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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Beschlossen

Gesetz zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr

Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/1931

Was ändert sich?

Die Bundeswehr darf Aufträge für Material, Bauten und Dienstleistungen schneller und mit weniger Vergaberegeln vergeben. Außerdem werden Genehmigungen für militärische Flugplätze und Luftverteidigungsradaranlagen erleichtert.

Ab wann: Am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

In Kraft
Stand: In Kraft, Stufe 5 von 5

Beratungsstand laut DIP: Verkündet

Ausschuss
dafür: CDU/CSU, AfD, SPD · dagegen: Grüne, Linke

Verkündet am 13. Februar 2026 im BGBl I 2026, 40. In Kraft seit 14. Februar 2026

Worum geht es?

Vergaberechtliche Erleichterungen zur Sicherung eines raschen Fähigkeitenzuwachses der Bundeswehr, einschließlich umfangreicher Ausnahmen vom Vergaberecht, Erweiterung des Anwendungsbereichs auf zivile Bedarfe, Aussetzung …

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der Losvergabe bis Ende 2030, Förderung von Beschaffungen für und mit Partnernationen, Ausschluss von Unternehmen aus Drittstaaten bei Sicherheitsinteressen, beschleunigte Nachprüfungsverfahren, Stärkung innovativer Beschaffungen durch Innovationspartnerschaften, Befristung des Gesetzes bis Ende 2035; Ausweitung des Schutzes für militärische Flugsicherungseinrichtungen auf stationäre Luftverteidigungsradaranlagen, Stärkung des Bestandschutzes bestehender militärischer Flugplätze, Ermöglichung einer schnelleren Neuanlage bzw. Änderung militärischer Flugplätze; Konstitutive Neufassung Gesetz zur Beschleunigung von Beschaffungsmaßnahmen für die Bundeswehr (Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz – BwBBG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung versch. §§ Luftverkehrsgesetz sowie Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, Änderung § 1 Sektorenverordnung, Aufhebung Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz alte Fassung; Verordnungsermächtigung Beschlussempfehlung des Ausschusses: Ergänzung wesentlicher Sicherheitsinteressen zur Identifizierung vergaberechtlicher Ausnahmen, Klarstellungen und Ergänzungen zur Stärkung der Rechtssicherheit, Änderungen zu Unternehmensvorleistungen, Berichtspflicht der Bundesregierung gegenüber dem Bundestag bis Ende 2026, Berücksichtigung ziviler Märkte zur Markterkundung und Identifizierung verfügbarer Leistungen, Verlängerung der Aussetzung der Losvergabe bis 2035; Einengung der Anwendbarkeit des Bauverbots für stationäre militärische Einrichtungen der Luftverteidigung; Änderung verschiedener §§ Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz sowie §18a Luftverkehrsgesetz

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Für die Haushalte des Bundes und der Länder, einschließlich der Kommunen, entstehen keine neuen Ausgaben.

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Durch das Gesetz entsteht kein Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft entsteht durch dieses Gesetz kein Erfüllungsaufwand. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Es kommen keine Bürokratiekosten aus Informationspflichten hinzu. …

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E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Der jährliche Erfüllungsaufwand reduziert sich um mindestens 178.000 Euro für den Bund. Für die Länder ergibt sich kein Erfüllungsaufwand (Kommunen sind nicht betroffen). Es entsteht kein einmaliger Erfüllungsaufwand. Parallel zu diesem Gesetz sollen im Rahmen einer Abweichenden Verwaltungsvorschrift zur Unterschwellenvergabeordnung sowie zur Vertrags- und Vergabeordnung für Bauleistungen – Teil A – 1. Abschnitt Wertgrenzen für Aufträge zur Deckung von Bedarfen der Bundeswehr angehoben werden, woraus sich eine weitere Reduzierung des jährlichen Erfüllungsaufwands um ca. 22,7 Millionen Euro für den Bund (und 6,9 Millionen Euro für die Wirtschaft) ergeben wird.

Weitere Kosten

Auswirkungen auf Einzelpreise in einzelnen Branchen sind etwa durch beschleunigte Nachfrage und mehr Verhandlungsspielraum möglich. Auswirkungen auf das gesamtwirtschaftliche Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER …

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Berlin, 1. Oktober 2025 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/1931 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht15. August 2025 · BR-Drs. 377/25
  2. Bundesrat: 1. Durchgang26. September 2025 · BR-PlPr. 1057
  3. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht1. Oktober 2025 · BT-Drs. 21/1931
  4. Bundestag: 1. Lesung9. Oktober 2025 · BT-PlPr. 21/31
  5. Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung14. Januar 2026 · BT-Drs. 21/3635
  6. Bundestag: 2. Lesung15. Januar 2026 · BT-PlPr. 21/53
  7. Bundestag: 3. Lesung15. Januar 2026 · BT-PlPr. 21/53
  8. Bundesrat: 2. Durchgang30. Januar 2026 · BR-PlPr. 1061
  9. Im Bundesgesetzblatt verkündet13. Februar 2026

Im Bundestag gesagt

17 Reden an 2 Sitzungstagen.

Alle Rednerinnen und Redner
Quelle: Deutscher Bundestag – DIP, Plenarprotokolle.