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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Beschlossen

Gesetz zu dem Abkommen vom 30. Januar 2025 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung über den Sitz der Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/1901

Was ändert sich?

Deutschland stimmt dem Sitzabkommen mit der neuen EU-Behörde gegen Geldwäsche (AMLA) zu. Damit kann die Behörde ihre Arbeit in Frankfurt am Main aufnehmen; die Behörde und ihr Personal sind dort von bestimmten Steuern und Zöllen befreit.

Ab wann: Der Text nennt kein konkretes Datum; das Abkommen regelt Inkrafttreten und Geltungsdauer in seinem Artikel 22 und ist nach Maßgabe des innerstaatlichen Rechts vorläufig anwendbar.KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

In Kraft
Stand: In Kraft, Stufe 5 von 5

Beratungsstand laut DIP: Verkündet

Ausschuss
dafür: CDU/CSU, AfD, SPD, Grüne, Linke

Verkündet am 28. November 2025 im BGBl II 2025, 289. In Kraft seit 29. November 2025

Worum geht es?

Zustimmung zu dem am 30. Januar 2025 in Berlin unterzeichneten Abkommen: Regelungen für die Unterbringung der Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (Anti-Money Laundering Authority, AMLA) in Frankfurt am Main und EU-Vorschriften für das AMLA-Personal und dessen Familienmitglieder

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Mittelbar können durch die Befreiung von AMLA von direkten Steuern, Zöllen und in gewissem Umfang von indirekten Steuern sowie durch die Befreiung des AMLA-Personals in Frankfurt am Main von Steuern auf die von AMLA gezahlten Bezüge nicht bezifferbare Steuer - mindereinnahmen entstehen.

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für Bürgerinnen und Bürger entsteht kein zusätzlicher Erfüllungs - aufwand. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung …

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Durch die Ansiedlung von AMLA in Frankfurt am Main kann ein geringfügiger administrativer Aufwand durch die Ausstellung von Sonder - ausweisen an das AMLA-Personal und deren unmittelbare Angehörige entstehen. Durch die Möglichkeit des Vorsitzenden der Behörde, zur Herstellung von Sicherheit und Ordnung in den Räumen der Behörde lokale Polizeikräfte anfordern zu können, entstehen dem Land Hessen keine nennenswerten Kosten.

Weitere Kosten

Durch das Vertragsgesetz werden keine Informationspflichten für Unternehmen, für Bürgerinnen und Bürger oder für die Verwaltung eingeführt. Insoweit entstehen keine zusätzlichen Bürokratiekosten. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND Berlin, 29. September 2025 DER BUNDESKANZLER …

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An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/1901 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht15. August 2025 · BR-Drs. 391/25
  2. Bundesrat: 1. Durchgang26. September 2025 · BR-PlPr. 1057
  3. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht29. September 2025 · BT-Drs. 21/1901
  4. Bundestag: 1. Lesung9. Oktober 2025 · BT-PlPr. 21/31
  5. Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung15. Oktober 2025 · BT-Drs. 21/2251
  6. Bundestag: 2. Lesung und Schlussabstimmung16. Oktober 2025 · BT-PlPr. 21/34
  7. Bundesrat: 2. Durchgang21. November 2025 · BR-PlPr. 1059
  8. Im Bundesgesetzblatt verkündet28. November 2025