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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Beschlossen

Zweites Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)

Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/1859

Was ändert sich?

Der staatliche Zuschuss für Betriebsrenten von Beschäftigten mit kleinem Einkommen steigt ab 2027 von 288 auf 360 Euro im Jahr. Zudem sollen Betriebsrenten sich stärker verbreiten: Auch Firmen ohne Tarifvertrag können künftig leichter mitmachen.

Ab wann: Am Tag nach der Verkündung; die Verbesserungen beim Förderbetrag und beim vorzeitigen Betriebsrentenbezug ab 1. Januar 2027; zwei Artikel frühestens ab 1. Juli 2026; eine Änderung rückwirkend ab 1. Juli 2024KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

In Kraft
Stand: In Kraft, Stufe 5 von 5

Beratungsstand laut DIP: Verkündet

Ausschuss
dafür: CDU/CSU, SPD · dagegen: AfD · Enthaltung: Grüne, Linke

Verkündet am 21. Januar 2026 im BGBl I 2026, 14. In Kraft seit 1. Juli 2024 (einzelne Teile zu anderen Terminen)

Worum geht es?

Fortentwicklung der Rahmenbedingungen für den Auf- und Ausbau der freiwilligen betrieblichen Altersversorgung: Weiterentwicklung des Sozialpartnermodells, u.a. Öffnung für nichttarifgebundene Arbeitsvertragsparteien, Verbesserung …

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der Portabilität von Betriebsrentenanwartschaften, Ermöglichung von Opting-Out-Systemen zur automatischen Entgeltumwandlung auch ohne tarifliche Grundlage, Flexibilisierung der Abfindungsregelungen, Anpassung des vorzeitigen Bezugs von Betriebsrenten an das neue Hinzuverdienstrecht in der gesetzlichen Rentenversicherung, Förderung von Beschäftigten mit geringem Einkommen, automatische Erteilung von Beitragsbescheiden durch den Pensions-Sicherungs-Verein, rechtssichere digitale Kommunikation mit Leistungsberechtigten, verbesserter Datenaustausch zwischen den beteiligten Trägern, Ausweitung und Verstetigung der Online-Sozialversicherungswahlen, Gesetzesevaluation durch das BMAS bis 2030; Einführung eines Europäischen Ausweises für Menschen mit Behinderungen durch Rechtsverordnung, Klarstellungen, redaktionelle Anpassungen und Berichtigungen, Folgeänderungen; Einfügung § 30a und Änderung zahlr. §§ Betriebsrentengesetz, Einfügung und Änderung versch. §§ in weiteren 11 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung Bezug: Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BR-Drs 428/24 (GESTA 20. WP G034) in geringfügig geänderter Fassung Beschlussempfehlung des Ausschusses: Vorziehen der Gesetzesevaluation durch das BMAS auf das Jahr 2027 und Einführung einer Evaluierungsklausel betr. Maßnahmen bei Nichtverdoppelung der Zahl der an einem Sozialpartnermodell teilnehmenden Beschäftigten gegenüber 2025, Erhöhung der Bezugsgröße bei Abfindungen von Kleinanwartschaften ohne Zustimmung des Arbeitnehmers auf 1,5 Prozent; vorrangige Nutzung verfügbarer elektronischer Formulare bei der Beantragung von Sozialleistungen, redaktionelle Korrekturen, Folgeänderungen; Änderung § 30a und erneute Änderung § 3 Betriebsrentengesetz und § 54 Viertes Buch Sozialgesetzbuch, zusätzliche Änderung §§ 60 und 66 Erstes Buch Sozialgesetzbuch sowie §§ 1 und 2 Verordnung zum Einkommen und Vermögen im SGB XIV

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Die steuerlichen Verbesserungen verursachen mittelfristig erwartete Mindereinnahmen von 155 Millionen Euro jährlich. Davon entfallen 150 Millionen Euro auf die verbesserte Förderung von Beschäftigten mit geringeren Einkommen über den Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung (BAV-Förderbetrag) und 5 Millionen Euro auf die steuerliche Flankierung der Flexibilisierung des Abfindungsrechts.

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Durch verbesserte digitale Kommunikationswege werden Bürgerinnen und Bürger um rd. 70 000 Stunden pro Jahr entlastet. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Es entsteht einmaliger Erfüllungsaufwand (nur bei Pensionskassen) von 2,1 Millionen Euro sowie jährlicher Erfüllungsaufwand von rd. …

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500 000 Euro. Eine Kompensation soll u. a. durch Bürokratieabbaumaßnahmen erbracht werden. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Keine. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Beim Bund entsteht einmaliger Erfüllungsaufwand von rd. 400 000 Euro, dem eine jährliche Entlastung von 3,4 Millionen Euro gegenübersteht.

Weitere Kosten

Sonstige Kosten, insbesondere für die Wirtschaft, entstehen durch dieses Gesetz nicht. Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 29. September 2025 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, …

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hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/1859 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht5. September 2025 · BR-Drs. 424/25
  2. Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht26. September 2025 · BR-Drs. zu424/25
  3. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht29. September 2025 · BT-Drs. 21/1859
  4. Bundestag: 1. Lesung16. Oktober 2025 · BT-PlPr. 21/34
  5. Bundesrat: 1. Durchgang17. Oktober 2025 · BR-PlPr. 1058
  6. Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung3. Dezember 2025 · BT-Drs. 21/3085
  7. Bundestag: 2. Lesung5. Dezember 2025 · BT-PlPr. 21/48
  8. Bundestag: 3. Lesung5. Dezember 2025 · BT-PlPr. 21/48
  9. Bundesrat: 2. Durchgang19. Dezember 2025 · BR-PlPr. 1060
  10. Im Bundesgesetzblatt verkündet21. Januar 2026

Im Bundestag gesagt

32 Reden an 2 Sitzungstagen.

Alle Rednerinnen und Redner
Quelle: Deutscher Bundestag – DIP, Plenarprotokolle.