- Wohnen und Bauen
Gesetz zur Anpassung des Bauproduktengesetzes und weiterer Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) 2024/3110 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten
Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/1904
Was ändert sich?
Das deutsche Bauproduktegesetz wird an neue EU-Regeln für den Verkauf von Bauprodukten angepasst. Geregelt werden vor allem Zuständigkeiten von Behörden und Prüfstellen, Verfahren sowie Bußgelder und Strafen.
Ab wann: am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
In KraftBeratungsstand laut DIP: Verkündet
- Ausschuss
- dafür: CDU/CSU, SPD, Grüne · dagegen: AfD · Enthaltung: Linke
Verkündet am 14. Januar 2026 im BGBl I 2026, 4. In Kraft seit 15. Januar 2026
Worum geht es?
Anpassung nationaler Bestimmungen an EU-Recht und Behebung festgestellter Mängel der Bauprodukteverordnung: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) als benennende Behörde zur Bewertung und Benennung …
Mehr lesenWeniger
Technischer Bewertungsstellen, Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt) als notifizierende Behörde und Technische Bewertungsstelle für alle der EU-Verordnung unterfallenden Bauprodukte, Verpflichtung zur Akkreditierung für unabhängige Drittstellen bei der Deutschen Akkreditierungsstelle, Konkretisierung der örtlichen Zuständigkeit der Marktüberwachungsbehörden und Normierung des Kontrollland-Sitzland-Prinzips als Grundregel, Bußgeld- und Straftatbestände; Einfügung und Änderung versch. §§ Bauproduktengesetz sowie des Langtitels in Gesetz zur Durchführung der Verordnungen (EU) Nr. 305/2011 und (EU) 2024/3110 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten, Folgeänderungen in 2 weiteren Gesetzen, Verordnungsermächtigung Bezug: Verordnung (EU) 2024/3110 vom 27. November 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 (ABl. L 2024/3110, 18.12.2024)
Wer ist betroffen?
- Prüfstellen, die Bauprodukte bewerten (Konformitätsbewertungsstellen)Betroffen, ohne Kostenfolge
Sie brauchen künftig eine Akkreditierung; bei grenzüberschreitender Tätigkeit ist danach kein weiteres Verfahren in einem anderen EU-Land nötig.
Zu tun: Akkreditierung erlangen
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Bei grenzüberschreitender Tätigkeit einer Stelle ist zudem mit der einmal erfolgten Akkreditierung kein weiteres behördliches Verfahren in einem anderen Mitgliedstaat erforderlich.“
- Hersteller und Händler von BauproduktenBetroffen, ohne Kostenfolge
Für sie gelten die neuen EU-Vorgaben zur Vermarktung von Bauprodukten samt Bußgeld- und Strafvorschriften; zusätzlicher Aufwand über die EU-Verordnung hinaus entsteht laut Gesetz nicht.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Das Gesetz verursacht keinen Aufwand für die Wirtschaft, der über den von der Verordnung (EU) 2024/3110 bzw. der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 ausgelösten Erfüllungsaufwand hinausgeht.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Für Bund, Länder und Kommunen ergeben sich keine Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Das Gesetz verursacht keinen Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Das Gesetz verursacht keinen Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Das Gesetz verursacht keinen Erfüllungsaufwand für die Verwaltung.
- Weitere Kosten
Weitere Kosten entstehen nicht. Es sind keine Auswirkungen auf die Einzelpreise für Bauprodukte und andere Waren und Dienstleistungen zu erwarten. Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind auszuschließen. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 29. …
Mehr lesenWeniger
September 2025 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht15. August 2025 · BR-Drs. 386/25
- Bundesrat: 1. Durchgang26. September 2025 · BR-PlPr. 1057
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht29. September 2025 · BT-Drs. 21/1904
- Bundestag: 1. Lesung9. Oktober 2025 · BT-PlPr. 21/31
- Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung12. November 2025 · BT-Drs. 21/2791
- Bundestag: 2. Lesung13. November 2025 · BT-PlPr. 21/40
- Bundestag: 3. Lesung13. November 2025 · BT-PlPr. 21/40
- Bundesrat: 2. Durchgang19. Dezember 2025 · BR-PlPr. 1060
- Im Bundesgesetzblatt verkündet14. Januar 2026
Im Bundestag gesagt
7 Reden an 1 Sitzungstag.
Alle Rednerinnen und RednerWeniger
- Bastian Treuheit · MdB, AfD13. November 2025 · Plenarprotokoll 21/40, S. 4679B
- Johannes Rothenberger · MdB, CDU/CSU13. November 2025 · Plenarprotokoll 21/40, S. 4679D
- Kassem Taher Saleh · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN13. November 2025 · Plenarprotokoll 21/40, S. 4680B
- Dr. Paul Schmidt · MdB, AfD13. November 2025 · Plenarprotokoll 21/40, S. 4680C
- Michael Kießling · MdB, CDU/CSU13. November 2025 · zu Protokoll gegeben · Plenarprotokoll 21/40, S. 4729A
- Dr. Philipp Rottwilm · MdB, SPD13. November 2025 · zu Protokoll gegeben · Plenarprotokoll 21/40, S. 4729C
- Katalin Gennburg · MdB, DIE LINKE13. November 2025 · zu Protokoll gegeben · Plenarprotokoll 21/40, S. 4730B