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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Beschlossen

Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung

Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/1505

Was ändert sich?

Notarinnen, Notare und andere Urkundsstellen dürfen Beurkundungen künftig auch elektronisch aufnehmen. Beteiligte unterschreiben dann vor Ort auf einem Unterschriftenpad oder mit elektronischer Signatur statt auf Papier.

Ab wann: Am Montag der dritten Woche nach der Verkündung; ein Artikel wirkt rückwirkend ab 1. Januar 2025.KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

In Kraft
Stand: In Kraft, Stufe 5 von 5

Beratungsstand laut DIP: Verkündet

Ausschuss
dafür: CDU/CSU, SPD · dagegen: AfD, Grüne · Enthaltung: Linke

Verkündet am 12. Dezember 2025 im BGBl I 2025, 320. In Kraft seit 1. Januar 2025 (einzelne Teile zu anderen Terminen)

Worum geht es?

Vereinfachung des Beurkundungsverfahrens für Notare und sonstige Beurkundungsstellen durch Errichtung öffentlicher Urkunden auf elektronischem Weg: Einführung der Aufnahme elektronischer Niederschriften zur Beurkundung von …

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Willenserklärungen in Gegenwart der Beurkundungsperson, Anbringung einer qualifizierten elektronischen Signatur oder eigenhändigen Unterschrift über ein geeignetes technisches Hilfsmittel, erweiterter Geltungsbereich für andere Beurkundungen, Bereitstellung eines Signatursystems durch die Bundesnotarkammer, Änderung, Einfügung und Aufhebung zahlr. §§ in 10 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung Bezug: Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BR-Drs 241/24 (GESTA 20. WP C102) in geringfügig geänderter Fassung Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Zwingende Haushaltsausgaben entstehen durch die Ausführung des Gesetzes nicht, da keine Verpflichtung zur Durchführung von elektronischen Präsenzbeurkundungen eingeführt wird. Bei den nachfolgenden Schätzungen werden jeweils die Mittelwerte angesetzt. Es wird mit einmaligen Kosten für den öffentlichen Haushalt des Bundes in Höhe von circa 830 000 Euro und wiederkehrenden Kosten in Höhe von 142 500 Euro gerechnet. …

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Für die öffentlichen Haushalte der Länder werden mit einmaligen Kosten in Höhe von rund 17 Millionen Euro und wiederkehrenden Kosten in Höhe von 3,2 Millionen Euro und auf Kommunalebene mit einmaligen Kosten in Höhe von 831 387 Euro und wiederkehrenden Kosten in Höhe von 110 000 Euro gerechnet. Es wird mit jährlich wiederkehrenden Entlastungen für den öffentlichen Haushalt des Bundes in Höhe von circa 451 000 Euro, für die öffentlichen Haushalte der Länder in Höhe von 915 000 Euro und für die Kommunen in Höhe von 2,3 Millionen Euro gerechnet. Mehrbedarf an Sach- und Personalmitteln beim Bund wird finanziell und stellenmäßig im jeweiligen Einzelplan ausgeglichen werden.

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für die Bürgerinnen und Bürger kommt es zu einer jährlichen Entlastung von rund 1,28 Millionen Euro, die sich durch die Einführung der elektronischen Legalisation ausländischer elektronischer Urkunden ergeben. Außerdem ergibt sich für die Bürgerinnen und Bürger hierdurch eine jährliche zeitliche Entlastung von rund 235 000 Stunden. …

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E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Keiner. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Keine. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Es wird geschätzt, dass auf Bundesebene einmaliger Erfüllungsaufwand in Höhe von rund 830 000 Euro und – nach Abzug des jährlich entstehenden zusätzlichen Erfüllungsaufwands – jährlich wiederkehrende Entlastungen in Höhe von rund 308 000 Euro entstehen. Auf der gesamten Verwaltungsebene Land (einschließlich der Notarinnen und Notare sowie Kommunen) entsteht ein einmaliger Erfüllungsaufwand in Höhe von 22,9 Millionen Euro bei jährlichen Entlastungen in Höhe von 5,6 Millionen Euro.

Weitere Kosten

Keine. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 8. September 2025 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/1505 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht15. August 2025 · BR-Drs. 372/25
  2. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht8. September 2025 · BT-Drs. 21/1505
  3. Bundestag: 1. Lesung11. September 2025 · BT-PlPr. 21/21
  4. Bundesrat: 1. Durchgang26. September 2025 · BR-PlPr. 1057
  5. Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung12. November 2025 · BT-Drs. 21/2778
  6. Bundestag: 2. Lesung14. November 2025 · BT-PlPr. 21/41
  7. Bundestag: 3. Lesung14. November 2025 · BT-PlPr. 21/41
  8. Bundesrat: 2. Durchgang21. November 2025 · BR-PlPr. 1059
  9. Im Bundesgesetzblatt verkündet12. Dezember 2025

Im Bundestag gesagt

6 Reden an 1 Sitzungstag.

Alle Rednerinnen und Redner
Quelle: Deutscher Bundestag – DIP, Plenarprotokolle.