- Sicherheit und Verteidigung
Gesetz zur Stärkung der Militärischen Sicherheit in der Bundeswehr
Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/1846
Was ändert sich?
Der Militärische Abschirmdienst bekommt ein eigenes Gesetz mit neuen Befugnissen – etwa Auskünfte bei Reiseanbietern, Autoherstellern und Banken. Feldjäger dürfen künftig Ausweise kontrollieren und Personen durchsuchen, auch nahe Kasernen. Soldaten können Reisebeschränkungen bekommen.
Ab wann: Am Tag nach der Verkündung; einzelne Teile (Artikel 2 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Titel 1 sowie Artikel 5 bis 7) am 1. Juli 2026KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
In KraftBeratungsstand laut DIP: Verkündet
- Ausschuss
- dafür: CDU/CSU, SPD · dagegen: AfD, Linke · Enthaltung: Grüne
Verkündet am 15. Januar 2026 im BGBl I 2026, 7. In Kraft seit 16. Januar 2026 (einzelne Teile zu anderen Terminen)
Worum geht es?
Anpassung des MAD-Gesetzes an die Einsatzrealität der Bundeswehr durch Ausrichtung der Tätigkeiten des MAD im Ausland auf die Landes- und Bündnisverteidigung, Schaffung modifizierter Eingriffsschwellen für die dem Militärischen …
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Abschirmdienst zustehenden Überwachungsbefugnisse, Erweiterung der Befugnisse um das Auslesen technischer Spuren informationstechnischer Angriffe, unabhängige gerichtliche Kontrolle bestimmter Maßnahmen des Militärischen Abschirmdienstes, Sonderregelungen für den Spannungs- und Verteidigungsfall; Beschleunigung von Sicherheitsüberprüfungen durch Verfassungstreueprüfung für Rekruten und Reservisten, Möglichkeit der Beschränkung von Privatreisen für Angehörige des Verteidigungsressorts bei Reisen in Regionen und Staaten mit Sicherheitsrisiken; Erweiterung der Befugnisse von Feldjägern und anderen berechtigten Personen bei der Personenüberprüfung in der Nähe von Bundeswehrliegenschaften; Einschränkung von Grundrechten betr. Freiheit der Person und körperliche Unversehrtheit; Konstitutive Neufassung Gesetz über den Militärischen Abschirmdienst (MAD-Gesetz – MADG) als Art. 1 der Vorlage, Gesetz zur Stärkung des personellen Schutzes in der Bundeswehr (Bundeswehr-Schutz-Gesetz – BwSchutzG) als Art. 2 der Vorlage, Änderungen in weiteren 8 Gesetzen und 3 Rechtsverordnungen; Aufhebung MAD-Gesetz alte Fassung; Verordnungsermächtigung Beschlussempehlung des Ausschusses: Einsatz virtueller Agenten bei der Aufklärung im Internet, Übermittlung personenbezogener Daten von Minderjährigen, Automatisierung des Abgleichs von Lichtbildern aus Identitätsdokumenten mit Datenbanken, Aufhebung der Frist zur Genehmigungspflicht für die Ausübung von Tätigkeiten für fremde Mächte nach dem Ausscheiden aus der Bundeswehr, Befugnisse im Rahmen der Identitätsfeststellung außerhalb militärischer Sicherheitsbereiche, Durchsuchung zum Eigenschutz, Befugnis der Bundeswehr zur Regelung des zivilen Verkehrs für Zwecke der Landes- und Bündnisverteidigung, Klarstellungen; Änderung versch. §§ MAD-Gesetz, Bundeswehr-Schutz-Gesetz, Soldatengesetz sowie Einfügung §§ 8a und 8b Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte sowie durch zivile Wachpersonen, Änderung § 6 Straßenverkehrsgesetz
Wer ist betroffen?
- Soldatinnen und Soldaten sowie zivile Angehörige der BundeswehrEntlastung und Belastung
Für sie kann künftig eingeschränkt werden, in welche Regionen oder Staaten sie reisen dürfen, unabhängig davon, ob sie eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit ausüben.
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„Auf dieses gesteigerte Risiko reagiert der Gesetzentwurf zum Schutz der Bundeswehrangehörigen und schafft die Grundlage, Reisebeschränkungen zu ermöglichen.“
- Bewerberinnen und Bewerber für den Dienst in der BundeswehrEntlastung und Belastung
Statt der bisherigen Sicherheitsüberprüfung prüft künftig die Einstellungsbehörde mit Unterstützung des Militärischen Abschirmdienstes die Verfassungstreue; dabei kann das Lichtbild des Ausweises automatisiert mit Datenbanken abgeglichen werden.
Zu tun: Ablichtung des amtlichen Identitätsdokuments überlassen sowie Internetseiten und Konten in sozialen Netzwerken angeben
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„Die Einstellungs- bzw. Heranziehungsbehörde wird zukünftig bei der Prüfung der Verfassungstreue durch den Militärischen Abschirmdienst unterstützt, ohne an die Regelungen und Verfahren des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes gebunden zu sein.“
- Ehemalige Soldatinnen und SoldatenBelastung
Wer nach dem Ausscheiden aus dem Wehrdienst für eine fremde Macht tätig werden will, braucht dafür künftig zeitlich unbegrenzt eine Genehmigung statt nur zehn Jahre lang.
Zu tun: Genehmigung einholen
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„Die hierfür in der Vorschrift vorgesehene Genehmigungspflicht für eine Tätigkeit für eine fremde Macht oder einen ihrer Mittelsmänner endet in der geltenden Fassung des § 20a Absatz 1a Satz 2 des Soldatengesetzes zehn Jahre nach dem Ausscheiden aus dem Wehrdienst.“
- Menschen, die sich in oder nahe militärischen Bereichen aufhaltenBelastung
Feldjäger und andere berechtigte Personen dürfen dort die Identität feststellen und bei Gefahr Personen zum Eigenschutz durchsuchen.
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„Die Änderungen im Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldaten der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte sowie zivilen Wachpersonen dienen im Wesentlichen die Einfügung einer Möglichkeit zur Feststellung der Identität von Personen in militärischen Bereichen sowie im nahen Umfeld militärischer Sicherheitsbereiche.“
- Personen, gegen die sich Maßnahmen des Militärischen Abschirmdienstes richtenEntlastung und Belastung
Eingriffsintensive Überwachungsmaßnahmen brauchen künftig einen hinreichenden Grund und werden teils vom Amtsgericht Köln kontrolliert; zugleich wird häufiger im Nachhinein über die Maßnahme informiert.
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„Die gesetzliche Normierung der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Verhältnismäßigkeitsmaßgaben führt zu zusätzlichen Verfahren der gerichtlichen Kontrolle und erweiterten Mitteilungen an eine Zielperson nachrichtendienstlicher Maßnahmen.“
- Unternehmen, die Auskunft geben müssen (z. B. Anbieter im Personenverkehr, Autohersteller mit Fahrzeugvernetzung, Finanzunternehmen)Entlastung und Belastung
Sie müssen dem Militärischen Abschirmdienst auf Verlangen Auskünfte erteilen und werden dafür entschädigt.
Zu tun: Auskunft erteilen
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„Der der Wirtschaft entstehende Aufwand wird jedoch durch den Militärischen Abschirmdienst entschädigt werden, da der Entwurf entsprechende Entschädigungsregelungen vorsieht.“
- Autofahrerinnen und AutofahrerBetroffen, ohne Kostenfolge
Bei militärischen Transporten und Märschen darf künftig ermächtigtes Personal der Bundeswehr den zivilen Verkehr regeln und verbindliche Anweisungen geben.
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„Eine Verkehrsregelungskompetenz in diesem unmittelbaren örtlichen und zeitlichen Zusammenhang der militärischen Verkehrsbewegung ist erforderlich, um eindeutige und verbindliche Anweisungen gegenüber zivilen Verkehrsteilnehmern treffen zu können und somit die Sicherheit und Beeinträchtigungsfreiheit der militärischen Verkehrsbewegung zu gewährleisten.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Es entstehen keine Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Keiner. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Keiner. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Durch die vorgesehenen Änderungen im MAD-Gesetz entsteht für die Verwaltung ein jährlicher Erfüllungsaufwand in Höhe von maximal 420.000 Euro. …
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Dieser resultiert im Wesentlichen aus der Schaffung neuer Dienstposten im Bereich des Militärischen Abschirmdienstes, die zur Umsetzung der erweiterten gesetzlichen Aufgaben erforderlich sind. Die Kostenberechnung beruht auf dem Personalbedarf von zwei zusätzlichen Planstellen der Besoldungsgruppe A 13 sowie drei zusätzlichen Planstellen im Bereich des gehobenen Dientes einschließlich der Personalkosten pro Stelle. Durch die Erweiterung der Auskunftsverlangen wird ein weiterer Erfüllungsaufwand entstehen. Der der Wirtschaft entstehende Aufwand wird jedoch durch den Militärischen Abschirmdienst entschädigt werden, da der Entwurf entsprechende Entschädigungsregelungen vorsieht. Eine exakte Darstellung der Höhe der zu erwartenden Entschädigung ist aus zwingenden Gründen des Geheimschutzes, der dem Staatswohl dient, nicht angezeigt.
- Weitere Kosten
Keine. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 29. September 2025 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht5. September 2025 · BR-Drs. 440/25
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht29. September 2025 · BT-Drs. 21/1846
- Bundestag: 1. Lesung9. Oktober 2025 · BT-PlPr. 21/31
- Bundesrat: 1. Durchgang17. Oktober 2025 · BR-PlPr. 1058
- Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung3. Dezember 2025 · BT-Drs. 21/3073
- Bundestag: 2. Lesung4. Dezember 2025 · BT-PlPr. 21/47
- Bundestag: 3. Lesung4. Dezember 2025 · BT-PlPr. 21/47
- Bundesrat: 2. Durchgang19. Dezember 2025 · BR-PlPr. 1060
- Im Bundesgesetzblatt verkündet15. Januar 2026
Im Bundestag gesagt
12 Reden an 2 Sitzungstagen.
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- Boris Pistorius · Bundesmin., Bundesministerium der Verteidigung9. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/31, S. 3367A
- Kurt Kleinschmidt · MdB, AfD9. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/31, S. 3367D
- Thomas Silberhorn · MdB, CDU/CSU9. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/31, S. 3369B
- Dr. Konstantin von Notz · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN9. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/31, S. 3370A
- Zada Salihovic · MdB, DIE LINKE9. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/31, S. 3370C
- Jan-Wilhelm Pohlmann · MdB, CDU/CSU9. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/31, S. 3371A
- Marja-Liisa Völlers · MdB, SPD4. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/47, S. 5522A
- Jan Ralf Nolte · MdB, AfD4. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/47, S. 5523A
- Jan-Wilhelm Pohlmann · MdB, CDU/CSU4. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/47, S. 5524D
- Agnieszka Brugger · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN4. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/47, S. 5526A
- Donata Vogtschmidt · MdB, DIE LINKE4. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/47, S. 5527A
- Thomas Erndl · MdB, CDU/CSU4. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/47, S. 5527D