- Arbeit und Soziales
Gesetz zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz - SGB VI-AnpG)
Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/1858
Was ändert sich?
Wer bald in Rente geht, bekommt die letzten Arbeitsmonate künftig automatisch hochgerechnet – ohne eigene Zustimmung. Sozialleistungen werden nur noch aufs Konto überwiesen. Saisonkräfte in der Landwirtschaft dürfen statt 70 künftig 90 Tage kurzfristig arbeiten.
KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
In KraftBeratungsstand laut DIP: Verkündet
- Ausschuss
- dafür: CDU/CSU, SPD · dagegen: AfD, Grüne, Linke
Verkündet am 23. Dezember 2025 im BGBl I 2025, 355. In Kraft seit 1. Januar 2025 (einzelne Teile zu anderen Terminen)
Worum geht es?
Modernisierung der Sozialverwaltung und Stärkung der Leistungsfähigkeit des Sozialstaats durch Maßnahmen zur digitalen Transformation, Rechtsvereinfachung und Bürokratieabbau, u.a. Schaffung einer einheitlichen Rechtsgrundlage …
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für die Speicherung, Veränderung und Nutzung von Sozialdaten zwecks Entwicklung von KI-Modellen und -Systemen, Verordnung der häuslichen Krankenpflege auch für gesetzlich Unfallversicherte durch ein elektronisches Rezept, Einführung eines Fallmanagements bei der Deutschen Rentenversicherung zur Verbesserung der beruflichen Teilhabe, Abbau von Verwaltungsaufwand bei der Neufeststellung von Renten und Feststellungsbescheiden, Ausbau des Datenaustausches zwischen den Sozialversicherungsträgern, Abschaffung der Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV) bei Geldleistungen, Durchführung einer maschinellen Hochrechnung der Regelaltersrente; Übergang der Anerkennungs- und Qualifikationsberatung für Personen mit ausländischer Berufsqualifikation auf die Bundesagentur für Arbeit, Aufhebung der Sonderregelung zur Festsetzung der Durchschnittsheuer als Beitragsbemessungsgrundlage für beschäftigte Seeleute, Erhöhung der Zeitgrenzen für kurzfristige Beschäftigung in landwirtschaftlichen Betrieben auf 15 Wochen oder 90 Arbeitstage, Rechtsbereinigungen, Klarstellungen, redaktionelle Anpassungen, Folgeänderungen; Einfügung § 13a, Streichung §§ 267, 301a, 317 und 317a sowie Änderung zahlreicher §§ Sechstes Buch Sozialgesetzbuch, Einfügung, Änderung und Aufhebung zahlreicher §§ von 14 weiteren Gesetzen und 4 Rechtsverordnungen Bezug: Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zu Digitalisierung, Rechtsvereinfachung und Bürokratieabbau Beschlussempfehlung des Ausschusses: Information des Arbeitgebers über die Befreiung von der Versicherungspflicht durch den Rentenversicherungsträger nur in Textform, Regelungen betr. den Einsatz eines KI-Systems zur Datenanalyse im Rahmen von Arbeitgeberprüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Rentenversicherungsträger, die Pseudonymisierung von zur Entwicklung von KI-Modellen oder -Systemen genutzten Sozialdaten sowie die Nutzung und Übermittlung der Sozialdaten anderer Stellen, Beteiligung des Bundes an den Kosten der Sozialversicherungsträger für Maßnahmen der digitalen Transformation, Erweiterung der Mitteilungspflicht der Zahlstellen von Versorgungsbezügen gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung betr. Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge, Abgrenzung der Zuständigkeiten der örtlichen Schwerbehindertenvertretung und der Gesamt-, Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretung bei Angelegenheiten in Entscheidung übergeordneter Dienststellen, Auszahlung des Kinderzuschlags und sozialrechtlichen Kindergelds ausschließlich unbar auf ein Konto bei einem Kreditinstitut, Anpassung des Inkrafttretens einzelner Regelungen, Folgeänderungen; Erneute Änderung sowie zusätzliche Einfügung und Streichung versch. §§ von 6 Gesetzen
Wer ist betroffen?
- Saisonarbeitskräfte in der LandwirtschaftEntlastung und Belastung
Sie können bis zu 15 Wochen oder 90 Arbeitstage kurzfristig und damit versicherungsfrei arbeiten statt bisher 3 Monate oder 70 Arbeitstage.
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„Soweit diese 20 Tage länger versicherungsfrei arbeiten, sind Mindereinnahmen bis zu einer Höhe von rund 150 Millionen Euro pro Jahr über alle Sozialversicherungszweige hinweg zu erwarten.“
- Menschen kurz vor dem Beginn ihrer AltersrenteEntlastung
Der Verdienst der letzten Arbeitsmonate wird automatisch hochgerechnet, eine eigene Zustimmung ist nicht mehr nötig; wurden tatsächlich mehr Beiträge gezahlt, gibt es automatisch eine höhere Rente.
Laut Entwurf 250.000 Betroffene
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„Eine Zustimmung durch die Versicherten ist nicht mehr erforderlich, dadurch entfallen unter anderem Informations- und Beratungsaufwand.“
- Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen und RentenBelastung
Geldleistungen werden künftig nur noch auf ein Konto überwiesen; die Auszahlung an den Wohnsitz auf bloßes Verlangen entfällt.
Zu tun: Ein Konto bei einem Kreditinstitut angeben
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„Bislang war auf bloßes Verlangen des Empfängers alternativ auch die Übermittlung an dessen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt möglich.“
- Versicherte mit langandauernden Unterstützungsbedarfen in der RehabilitationEntlastung
Sie erhalten eine koordinierte, personenzentrierte Begleitung durch ein Fallmanagement der Rentenversicherung.
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„Ziel der Regelung ist, die koordinierte Begleitung von Versicherten mit vielfachen Problemstellungen während des Rehabilitationsprozesses zu stärken.“
- Menschen mit im Ausland erworbenen BerufsqualifikationenEntlastung
Die Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung wird dauerhaft bei der Bundesagentur für Arbeit angeboten, damit Qualifikationen schneller anerkannt werden.
Laut Entwurf 164.171 Betroffene
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„Dadurch werden Personen mit ausländischen Berufsqualifikationen dabei unterstützt, ihre Qualifikation schnellstmöglich anerkennen zu lassen und auf dem deutschen Arbeitsmarkt einsetzen zu können.“
- Landwirtschaftliche Betriebe mit SaisonkräftenEntlastung
Sie können Saisonkräfte länger kurzfristig und sozialversicherungsfrei beschäftigen.
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„Die Zeitgrenzen für kurzfristige Beschäftigungen in landwirtschaftlichen Betrieben werden von bisher 3 Monaten oder 70 Arbeitstagen auf 15 Wochen oder 90 Arbeitstage erhöht.“
- Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (Bürgergeld)Entlastung
Fahrtkosten für notwendige Meldungen bei der Agentur für Arbeit können erstattet werden.
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„Die Möglichkeit der Fahrtkostenerstattung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte für notwendige Meldungen bei Agenturen für Arbeit (§ 310a SGB III) führt mittelfristig zu jährlichen Mehrausgaben im Haushalt der BA in Höhe von rund 1 Million Euro.“
- Versicherte mit vorgemerkten schulischen AusbildungszeitenBelastung
Die Rentenversicherung kann Feststellungsbescheide aufheben, wenn schulische Ausbildungszeiten über die Höchstdauer von acht Jahren hinaus vorgemerkt wurden.
Laut Entwurf 33.750 Betroffene
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„Dies betrifft die Aufhebung von schulischen Ausbildungszeiten, die über die gesetzlich vorgesehene Höchstdauer von acht Jahren vorgemerkt wurden.“
- Rentnerinnen und Rentner mit Renten nach dem Recht vor 1992Belastung
Renten, für die das Recht vor 1992 gelten würde, werden nicht mehr neu festgestellt.
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„Daher werden Renten, für die das Altrecht anzuwenden wäre, nicht mehr neu festgestellt.“
- Versicherte in der gesetzlichen Unfallversicherung mit häuslicher KrankenpflegeEntlastung
Häusliche Krankenpflege kann künftig auch per elektronischem Rezept verordnet werden.
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„Dies soll zukünftig auch für die Leistung der häuslichen Krankenpflege in der gesetzlichen Unfallversicherung gelten, um mehr Synergien zu ermöglichen und zu mehr Effizienz zu gelangen.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Durch die Einführung des Fallmanagements ergeben sich Mehrausgaben für die Rentenversicherungsträger von 30,7 Millionen Euro jährlich. Die gesetzliche Rentenversicherung erzielt mittel- bis langfristig Einsparungen durch vermiedene bzw. zeitlich verschobene Erwerbsminderungsrenten. …
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Wieder erwerbstätige Versicherte zahlen Sozialversicherungsbeiträge und Steuern und verfügen über eine gesteigerte Kaufkraft. Der Wegfall der bisher von den Rentenversicherungsträgern in Härtefällen zu tragenden Kosten für Barauszahlungen im SEPA-Raum führt zu Minderausgaben von 84 000 Euro pro Jahr. Für BA ergeben sich durch die Änderungen des Ordnungswidrigkeitenrechts Mehrausgaben von 662 000 Euro im Jahr 2025, die ab 2026 auf 545 000 Euro jährlich absinken. Die vorübergehende Sonderregelung für anerkennungssuchende Fachkräfte im Inland führt in den Jahren 2026 bis 2028 zu Mehrausgaben von 4 Millionen Euro jährlich. Die Verstetigung der Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung bei der BA führt ab 2029 zu jährlichen Mehrausgaben von 42,4 Millionen Euro. Die Möglichkeit der Fahrkostenerstattung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte für notwendige Meldungen bei den Agenturen für Arbeit (§ 310a SGB III) führt mittelfristig zu jährlichen Mehrausgaben im Haushalt der BA in Höhe von rund 1 Million Euro. Weitere Haushaltsausgaben entstehen nicht.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Bürgerinnen und Bürger werden um rund 94 000 Stunden Erfüllungsaufwand jährlich entlastet. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Die Wirtschaft wird um rund 1,5 Millionen Euro Erfüllungsaufwand pro Jahr entlastet. …
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Diese Entlastung wird im Rahmen der von der Bundesregierung beschlossenen Bürokratiebremse nach dem Prinzip „one in, one out“ berücksichtigt. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Für die Wirtschaft entstehen durch die Änderungen keine Informationspflichten. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Mit der Umsetzung des Gesetzes werden neben zwei bedeutenden – im Koalitionsvertrag der 21. Legislaturperiode festgehaltenen – Maßnahmen für Bürgerinnen und Bürger auch jährliche Einsparungen von rund 41 Millionen Euro für die Träger der gesetzlichen Sozialversicherungen erreicht. Insgesamt entstehen der Verwaltung im Saldo jährliche Mehraufwände von rund 5 Millionen Euro. Daneben erfolgt eine einmalige Entlastung der gesetzlichen Sozialversicherung in Höhe von rund 43 Millionen Euro.
- Weitere Kosten
Keine. Nennenswerte Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 29. September 2025 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht5. September 2025 · BR-Drs. 423/25
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht29. September 2025 · BT-Drs. 21/1858
- Bundestag: 1. Lesung9. Oktober 2025 · BT-PlPr. 21/31
- Bundesrat: 1. Durchgang17. Oktober 2025 · BR-PlPr. 1058
- Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung5. November 2025 · BT-Drs. 21/2634
- Bundestag: 2. Lesung6. November 2025 · BT-PlPr. 21/37
- Bundestag: 3. Lesung6. November 2025 · BT-PlPr. 21/37
- Bundesrat: 2. Durchgang19. Dezember 2025 · BR-PlPr. 1060
- Im Bundesgesetzblatt verkündet23. Dezember 2025
Im Bundestag gesagt
15 Reden an 2 Sitzungstagen.
Alle Rednerinnen und RednerWeniger
- Kerstin Griese · Parl. Staatssekr., Bundesministerium für Arbeit und Soziales9. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/31, S. 3393A
- Thomas Stephan · MdB, AfD9. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/31, S. 3393C
- Pascal Reddig · MdB, CDU/CSU9. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/31, S. 3394B
- Timon Dzienus · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN9. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/31, S. 3395A
- Pascal Meiser · MdB, DIE LINKE9. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/31, S. 3395C
- Bernd Rützel · MdB, SPD9. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/31, S. 3396A
- Dr. Stefan Nacke · MdB, CDU/CSU9. Oktober 2025 · zu Protokoll gegeben · Plenarprotokoll 21/31, S. 3432A
- Jens Peick · MdB, SPD6. November 2025 · Plenarprotokoll 21/37, S. 4220D
- Bernd Schuhmann · MdB, AfD6. November 2025 · Plenarprotokoll 21/37, S. 4221C
- Dr. Stefan Nacke · MdB, CDU/CSU6. November 2025 · Plenarprotokoll 21/37, S. 4222A
- Dr. Armin Grau · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN6. November 2025 · Plenarprotokoll 21/37, S. 4222C
- Pascal Meiser · MdB, DIE LINKE6. November 2025 · Plenarprotokoll 21/37, S. 4226A
- Bernd Rützel · MdB, SPD6. November 2025 · Plenarprotokoll 21/37, S. 4226C
- Gerrit Huy · MdB, AfD6. November 2025 · Plenarprotokoll 21/37, S. 4226D
- Pascal Reddig · MdB, CDU/CSU6. November 2025 · Plenarprotokoll 21/37, S. 4227C