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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Beschlossen

Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge

Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/1934

Was ändert sich?

Der Staat soll Aufträge schneller vergeben: Unternehmen müssen weniger Nachweise einreichen, der Bund darf Aufträge bis 50.000 Euro direkt ohne Ausschreibung vergeben, und Streitverfahren laufen künftig meist digital ab.

Ab wann: am ersten Tag des Quartals, das auf die Verkündung folgtKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

In Kraft
Stand: In Kraft, Stufe 5 von 5

Beratungsstand laut DIP: Verkündet

Ausschuss
dafür: CDU/CSU, SPD · dagegen: AfD, Grüne, Linke

Verkündet am 18. Mai 2026 im BGBl I 2026, 137. In Kraft seit 1. Juli 2026

Worum geht es?

Umfangreiche Maßnahmen zur Vereinfachung des Vergaberechts, zum Bürokratieabbau sowie zur Digitalisierung und Beschleunigung von Vergabeverfahren betr. Vergaberegeln oberhalb der europarechtlich vorgegebenen Schwellenwerte, u.a. …

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Erhöhung der EU-Schwellenwerte für Bundesoberbehörden, Flexibilisierung des Losgrundsatzes bei dringlichen Infrastrukturvorhaben, Erleichterung der öffentlich-öffentlichen Zusammenarbeit, Vereinfachung von Leistungsbeschreibungen, Eignungskriterien sowie Nachweis- und Dokumentationspflichten, begrenzter Entscheidungszeitraum von Vergabekammern in Nachprüfungsverfahren, virtuelle Verfahrensführung, Verbesserung der Zahlungsmodalitäten, stärkere Berücksichtigung der Umstände von KMU, Erhöhung der allgemeinen Wertgrenze für Direktaufträge des Bundes auf 50.000 Euro; Ermächtigungsgrundlage zur Regelung verpflichtender Anforderungen an die Beschaffung von klimafreundlichen Leistungen, Klarstellungen, redaktionelle Änderungen, Folgeänderungen; Änderung zahlreicher §§ in 8 Gesetzen und 7 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung Bezug: Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BR-Drs 591/24 (GESTA 20. WP E067) in geänderter Fassung Beschlussempfehlung des Ausschusses: Beschränkung der Haftung der Mitglieder der Beschlussabteilungen des Bundeskartellamts im Innenverhältnis gegenüber dem Dienstherrn auf Fälle vorsätzlicher Amtspflichtverletzung, Abweichung vom Losgrundsatz bei aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) finanzierten Infrastrukturvorhaben sowie bestimmten Verkehrsinfrastrukturvorhaben bei Erreichen oder Überschreiten des Zweifachen des EU-Schwellenwertes, Evaluierung des Losgrundsatzes bis zum 30. September 2027, Erweiterung der allgemeinen Ausnahmen vom Vergaberecht auf Aspekte der Cybersicherheit und digitalen Souveränität, Nutzung der Ermächtigungsgrundlage insbes. zur Schaffung von Leitmärkten für emissionsarmen Stahl und Zement, Ermöglichung von Direktvergaben im öffentlichen Schienenpersonennahverkehr bei geringfügigen Aufträgen, redaktionelle Änderungen und Anpassungen; Annahme einer Entschließung: kommunalfreundliche Anwendung der Regelungen zur Verwendung der SVIK-Mittel, aktive und engmaschige Begleitung der Local-Contents-Requirements im Industrial Accelerator Act auf EU-Ebene, Umsetzung der Ermächtigung zur Festlegung verbindlicher Anforderungen an die Klimafreundlichkeit bei der Beschaffung von Leistungen bis zum 30. Juni 2027; Zusätzliche Einfügung, erneute und zusätzliche Änderung sowie Verzicht auf Änderung versch. §§ in 5 Gesetzen und 3 Rechtsverordnungen

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Es entstehen keine Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand durch das vorliegende Gesetz.

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Keiner. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Reduzierung des jährlichen Erfüllungsaufwands von 98,9 Millionen Euro, davon Reduzierung der Bürokratiekosten aus Informationspflichten von 11,5 Millionen Euro. Kein einmaliger Erfüllungsaufwand. …

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Der laufende Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft unterliegt der „One-inoneout“-Regel. Damit ergibt sich insgesamt ein „Out“ in Höhe von 98,9 Millionen Euro. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Reduzierung des jährlichen Erfüllungsaufwands von 281,9 Millionen Euro, davon 276 Millionen Euro für den Bund und 5,8 Millionen Euro für die Länder (inklusive Kommunen). Kein einmaliger Erfüllungsaufwand.

Weitere Kosten

Der Wirtschaft, einschließlich mittelständischer Unternehmen, entstehen keine direkten sonstigen Kosten. Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten. Soweit sich durch das Gesetz die Beschaffungspreise des Bundes erhöhen, sind etwaige Mehrausgaben für Beschaffungen im jeweiligen Einzelplan gegenzufinanzieren. …

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BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 1. Oktober 2025 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/1934 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht15. August 2025 · BR-Drs. 380/25
  2. Bundesrat: 1. Durchgang26. September 2025 · BR-PlPr. 1057
  3. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht1. Oktober 2025 · BT-Drs. 21/1934
  4. Bundestag: 1. Lesung9. Oktober 2025 · BT-PlPr. 21/31
  5. Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung22. April 2026 · BT-Drs. 21/5525
  6. Bundestag: 2. Lesung23. April 2026 · BT-PlPr. 21/74
  7. Bundestag: 3. Lesung23. April 2026 · BT-PlPr. 21/74
  8. Bundesrat: 2. Durchgang8. Mai 2026 · BR-PlPr. 1065
  9. Bundestag: Berichtigung zum Gesetzesbeschluss8. Mai 2026 · BT-PlPr. 21/78
  10. Im Bundesgesetzblatt verkündet18. Mai 2026

Im Bundestag gesagt

22 Reden an 2 Sitzungstagen.

Alle Rednerinnen und Redner
Quelle: Deutscher Bundestag – DIP, Plenarprotokolle.