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Gesetz zu dem Fortgeschrittenen Rahmenabkommen vom 13. Dezember 2023 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits
Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/1867
Was ändert sich?
Deutschland stimmt einem neuen Abkommen der EU mit Chile zu. Es ersetzt das bisherige Assoziierungsabkommen: Rund 99,9 Prozent der EU-Ausfuhren nach Chile werden zollfrei, für Dienstleister und kleinere Firmen gibt es Vereinfachungen.
Ab wann: Der Text nennt kein konkretes Datum; das Abkommen gilt mit seinem Inkrafttreten und löst dann das seit 1. Februar 2025 geltende Interims-Handelsabkommen ab.KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
In KraftBeratungsstand laut DIP: Verkündet
- Ausschuss
- dafür: CDU/CSU, AfD, SPD · dagegen: Linke · Enthaltung: Grüne
Verkündet am 14. Januar 2026 im BGBl II 2026, 8. In Kraft seit 15. Januar 2026
Worum geht es?
Zustimmung zu dem am 13. Dezember 2023 in Brüssel unterzeichneten Fortgeschrittenen Rahmenabkommen: Assoziation auf Grundlage einer verstärkten Partnerschaft, eines intensiveren politischen Dialogs und einer verstärkten Zusammenarbeit …
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sowie Förderung von Handel und Investitionen zur Steigerung des Wirtschaftswachstums, Regelung der Kooperation in Bereichen wie Gesundheit, Umwelt, Klimawandel, Energie, Steuern sowie Bildung und Kultur, Ausgestaltung der rechtlichen Zusammenarbeit sowie der Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Korruption; Stärkung der Handels- und Investitionsbeziehungen: schrittweise Liberalisierung des gegenseitigen Warenhandels, Zoll- und Handelserleichterungen, handelspolitische Schutzmaßnahmen, gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen, Zusammenarbeit bei nachhaltigen Lebensmittelsystemen sowie im Energie- und Rohstoffsektor, Harmonisierung technischer Vorschriften, umfassende Regelungen im Hinblick auf Investitionen, u.a. Einführung einer Investitionsgerichtsbarkeit im Rahmen des Verfahrens zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten, Vereinfachungen für den Dienstleistungssektor und für kleine und mittlere Unternehmen, Anerkennung von Berufsqualifikationen, Telekommunikationsdienste, Dienstleistungen im internationalen Seeverkehr, Regelungen zu Finanzdienstleistungen und digitalem Handel, Kapitalverkehr, Nichtdiskriminierung im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens; Schlussbestimmungen
Wer ist betroffen?
- Unternehmen, die nach Chile exportierenEntlastung
Rund 99,9 Prozent der Ausfuhren aus der EU nach Chile werden von Zöllen befreit.
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„Rund 99,9 Prozent der EU-Ausfuhren nach Chile werden mit Inkrafttreten des Abkommens von Zöllen befreit sowie Vereinfachungen für den Dienstleistungssektor und für kleine und mittlere Unternehmen eingeführt.“
- Kleine und mittlere Unternehmen sowie Dienstleister im Chile-GeschäftEntlastung
Für den Dienstleistungssektor und für kleine und mittlere Unternehmen werden Vereinfachungen eingeführt.
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„Rund 99,9 Prozent der EU-Ausfuhren nach Chile werden mit Inkrafttreten des Abkommens von Zöllen befreit sowie Vereinfachungen für den Dienstleistungssektor und für kleine und mittlere Unternehmen eingeführt.“
- Deutsche Unternehmen allgemeinEntlastung
Das Abkommen verursacht ihnen keine zusätzlichen Kosten und soll ihnen bessere Geschäftschancen eröffnen.
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„Das Fortgeschrittene Rahmenabkommen selbst ist kostenneutral und wird deutschen Unternehmen verbesserte Chancen eröffnen.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Bei der Durchführung des Fortgeschrittenen Rahmenabkommens entstehen durch vorgesehene Konsultationen, Arbeitsgruppen und Ausschüsse administrative Kosten für die Organe der EU. Mit dem Fortgeschrittenen Rahmenabkommen (Abschnitt D: Beilegung von Investitionsstreitigkeiten und Investitionsgerichtsbarkeit) wird eine neue Investitionsgerichtsbarkeit im Rahmen des Verfahrens zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten eingeführt. …
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Die Kosten für dessen ständige Struktur, bestehend aus einem Gericht erster Instanz und einem Be - rufungsgericht, werden zwischen der EU und Chile geteilt. Die Kosten werden auf EU-Seite vollständig aus dem EU-Haushalt beglichen. Die Bundesrepublik Deutschland ist an den Kosten in Höhe ihres Finanzierungsanteils an dem Haushalt der EU beteiligt. a) Für den Bund Zusätzliche Verwaltungskosten für den Bund werden voraussichtlich im Zuge der Durchführung von Amtshilfe im Zollbereich entstehen. Diese Verwaltungskosten sind im Rahmen der bestehenden Haushalts - ansätze zu erwirtschaften. b) Für die Länder Zusätzliche Verwaltungskosten für die Länder entstehen nicht. c) Für die Kommunen Zusätzliche Verwaltungskosten für die Kommunen entstehen nicht.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Es werden keine Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger eingeführt oder abgeschafft. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Das Fortgeschrittene Rahmenabkommen selbst ist kostenneutral und wird deutschen Unternehmen verbesserte Chancen eröffnen. …
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E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Die für die Durchführung der Amtshilfe im Zollbereich entstehenden Verwaltungskosten sind im Rahmen der bestehenden Haushaltsansätze zu erwirtschaften.
- Weitere Kosten
Sonstige Kosten für die Wirtschaft und für soziale Sicherungssysteme entstehen nicht. Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten. Das Fortgeschrittene Rahmenabkommen fördert die nachhaltige Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien. …
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BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND Berlin, 29. September 2025 DER BUNDESKANZLER An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht15. August 2025 · BR-Drs. 387/25
- Bundesrat: 1. Durchgang26. September 2025 · BR-PlPr. 1057
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht29. September 2025 · BT-Drs. 21/1867
- Bundestag: 1. Lesung9. Oktober 2025 · BT-PlPr. 21/31
- Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung12. November 2025 · BT-Drs. 21/2757
- Bundestag: 2. Lesung und Schlussabstimmung13. November 2025 · BT-PlPr. 21/40
- Bundesrat: 2. Durchgang19. Dezember 2025 · BR-PlPr. 1060
- Im Bundesgesetzblatt verkündet14. Januar 2026
Im Bundestag gesagt
7 Reden an 1 Sitzungstag.
Alle Rednerinnen und RednerWeniger
- Carl-Philipp Sassenrath · MdB, CDU/CSU13. November 2025 · Plenarprotokoll 21/40, S. 4658C
- Dr. Malte Kaufmann · MdB, AfD13. November 2025 · Plenarprotokoll 21/40, S. 4659B
- Dr. Anton Hofreiter · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN13. November 2025 · Plenarprotokoll 21/40, S. 4659D
- Mathias Weiser · MdB, AfD13. November 2025 · Plenarprotokoll 21/40, S. 4660C
- Tilman Kuban · MdB, CDU/CSU13. November 2025 · zu Protokoll gegeben · Plenarprotokoll 21/40, S. 4723B
- Daniel Walter · MdB, SPD13. November 2025 · zu Protokoll gegeben · Plenarprotokoll 21/40, S. 4724A
- Mirze Edis · MdB, DIE LINKE13. November 2025 · zu Protokoll gegeben · Plenarprotokoll 21/40, S. 4724D