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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Entwurf

Gesetz zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes - Entlastung der Unternehmen durch anwendungs- und vollzugsfreundliche Umsetzung

Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/2474

Was ändert sich?

Unternehmen, die unter das Lieferkettengesetz fallen, müssen keinen Bericht mehr über die Einhaltung ihrer Sorgfaltspflichten abgeben. Die Pflichten selbst bleiben bestehen, Bußgelder gibt es aber nur noch bei schweren Verstößen.

Ab wann: Am Tag nach der Verkündung; die Streichung der Berichtspflicht und weitere Punkte rückwirkend zum 1. Januar 2023KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

Ausschuss
Stand: Ausschuss, Stufe 2 von 5

Beratungsstand laut DIP: Überwiesen

Dafür dürften
CDU/CSU, SPDDie Regierungsfraktionen tragen Regierungsentwürfe in der Regel mit. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
Chance
hochEingebracht von der Bundesregierung; CDU/CSU und SPD haben 328 von 630 Sitzen. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 156 von 163 abgeschlossenen Regierungsentwürfen beschlossen.
Einschätzung nach festen Regeln, keine Vorhersage. So schätzen wir sie ein

Worum geht es?

Begrenzung administrativer Lasten für Unternehmen und Erhöhung der Anwenderfreundlichkeit geltender Regelungen in der Übergangszeit bis zur nationalen Umsetzung der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD): Entfall der Berichtspflicht über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten rückwirkend ab dem Berichtszeitraum 2023, restriktivere Verhängung von Bußgeldern; …

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Änderung §§ 3, 10, 21, 22 und 26 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz Bezug: Richtlinie (EU) 2025/794 vom 14. April 2025 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2022/2464 und (EU) 2024/1760 bezüglich der Daten, ab denen die Mitgliedstaaten bestimmte Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Sorgfaltspflichten von Unternehmen erfüllen müssen (ABl. L 2025/794, 16.04.2025, S. 1) ; Richtlinie (EU) 2024/1760 vom 13. Juni 2024 über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 und der Verordnung (EU) 2023/2859 (ABl. L 2024/1760, 05.07.2024, S. 1) Vereinbarung im Koalitionsvertrag zum Sofortprogramm für den Bürokratierückbau

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Dieses Vorhaben hat keine haushalterischen Auswirkungen.

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für die Bürgerinnen und Bürger ergibt sich keine Änderung des Erfüllungsaufwands. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft reduziert sich der jährliche Erfüllungsaufwand um rund 4,1 Millionen Euro. …

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Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Davon entfallen rund 4 138 000 Euro auf Bürokratiekosten aus Informationspflichten Der laufende Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft unterliegt vollständig der „One in, one out“-Regel. Damit ergibt sich insgesamt eine Einsparung in Höhe von 4,1 Millionen Euro, welche dem federführenden Bundesministerium für Arbeit und Soziales als Kompensation im Rahmen seiner Ressortbilanz zur Verfügung steht. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für den Bund ergibt sich eine geringfügige und daher vernachlässigbare Entlastung des Erfüllungsaufwandes. Im Übrigen bleibt der Erfüllungsaufwand für die Verwaltung unverändert.

Weitere Kosten

Sonstige Kosten für die Wirtschaft und für soziale Sicherungssysteme sowie Auswirkungen auf die Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 29. Oktober …

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2025 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/2474 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht5. September 2025 · BR-Drs. 422/25
  2. Bundesrat: 1. Durchgang17. Oktober 2025 · BR-PlPr. 1058
  3. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht29. Oktober 2025 · BT-Drs. 21/2474
  4. Bundestag: 1. Lesung16. Januar 2026 · BT-PlPr. 21/54

Im Bundestag gesagt

8 Reden an 1 Sitzungstag.

Alle Rednerinnen und Redner
Quelle: Deutscher Bundestag – DIP, Plenarprotokolle.