ändert sich?

Bei ausgewählten Amtsgerichten kann man Geldforderungen bis 5.000 Euro künftig online einklagen – mit digitalen Formularen, Videoverhandlung und niedrigeren Gerichtskosten. Die Nutzung ist freiwillig, der Papierweg bleibt möglich.

Ab wann: Am Tag nach der Verkündung; einzelne Artikel am 1. Januar 2026. Wo das Online-Verfahren gilt, legen die Länder per Rechtsverordnung fest.KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

In Kraft
Stand: In Kraft, Stufe 5 von 5

Beratungsstand laut DIP: Verkündet

Ausschuss
dafür: CDU/CSU, SPD, Grüne · dagegen: AfD, Linke

Verkündet am 22. Dezember 2025 im BGBl I 2025, 349. In Kraft seit 23. Dezember 2025 (einzelne Teile zu anderen Terminen)

Worum geht es?

Erprobung eines zivilgerichtlichen Online-Verfahrens an Pilotgerichten: Beschränkung auf Zahlungsklagen vor ausgewählten Amtsgerichten im Bereich niedriger Streitwerte, Klageeinreichung mittels digitaler Eingabesysteme und …

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Plattformlösungen, Datenübermittlung über OZG-Nutzerkonten oder das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA), Bereitstellung eines Bund-Länder-Justizportals für Online-Dienstleistungen, Erprobung weiterer digitaler Eingabesysteme für Rechtsantragstellen, Vorgaben zur Bundeseinheitlichkeit, Barrierefreiheit und Benutzerfreundlichkeit sowie zum Datenschutz, Freiwilligkeit der Verfahrensnutzung und Nutzungspflicht, Antrag auf mündliche Verhandlung, Reduzierung der Gerichtskosten, Abschaffung von De-Mail als sicherer Übermittlungsweg, 10-jährige Erprobungsphase mit Gesetzesevaluation 4 und 8 Jahre nach Inkrafttreten, ggfs. spätere Aufhebung der Erprobungsregelungen; Änderung §§ 130a und 495 sowie Einfügung §§ 1121 bis 1136 (Buch 12) Zivilprozessordnung, Änderung zahlr. §§ in 14 weiteren Gesetzen sowie 4 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Einführung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit Digitalstrategie der Bundesregierung "Gemeinsam digitale Werte schöpfen" vom 25.04.2023 Bund-Länder-Digitalgipfel der Justizminister vom 30. März 2023 sowie vom 10. November 2023 Abschlussbericht der Länderarbeitsgruppe "Legal Tech: Herausforderungen für die Justiz", 2019 ; OLG-Diskussionspapier zur Modernisierung des Zivilprozesses, 2021 ; Abschlussbericht zum Forschungsvorhaben "Erforschung der Ursachen des Rückgangs der Eingangszahlen bei den Zivilgerichten", 2023 Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BR-Drs 429/24 (GESTA 20. WP C117) in erweiterter Fassung Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Die Vorhaben zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens sowie zur Entwicklung einer digitalen Rechtsantragstelle werden aus Mitteln der Digitalisierungsinitiative für die Justiz aus dem Haushalt des Bundes, Einzelplan 07, finanziert. Im Jahr 2024 wurden Mittel in Höhe von 2 843 569 Euro für die digitale Rechtsantragsstelle und 2 659 855 Euro für das Online-Verfahren aufgewendet. …

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Für die Jahre 2025 und 2026 stehen bisher für das Online-Verfahren Haushaltsmittel in Höhe von 3 600 000 und 2 400 000 Euro und für die digitale Rechtsantragstelle in Höhe von jeweils rund 3 200 000 Euro zur Verfügung. Die Finanzierung weiterer Bedarfe in Höhe von rund 2 000 000 Euro für die Entwicklung und Bereitstellung der Kommunikationsplattform als Teilvorhaben im Rahmen des Online-Verfahrens ist ebenfalls aus Mitteln der Digitalisierungsinitiative für die Justiz geplant. Die Realisierung dieses Teilvorhabens steht unter Vorbehalt der Entsperrung der erforderlichen Mittel durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages. Soweit der Mehrbedarf an Sach- und Personalmitteln des Bundes nicht über die Digitalisierungsinitiative für die Justiz finanziert werden kann, soll dieser finanziell und stellenmäßig im Einzelplan 07 ausgeglichen werden. Für die Länder folgen aus diesem Gesetz haushalterische Auswirkungen aufgrund der Reduzierung der Verfahrensgebühr gegenüber dem Regelverfahren, die im Umfang von den Ergebnissen der Erprobung abhängig sind. Auswirkungen auf die Haushalte der Gemeinden ergeben sich nicht.

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für Bürgerinnen und Bürger ist schätzungsweise mit jährlichen Sachkosteneinsparungen in Höhe von rund 190 000 Euro für Porto- und Wegesachkosten sowie mit Zeitersparnissen aufgrund der digitalen Kommunikation und der ersparten Wegezeiten von geschätzt rund 98 000 Stunden jährlich zu rechnen. …

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E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft ist mit Einsparungen in Höhe von rund 80 000 Euro jährlich zu rechnen. Mit Blick auf die „One in, one out“-Regelung der Bundesregierung bedeutet dies ein „Out“ in vorgenannter Höhe. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Keine. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Der bundesweite Gesamtkostenaufwand ist abhängig von den Ergebnissen der Erprobung. Für die Bundesverwaltung wird ein einmaliger Aufwand für die Entwicklung der digitalen Eingabesysteme und der Kommunikationsplattform in Höhe von rund 8 Millionen Euro für das Online-Verfahren und rund 6,4 Millionen Euro für die digitale Rechtsantragstelle geschätzt (vergleiche insofern die Ausführungen unter Abschnitt D). Den Landesverwaltungen entsteht ein schätzungsweiser Aufwand in Höhe von einmalig 137 000 Euro für Anpassungen an die neuen Arbeitsabläufe, Schulungen und Support zum neuen Online-Verfahren. Dem gegenüber stehen jährliche Entlastungen an Scan- und Portoaufwänden für die Landesverwaltungen in Höhe von rund 470 000 Euro.

Weitere Kosten

Durch die Reduzierung der Gerichtskosten ergeben sich Einsparungen für die Bürgerinnen und Bürger und für die Wirtschaft. Der Zeitaufwand für die Justiz wird sich in den Verfahren voraussichtlich um rund 8 300 Stunden reduzieren. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER …

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Berlin, 8. September 2025 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/1509 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht15. August 2025 · BR-Drs. 371/25
  2. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht8. September 2025 · BT-Drs. 21/1509
  3. Bundestag: 1. Lesung12. September 2025 · BT-PlPr. 21/22
  4. Bundesrat: 1. Durchgang26. September 2025 · BR-PlPr. 1057
  5. Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung12. November 2025 · BT-Drs. 21/2780
  6. Bundestag: 2. Lesung13. November 2025 · BT-PlPr. 21/40
  7. Bundestag: 3. Lesung13. November 2025 · BT-PlPr. 21/40
  8. Bundesrat: 2. Durchgang19. Dezember 2025 · BR-PlPr. 1060
  9. Im Bundesgesetzblatt verkündet22. Dezember 2025

Im Bundestag gesagt

15 Reden an 2 Sitzungstagen.

Alle Rednerinnen und Redner
Quelle: Deutscher Bundestag – DIP, Plenarprotokolle.