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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Entwurf

Gesetz zur Änderung des § 65d Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Eingereicht von: AfD · BT-Drs. 21/1548

Was ändert sich?

Der Gesetzentwurf wollte die Förderung anonymer Therapieangebote für Menschen mit pädophilen Neigungen (Projekt „Kein Täter werden") um drei Jahre bis Ende 2028 verlängern. Der Gesundheitsausschuss empfiehlt, den Entwurf abzulehnen.

Ab wann: Am Tag nach der Verkündung – der Ausschuss empfiehlt jedoch die Ablehnung des Entwurfs.KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

Lesungen
Stand: Lesungen, Stufe 3 von 5

Beratungsstand laut DIP: Beschlussempfehlung liegt vor

Ausschuss
dafür: AfD · dagegen: CDU/CSU, SPD, Grüne, Linke
Chance
sehr geringIm Ausschuss stimmten CDU/CSU, SPD, Grüne und Linke dagegen – zusammen 477 von 630 Sitzen, eine Mehrheit im Bundestag.
Einschätzung nach festen Regeln, keine Vorhersage. So schätzen wir sie ein

Worum geht es?

Verlängerung der Möglichkeit der Finanzierung von anonymen präventiven Behandlungsprogrammen wie "Kein Täter werden" als Maßnahme gegen sexuellen Missbrauch von Kindern, insbesondere im Bereich Prävention und Opferunterstützung und auch im Hinblick auf die EU-Richtlinie 2011/92; …

Mehr lesen

Änderung § 65d Fünftes Buch Sozialgesetzbuch Bezug: Richtlinie 2011/93/EU (ursprünglich: 2011/92/EU) vom 13. Dezember 2011 zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI des Rates (ABl. L 335, 17.12.2011, S. 1)

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Keine.

Erfüllungsaufwand

Keiner. E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Keiner. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Keiner. Die Gesetzesänderung betrifft die Wirtschaft nicht. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Keine. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Keiner.

Weitere Kosten

Keine.

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/1548 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht9. September 2025 · BT-Drs. 21/1548
  2. Bundestag: 1. Lesung11. September 2025 · BT-PlPr. 21/21
  3. Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung17. Dezember 2025 · BT-Drs. 21/3355