- Sicherheit und Verteidigung
Zweites Gesetz zur Änderung des Europol-Gesetzes
Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/2373
Was ändert sich?
Deutsche Polizei- und Zollbehörden dürfen künftig über das Bundeskriminalamt mehr Daten an Europol schicken und auf dort gespeicherte Informationen zugreifen. Der Kreis der berechtigten Behörden wird erweitert, etwa um die Finanzkontrolle Schwarzarbeit.
Ab wann: am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
In KraftBeratungsstand laut DIP: Verkündet
- Ausschuss
- dafür: CDU/CSU, SPD · dagegen: AfD, Linke · Enthaltung: Grüne
Verkündet am 5. Februar 2026 im BGBl I 2026, 26. In Kraft seit 6. Februar 2026
Worum geht es?
Für diesen Vorgang gibt es im DIP keine Kurzbeschreibung. Der Gesetzentwurf ist unten verlinkt.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Keine.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für Bürgerinnen und Bürger entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Es werden keine Informationspflichten eingeführt, vereinfacht oder abgeschafft. …
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Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Keine. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Insgesamt ist durch das Vorhaben kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand für die Verwaltung zu erwarten. Den Behörden der Bundespolizei und des Zolls, den weiteren Ermittlungsbehörden der Bundesfinanzverwaltung, den Polizeien der Länder sowie den mit der Steuerfahndung betrauten Dienststellen der Landesfinanzbehörden wird künftig innerstaatlich die Möglichkeit eingeräumt, Informationen zur Analyse in einer laufenden konkreten strafrechtlichen Ermittlung sowie zur Speicherung für die Dauer zusammenhängender Gerichtsverfahren an Europol zu übermitteln und auf diese Informationen zuzugreifen. Dadurch entsteht ein erhöhter Vollzugsaufwand, auch bezogen auf die Aufsichtstätigkeit der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Der erhöhte Vollzugsaufwand lässt sich mangels absehbarer Fallzahlen nicht quantifizieren. Gleichzeitig führt diese Möglichkeit zu einer Reduzierung der Vollzugsaufwände, die in den genannten Behörden ansonsten für die eigene Analyse und Speicherung der Informationen angefallen wären. Daher kann davon ausgegangen werden, dass der entstehende erhöhte Vollzugsaufwand durch die korrelierende Reduzierung vollständig kompensiert wird. Durch den Übergang des bisherigen Beirats für die Zusammenarbeit zwischen den mitgliedstaatlichen Kontrollbehörden und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) in die koordinierte Aufsicht gemäß Artikel 62 der Verordnung (EU) 2018/1725 entsteht kein erhöhter Erfüllungsaufwand für die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Sofern der hier dargestellte zusätzliche Erfüllungsaufwand der Verwaltung nicht vollständig durch die erwarteten Entlastungen kompensiert und haushaltswirksam werden sollte, ist der damit verbundene Mehrbedarf an Personal- und Sachmitteln sowie an Plan-/Stellen vollständig finanziell und stellenmäßig im jeweiligen Einzelplan gegenzufinanzieren.
- Weitere Kosten
Keine. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 22. Oktober 2025 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht5. September 2025 · BR-Drs. 431/25
- Bundesrat: 1. Durchgang17. Oktober 2025 · BR-PlPr. 1058
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht22. Oktober 2025 · BT-Drs. 21/2373
- Bundestag: 1. Lesung6. November 2025 · BT-PlPr. 21/37
- Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung4. Dezember 2025 · BT-Drs. 21/3121
- Bundestag: 2. Lesung18. Dezember 2025 · BT-PlPr. 21/50
- Bundestag: 3. Lesung18. Dezember 2025 · BT-PlPr. 21/50
- Bundesrat: 2. Durchgang30. Januar 2026 · BR-PlPr. 1061
- Im Bundesgesetzblatt verkündet5. Februar 2026
Im Bundestag gesagt
6 Reden an 1 Sitzungstag.
Alle Rednerinnen und RednerWeniger
- Christoph de Vries · Parl. Staatssekr., Bundesministerium des Innern18. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/50, S. 6002D
- Sascha Lensing · MdB, AfD18. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/50, S. 6003C
- Sebastian Fiedler · MdB, SPD18. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/50, S. 6004C
- Marcel Emmerich · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN18. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/50, S. 6005C
- Katrin Fey · MdB, DIE LINKE18. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/50, S. 6006A
- Thomas Silberhorn · MdB, CDU/CSU18. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/50, S. 6006C