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Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz)
Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/1941
Was ändert sich?
Wer für den Bund Aufträge ab 50.000 Euro ausführt, muss seinen Beschäftigten künftig tarifvertragliche Löhne, Urlaub und Arbeitszeiten gewähren – auch Subunternehmer und Leiharbeitsfirmen. Eine neue Prüfstelle kontrolliert das, Verstöße können zum Ausschluss von Aufträgen führen.
Ab wann: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gibt den Tag des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt.KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
In KraftBeratungsstand laut DIP: Verkündet
- Ausschuss
- dafür: CDU/CSU, SPD, Grüne · dagegen: AfD · Enthaltung: Linke
Verkündet am 30. April 2026 im BGBl I 2026, 119. In Kraft seit 1. Mai 2026 (einzelne Teile zu anderen Terminen)
Worum geht es?
Sicherung der Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie, Stabilisierung des Tarifvertragssystems und Beseitigung von Wettbewerbsnachteilen für tarifgebundene Arbeitgeber: Verpflichtung von Unternehmen, einschließlich Nach- und …
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Verleihunternehmer, zur Gewährung tarifvertraglicher Arbeitsbedingungen bei der Ausführung öffentlicher Liefer-, Bau- und Dienstleistungsaufträge und Konzessionen des Bundes, Einrichtung einer Prüfstelle Bundestariftreue bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zur Kontrolle der Einhaltung der Tarifstandards und rechtsverbindlichen Feststellung von Verstößen, Sanktionierung von Verstößen durch Vertragsstrafen oder die außerordentliche Kündigung durch den Auftraggeber, Befreiung von Dokumentations- und Nachweispflichten bei Vorlage eines Zertifikats einer Präqualifizierungsstelle, Nachunternehmerhaftung, Rechtsanspruch für Arbeitnehmer, Folgeänderungen; Gesetz zur Sicherung der Tariftreue bei der Vergabe und Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen des Bundes (Bundestariftreuegesetz – BTTG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung versch. §§ in 5 weiteren Gesetzen und 1 Rechtsverordnung; Verordnungsermächtigung Bezug: Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BR-Drs 588/24 (GESTA 20. WP G038) in reduzierter Fassung Beschlussempfehlung des Ausschusses: Herausnahme der Lieferleistungen, erstmaliger Erlass einer Rechtsverordnung (RVO) durch das BMAS nur im Benehmen mit dem BMWE, Ausweitung der privilegierten Zertifizierung auf an Tarifverträge oder kirchliche Arbeitsvertragsrichtlinien gebundene Unternehmen, Ausstellung eines Zertifikats auch bei Abweichung von der einschlägigen RVO, Nutzung der Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) durch die Tariftreuekontrollstellen und Arbeitgeber zur anlassbezogenen elektronischen Abfrage bzw. Übermittlung von Entgeltbescheinigungsdaten, Unterrichtung der Prüfstellen über mögliche Verstöße der Arbeitgeber gegen Tariftreueversprechen durch die Rentenversicherungsträger, Folgeänderungen, Inkrafttreten; Erneute Änderung versch. §§ Bundestariftreuegesetz und zusätzliche Einfügung § 108c Viertes Buch Sozialgesetzbuch sowie zusätzliche Änderung § 322 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch
Wer ist betroffen?
- Beschäftigte in Unternehmen, die Aufträge des Bundes ausführenEntlastung
Sie haben für die Dauer der Auftragsausführung einen gesetzlichen Anspruch auf tarifvertragliche Entlohnung, bezahlten Mindestjahresurlaub sowie Höchstarbeitszeiten, Mindestruhezeiten und Ruhepausen.
Zu tun: Ansprüche können im Streitfall vor den Arbeitsgerichten durchgesetzt werden
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„Schließlich wird den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein gesetzlicher Anspruch auf die einschlägigen tarifvertraglichen Arbeitsbedingungen gewährt, den sie im Streitfall vor den Arbeitsgerichten durchsetzen können.“
- Leiharbeitskräfte, die bei Bundesaufträgen eingesetzt werdenEntlastung
Auch Verleihunternehmen müssen ihren Leiharbeitskräften für die Dauer der Auftragsausführung die tarifvertraglichen Arbeitsbedingungen gewähren.
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„Auch Nachunternehmer und Verleihunternehmer müssen ihren jeweiligen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die tarifvertraglichen Arbeitsbedingungen für die Ausführungsdauer gewähren.“
- Unternehmen, die sich um Bundesaufträge bewerben, samt Nachunternehmern und VerleihernBelastung
Sie müssen ihren Beschäftigten tarifvertragliche Arbeitsbedingungen gewähren, diese schriftlich oder elektronisch darüber informieren (rund 42 Minuten je Auftrag) und Nachweise vorlegen; Verstöße können Vertragsstrafen, Kündigung und Ausschluss von Vergabeverfahren nach sich ziehen.
Zu tun: Beschäftigte mit einem Vordruck des Bundesauftraggebers informieren und auf Verlangen Nachweise über die Tariftreue vorlegen
Laut Entwurf 16.000 Betroffene · Belastung 27 € je Fall und Jahr
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„Arbeitgeber, die den Zuschlag zur Ausführung eines öffentlichen Auftrags erhalten haben, werden verpflichtet, ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die an der Ausführung des Auftrags unmittelbar mitwirken, schriftlich oder elektronisch über den Anspruch auf die einschlägigen Arbeitsbedingungen zu informieren“
- Kleine und mittlere Unternehmen mit BundesaufträgenEntlastung und Belastung
Sie sind ebenfalls betroffen, werden aber durch einen Vordruck der Auftraggeber, eine Internetseite mit den geltenden Branchenverordnungen und den Wegfall der Nachweispflicht bei Zertifizierung entlastet.
Zu tun: Zertifizierung durch eine Präqualifizierungsstelle möglich, dann entfallen Nachweispflichten
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„Von dem Regelungsvorhaben werden (auch) kleine und mittlere Unternehmen betroffen, wenn sie sich um öffentliche Aufträge und Konzessionen bewerben oder im Kontext öffentlicher Aufträge als Nachunternehmer oder Verleiher tätig werden.“
- Verbraucherinnen und VerbraucherBetroffen, ohne Kostenfolgeindirekt
Auf die Preise im Alltag soll das Gesetz sich nicht auswirken.
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„Als Folge der gesetzlichen Änderungen sind keine Auswirkungen auf das gesamtwirtschaftliche Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, zu erwarten.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales entsteht im Zusammenhang mit dem neuen Verordnungsverfahren zusätzlicher jährlicher Mehraufwand in Höhe von rund 590 844 Euro wegen des hierfür zu veranschlagenden Stellenmehrbedarfs des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales von einer Planstelle in der Wertigkeit des höheren Dienstes (A15) und zwei Planstellen in der Wertigkeit des gehobenen Dienstes (A12). …
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Für die Einrichtung einer Website belaufen sich die Kosten einmalig auf rund 150 000 Euro und jährlich auf rund 84 000 Euro. Für die Einrichtung der Prüfstelle Bundestariftreue bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See entstehen ein zusätzlicher jährlicher Mehraufwand in Höhe von acht Planstellen und Stellen für die Prüfstelle sowie damit verbundene Mehrausgaben von rund 1,4 Millionen Euro jährlich. Weiter fallen für die Einrichtung der Prüfstelle einmalige Projektkosten in Höhe von rund 157 000 Euro an. Für die erstmalige Einrichtung der Softwarelösung werden Kosten in Höhe von 16 000 Euro beziffert. Die Lizenzkosten der benötigten Softwarelösung belaufen sich auf einmalig rund 36 000 Euro und jährlich rund 7 000 Euro für Wartung. Diese Kosten werden der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See vom Bund aus dem Einzelplan 11 erstattet. Dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie entstehen Mehrausgaben in Höhe von rund 6,5 Millionen Euro im Jahr 2026 für die technische Anbindung des Bundestariftreuegesetzes an das Wettbewerbsregister durch die Anpassung des IT-Systems. Der damit verbundene einmalige Personalmehrbedarf im Jahr 2026 besteht in Höhe von rund 500 000 Euro für eine Planstelle des gehobenen Dienstes und eine Planstelle des höheren Dienstes für den IT-Bereich und für eine Planstelle des gehobenen Dienstes und eine Planstelle für den höheren Dienst des Fachbereichs; im Jahr 2027 ist ein weiterer einmaliger Personalmehrbedarf für die Anbindung an das Wettbewerbsregister in derselben Höhe möglich. In den Folgejahren entstehen für den dauerhaften Betrieb der Erweiterung des Wettbewerbsregisters Sachkosten und Personalkosten jährlich in Höhe von rund 700 000 Euro. Der dauerhafte Personalmehrbedarf besteht in Höhe von einer Planstelle für den gehobenen Dienst für den IT-Bereich und 0,4 Planstellen für den gehobenen Dienst für den Fachbereich. Für Länder und Kommunen entstehen keine Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand. Dieser Haushaltsaufwand umfasst auch den unter E.3 ausgewiesenen Erfüllungsaufwand. Der Mehrbedarf des Bundes an Sach- und Personalmitteln ist in den jeweiligen Einzelplänen der Ressorts finanziell und stellenmäßig gegenzufinanzieren.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für Bürgerinnen und Bürger gibt es keine Änderung im Erfüllungsaufwand. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Zusätzlicher Erfüllungsaufwand pro Jahr rund 400 000 Euro. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten: …
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Aus zwei neuen Informationspflichten rund 400 000 Euro jährlich. Der jährliche Erfüllungsaufwand von rund 400 000 Euro stellt ein „In“ im Sinne der „One in, one out“-Regel dar, der hälftig durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und hälftig durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kompensiert wird. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Zusätzlicher Erfüllungsaufwand auf Bundesebene rund 1,5 Millionen Euro und einmaliger Erfüllungsaufwand rund 7,6 Millionen Euro.
- Weitere Kosten
Soweit aufgrund einer nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes erlassenen Rechtsverordnung eine Anhebung der Personalkosten bei Arbeitgebern, die einen öffentlichen Auftrag oder eine Konzession ausführen, erforderlich wird, entstehen weitere nicht bezifferbare Kosten. …
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Es ist davon auszugehen, dass diese in das Angebot für den öffentlichen Auftrag eingepreist und die höheren Kosten an den Bundesauftraggeber weitergegeben werden. Soweit aufgrund einer nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes erlassenen Rechtsverordnung die Angebotspreise steigen, sind die höheren Kosten für die Bundesauftraggeber nicht bezifferbar. Diese Kosten sind aus den Einzelplänen der Ressorts zu finanzieren. Als Folge der gesetzlichen Änderungen sind keine Auswirkungen auf das gesamtwirtschaftliche Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, zu erwarten. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 1. Oktober 2025 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht15. August 2025 · BR-Drs. 381/25
- Bundesrat: 1. Durchgang26. September 2025 · BR-PlPr. 1057
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht1. Oktober 2025 · BT-Drs. 21/1941
- Bundestag: 1. Lesung10. Oktober 2025 · BT-PlPr. 21/32
- Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung25. Februar 2026 · BT-Drs. 21/4325
- Bundestag: 2. Lesung26. Februar 2026 · BT-PlPr. 21/59
- Bundestag: 3. Lesung26. Februar 2026 · BT-PlPr. 21/59
- Bundesrat: 2. Durchgang27. März 2026 · BR-PlPr. 1063
- Im Bundesgesetzblatt verkündet30. April 2026
Im Bundestag gesagt
30 Reden an 2 Sitzungstagen.
Alle Rednerinnen und RednerWeniger
- Bärbel Bas · Bundesmin., Bundesministerium für Arbeit und Soziales10. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/32, S. 3443B
- Hans-Jürgen Goßner · MdB, AfD10. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/32, S. 3444B
- Wilfried Oellers · MdB, CDU/CSU10. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/32, S. 3445C
- Ricarda Lang · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN10. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/32, S. 3446A
- Pascal Meiser · MdB, DIE LINKE10. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/32, S. 3447B
- Dagmar Schmidt (Wetzlar) · MdB, SPD10. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/32, S. 3448C
- Peter Bohnhof · MdB, AfD10. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/32, S. 3449B
- Sandra Carstensen · MdB, CDU/CSU10. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/32, S. 3450C
- Dr. Armin Grau · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN10. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/32, S. 3451B
- Nora Seitz · MdB, CDU/CSU10. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/32, S. 3452A
- Leif-Erik Holm · MdB, AfD10. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/32, S. 3453A
- Peter Aumer · MdB, CDU/CSU10. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/32, S. 3453D
- Jan Dieren · MdB, SPD10. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/32, S. 3454D
- Elisabeth Winkelmeier-Becker · MdB, CDU/CSU10. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/32, S. 3455C
- Dagmar Schmidt (Wetzlar) · MdB, SPD26. Februar 2026 · Plenarprotokoll 21/59, S. 7019D
- Peter Bohnhof · MdB, AfD26. Februar 2026 · Plenarprotokoll 21/59, S. 7020C
- Wilfried Oellers · MdB, CDU/CSU26. Februar 2026 · Plenarprotokoll 21/59, S. 7021C
- Ricarda Lang · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN26. Februar 2026 · Plenarprotokoll 21/59, S. 7022B
- Pascal Meiser · MdB, DIE LINKE26. Februar 2026 · Plenarprotokoll 21/59, S. 7023A
- Annika Klose · MdB, SPD26. Februar 2026 · Plenarprotokoll 21/59, S. 7024C
- Carsten Becker · MdB, AfD26. Februar 2026 · Plenarprotokoll 21/59, S. 7025B
- Sandra Carstensen · MdB, CDU/CSU26. Februar 2026 · Plenarprotokoll 21/59, S. 7026B
- Dr. Armin Grau · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN26. Februar 2026 · Plenarprotokoll 21/59, S. 7027A
- Jan Dieren · MdB, SPD26. Februar 2026 · Plenarprotokoll 21/59, S. 7027D
- Mathias Weiser · MdB, AfD26. Februar 2026 · Plenarprotokoll 21/59, S. 7028C
- Peter Aumer · MdB, CDU/CSU26. Februar 2026 · Plenarprotokoll 21/59, S. 7029C
- Katharina Beck · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN26. Februar 2026 · Plenarprotokoll 21/59, S. 7030B
- Bernd Rützel · MdB, SPD26. Februar 2026 · Plenarprotokoll 21/59, S. 7031A
- Nora Seitz · MdB, CDU/CSU26. Februar 2026 · Plenarprotokoll 21/59, S. 7031C
- Johannes Winkel · MdB, CDU/CSU26. Februar 2026 · Plenarprotokoll 21/59, S. 7032B