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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Beschlossen

Gesetz zu dem Übereinkommen Nr. 155 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 22. Juni 1981 über Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt sowie zu dem Protokoll von 2002 zum Übereinkommen über den Arbeitsschutz, 1981

Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/1889

Was ändert sich?

Deutschland stimmt zwei internationalen Arbeitsschutz-Abkommen der Internationalen Arbeitsorganisation zu. Für Beschäftigte und Betriebe in Deutschland ändert sich nichts, weil die deutschen Gesetze die Anforderungen bereits erfüllen.

Ab wann: Im Text ist kein Datum für das Inkrafttreten angegeben.KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

In Kraft
Stand: In Kraft, Stufe 5 von 5

Beratungsstand laut DIP: Verkündet

Ausschuss
dafür: CDU/CSU, SPD, Grüne, Linke · dagegen: AfD

Verkündet am 15. Januar 2026 im BGBl II 2026, 9. In Kraft seit 16. Januar 2026

Worum geht es?

Zustimmung zu dem am 22. Juni 1981 in Genf von der Allgemeinen Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation angenommenen Übereinkommen sowie zu dem am 20. Juni 2002 angenommenen Protokoll: Umsetzung einer Politik auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes zur Verhütung von Unfällen u. …

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Gesundheitsschäden sowie zur Begrenzung von Gefahrenursachen in der Arbeitsumwelt, Verantwortung der Arbeitgeber bez. der Vermeidung von Sicherheits- u. Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz, Mitwirkung u. Rechte der Arbeitnehmer, Aufzeichnung u. Meldung von Arbeitsunfällen u. Berufskrankheiten sowie Erstellung jährlicher Statistiken Bezug: Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BR-Drs 499/24 (GESTA 20. WP XG004)

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Da die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland den Anforderungen des Übereinkommens Nr. 155 sowie des Protokolls bereits entsprechen, sind keine Haushaltsausgaben zu erwarten.

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Kein Erfüllungsaufwand. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Kein Erfüllungsaufwand. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Kein Erfüllungsaufwand. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Kein Erfüllungsaufwand.

Weitere Kosten

Keine. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND Berlin, 29. September 2025 DER BUNDESKANZLER An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/1889 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht15. August 2025 · BR-Drs. 388/25
  2. Bundesrat: 1. Durchgang26. September 2025 · BR-PlPr. 1057
  3. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht29. September 2025 · BT-Drs. 21/1889
  4. Bundestag: 1. Lesung9. Oktober 2025 · BT-PlPr. 21/31
  5. Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung5. November 2025 · BT-Drs. 21/2626
  6. Bundestag: 2. Lesung und Schlussabstimmung6. November 2025 · BT-PlPr. 21/37
  7. Bundesrat: 2. Durchgang19. Dezember 2025 · BR-PlPr. 1060
  8. Im Bundesgesetzblatt verkündet15. Januar 2026

Im Bundestag gesagt

13 Reden an 2 Sitzungstagen.

Alle Rednerinnen und Redner
Quelle: Deutscher Bundestag – DIP, Plenarprotokolle.