- Wirtschaft und Handel
Gesetz zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes - Entlastung der Unternehmen durch anwendungs- und vollzugsfreundliche Umsetzung
Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/2474
Was ändert sich?
Unternehmen, die unter das Lieferkettengesetz fallen, müssen keinen Bericht mehr über die Einhaltung ihrer Sorgfaltspflichten abgeben. Die Pflichten selbst bleiben bestehen, Bußgelder gibt es aber nur noch bei schweren Verstößen.
Ab wann: Am Tag nach der Verkündung; die Streichung der Berichtspflicht und weitere Punkte rückwirkend zum 1. Januar 2023KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
AusschussBeratungsstand laut DIP: Überwiesen
- Dafür dürften
- CDU/CSU, SPDDie Regierungsfraktionen tragen Regierungsentwürfe in der Regel mit. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
- Chance
- hochEingebracht von der Bundesregierung; CDU/CSU und SPD haben 328 von 630 Sitzen. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 156 von 163 abgeschlossenen Regierungsentwürfen beschlossen.
Worum geht es?
Begrenzung administrativer Lasten für Unternehmen und Erhöhung der Anwenderfreundlichkeit geltender Regelungen in der Übergangszeit bis zur nationalen Umsetzung der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD): Entfall der Berichtspflicht über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten rückwirkend ab dem Berichtszeitraum 2023, restriktivere Verhängung von Bußgeldern; …
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Änderung §§ 3, 10, 21, 22 und 26 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz Bezug: Richtlinie (EU) 2025/794 vom 14. April 2025 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2022/2464 und (EU) 2024/1760 bezüglich der Daten, ab denen die Mitgliedstaaten bestimmte Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Sorgfaltspflichten von Unternehmen erfüllen müssen (ABl. L 2025/794, 16.04.2025, S. 1) ; Richtlinie (EU) 2024/1760 vom 13. Juni 2024 über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 und der Verordnung (EU) 2023/2859 (ABl. L 2024/1760, 05.07.2024, S. 1) Vereinbarung im Koalitionsvertrag zum Sofortprogramm für den Bürokratierückbau
Wer ist betroffen?
- Unternehmen, die unter das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz fallenEntlastung
Sie müssen keinen Bericht mehr über die Einhaltung ihrer Sorgfaltspflichten erstellen; die Sorgfaltspflichten selbst gelten aber weiter.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Durch das Änderungsgesetz wird die Berichtspflicht gestrichen und die Verhängung von Bußgeldern wird restriktiver geregelt, um in der Übergangszeit bis zur Überführung der Richtlinie (EU) über die Sorgfaltspflichten“
- Unternehmen mit Bußgeldrisiko nach dem LieferkettengesetzEntlastung
Ein Bußgeld droht nur noch bei schweren Verstößen gegen die Sorgfaltspflichten.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Der Verstoß gegen diese Pflichten wird allerdings nur bei schweren Verstößen sanktioniert.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Dieses Vorhaben hat keine haushalterischen Auswirkungen.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für die Bürgerinnen und Bürger ergibt sich keine Änderung des Erfüllungsaufwands. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft reduziert sich der jährliche Erfüllungsaufwand um rund 4,1 Millionen Euro. …
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Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Davon entfallen rund 4 138 000 Euro auf Bürokratiekosten aus Informationspflichten Der laufende Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft unterliegt vollständig der „One in, one out“-Regel. Damit ergibt sich insgesamt eine Einsparung in Höhe von 4,1 Millionen Euro, welche dem federführenden Bundesministerium für Arbeit und Soziales als Kompensation im Rahmen seiner Ressortbilanz zur Verfügung steht. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für den Bund ergibt sich eine geringfügige und daher vernachlässigbare Entlastung des Erfüllungsaufwandes. Im Übrigen bleibt der Erfüllungsaufwand für die Verwaltung unverändert.
- Weitere Kosten
Sonstige Kosten für die Wirtschaft und für soziale Sicherungssysteme sowie Auswirkungen auf die Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 29. Oktober …
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2025 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht5. September 2025 · BR-Drs. 422/25
- Bundesrat: 1. Durchgang17. Oktober 2025 · BR-PlPr. 1058
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht29. Oktober 2025 · BT-Drs. 21/2474
- Bundestag: 1. Lesung16. Januar 2026 · BT-PlPr. 21/54
Im Bundestag gesagt
8 Reden an 1 Sitzungstag.
Alle Rednerinnen und RednerWeniger
- Kerstin Griese · Parl. Staatssekr., Bundesministerium für Arbeit und Soziales16. Januar 2026 · Plenarprotokoll 21/54, S. 6505D
- Robert Teske · MdB, AfD16. Januar 2026 · Plenarprotokoll 21/54, S. 6506C
- Lars Ehm · MdB, CDU/CSU16. Januar 2026 · Plenarprotokoll 21/54, S. 6507B
- Ricarda Lang · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN16. Januar 2026 · Plenarprotokoll 21/54, S. 6508A
- Desiree Becker · MdB, DIE LINKE16. Januar 2026 · Plenarprotokoll 21/54, S. 6509B
- Bernd Rützel · MdB, SPD16. Januar 2026 · Plenarprotokoll 21/54, S. 6509D
- Dr. Malte Kaufmann · MdB, AfD16. Januar 2026 · Plenarprotokoll 21/54, S. 6510B
- Peter Aumer · MdB, CDU/CSU16. Januar 2026 · Plenarprotokoll 21/54, S. 6511A