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Gesetz zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr
Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/1931
Was ändert sich?
Die Bundeswehr darf Aufträge für Material, Bauten und Dienstleistungen schneller und mit weniger Vergaberegeln vergeben. Außerdem werden Genehmigungen für militärische Flugplätze und Luftverteidigungsradaranlagen erleichtert.
Ab wann: Am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
In KraftBeratungsstand laut DIP: Verkündet
- Ausschuss
- dafür: CDU/CSU, AfD, SPD · dagegen: Grüne, Linke
Verkündet am 13. Februar 2026 im BGBl I 2026, 40. In Kraft seit 14. Februar 2026
Worum geht es?
Vergaberechtliche Erleichterungen zur Sicherung eines raschen Fähigkeitenzuwachses der Bundeswehr, einschließlich umfangreicher Ausnahmen vom Vergaberecht, Erweiterung des Anwendungsbereichs auf zivile Bedarfe, Aussetzung …
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der Losvergabe bis Ende 2030, Förderung von Beschaffungen für und mit Partnernationen, Ausschluss von Unternehmen aus Drittstaaten bei Sicherheitsinteressen, beschleunigte Nachprüfungsverfahren, Stärkung innovativer Beschaffungen durch Innovationspartnerschaften, Befristung des Gesetzes bis Ende 2035; Ausweitung des Schutzes für militärische Flugsicherungseinrichtungen auf stationäre Luftverteidigungsradaranlagen, Stärkung des Bestandschutzes bestehender militärischer Flugplätze, Ermöglichung einer schnelleren Neuanlage bzw. Änderung militärischer Flugplätze; Konstitutive Neufassung Gesetz zur Beschleunigung von Beschaffungsmaßnahmen für die Bundeswehr (Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz – BwBBG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung versch. §§ Luftverkehrsgesetz sowie Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, Änderung § 1 Sektorenverordnung, Aufhebung Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz alte Fassung; Verordnungsermächtigung Beschlussempfehlung des Ausschusses: Ergänzung wesentlicher Sicherheitsinteressen zur Identifizierung vergaberechtlicher Ausnahmen, Klarstellungen und Ergänzungen zur Stärkung der Rechtssicherheit, Änderungen zu Unternehmensvorleistungen, Berichtspflicht der Bundesregierung gegenüber dem Bundestag bis Ende 2026, Berücksichtigung ziviler Märkte zur Markterkundung und Identifizierung verfügbarer Leistungen, Verlängerung der Aussetzung der Losvergabe bis 2035; Einengung der Anwendbarkeit des Bauverbots für stationäre militärische Einrichtungen der Luftverteidigung; Änderung verschiedener §§ Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz sowie §18a Luftverkehrsgesetz
Wer ist betroffen?
- Unternehmen, die sich um Aufträge der Bundeswehr bewerbenEntlastung
Bewerber und Bieter haben in voraussichtlich mehr formlosen Verfahren weniger Teilnahme- und Angebotskosten.
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„Zu erwarten ist eine leichte Entlastungswirkung für Bewerber und Bieter durch weniger Teilnahme- und Angebotskosten in voraussichtlich mehr formlosen Verfahren, die aber vorab nicht beziffert werden können.“
- Kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups in der VerteidigungsbrancheEntlastung
Sie können leichter Vorauszahlungen erhalten, damit auch kapitalschwächere Firmen bei Bundeswehr-Aufträgen mitbieten können.
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„Um dabei insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen, Start-ups und kapitalschwächeren, aber dennoch geeigneten Unternehmen die Teilnahme am Wettbewerb zu ermöglichen und somit Innovation und Wettbewerb zu fördern, sind Vorleistungen insbesondere auch gerechtfertigt, wenn dadurch die Qualität der Leistung erhöht oder eine rasche verteidigungsindustrielle Kapazitätserweiterung ermöglicht wird.“
- Planer und Betreiber von Windenergieanlagen in der Nähe militärischer RadaranlagenEntlastung und Belastung
Ein Bauverbot wegen einer Luftverteidigungsradaranlage gilt nur, wenn ein Gutachten belegt, dass die Anlage ihre Aufgabe nicht mehr erfüllen könnte; ein Veto-Recht der Bundeswehr gibt es nicht.
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„Ein Veto-Recht der Bundeswehr gegen Windenergieanlagen besteht auch künftig nicht, vielmehr obliegt der zuständigen Dienststelle der Bundeswehr (Luftfahrtamt der Bundeswehr) die entsprechende Darlegungslast für die Bedingungen, die im Einzelfall zu einem Bauverbot führen.“
- Beteiligte an Genehmigungsverfahren für militärische Flugplätze und AnlagenEntlastung
Sie erhalten schneller Rechtssicherheit und Klarheit im Genehmigungsverfahren.
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„Durch die luftverkehrsrechtlichen Änderungen wird schneller Rechtssicherheit und -klarheit für alle Beteiligten an einem Genehmigungsverfahren erreicht, was ebenfalls eine leichte Entlastungswirkung für die Wirtschaft nach sich ziehen kann.“
- Unternehmen aus DrittstaatenBelastung
Bei der Entscheidung über Zulassung oder Ausschluss muss der Auftraggeber künftig ausdrücklich beachten, dass europäische Souveränität und Produktionskapazitäten nicht gefährdet werden.
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„Gemäß dem neuen Absatz 6 hat der Auftraggeber dies bei der Entscheidung über die Zulassung oder den Ausschluss von Drittstaatsunternehmen und -komponenten nach den Absätzen 1 bis 5 daher ausdrücklich zu beachten.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Für die Haushalte des Bundes und der Länder, einschließlich der Kommunen, entstehen keine neuen Ausgaben.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Durch das Gesetz entsteht kein Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft entsteht durch dieses Gesetz kein Erfüllungsaufwand. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Es kommen keine Bürokratiekosten aus Informationspflichten hinzu. …
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E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Der jährliche Erfüllungsaufwand reduziert sich um mindestens 178.000 Euro für den Bund. Für die Länder ergibt sich kein Erfüllungsaufwand (Kommunen sind nicht betroffen). Es entsteht kein einmaliger Erfüllungsaufwand. Parallel zu diesem Gesetz sollen im Rahmen einer Abweichenden Verwaltungsvorschrift zur Unterschwellenvergabeordnung sowie zur Vertrags- und Vergabeordnung für Bauleistungen – Teil A – 1. Abschnitt Wertgrenzen für Aufträge zur Deckung von Bedarfen der Bundeswehr angehoben werden, woraus sich eine weitere Reduzierung des jährlichen Erfüllungsaufwands um ca. 22,7 Millionen Euro für den Bund (und 6,9 Millionen Euro für die Wirtschaft) ergeben wird.
- Weitere Kosten
Auswirkungen auf Einzelpreise in einzelnen Branchen sind etwa durch beschleunigte Nachfrage und mehr Verhandlungsspielraum möglich. Auswirkungen auf das gesamtwirtschaftliche Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER …
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Berlin, 1. Oktober 2025 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht15. August 2025 · BR-Drs. 377/25
- Bundesrat: 1. Durchgang26. September 2025 · BR-PlPr. 1057
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht1. Oktober 2025 · BT-Drs. 21/1931
- Bundestag: 1. Lesung9. Oktober 2025 · BT-PlPr. 21/31
- Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung14. Januar 2026 · BT-Drs. 21/3635
- Bundestag: 2. Lesung15. Januar 2026 · BT-PlPr. 21/53
- Bundestag: 3. Lesung15. Januar 2026 · BT-PlPr. 21/53
- Bundesrat: 2. Durchgang30. Januar 2026 · BR-PlPr. 1061
- Im Bundesgesetzblatt verkündet13. Februar 2026
Im Bundestag gesagt
17 Reden an 2 Sitzungstagen.
Alle Rednerinnen und RednerWeniger
- Gitta Connemann · Parl. Staatssekr., Bundesministerium für Wirtschaft und Energie9. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/31, S. 3312C
- Enrico Komning · MdB, AfD9. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/31, S. 3313B
- Mahmut Özdemir (Duisburg) · MdB, SPD9. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/31, S. 3313D
- Sara Nanni · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN9. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/31, S. 3314C
- Janine Wissler · MdB, DIE LINKE9. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/31, S. 3315B
- Günter Baumgartner · MdB, CDU/CSU9. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/31, S. 3316A
- Boris Pistorius · Bundesmin., Bundesministerium der Verteidigung9. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/31, S. 3316C
- Dr. Florian Dorn · MdB, CDU/CSU9. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/31, S. 3317C
- Rüdiger Lucassen · MdB, AfD9. Oktober 2025 · zu Protokoll gegeben · Plenarprotokoll 21/31, S. 3425C
- Vanessa Zobel · MdB, CDU/CSU15. Januar 2026 · Plenarprotokoll 21/53, S. 6347A
- Dr. Malte Kaufmann · MdB, AfD15. Januar 2026 · Plenarprotokoll 21/53, S. 6348A
- Mahmut Özdemir (Duisburg) · MdB, SPD15. Januar 2026 · Plenarprotokoll 21/53, S. 6348C
- Julian Joswig · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN15. Januar 2026 · Plenarprotokoll 21/53, S. 6349B
- Ulrich Thoden · MdB, DIE LINKE15. Januar 2026 · Plenarprotokoll 21/53, S. 6350B
- Dr. Florian Dorn · MdB, CDU/CSU15. Januar 2026 · Plenarprotokoll 21/53, S. 6350D
- Thomas Ladzinski · MdB, AfD15. Januar 2026 · Plenarprotokoll 21/53, S. 6352A
- Christoph Schmid · MdB, SPD15. Januar 2026 · Plenarprotokoll 21/53, S. 6352C