- Digitales und Forschung
- Recht und Justiz
Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung
Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/1505
Was ändert sich?
Notarinnen, Notare und andere Urkundsstellen dürfen Beurkundungen künftig auch elektronisch aufnehmen. Beteiligte unterschreiben dann vor Ort auf einem Unterschriftenpad oder mit elektronischer Signatur statt auf Papier.
Ab wann: Am Montag der dritten Woche nach der Verkündung; ein Artikel wirkt rückwirkend ab 1. Januar 2025.KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
In KraftBeratungsstand laut DIP: Verkündet
- Ausschuss
- dafür: CDU/CSU, SPD · dagegen: AfD, Grüne · Enthaltung: Linke
Verkündet am 12. Dezember 2025 im BGBl I 2025, 320. In Kraft seit 1. Januar 2025 (einzelne Teile zu anderen Terminen)
Worum geht es?
Vereinfachung des Beurkundungsverfahrens für Notare und sonstige Beurkundungsstellen durch Errichtung öffentlicher Urkunden auf elektronischem Weg: Einführung der Aufnahme elektronischer Niederschriften zur Beurkundung von …
Mehr lesenWeniger
Willenserklärungen in Gegenwart der Beurkundungsperson, Anbringung einer qualifizierten elektronischen Signatur oder eigenhändigen Unterschrift über ein geeignetes technisches Hilfsmittel, erweiterter Geltungsbereich für andere Beurkundungen, Bereitstellung eines Signatursystems durch die Bundesnotarkammer, Änderung, Einfügung und Aufhebung zahlr. §§ in 10 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung Bezug: Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BR-Drs 241/24 (GESTA 20. WP C102) in geringfügig geänderter Fassung Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen
Wer ist betroffen?
- Menschen, die etwas notariell beurkunden oder beglaubigen lassenEntlastung und Belastung
Statt auf Papier kann man künftig beim Notartermin vor Ort auf einem Unterschriftenpad oder Touchscreen unterschreiben oder eine qualifizierte elektronische Signatur nutzen; ob elektronisch oder auf Papier beurkundet wird, entscheidet die Urkundsstelle.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Anstelle durch eine Unterschrift auf Papier dokumentieren die Beteiligten ihre Genehmigung der in einem Präsenzverfahren aufgenommenen elektronischen Niederschrift entweder durch Anbringung qualifizierter elektronischer Signaturen oder durch eigenhändige Unterschriften“
- Menschen, die ausländische Urkunden von einer deutschen Auslandsvertretung bestätigen lassenEntlastung
Die Echtheitsbestätigung ausländischer Urkunden kann elektronisch erfolgen, wodurch Versand-, Reise- und Dienstleistergebühren sowie Reisezeiten entfallen – insgesamt rund 1,28 Millionen Euro und 235.200 Stunden im Jahr.
Laut Entwurf 42.000 Betroffene
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Damit ergeben sich weltweit insgesamt für die Bürgerinnen und Bürger jährliche Entlastungen in Höhe circa 1,28 Millionen Euro.“
- Notarinnen und NotareEntlastung und Belastung
Sie können elektronische Niederschriften und Beglaubigungen erstellen und sparen sich das ersetzende Scannen von Papierurkunden; die Bundesnotarkammer stellt dafür ein Signatursystem bereit.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Der im Falle von papierförmig errichteten Urkunden erforderliche Prozess des ersetzenden Scannens nach dem Stand der Technik einschließlich der Notwendigkeit eines mit qualifizierter elektronischer Signatur versehenen Übereinstimmungsvermerks entfällt hier.“
- Unternehmen, die beurkundete Dokumente weiterverwendenEntlastungindirekt
Beurkundete Dokumente können elektronisch übersandt und ohne Medienbruch weiterverarbeitet werden, ein erneutes Einscannen entfällt.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Dokumente können elektronisch übersandt werden, so dass die Übersendung eines Papierdokuments und eventuell ein erneutes Einscannen entbehrlich werden. Gleiches gilt für Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Zwingende Haushaltsausgaben entstehen durch die Ausführung des Gesetzes nicht, da keine Verpflichtung zur Durchführung von elektronischen Präsenzbeurkundungen eingeführt wird. Bei den nachfolgenden Schätzungen werden jeweils die Mittelwerte angesetzt. Es wird mit einmaligen Kosten für den öffentlichen Haushalt des Bundes in Höhe von circa 830 000 Euro und wiederkehrenden Kosten in Höhe von 142 500 Euro gerechnet. …
Mehr lesenWeniger
Für die öffentlichen Haushalte der Länder werden mit einmaligen Kosten in Höhe von rund 17 Millionen Euro und wiederkehrenden Kosten in Höhe von 3,2 Millionen Euro und auf Kommunalebene mit einmaligen Kosten in Höhe von 831 387 Euro und wiederkehrenden Kosten in Höhe von 110 000 Euro gerechnet. Es wird mit jährlich wiederkehrenden Entlastungen für den öffentlichen Haushalt des Bundes in Höhe von circa 451 000 Euro, für die öffentlichen Haushalte der Länder in Höhe von 915 000 Euro und für die Kommunen in Höhe von 2,3 Millionen Euro gerechnet. Mehrbedarf an Sach- und Personalmitteln beim Bund wird finanziell und stellenmäßig im jeweiligen Einzelplan ausgeglichen werden.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für die Bürgerinnen und Bürger kommt es zu einer jährlichen Entlastung von rund 1,28 Millionen Euro, die sich durch die Einführung der elektronischen Legalisation ausländischer elektronischer Urkunden ergeben. Außerdem ergibt sich für die Bürgerinnen und Bürger hierdurch eine jährliche zeitliche Entlastung von rund 235 000 Stunden. …
Mehr lesenWeniger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Keiner. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Keine. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Es wird geschätzt, dass auf Bundesebene einmaliger Erfüllungsaufwand in Höhe von rund 830 000 Euro und – nach Abzug des jährlich entstehenden zusätzlichen Erfüllungsaufwands – jährlich wiederkehrende Entlastungen in Höhe von rund 308 000 Euro entstehen. Auf der gesamten Verwaltungsebene Land (einschließlich der Notarinnen und Notare sowie Kommunen) entsteht ein einmaliger Erfüllungsaufwand in Höhe von 22,9 Millionen Euro bei jährlichen Entlastungen in Höhe von 5,6 Millionen Euro.
- Weitere Kosten
Keine. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 8. September 2025 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht15. August 2025 · BR-Drs. 372/25
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht8. September 2025 · BT-Drs. 21/1505
- Bundestag: 1. Lesung11. September 2025 · BT-PlPr. 21/21
- Bundesrat: 1. Durchgang26. September 2025 · BR-PlPr. 1057
- Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung12. November 2025 · BT-Drs. 21/2778
- Bundestag: 2. Lesung14. November 2025 · BT-PlPr. 21/41
- Bundestag: 3. Lesung14. November 2025 · BT-PlPr. 21/41
- Bundesrat: 2. Durchgang21. November 2025 · BR-PlPr. 1059
- Im Bundesgesetzblatt verkündet12. Dezember 2025
Im Bundestag gesagt
6 Reden an 1 Sitzungstag.
Alle Rednerinnen und RednerWeniger
- Mahmut Özdemir (Duisburg) · MdB, SPD14. November 2025 · Plenarprotokoll 21/41, S. 4819B
- Fabian Jacobi · MdB, AfD14. November 2025 · Plenarprotokoll 21/41, S. 4820A
- Dr. Konrad Körner · MdB, CDU/CSU14. November 2025 · Plenarprotokoll 21/41, S. 4820D
- Helge Limburg · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN14. November 2025 · Plenarprotokoll 21/41, S. 4821C
- Aaron Valent · MdB, DIE LINKE14. November 2025 · Plenarprotokoll 21/41, S. 4822B
- Tijen Ataoğlu · MdB, CDU/CSU14. November 2025 · Plenarprotokoll 21/41, S. 4822C