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Gesetz zum Investitionsschutzabkommen vom 30. Juni 2019 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Sozialistischen Republik Vietnam andererseits
Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/1897
Was ändert sich?
Deutschland stimmt einem Investitionsschutzabkommen der EU mit Vietnam zu. Unternehmen, die in Vietnam investieren, bekommen Schutzstandards und können Streit mit dem Staat vor einem eigenen Investitionsgericht klären.
Ab wann: Der Text nennt kein Datum; das Abkommen tritt erst in Kraft, wenn alle 27 EU-Mitgliedstaaten zugestimmt haben.KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
In KraftBeratungsstand laut DIP: Verkündet
- Ausschuss
- dafür: CDU/CSU, AfD, SPD · dagegen: Grüne, Linke
Verkündet am 12. Januar 2026 im BGBl II 2026, 3. In Kraft seit 13. Januar 2026
Worum geht es?
Zustimmung zu dem am 30. Juni 2019 in Brüssel unterzeichneten Investitionsschutzabkommen: Verbesserung des Investitionsklimas zwischen der EU und Vietnam durch Vereinbarung hoher Schutzstandards für Investitionen sowie eines reformierten Streitbeilegungsverfahrens, u.a. …
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Sicherstellung diskriminierungsfreier Praktiken und fairer Bedingungen für Investoren, Inländerbehandlung, Meistbegünstigungsklausel, Schutz vor Enteignung ohne angemessene Entschädigung, Garantie freier Kapitaltransfers, Mediation und Schiedsverfahren; Einrichtung gemeinsamer Ausschüsse und Arbeitsgruppen zur Überwachung der Umsetzung und Verwaltung des Abkommens
Wer ist betroffen?
- Unternehmen, die in Vietnam investierenEntlastung
Deutsche Unternehmen erhalten verbesserte Investitionsbedingungen in Vietnam und können Streitigkeiten vor der neuen Investitionsgerichtsbarkeit klären.
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„Das Investitionsschutzabkommen ist kostenneutral und wird deutschen Unternehmen verbesserte Investitionsbedingungen eröffnen.“
- Kleinere Unternehmen mit InvestitionsstreitigkeitenEntlastung
Streitigkeiten sollen kosteneffizienter und schneller beigelegt werden und damit auch für kleinere Unternehmen leichter zugänglich sein.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Streitigkeiten werden im Rahmen der in dem Investitionsschutzabkommen vorgesehenen Investitionsgerichtsbarkeit kosteneffizienter und schneller für die Nutzer und somit auch für kleinere Unternehmen leichter zugänglich.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Bei der Durchführung des Investitionsschutzabkommens entstehen durch vorgesehene Konsultationen, Arbeitsgruppen und Ausschüsse administrative Kosten für die Organe der EU. Ferner wird mit dem Investitionsschutzabkommen eine neue Investitionsgerichtsbarkeit im Rahmen des Verfahrens zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten eingeführt. …
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Die Kosten für dessen ständige Struktur, bestehend aus einem Gericht erster Instanz und einem Berufungsgericht, werden zwischen der EU und Vietnam geteilt. Die Kosten werden auf EU-Seite vollständig aus dem EU-Haushalt beglichen. a) Haushaltsausgaben für den Bund Zusätzliche Verwaltungskosten für den Bund können im Zuge der Wahrnehmung von Tätigkeiten im Rahmen des Ausschusswesens entstehen. Diese Verwaltungskosten sind im Rahmen der bestehenden Haushaltsansätze zu erwirtschaften. b) Haushaltsausgaben für die Länder Zusätzliche Verwaltungskosten für die Länder entstehen nicht. c) Haushaltsausgaben für die Kommunen Zusätzliche Verwaltungskosten für die Kommunen entstehen nicht.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für die Bürgerinnen und Bürger entsteht kein Erfüllungsaufwand. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Das Investitionsschutzabkommen ist kostenneutral und wird deutschen Unternehmen verbesserte Investitionsbedingungen eröffnen. …
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Streitigkeiten werden im Rahmen der in dem Investitionsschutzabkommen vorgesehenen Investitionsgerichtsbarkeit kosteneffizienter und schneller für die Nutzer und somit auch für kleinere Unternehmen leichter zugänglich. Ein zusätzlicher Erfüllungsaufwand für kleine und mittlere Unternehmen entsteht nicht. Bürokratiekosten aus Informationspflichten entstehen ebenfalls nicht. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Es werden keine Informationspflichten für die Verwaltung eingeführt oder abgeschafft.
- Weitere Kosten
Kosten für die Wirtschaft und für soziale Sicherungssysteme entstehen nicht. Negative Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten. Die Wirkungen des Investitionsschutzabkommens entsprechen einer nachhaltigen Entwicklung im Sinne der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen, weil es die Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien dauerhaft fördert. …
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BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND Berlin, 29. September 2025 DER BUNDESKANZLER An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht15. August 2025 · BR-Drs. 394/25
- Bundesrat: 1. Durchgang26. September 2025 · BR-PlPr. 1057
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht29. September 2025 · BT-Drs. 21/1897
- Bundestag: 1. Lesung10. Oktober 2025 · BT-PlPr. 21/32
- Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung12. November 2025 · BT-Drs. 21/2757
- Bundestag: 2. Lesung und Schlussabstimmung13. November 2025 · BT-PlPr. 21/40
- Bundesrat: 2. Durchgang19. Dezember 2025 · BR-PlPr. 1060
- Im Bundesgesetzblatt verkündet12. Januar 2026
Im Bundestag gesagt
15 Reden an 2 Sitzungstagen.
Alle Rednerinnen und RednerWeniger
- Reem Alabali Radovan · Bundesmin., Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung10. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/32, S. 3487B
- Rocco Kever · MdB, AfD10. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/32, S. 3488B
- Nicolas Zippelius · MdB, CDU/CSU10. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/32, S. 3489B
- Claudia Roth · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN10. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/32, S. 3489D
- Mirze Edis · MdB, DIE LINKE10. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/32, S. 3490C
- Dr. Klaus Wiener · MdB, CDU/CSU10. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/32, S. 3491B
- Johann Martel · MdB, AfD10. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/32, S. 3492A
- Thomas Bareiß · MdB, CDU/CSU10. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/32, S. 3492C
- Carl-Philipp Sassenrath · MdB, CDU/CSU13. November 2025 · Plenarprotokoll 21/40, S. 4658C
- Dr. Malte Kaufmann · MdB, AfD13. November 2025 · Plenarprotokoll 21/40, S. 4659B
- Dr. Anton Hofreiter · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN13. November 2025 · Plenarprotokoll 21/40, S. 4659D
- Mathias Weiser · MdB, AfD13. November 2025 · Plenarprotokoll 21/40, S. 4660C
- Tilman Kuban · MdB, CDU/CSU13. November 2025 · zu Protokoll gegeben · Plenarprotokoll 21/40, S. 4723B
- Daniel Walter · MdB, SPD13. November 2025 · zu Protokoll gegeben · Plenarprotokoll 21/40, S. 4724A
- Mirze Edis · MdB, DIE LINKE13. November 2025 · zu Protokoll gegeben · Plenarprotokoll 21/40, S. 4724D