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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Beschlossen

Gesetz zu dem Protokoll vom 14. April 2025 zur Änderung des Abkommens vom 12. April 2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen in der durch das Protokoll vom 11. Januar 2016 sowie das Protokoll vom 24. März 2021 geänderten Fassung

Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/1903

Was ändert sich?

Deutschland und die Niederlande ändern ihr Steuerabkommen: Wer grenzüberschreitend arbeitet, darf künftig bis zu 34 Tage im Nachbarland – etwa im Homeoffice – arbeiten, ohne dass sich das Besteuerungsrecht ändert oder eine weitere Steuererklärung nötig wird.

Ab wann: Der Text nennt kein konkretes Datum; die Regelungen sind ab dem Jahr anzuwenden, das auf das Jahr des Inkrafttretens folgt.KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

In Kraft
Stand: In Kraft, Stufe 5 von 5

Beratungsstand laut DIP: Verkündet

Ausschuss
dafür: CDU/CSU, SPD, Grüne · Enthaltung: AfD, Linke

Verkündet am 23. Oktober 2025 im BGBl II 2025, 270. In Kraft seit 24. Oktober 2025 (einzelne Teile zu anderen Terminen)

Worum geht es?

Zustimmung zu dem am 14. April 2025 in Den Haag unterzeichneten Änderungsprotokoll des Doppelbesteuerungsabkommens: Aufnahme einer Bagatellregelung zu gelegentlichem Homeoffice grenzüberschreitend Beschäftigter, Anpassungen …

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an die aktuelle deutsche Verhandlungspolitik zu Auslegungsstreitigkeiten sowie zwischenzeitliche Änderungen der Behandlung von Investmentfonds und der Besteuerung bestimmter Gesellschaftsformen

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Die Maßnahmen dienen der Sicherung des Steueraufkommens. Bei der Änderung der Artikel 10, 14 und 18 des Abkommens werden allenfalls geringfügige Steuermindereinnahmen erwartet.

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Es ist davon auszugehen, dass durch das Vertragsgesetz kein eigenständiger Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger begründet wird. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Es ist davon auszugehen, dass durch das Vertragsgesetz kein eigenständiger Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft begründet wird. …

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Informationspflichten für die Wirtschaft werden weder eingeführt noch verändert oder abgeschafft. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Es ist davon auszugehen, dass durch das Vertragsgesetz kein eigenständiger Erfüllungsaufwand für die Steuerverwaltung des Bundes und der Länder begründet wird.

Weitere Kosten

Unternehmen, insbesondere den mittelständischen Unternehmen, entstehen durch dieses Gesetz keine unmittelbaren, direkten Kosten. Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, sind von dem Gesetz nicht zu erwarten. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND Berlin, 29. …

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September 2025 DER BUNDESKANZLER An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/1903 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht15. August 2025 · BR-Drs. 390/25
  2. Bundesrat: 1. Durchgang26. September 2025 · BR-PlPr. 1057
  3. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht29. September 2025 · BT-Drs. 21/1903
  4. Bundestag: 1. Lesung9. Oktober 2025 · BT-PlPr. 21/31
  5. Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung15. Oktober 2025 · BT-Drs. 21/2242
  6. Bundestag: 2. Lesung und Schlussabstimmung16. Oktober 2025 · BT-PlPr. 21/34
  7. Bundesrat: 2. Durchgang17. Oktober 2025 · BR-PlPr. 1058
  8. Im Bundesgesetzblatt verkündet23. Oktober 2025