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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Beschlossen

Gesetz zur Modernisierung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes und zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften

Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/1926

Was ändert sich?

Wer eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit ausübt, muss künftig auch Social-Media-Konten und ein Lichtbild angeben – auch der Partner oder die Partnerin. Behörden recherchieren dafür im Internet. Bei Beihilfe für Bundesbeamte gilt eine Frist-Fiktion bei zu langer Bearbeitung.

Ab wann: Am Tag nach der Verkündung; die Fiktionsregelung zur Beihilfe ist auf sechs Jahre befristet und endet mit Artikel 8 am 1. Januar 2032.KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

In Kraft
Stand: In Kraft, Stufe 5 von 5

Beratungsstand laut DIP: Verkündet

Ausschuss
dafür: CDU/CSU, SPD · dagegen: AfD, Linke · Enthaltung: Grüne

Verkündet am 15. Januar 2026 im BGBl I 2026, 6. In Kraft seit 16. Januar 2026 (einzelne Teile zu anderen Terminen)

Worum geht es?

Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Durch die Änderungen des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes des Bundes entstehen bei den mitwirkenden Stellen Mehraufwände durch erhöhte Prüf- und Bearbeitungsaufwände, vor allem im Bereich Internetrecherchen und Sabotageschutz. Durch die Änderungen des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes …

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des Bundes entstehen bei dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), dem Bundesnachrichtendienst (BND), dem Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD) sowie dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Mehraufwände durch erhöhte Prüf- und Bearbeitungsaufwände in Höhe von jährlich bis zu 22,565 Mio. Euro. Die entstehenden Mehrbedarfe an Sach- und Personalmitteln sowie Planstellen und Stellen sind hinsichtlich aller betroffenen Behörden Gegenstand der Haushaltsaufstellungsverfahren 2026 ff. Dies gilt auch, soweit unter Abschnitt E.3 dargestellter Erfüllungsaufwand haushaltswirksam wird. In Abhängigkeit von der tatsächlichen Inanspruchnahme der jeweiligen Regelung in § 80a BBG können zusätzliche Ausgaben nicht ausgeschlossen werden. Diese können nicht konkret beziffert werden. Sollte die Fiktionsregelung zur Anwendung kommen, wird davon ausgegangen, dass die Mehrausgaben maximal 0,57 Prozent, mit rund 1 900 000 Euro eher 0,1 Prozent, der jährlichen Gesamtbeihilfeausgaben betragen werden. Entstehende Mehrbedarfe, auch soweit unter Abschnitt E.3 dargestellter Erfüllungsaufwand haushaltswirksam wird, werden in den jeweiligen Einzelplänen ausgeglichen.

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für Bürgerinnen und Bürger wird jährlich ein Erfüllungsaufwand von 20 908 Stunden anfallen. Für das Erfordernis eines aktuellen Lichtbildes für die mitbetroffene Person entstehen Kosten in Höhe von jeweils rund 20 Euro, falls die zuständige Stelle die Kosten nicht erstattet. …

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Jährlich fallen dadurch Kosten in Höhe von gesamt bis zu 10 200 Euro an. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Der jährliche Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft beträgt 145 300 Euro. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für den Bund entsteht im Bereich der mitwirkenden Behörde und der zuständigen Stellen kein einmaliger Erfüllungsaufwand. Die Neuregelungen führen in einem von der Nutzung von (Ermessens-) Spielräumen abhängenden Ausmaß zu erwartbar erhöhten Prüf- und Bearbeitungsaufwänden und bedürfen daher einer korrespondierenden personellen Aufstockung im jeweils zuständigen Fachbereich. Durch die Änderungen des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes des Bundes entstehen bei dem BfV, dem BND, dem BAMAD sowie dem BMWE und dem BSI jährliche Mehraufwände durch erhöhte Prüf- und Bearbeitungsaufwände in Höhe von bis zu 22,6 Mio. Euro. Durch die Einführung des § 80a BBG entsteht einmaliger Erfüllungsaufwand durch die Anpassung der jeweiligen IT-Anwendung in Höhe von ca. 100 000 Euro. Andererseits wird der Aufbau zusätzlicher Bearbeitungskapazitäten vermieden, die ohne die Regelung für eine fürsorgerechtskonforme Bearbeitung notwendig sind. Außerdem kann sich der Erfüllungsaufwand für die Festsetzungsstellen in Abhängigkeit von der Notwendigkeit eines Rückgriffs auf die Fiktionsregelung und in Anwendung der risikoorientierten Bearbeitung mit angemessener manueller Prüfdichte mittelfristig darüber hinaus in erheblichem Maß verringern, auch durch Vermeidung des mit überlangen Verfahrensdauern verbundenen erhöhten Beschwerde- und Klageaufkommens. Der Umfang lässt sich nicht beziffern. Zunächst steht die Stabilisierung der Bearbeitung im Vordergrund. Für Länder und Kommunen fällt kein Erfüllungsaufwand an.

Weitere Kosten

Sonstige Kosten für die Wirtschaft und für soziale Sicherungssysteme werden nicht erwartet. Auswirkungen auf Einzelpreise und das allgemeine Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind ebenfalls nicht zu erwarten. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 1. …

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Oktober 2025 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/1926 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht15. August 2025 · BR-Drs. 370/25
  2. Bundesrat: 1. Durchgang26. September 2025 · BR-PlPr. 1057
  3. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht1. Oktober 2025 · BT-Drs. 21/1926
  4. Bundestag: 1. Lesung9. Oktober 2025 · BT-PlPr. 21/31
  5. Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung3. Dezember 2025 · BT-Drs. 21/3106
  6. Bundestag: 2. Lesung4. Dezember 2025 · BT-PlPr. 21/47
  7. Bundestag: 3. Lesung4. Dezember 2025 · BT-PlPr. 21/47
  8. Bundesrat: 2. Durchgang19. Dezember 2025 · BR-PlPr. 1060
  9. Im Bundesgesetzblatt verkündet15. Januar 2026

Im Bundestag gesagt

15 Reden an 2 Sitzungstagen.

Alle Rednerinnen und Redner
Quelle: Deutscher Bundestag – DIP, Plenarprotokolle.