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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Beschlossen

Gesetz zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz - SGB VI-AnpG)

Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/1858

Was ändert sich?

Wer bald in Rente geht, bekommt die letzten Arbeitsmonate künftig automatisch hochgerechnet – ohne eigene Zustimmung. Sozialleistungen werden nur noch aufs Konto überwiesen. Saisonkräfte in der Landwirtschaft dürfen statt 70 künftig 90 Tage kurzfristig arbeiten.

KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

In Kraft
Stand: In Kraft, Stufe 5 von 5

Beratungsstand laut DIP: Verkündet

Ausschuss
dafür: CDU/CSU, SPD · dagegen: AfD, Grüne, Linke

Verkündet am 23. Dezember 2025 im BGBl I 2025, 355. In Kraft seit 1. Januar 2025 (einzelne Teile zu anderen Terminen)

Worum geht es?

Modernisierung der Sozialverwaltung und Stärkung der Leistungsfähigkeit des Sozialstaats durch Maßnahmen zur digitalen Transformation, Rechtsvereinfachung und Bürokratieabbau, u.a. Schaffung einer einheitlichen Rechtsgrundlage …

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für die Speicherung, Veränderung und Nutzung von Sozialdaten zwecks Entwicklung von KI-Modellen und -Systemen, Verordnung der häuslichen Krankenpflege auch für gesetzlich Unfallversicherte durch ein elektronisches Rezept, Einführung eines Fallmanagements bei der Deutschen Rentenversicherung zur Verbesserung der beruflichen Teilhabe, Abbau von Verwaltungsaufwand bei der Neufeststellung von Renten und Feststellungsbescheiden, Ausbau des Datenaustausches zwischen den Sozialversicherungsträgern, Abschaffung der Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV) bei Geldleistungen, Durchführung einer maschinellen Hochrechnung der Regelaltersrente; Übergang der Anerkennungs- und Qualifikationsberatung für Personen mit ausländischer Berufsqualifikation auf die Bundesagentur für Arbeit, Aufhebung der Sonderregelung zur Festsetzung der Durchschnittsheuer als Beitragsbemessungsgrundlage für beschäftigte Seeleute, Erhöhung der Zeitgrenzen für kurzfristige Beschäftigung in landwirtschaftlichen Betrieben auf 15 Wochen oder 90 Arbeitstage, Rechtsbereinigungen, Klarstellungen, redaktionelle Anpassungen, Folgeänderungen; Einfügung § 13a, Streichung §§ 267, 301a, 317 und 317a sowie Änderung zahlreicher §§ Sechstes Buch Sozialgesetzbuch, Einfügung, Änderung und Aufhebung zahlreicher §§ von 14 weiteren Gesetzen und 4 Rechtsverordnungen Bezug: Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zu Digitalisierung, Rechtsvereinfachung und Bürokratieabbau Beschlussempfehlung des Ausschusses: Information des Arbeitgebers über die Befreiung von der Versicherungspflicht durch den Rentenversicherungsträger nur in Textform, Regelungen betr. den Einsatz eines KI-Systems zur Datenanalyse im Rahmen von Arbeitgeberprüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Rentenversicherungsträger, die Pseudonymisierung von zur Entwicklung von KI-Modellen oder -Systemen genutzten Sozialdaten sowie die Nutzung und Übermittlung der Sozialdaten anderer Stellen, Beteiligung des Bundes an den Kosten der Sozialversicherungsträger für Maßnahmen der digitalen Transformation, Erweiterung der Mitteilungspflicht der Zahlstellen von Versorgungsbezügen gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung betr. Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge, Abgrenzung der Zuständigkeiten der örtlichen Schwerbehindertenvertretung und der Gesamt-, Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretung bei Angelegenheiten in Entscheidung übergeordneter Dienststellen, Auszahlung des Kinderzuschlags und sozialrechtlichen Kindergelds ausschließlich unbar auf ein Konto bei einem Kreditinstitut, Anpassung des Inkrafttretens einzelner Regelungen, Folgeänderungen; Erneute Änderung sowie zusätzliche Einfügung und Streichung versch. §§ von 6 Gesetzen

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Durch die Einführung des Fallmanagements ergeben sich Mehrausgaben für die Rentenversicherungsträger von 30,7 Millionen Euro jährlich. Die gesetzliche Rentenversicherung erzielt mittel- bis langfristig Einsparungen durch vermiedene bzw. zeitlich verschobene Erwerbsminderungsrenten. …

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Wieder erwerbstätige Versicherte zahlen Sozialversicherungsbeiträge und Steuern und verfügen über eine gesteigerte Kaufkraft. Der Wegfall der bisher von den Rentenversicherungsträgern in Härtefällen zu tragenden Kosten für Barauszahlungen im SEPA-Raum führt zu Minderausgaben von 84 000 Euro pro Jahr. Für BA ergeben sich durch die Änderungen des Ordnungswidrigkeitenrechts Mehrausgaben von 662 000 Euro im Jahr 2025, die ab 2026 auf 545 000 Euro jährlich absinken. Die vorübergehende Sonderregelung für anerkennungssuchende Fachkräfte im Inland führt in den Jahren 2026 bis 2028 zu Mehrausgaben von 4 Millionen Euro jährlich. Die Verstetigung der Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung bei der BA führt ab 2029 zu jährlichen Mehrausgaben von 42,4 Millionen Euro. Die Möglichkeit der Fahrkostenerstattung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte für notwendige Meldungen bei den Agenturen für Arbeit (§ 310a SGB III) führt mittelfristig zu jährlichen Mehrausgaben im Haushalt der BA in Höhe von rund 1 Million Euro. Weitere Haushaltsausgaben entstehen nicht.

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Bürgerinnen und Bürger werden um rund 94 000 Stunden Erfüllungsaufwand jährlich entlastet. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Die Wirtschaft wird um rund 1,5 Millionen Euro Erfüllungsaufwand pro Jahr entlastet. …

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Diese Entlastung wird im Rahmen der von der Bundesregierung beschlossenen Bürokratiebremse nach dem Prinzip „one in, one out“ berücksichtigt. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Für die Wirtschaft entstehen durch die Änderungen keine Informationspflichten. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Mit der Umsetzung des Gesetzes werden neben zwei bedeutenden – im Koalitionsvertrag der 21. Legislaturperiode festgehaltenen – Maßnahmen für Bürgerinnen und Bürger auch jährliche Einsparungen von rund 41 Millionen Euro für die Träger der gesetzlichen Sozialversicherungen erreicht. Insgesamt entstehen der Verwaltung im Saldo jährliche Mehraufwände von rund 5 Millionen Euro. Daneben erfolgt eine einmalige Entlastung der gesetzlichen Sozialversicherung in Höhe von rund 43 Millionen Euro.

Weitere Kosten

Keine. Nennenswerte Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 29. September 2025 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/1858 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht5. September 2025 · BR-Drs. 423/25
  2. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht29. September 2025 · BT-Drs. 21/1858
  3. Bundestag: 1. Lesung9. Oktober 2025 · BT-PlPr. 21/31
  4. Bundesrat: 1. Durchgang17. Oktober 2025 · BR-PlPr. 1058
  5. Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung5. November 2025 · BT-Drs. 21/2634
  6. Bundestag: 2. Lesung6. November 2025 · BT-PlPr. 21/37
  7. Bundestag: 3. Lesung6. November 2025 · BT-PlPr. 21/37
  8. Bundesrat: 2. Durchgang19. Dezember 2025 · BR-PlPr. 1060
  9. Im Bundesgesetzblatt verkündet23. Dezember 2025

Im Bundestag gesagt

15 Reden an 2 Sitzungstagen.

Alle Rednerinnen und Redner
Quelle: Deutscher Bundestag – DIP, Plenarprotokolle.