- Wirtschaft und Handel
- Staat, Politik und Europa
Gesetz zu dem Übergangsabkommen für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 15. Januar 2009 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Vertragspartei Zentralafrika andererseits
Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/1886
Was ändert sich?
Der Bundestag stimmt einem Handelsabkommen der EU mit Zentralafrika – bislang nur Kamerun – zu. Kamerun kann zoll- und quotenfrei in die EU exportieren und baut bis 2029 im Gegenzug Zölle auf EU-Waren ab.
Ab wann: Der Text nennt kein Datum für das Inkrafttreten; das Abkommen tritt erst nach Ratifizierung durch alle Vertragsparteien vollständig in Kraft.KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
In KraftBeratungsstand laut DIP: Verkündet
- Ausschuss
- dafür: CDU/CSU, SPD · dagegen: AfD · Enthaltung: Grüne, Linke
Verkündet am 3. Dezember 2025 im BGBl II 2025, 297. In Kraft seit 4. Dezember 2025
Worum geht es?
Zustimmung zu dem am 15. Januar 2009 in Brüssel unterzeichneten Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen: Aufrechterhaltung des zollfreien Zugangs für Kamerun zum europäischen Markt vor dem Auslaufen der WTO-Ausnahmeregelung, Zusammenarbeit und Unterstützung in Handels- und Nachhaltigkeitsfragen sowie bei der regionalen Integration …
Mehr lesenWeniger
Bezug: Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BT-Drs 20/12202 (GESTA 20. WP XL001) in geringfügig geänderter Fassung
Wer ist betroffen?
- Unternehmen, die Waren nach Kamerun exportierenEntlastung
Für rund 80 Prozent der EU-Exporte nach Kamerun entfallen binnen 15 Jahren ab Anwendung die Zölle, was bessere Absatz- und Investitionschancen eröffnet.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Das Zentralafrika-WPA ist kostenneutral und wird deutschen Unternehmen verbesserte Absatz- und Investitionschancen eröffnen.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Bei der Durchführung des Abkommens entstehen durch vorgesehene Konsultationen und die im Rahmen des Zentralafrika-WPA eingerichteten Ausschüsse, wie beispielsweise den gemeinsamen WPA- Ausschuss Kamerun – EU, administrative Kosten für die Organe der EU. a) Für den Bund Zusätzliche Verwaltungskosten für den Bund entstehen voraussichtlich im Zuge der Durchführung von Amtshilfe im Zollbereich. …
Mehr lesenWeniger
Diese Verwaltungskosten sind im Rahmen der bestehenden Haushaltsansätze zu erwirtschaften. b) Für die Länder Zusätzliche Verwaltungskosten für die Länder entstehen nicht. c) Für die Kommunen Zusätzliche Verwaltungskosten für die Kommunen entstehen nicht.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Es werden keine Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger eingeführt oder abgeschafft. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Das Zentralafrika-WPA ist kostenneutral und wird deutschen Unternehmen verbesserte Absatz- und Investitionschancen eröffnen. …
Mehr lesenWeniger
Binnen 15 Jahren ab Anwendung werden rund 80 Prozent der EU-Exporte nach Kamerun – als derzeit einziger Unterzeichnerstaat Zentralafrikas – zollfrei sein. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Es werden keine Informationspflichten für die Verwaltung eingeführt oder abgeschafft.
- Weitere Kosten
Kosten für die Wirtschaft und für soziale Sicherungssysteme entstehen nicht. Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten. Die Wirkungen des Abkommens entsprechen einer nachhaltigen Entwicklung, weil es die Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien nachhaltig fördert und Informationspflichten vereinfacht. …
Mehr lesenWeniger
BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND Berlin, 29. September 2025 DER BUNDESKANZLER An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht15. August 2025 · BR-Drs. 399/25
- Bundesrat: 1. Durchgang26. September 2025 · BR-PlPr. 1057
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht29. September 2025 · BT-Drs. 21/1886
- Bundestag: 1. Lesung10. Oktober 2025 · BT-PlPr. 21/32
- Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung15. Oktober 2025 · BT-Drs. 21/2257
- Bundestag: 2. Lesung und Schlussabstimmung16. Oktober 2025 · BT-PlPr. 21/34
- Bundesrat: 2. Durchgang21. November 2025 · BR-PlPr. 1059
- Im Bundesgesetzblatt verkündet3. Dezember 2025