- Arbeit und Soziales
Zweites Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)
Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/1859
Was ändert sich?
Der staatliche Zuschuss für Betriebsrenten von Beschäftigten mit kleinem Einkommen steigt ab 2027 von 288 auf 360 Euro im Jahr. Zudem sollen Betriebsrenten sich stärker verbreiten: Auch Firmen ohne Tarifvertrag können künftig leichter mitmachen.
Ab wann: Am Tag nach der Verkündung; die Verbesserungen beim Förderbetrag und beim vorzeitigen Betriebsrentenbezug ab 1. Januar 2027; zwei Artikel frühestens ab 1. Juli 2026; eine Änderung rückwirkend ab 1. Juli 2024KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
In KraftBeratungsstand laut DIP: Verkündet
- Ausschuss
- dafür: CDU/CSU, SPD · dagegen: AfD · Enthaltung: Grüne, Linke
Verkündet am 21. Januar 2026 im BGBl I 2026, 14. In Kraft seit 1. Juli 2024 (einzelne Teile zu anderen Terminen)
Worum geht es?
Fortentwicklung der Rahmenbedingungen für den Auf- und Ausbau der freiwilligen betrieblichen Altersversorgung: Weiterentwicklung des Sozialpartnermodells, u.a. Öffnung für nichttarifgebundene Arbeitsvertragsparteien, Verbesserung …
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der Portabilität von Betriebsrentenanwartschaften, Ermöglichung von Opting-Out-Systemen zur automatischen Entgeltumwandlung auch ohne tarifliche Grundlage, Flexibilisierung der Abfindungsregelungen, Anpassung des vorzeitigen Bezugs von Betriebsrenten an das neue Hinzuverdienstrecht in der gesetzlichen Rentenversicherung, Förderung von Beschäftigten mit geringem Einkommen, automatische Erteilung von Beitragsbescheiden durch den Pensions-Sicherungs-Verein, rechtssichere digitale Kommunikation mit Leistungsberechtigten, verbesserter Datenaustausch zwischen den beteiligten Trägern, Ausweitung und Verstetigung der Online-Sozialversicherungswahlen, Gesetzesevaluation durch das BMAS bis 2030; Einführung eines Europäischen Ausweises für Menschen mit Behinderungen durch Rechtsverordnung, Klarstellungen, redaktionelle Anpassungen und Berichtigungen, Folgeänderungen; Einfügung § 30a und Änderung zahlr. §§ Betriebsrentengesetz, Einfügung und Änderung versch. §§ in weiteren 11 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung Bezug: Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BR-Drs 428/24 (GESTA 20. WP G034) in geringfügig geänderter Fassung Beschlussempfehlung des Ausschusses: Vorziehen der Gesetzesevaluation durch das BMAS auf das Jahr 2027 und Einführung einer Evaluierungsklausel betr. Maßnahmen bei Nichtverdoppelung der Zahl der an einem Sozialpartnermodell teilnehmenden Beschäftigten gegenüber 2025, Erhöhung der Bezugsgröße bei Abfindungen von Kleinanwartschaften ohne Zustimmung des Arbeitnehmers auf 1,5 Prozent; vorrangige Nutzung verfügbarer elektronischer Formulare bei der Beantragung von Sozialleistungen, redaktionelle Korrekturen, Folgeänderungen; Änderung § 30a und erneute Änderung § 3 Betriebsrentengesetz und § 54 Viertes Buch Sozialgesetzbuch, zusätzliche Änderung §§ 60 und 66 Erstes Buch Sozialgesetzbuch sowie §§ 1 und 2 Verordnung zum Einkommen und Vermögen im SGB XIV
Wer ist betroffen?
- Menschen mit BehinderungenBetroffen, ohne Kostenfolge
Es wird die Grundlage geschaffen, um Regelungen zum Europäischen Ausweis für Menschen mit Behinderungen zu erlassen.
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„Es wird die gesetzliche Ermächtigung geschaffen, in der Schwerbehindertenausweisverordnung Regelungen zum Europäischen Ausweis für Menschen mit Behinderungen zu treffen (§ 153 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch – SGB IX).“
- Beschäftigte mit geringerem EinkommenEntlastungindirekt
Für ihre Betriebsrente gibt es eine verbesserte staatliche Förderung: Der Förderbetrag steigt von 288 auf 360 Euro und die Einkommensgrenze wird an die Beitragsbemessungsgrenze gekoppelt.
Laut Entwurf 400.000 Betroffene
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„Im Steuerrecht wird die Förderung der Betriebsrenten von Beschäftigten mit geringeren Einkommen über den Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung (BAV-Förderbetrag) verbessert.“
- Beschäftigte mit einer BetriebsrentenanwartschaftEntlastung
Wer den Arbeitgeber wechselt, kann die Betriebsrente innerhalb branchenweiter Sozialpartnermodelle einfacher mitnehmen oder beim bisherigen Anbieter belassen.
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„Im Rahmen branchenweit organisierter Sozialpartnermodelle können Beschäftigte ihre Betriebsrentenanwartschaften beim Arbeitgeberwechsel einfach mitnehmen bzw. in der Versorgungseinrichtung belassen.“
- Beschäftigte, die vorzeitig in Rente gehen wollenEntlastung
Die Betriebsrente kann mit Abschlägen auch dann vorzeitig bezogen werden, wenn gleichzeitig eine Teilrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen wird.
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„Künftig können Beschäftigte auch dann vorzeitig eine Betriebsrente mit den entsprechenden Abschlägen in Anspruch nehmen, wenn sie eine als Teilrente geleistete Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen.“
- Beschäftigte mit kleinen BetriebsrentenansprüchenEntlastung und Belastung
Kleine Ansprüche können häufiger abgefunden werden; der Betrag kann mit Zustimmung in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt und erst später besteuert werden.
Zu tun: Zustimmung zur Einzahlung des Abfindungsbetrags erteilen
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„Die Abfindungsgrenze wird erhöht, wenn der Abfindungsbetrag mit Zustimmung des Beschäftigten in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wird.“
- Versicherte, die vor dem 50. Lebensjahr Rentenabschläge ausgleichen wollenBelastung
Freiwillige Beiträge zum Ausgleich von Rentenminderungen sollen erst nach Vollendung des 50. Lebensjahres möglich sein.
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„Der Änderungsbefehl in Artikel 11, Nummer 6 soll festlegen, dass die Zahlung von freiwilligen Beiträgen zum Ausgleich von Rentenminderungen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters erst nach Vollendung des 50. Lebensjahres möglich ist.“
- Hinterbliebene, die eine Witwen- oder Witwerrente beantragenEntlastung
Beim Antrag auf Witwen- oder Witwerrente muss keine Heiratsurkunde mehr vorgelegt werden; das spart pro Antrag rund 10 Minuten.
Laut Entwurf 430.000 Betroffene
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„Befreiung von der Vorlage der Heiratsurkunde bei der Beantragung einer Witwen-/Witwerrente bei der Rentenversicherung“
- Bürgerinnen und Bürger im Kontakt mit dem Pensions-Sicherungs-VereinEntlastung
Durch digitale Kommunikationswege, etwa ein Internetportal, sinkt der Aufwand insgesamt um rund 70.000 Stunden im Jahr.
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„Durch verbesserte digitale Kommunikationswege werden Bürgerinnen und Bürger um rd. 70 000 Stunden pro Jahr entlastet.“
- Versicherte der Sozialversicherung als Wählerinnen und WählerBetroffen, ohne Kostenfolge
Bei Sozialversicherungswahlen kann künftig auch online gewählt werden, wenn der jeweilige Träger sich dafür entscheidet.
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„Die in einem Modellprojekt bei den Krankenkassen im Jahr 2023 erprobte Möglichkeit der Online-Wahlen soll für künftige Sozialversicherungswahlen verstetigt und ausgeweitet werden (§§ 53, 54, 56 SGB IV).“
- Arbeitgeber, besonders kleinere UnternehmenEntlastung und Belastung
Betriebe können sich einfacher an Sozialpartnermodellen beteiligen und eine automatische Entgeltumwandlung auch ohne Tarifvertrag einführen, wenn sie sich finanziell besonders beteiligen; beim Förderbetrag entsteht ein Aufwand von rund 1,29 Euro je Beschäftigtem.
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„Insbesondere kleineren Unternehmen wird dadurch die Möglichkeit eröffnet, auf denkbar einfache Art und Weise Betriebsrenten für ihre Beschäftigten zu organisieren.“
- Pensionskassen, Pensionsfonds und LebensversichererEntlastung und Belastung
Pensionskassen dürfen ihr Vermögen zeitweise flexibler anlegen und höhere Zahlungen bei vorzeitigem Bezug vereinbaren, müssen dafür aber einmalig rund 2,1 Millionen Euro und jährlich rund 500.000 Euro Aufwand tragen.
Zu tun: Tarife und Versicherungsbedingungen anpassen
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„Es entsteht einmaliger Erfüllungsaufwand (nur bei Pensionskassen) von 2,1 Millionen Euro sowie jährlicher Erfüllungsaufwand von rd. 500 000 Euro.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Die steuerlichen Verbesserungen verursachen mittelfristig erwartete Mindereinnahmen von 155 Millionen Euro jährlich. Davon entfallen 150 Millionen Euro auf die verbesserte Förderung von Beschäftigten mit geringeren Einkommen über den Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung (BAV-Förderbetrag) und 5 Millionen Euro auf die steuerliche Flankierung der Flexibilisierung des Abfindungsrechts.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Durch verbesserte digitale Kommunikationswege werden Bürgerinnen und Bürger um rd. 70 000 Stunden pro Jahr entlastet. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Es entsteht einmaliger Erfüllungsaufwand (nur bei Pensionskassen) von 2,1 Millionen Euro sowie jährlicher Erfüllungsaufwand von rd. …
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500 000 Euro. Eine Kompensation soll u. a. durch Bürokratieabbaumaßnahmen erbracht werden. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Keine. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Beim Bund entsteht einmaliger Erfüllungsaufwand von rd. 400 000 Euro, dem eine jährliche Entlastung von 3,4 Millionen Euro gegenübersteht.
- Weitere Kosten
Sonstige Kosten, insbesondere für die Wirtschaft, entstehen durch dieses Gesetz nicht. Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 29. September 2025 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, …
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hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht5. September 2025 · BR-Drs. 424/25
- Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht26. September 2025 · BR-Drs. zu424/25
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht29. September 2025 · BT-Drs. 21/1859
- Bundestag: 1. Lesung16. Oktober 2025 · BT-PlPr. 21/34
- Bundesrat: 1. Durchgang17. Oktober 2025 · BR-PlPr. 1058
- Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung3. Dezember 2025 · BT-Drs. 21/3085
- Bundestag: 2. Lesung5. Dezember 2025 · BT-PlPr. 21/48
- Bundestag: 3. Lesung5. Dezember 2025 · BT-PlPr. 21/48
- Bundesrat: 2. Durchgang19. Dezember 2025 · BR-PlPr. 1060
- Im Bundesgesetzblatt verkündet21. Januar 2026
Im Bundestag gesagt
32 Reden an 2 Sitzungstagen.
Alle Rednerinnen und RednerWeniger
- Bärbel Bas · Bundesmin., Bundesministerium für Arbeit und Soziales16. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/34, S. 3676C
- Ulrike Schielke-Ziesing · MdB, AfD16. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/34, S. 3677C
- Dr. Stefan Nacke · MdB, CDU/CSU16. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/34, S. 3678C
- Andreas Audretsch · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN16. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/34, S. 3679B
- Heidi Reichinnek · MdB, DIE LINKE16. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/34, S. 3680C
- Bernd Rützel · MdB, SPD16. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/34, S. 3681C
- Gerrit Huy · MdB, AfD16. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/34, S. 3682B
- Marc Biadacz · MdB, CDU/CSU16. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/34, S. 3683A
- Dr. Armin Grau · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN16. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/34, S. 3683C
- Sarah Vollath · MdB, DIE LINKE16. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/34, S. 3684C
- Pascal Reddig · MdB, CDU/CSU16. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/34, S. 3685B
- Thomas Stephan · MdB, AfD16. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/34, S. 3686A
- Johannes Winkel · MdB, CDU/CSU16. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/34, S. 3687A
- Annika Klose · MdB, SPD16. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/34, S. 3687D
- Peter Aumer · MdB, CDU/CSU16. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/34, S. 3688C
- Dagmar Schmidt (Wetzlar) · MdB, SPD5. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/48, S. 5645B
- Ulrike Schielke-Ziesing · MdB, AfD5. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/48, S. 5646B
- Dr. Carsten Linnemann · MdB, CDU/CSU5. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/48, S. 5648A
- Andreas Audretsch · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN5. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/48, S. 5649B
- Heidi Reichinnek · MdB, DIE LINKE5. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/48, S. 5651D
- Bernd Rützel · MdB, SPD5. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/48, S. 5653C
- Gerrit Huy · MdB, AfD5. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/48, S. 5654B
- Marc Biadacz · MdB, CDU/CSU5. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/48, S. 5655A
- Dr. Armin Grau · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN5. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/48, S. 5656B
- Sarah Vollath · MdB, DIE LINKE5. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/48, S. 5658A
- Frauke Heiligenstadt · MdB, SPD5. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/48, S. 5658D
- Thomas Stephan · MdB, AfD5. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/48, S. 5659C
- Dr. Stefan Nacke · MdB, CDU/CSU5. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/48, S. 5660B
- Dr. Matthias Hiller · MdB, CDU/CSU5. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/48, S. 5661A
- Jens Peick · MdB, SPD5. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/48, S. 5662A
- Pascal Reddig · MdB, CDU/CSU5. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/48, S. 5662D
- Peter Aumer · MdB, CDU/CSU5. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/48, S. 5663D