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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Beschlossen

Gesetz zur Stärkung der Militärischen Sicherheit in der Bundeswehr

Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/1846

Was ändert sich?

Der Militärische Abschirmdienst bekommt ein eigenes Gesetz mit neuen Befugnissen – etwa Auskünfte bei Reiseanbietern, Autoherstellern und Banken. Feldjäger dürfen künftig Ausweise kontrollieren und Personen durchsuchen, auch nahe Kasernen. Soldaten können Reisebeschränkungen bekommen.

Ab wann: Am Tag nach der Verkündung; einzelne Teile (Artikel 2 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Titel 1 sowie Artikel 5 bis 7) am 1. Juli 2026KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

In Kraft
Stand: In Kraft, Stufe 5 von 5

Beratungsstand laut DIP: Verkündet

Ausschuss
dafür: CDU/CSU, SPD · dagegen: AfD, Linke · Enthaltung: Grüne

Verkündet am 15. Januar 2026 im BGBl I 2026, 7. In Kraft seit 16. Januar 2026 (einzelne Teile zu anderen Terminen)

Worum geht es?

Anpassung des MAD-Gesetzes an die Einsatzrealität der Bundeswehr durch Ausrichtung der Tätigkeiten des MAD im Ausland auf die Landes- und Bündnisverteidigung, Schaffung modifizierter Eingriffsschwellen für die dem Militärischen …

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Abschirmdienst zustehenden Überwachungsbefugnisse, Erweiterung der Befugnisse um das Auslesen technischer Spuren informationstechnischer Angriffe, unabhängige gerichtliche Kontrolle bestimmter Maßnahmen des Militärischen Abschirmdienstes, Sonderregelungen für den Spannungs- und Verteidigungsfall; Beschleunigung von Sicherheitsüberprüfungen durch Verfassungstreueprüfung für Rekruten und Reservisten, Möglichkeit der Beschränkung von Privatreisen für Angehörige des Verteidigungsressorts bei Reisen in Regionen und Staaten mit Sicherheitsrisiken; Erweiterung der Befugnisse von Feldjägern und anderen berechtigten Personen bei der Personenüberprüfung in der Nähe von Bundeswehrliegenschaften; Einschränkung von Grundrechten betr. Freiheit der Person und körperliche Unversehrtheit; Konstitutive Neufassung Gesetz über den Militärischen Abschirmdienst (MAD-Gesetz – MADG) als Art. 1 der Vorlage, Gesetz zur Stärkung des personellen Schutzes in der Bundeswehr (Bundeswehr-Schutz-Gesetz – BwSchutzG) als Art. 2 der Vorlage, Änderungen in weiteren 8 Gesetzen und 3 Rechtsverordnungen; Aufhebung MAD-Gesetz alte Fassung; Verordnungsermächtigung Beschlussempehlung des Ausschusses: Einsatz virtueller Agenten bei der Aufklärung im Internet, Übermittlung personenbezogener Daten von Minderjährigen, Automatisierung des Abgleichs von Lichtbildern aus Identitätsdokumenten mit Datenbanken, Aufhebung der Frist zur Genehmigungspflicht für die Ausübung von Tätigkeiten für fremde Mächte nach dem Ausscheiden aus der Bundeswehr, Befugnisse im Rahmen der Identitätsfeststellung außerhalb militärischer Sicherheitsbereiche, Durchsuchung zum Eigenschutz, Befugnis der Bundeswehr zur Regelung des zivilen Verkehrs für Zwecke der Landes- und Bündnisverteidigung, Klarstellungen; Änderung versch. §§ MAD-Gesetz, Bundeswehr-Schutz-Gesetz, Soldatengesetz sowie Einfügung §§ 8a und 8b Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte sowie durch zivile Wachpersonen, Änderung § 6 Straßenverkehrsgesetz

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Es entstehen keine Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand.

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Keiner. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Keiner. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Durch die vorgesehenen Änderungen im MAD-Gesetz entsteht für die Verwaltung ein jährlicher Erfüllungsaufwand in Höhe von maximal 420.000 Euro. …

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Dieser resultiert im Wesentlichen aus der Schaffung neuer Dienstposten im Bereich des Militärischen Abschirmdienstes, die zur Umsetzung der erweiterten gesetzlichen Aufgaben erforderlich sind. Die Kostenberechnung beruht auf dem Personalbedarf von zwei zusätzlichen Planstellen der Besoldungsgruppe A 13 sowie drei zusätzlichen Planstellen im Bereich des gehobenen Dientes einschließlich der Personalkosten pro Stelle. Durch die Erweiterung der Auskunftsverlangen wird ein weiterer Erfüllungsaufwand entstehen. Der der Wirtschaft entstehende Aufwand wird jedoch durch den Militärischen Abschirmdienst entschädigt werden, da der Entwurf entsprechende Entschädigungsregelungen vorsieht. Eine exakte Darstellung der Höhe der zu erwartenden Entschädigung ist aus zwingenden Gründen des Geheimschutzes, der dem Staatswohl dient, nicht angezeigt.

Weitere Kosten

Keine. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 29. September 2025 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/1846 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht5. September 2025 · BR-Drs. 440/25
  2. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht29. September 2025 · BT-Drs. 21/1846
  3. Bundestag: 1. Lesung9. Oktober 2025 · BT-PlPr. 21/31
  4. Bundesrat: 1. Durchgang17. Oktober 2025 · BR-PlPr. 1058
  5. Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung3. Dezember 2025 · BT-Drs. 21/3073
  6. Bundestag: 2. Lesung4. Dezember 2025 · BT-PlPr. 21/47
  7. Bundestag: 3. Lesung4. Dezember 2025 · BT-PlPr. 21/47
  8. Bundesrat: 2. Durchgang19. Dezember 2025 · BR-PlPr. 1060
  9. Im Bundesgesetzblatt verkündet15. Januar 2026

Im Bundestag gesagt

12 Reden an 2 Sitzungstagen.

Alle Rednerinnen und Redner
Quelle: Deutscher Bundestag – DIP, Plenarprotokolle.