- Sicherheit und Verteidigung
Gesetz zur effektiveren Ahndung und Bekämpfung von Straftaten im Zusammenhang mit explosionsgefährlichen Stoffen
Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/1933
Was ändert sich?
Wer eine Sprengstoffexplosion auslöst, um zu stehlen – etwa bei Geldautomaten –, muss künftig mit zwei bis 15 Jahren Haft rechnen. Auch der versuchte Umgang mit Sprengstoff und das unerlaubte Lagern, Einführen oder Weitergeben im privaten Bereich werden strafbar.
Ab wann: am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
In KraftBeratungsstand laut DIP: Verkündet
- Ausschuss
- dafür: CDU/CSU, AfD, SPD · dagegen: Grüne · Enthaltung: Linke
Verkündet am 14. Januar 2026 im BGBl I 2026, 3. In Kraft seit 15. Januar 2026
Worum geht es?
Für diesen Vorgang gibt es im DIP keine Kurzbeschreibung. Der Gesetzentwurf ist unten verlinkt.
Wer ist betroffen?
- Privatpersonen, die Sprengstoff oder Feuerwerkskörper lagern, einführen oder weitergebenBelastung
Unerlaubtes Lagern, Einführen, Durchführen, Verbringen und Überlassen von Explosivstoffen und Feuerwerkskörpern der Kategorie F4 ist künftig auch im privaten Bereich strafbar.
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„Die Strafbarkeit der unerlaubten Einfuhr, Durchfuhr sowie des unerlaubten Verbringens explosionsgefährlicher Stoffe wird auf den nicht gewerblichen Bereich ausgeweitet (§ 40 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe b (neu) SprengG).“
- Personen, die privat zugelassene Feuerwerkskörper (außer Kategorie F4) nach Deutschland bringenBelastung
Wer solche Feuerwerkskörper unerlaubt privat verbringt, begeht künftig eine Ordnungswidrigkeit.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Das unerlaubte nicht gewerbliche Verbringen konformitätsbewerteter pyrotechnischer Gegenstände (außer Kategorie F4) wird künftig im Gleichlauf mit dem unerlaubten nicht gewerblichen Umgang bzw. Erwerb als Ordnungswidrigkeit sanktioniert (§ 41 Absatz 1a SprengG in Verbindung mit § 40 Absatz 5 SprengG).“
- Personen, die Sprengstoff einsetzen, um zu stehlen (etwa Geldautomatensprengungen)Belastung
Für eine Sprengstoffexplosion zur Begehung eines Diebstahls drohen künftig zwei bis 15 Jahre Haft, bei schwerer Gesundheitsschädigung fünf bis 15 Jahre.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Vorgesehen ist eine Freiheitsstrafe von zwei bis zu 15 Jahren.“
- Verdächtige in Verfahren wegen banden- oder gewerbsmäßiger SprengstoffkriminalitätBelastung
Ihre Telefon- und Internetkommunikation darf in solchen Ermittlungsverfahren künftig überwacht werden.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Dazu soll die gewerbs- und bandenmäßige Begehung von Straftaten nach dem Sprengstoffgesetz (§ 40 Absatz 3a SprengG) in den Straftatenkatalog der Telekommunikationsüberwachung aufgenommen werden (§ 100a Absatz 2 Nummer 9b (neu) StPO).“
- Banken und VersicherungenEntlastungindirekt
Weniger Sprengungen sollen Schäden verringern, die 2022 in Deutschland im deutlich dreistelligen Millionenbereich lagen.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Zugleich entstehen der Finanz- und Versicherungswirtschaft durch die Sprengungen erhebliche finanzielle Schäden.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Beim Bund ist nicht mit einem nennenswerten Mehraufwand sachlicher oder personeller Art zu rechnen.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für die Bürgerinnen und Bürger entsteht oder entfällt kein Erfüllungsaufwand. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft entsteht oder entfällt kein Erfüllungsaufwand. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Keine. …
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E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Der Erfüllungsaufwand der Verwaltung der Länder erhöht sich geringfügig; die Bundesverwaltung ist nicht betroffen.
- Weitere Kosten
Den Bürgerinnen und Bürgern sowie der Wirtschaft entstehen keine sonstigen Kosten. Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten. Durch die Erweiterung bestehender Strafvorschriften ist zu erwarten, dass die Anzahl der Strafverfahren in einem begrenzten Ausmaß zunimmt. …
Mehr lesenWeniger
Auch werden Zahl und Dauer der verhängten Freiheitsstrafen zunehmen und einen Mehraufwand der Vollstreckungsgerichte verursachen. Dies kann zu nicht näher quantifizierbaren Haushaltsmehrausgaben der Länder bei den für die Durchführung von Strafverfahren primär zuständigen Strafverfolgungsbehörden und der Justiz führen. Der Mehraufwand bei den Strafverfolgungs- und Vollstreckungsbehörden ist jedoch angesichts des verbesserten Rechtsgüterschutzes gerechtfertigt. Zudem würden, soweit durch die – mit der Regelung ermöglichte – konsequente Strafverfolgung eine abschreckende Wirkung erreicht wird, Kosten sowie Folgekosten aus Schäden durch Straftaten in Zusammenhang mit explosionsgefährlichen Stoffen eingespart. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 1. Oktober 2025 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht15. August 2025 · BR-Drs. 367/25
- Bundesrat: 1. Durchgang26. September 2025 · BR-PlPr. 1057
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht1. Oktober 2025 · BT-Drs. 21/1933
- Bundestag: 1. Lesung9. Oktober 2025 · BT-PlPr. 21/31
- Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung15. Oktober 2025 · BT-Drs. 21/2249
- Bundestag: 2. Lesung5. November 2025 · BT-PlPr. 21/36
- Bundestag: 3. Lesung5. November 2025 · BT-PlPr. 21/36
- Bundesrat: 2. Durchgang19. Dezember 2025 · BR-PlPr. 1060
- Im Bundesgesetzblatt verkündet14. Januar 2026
Im Bundestag gesagt
9 Reden an 1 Sitzungstag.
Alle Rednerinnen und RednerWeniger
- Marc Henrichmann · MdB, CDU/CSU5. November 2025 · Plenarprotokoll 21/36, S. 4018A
- Steffen Janich · MdB, AfD5. November 2025 · Plenarprotokoll 21/36, S. 4018D
- Helge Lindh · MdB, SPD5. November 2025 · Plenarprotokoll 21/36, S. 4019B
- Marcel Emmerich · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN5. November 2025 · Plenarprotokoll 21/36, S. 4020A
- Katrin Fey · MdB, DIE LINKE5. November 2025 · Plenarprotokoll 21/36, S. 4020D
- Christoph de Vries · Parl. Staatssekr., Bundesministerium des Innern5. November 2025 · Plenarprotokoll 21/36, S. 4021B
- Sascha Lensing · MdB, AfD5. November 2025 · Plenarprotokoll 21/36, S. 4022A
- Carmen Wegge · MdB, SPD5. November 2025 · Plenarprotokoll 21/36, S. 4022C
- Christian Moser · MdB, CDU/CSU5. November 2025 · Plenarprotokoll 21/36, S. 4023B