- Sicherheit und Verteidigung
Gesetz zur Modernisierung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes und zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften
Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/1926
Was ändert sich?
Wer eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit ausübt, muss künftig auch Social-Media-Konten und ein Lichtbild angeben – auch der Partner oder die Partnerin. Behörden recherchieren dafür im Internet. Bei Beihilfe für Bundesbeamte gilt eine Frist-Fiktion bei zu langer Bearbeitung.
Ab wann: Am Tag nach der Verkündung; die Fiktionsregelung zur Beihilfe ist auf sechs Jahre befristet und endet mit Artikel 8 am 1. Januar 2032.KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
In KraftBeratungsstand laut DIP: Verkündet
- Ausschuss
- dafür: CDU/CSU, SPD · dagegen: AfD, Linke · Enthaltung: Grüne
Verkündet am 15. Januar 2026 im BGBl I 2026, 6. In Kraft seit 16. Januar 2026 (einzelne Teile zu anderen Terminen)
Worum geht es?
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen
Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.Wer ist betroffen?
- Menschen mit sicherheitsempfindlicher Tätigkeit, die überprüft werdenBelastung
In der Sicherheitserklärung sind künftig auch Mitgliedschaften in sozialen Netzwerken, Benutzernamen und eigene Internetseiten sowie ein aktuelles Lichtbild anzugeben.
Zu tun: Angaben in der Sicherheitserklärung machen und Lichtbild beifügen
Laut Entwurf 145.000 Betroffene
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Mitgliedschaften in sozialen Netzwerken inklusive Benutzernamen und eigenen Internetseiten sind anzugeben“
- Ehe- und Lebenspartnerinnen und -partner überprüfter Personen (mitbetroffene Personen)Belastung
Auch sie müssen ein aktuelles Lichtbild beifügen sowie eigene Internetseiten und Benutzernamen in sozialen Netzwerken angeben; ein professionelles Foto kostet rund 20 Euro, wenn die Stelle die Kosten nicht erstattet.
Zu tun: Lichtbild und Angaben zu Internetseiten und sozialen Netzwerken liefern
Laut Entwurf 51.000 Betroffene
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Für die mitbetroffene Person sind eigene Internetseiten sowie die Benutzernamen in sozialen Netzwerken anzugeben“
- Sicherheitsüberprüfte Personen und gegebenenfalls ihre Partner (Nachberichtspflicht)Belastung
Sie müssen künftig auch Zwangsvollstreckungen, Insolvenzverfahren sowie laufende und abgeschlossene Straf- und Ermittlungsverfahren im In- und Ausland nachmelden.
Zu tun: Nachbericht an die zuständige Stelle
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„Ergänzung der Nachberichtspflicht in § 15b SÜG für sicherheitsüberprüfte Personen (und ggf. deren Partner) auch für Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder Insolvenzverfahren bzw. anhängige und abgeschlossene Strafverfahren im In- und Ausland einschließlich Ermittlungsverfahren“
- Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte, die Beihilfe beantragenEntlastung
Dauert die Bearbeitung eines Beihilfeantrags unzumutbar lange, gelten Aufwendungen künftig als erstattungsfähig; der Bescheid soll innerhalb von zwei Jahren überprüft werden, bei Überzahlungen wird er widerrufen.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Um übermäßigen und unwirtschaftlichen manuellen Prüfaufwand in der Beihilfebearbeitung und damit unzumutbare Bearbeitungszeiten zu vermeiden, ist die Umsetzung der Einführung des § 80a BBG erforderlich.“
- Unternehmen, die Sicherheitsüberprüfungen durchführen oder daran mitwirkenBelastung
Durch zusätzliche Überprüfungen mitbetroffener Personen und erweiterte Angaben in der Sicherheitserklärung entsteht ein jährlicher Aufwand von rund 145 300 Euro.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Für die Wirtschaft wird jährlich ein Erfüllungsaufwand von rund 145 300 Euro anfallen; es werden keine neuen Informationspflichten begründet.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Durch die Änderungen des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes des Bundes entstehen bei den mitwirkenden Stellen Mehraufwände durch erhöhte Prüf- und Bearbeitungsaufwände, vor allem im Bereich Internetrecherchen und Sabotageschutz. Durch die Änderungen des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes …
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des Bundes entstehen bei dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), dem Bundesnachrichtendienst (BND), dem Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD) sowie dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Mehraufwände durch erhöhte Prüf- und Bearbeitungsaufwände in Höhe von jährlich bis zu 22,565 Mio. Euro. Die entstehenden Mehrbedarfe an Sach- und Personalmitteln sowie Planstellen und Stellen sind hinsichtlich aller betroffenen Behörden Gegenstand der Haushaltsaufstellungsverfahren 2026 ff. Dies gilt auch, soweit unter Abschnitt E.3 dargestellter Erfüllungsaufwand haushaltswirksam wird. In Abhängigkeit von der tatsächlichen Inanspruchnahme der jeweiligen Regelung in § 80a BBG können zusätzliche Ausgaben nicht ausgeschlossen werden. Diese können nicht konkret beziffert werden. Sollte die Fiktionsregelung zur Anwendung kommen, wird davon ausgegangen, dass die Mehrausgaben maximal 0,57 Prozent, mit rund 1 900 000 Euro eher 0,1 Prozent, der jährlichen Gesamtbeihilfeausgaben betragen werden. Entstehende Mehrbedarfe, auch soweit unter Abschnitt E.3 dargestellter Erfüllungsaufwand haushaltswirksam wird, werden in den jeweiligen Einzelplänen ausgeglichen.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für Bürgerinnen und Bürger wird jährlich ein Erfüllungsaufwand von 20 908 Stunden anfallen. Für das Erfordernis eines aktuellen Lichtbildes für die mitbetroffene Person entstehen Kosten in Höhe von jeweils rund 20 Euro, falls die zuständige Stelle die Kosten nicht erstattet. …
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Jährlich fallen dadurch Kosten in Höhe von gesamt bis zu 10 200 Euro an. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Der jährliche Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft beträgt 145 300 Euro. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für den Bund entsteht im Bereich der mitwirkenden Behörde und der zuständigen Stellen kein einmaliger Erfüllungsaufwand. Die Neuregelungen führen in einem von der Nutzung von (Ermessens-) Spielräumen abhängenden Ausmaß zu erwartbar erhöhten Prüf- und Bearbeitungsaufwänden und bedürfen daher einer korrespondierenden personellen Aufstockung im jeweils zuständigen Fachbereich. Durch die Änderungen des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes des Bundes entstehen bei dem BfV, dem BND, dem BAMAD sowie dem BMWE und dem BSI jährliche Mehraufwände durch erhöhte Prüf- und Bearbeitungsaufwände in Höhe von bis zu 22,6 Mio. Euro. Durch die Einführung des § 80a BBG entsteht einmaliger Erfüllungsaufwand durch die Anpassung der jeweiligen IT-Anwendung in Höhe von ca. 100 000 Euro. Andererseits wird der Aufbau zusätzlicher Bearbeitungskapazitäten vermieden, die ohne die Regelung für eine fürsorgerechtskonforme Bearbeitung notwendig sind. Außerdem kann sich der Erfüllungsaufwand für die Festsetzungsstellen in Abhängigkeit von der Notwendigkeit eines Rückgriffs auf die Fiktionsregelung und in Anwendung der risikoorientierten Bearbeitung mit angemessener manueller Prüfdichte mittelfristig darüber hinaus in erheblichem Maß verringern, auch durch Vermeidung des mit überlangen Verfahrensdauern verbundenen erhöhten Beschwerde- und Klageaufkommens. Der Umfang lässt sich nicht beziffern. Zunächst steht die Stabilisierung der Bearbeitung im Vordergrund. Für Länder und Kommunen fällt kein Erfüllungsaufwand an.
- Weitere Kosten
Sonstige Kosten für die Wirtschaft und für soziale Sicherungssysteme werden nicht erwartet. Auswirkungen auf Einzelpreise und das allgemeine Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind ebenfalls nicht zu erwarten. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 1. …
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Oktober 2025 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht15. August 2025 · BR-Drs. 370/25
- Bundesrat: 1. Durchgang26. September 2025 · BR-PlPr. 1057
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht1. Oktober 2025 · BT-Drs. 21/1926
- Bundestag: 1. Lesung9. Oktober 2025 · BT-PlPr. 21/31
- Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung3. Dezember 2025 · BT-Drs. 21/3106
- Bundestag: 2. Lesung4. Dezember 2025 · BT-PlPr. 21/47
- Bundestag: 3. Lesung4. Dezember 2025 · BT-PlPr. 21/47
- Bundesrat: 2. Durchgang19. Dezember 2025 · BR-PlPr. 1060
- Im Bundesgesetzblatt verkündet15. Januar 2026
Im Bundestag gesagt
15 Reden an 2 Sitzungstagen.
Alle Rednerinnen und RednerWeniger
- Daniela Ludwig · Parl. Staatssekr., Bundesministerium des Innern9. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/31, S. 3390A
- Steffen Janich · MdB, AfD9. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/31, S. 3390D
- Marcel Emmerich · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN9. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/31, S. 3391C
- Jan Köstering · MdB, DIE LINKE9. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/31, S. 3392B
- Marc Henrichmann · MdB, CDU/CSU9. Oktober 2025 · zu Protokoll gegeben · Plenarprotokoll 21/31, S. 3431A
- Daniel Baldy · MdB, SPD9. Oktober 2025 · zu Protokoll gegeben · Plenarprotokoll 21/31, S. 3431C
- Marc Henrichmann · MdB, CDU/CSU4. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/47, S. 5536C
- Steffen Janich · MdB, AfD4. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/47, S. 5537B
- Daniel Baldy · MdB, SPD4. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/47, S. 5537D
- Marcel Emmerich · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN4. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/47, S. 5538C
- Jan Köstering · MdB, DIE LINKE4. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/47, S. 5539B
- Christoph de Vries · Parl. Staatssekr., Bundesministerium des Innern4. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/47, S. 5540A
- Sascha Lensing · MdB, AfD4. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/47, S. 5540C
- Ingo Vogel · MdB, SPD4. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/47, S. 5541B
- Florian Oest · MdB, CDU/CSU4. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/47, S. 5541D