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Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge und zur Regelung der Förderung klimaneutraler Mobilität
Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/1851
Was ändert sich?
Beim Ratenkauf, „Jetzt kaufen, später zahlen“, Dispokrediten und kleinen Krediten gelten künftig dieselben Schutzregeln wie bei größeren Darlehen: strengere Prüfung der Zahlungsfähigkeit, mehr Informationen vorab und ein Recht auf menschliche Prüfung bei automatischen Kreditentscheidungen.
Ab wann: Am 20. November 2026; einzelne Vorschriften schon am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
In KraftBeratungsstand laut DIP: Verkündet
- Ausschuss
- dafür: CDU/CSU, SPD · dagegen: AfD, Grüne, Linke
Verkündet am 18. Mai 2026 im BGBl I 2026, 139. In Kraft seit 19. Mai 2026 (einzelne Teile zu anderen Terminen)
Worum geht es?
Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie: Neuregelungen insbes. betr. Ausweitung des Anwendungsbereichs des Allgemein-Verbraucherdarlehensrechts auf Kreditformen wie Kleinstkredite, zinsfreie Finanzierungen und Buy-Now-Pay-Later-Modelle …
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(BNPL), Erweiterung vorvertraglicher Informationspflichten, Abschaffung des Schriftformerfordernisses zugunsten der Textform für den Abschluss von Allgemein-Verbraucherdarlehen, Verschärfung der Kreditwürdigkeitsprüfung, Begrenzung des Widerrufsrechts von Verbrauchern auf max. zwölf Monate und 14 Tage, Kodifizierung der vom BGH entwickelten Zinsgrenzen, Anpassungen im Wettbewerbs-, Gewerbe-, Aufsichts- und Preisangabenrecht; Gesetz zur Aufsicht über Verbraucherkredite im Rahmen der Absatzfinanzierung (Absatzfinanzierungsaufsichtsgesetz – AbsFinAG) als Art. 14 der Vorlage, Änderung und Einfügung zahlr. §§ und Anlagen in weiteren 10 Gesetzen und 3 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung Bezug: Richtlinie (EU) 2023/2225 vom 18. Oktober 2023 über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/48/EG (ABl. L, 2023/2225, 30.10.2023, S. 1) Beschlussempfehlung des Ausschusses: Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge), Gesetz zur Förderung klimaneutraler Mobilität (KliNeMFöG) als Art.15 der Vorlage; Änderungen, Annahme einer Entschließung
Wer ist betroffen?
- Menschen, die einen Kredit oder eine Finanzierung aufnehmenEntlastung und Belastung
Vor dem Kredit müssen Sie mehr Angaben zu Einkommen und Ausgaben machen (rund 2 Minuten mehr pro Fall), dafür gelten strengere Schutz- und Informationsregeln.
Zu tun: Genaue Angaben zu Einkommen, Ausgaben und finanzieller Lage machen oder belegen
Laut Entwurf 5.200.000 Betroffene
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„Durch höhere Anforderungen an die Kreditwürdigkeitsprüfung für den Abschluss von All-gemein- Verbraucherdarlehen und entsprechenden Finanzierungshilfen entsteht den Bürgerinnen und Bürgern spiegelbildlich zum Aufwand der Wirtschaft, der unter b) Nr. 5 dargestellt wird, in 5,2 Millionen Fällen Aufwand für die Angabe weiterer Informationen oder deren Beleg aufgrund einer verschärften verpflichtenden Kreditwürdigkeitsprüfung.“
- Käuferinnen und Käufer, die „Jetzt kaufen, später zahlen“ oder Ratenkauf nutzenEntlastung und Belastung
Auch bei „Buy now, pay later“-Käufen wird künftig Ihre Kreditwürdigkeit geprüft, wobei bereits bestehende Schulden aus früheren solchen Käufen mitgezählt werden.
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„Nach der Verbraucherkredit-RL – neu – werden künftig erstmals auch sogenannte „Buy now, pay later“-Modelle in den Anwendungsbereich der Schutzvorschriften einbezogen. Damit ist auch bei diesen Käufen künftig eine Kreditwürdigkeitsprüfung durchzuführen.“
- Menschen mit Dispokredit oder geduldeter KontoüberziehungEntlastung
Die Bank muss Sie mindestens 30 Tage vor einer Kündigung informieren und Ihnen die Rückzahlung in zwölf Monatsraten zum vereinbarten Sollzins ermöglichen.
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„Künftig ist hierzu geregelt, dass Verbraucherinnen und Verbrauchern mit der Kündigung eines Dispositionskredites dessen Rückzahlung in zwölf gleichen Monatsraten zu ermöglichen ist.“
- Menschen mit Zahlungsschwierigkeiten bei laufenden KreditenEntlastung
Sie bekommen einen einklagbaren Anspruch darauf, dass die Bank vor einer Zwangsvollstreckung angemessene Nachsicht walten lässt.
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„Darlehensgeber müssen vor Einleitung von Zwangsvollstreckungsverfahren angemessene Nachsicht walten lassen. Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten im Zuge der Richtlinienumsetzung nun einen entsprechenden zivilrechtlichen Anspruch gegen ihren Darlehensgeber.“
- Menschen, deren Kreditwürdigkeit automatisch per Scoring bewertet wirdEntlastung
Sie können verlangen, dass ein Mensch eine rein automatisierte Entscheidung über Ihre Kreditwürdigkeit überprüft; Daten etwa aus sozialen Netzwerken sind besser geschützt.
Zu tun: Menschliche Überprüfung verlangen bzw. die Einschätzung anfechten
Laut Entwurf 20.000 Betroffene
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„Darlehensnehmern wird unter anderem in § 30 Absatz 6 BDSG-neu ein Recht auf eine menschliche Überprüfung bei einer rein automatisierten Datenverarbeitung bei der Kreditwürdigkeitsprüfung eingeräumt und im Kontext mit hierfür konsultierten Datenbanken ein verstärkter Schutz von personenbezogenen Daten unter anderem aus sozialen Netzwerken zugesprochen.“
- Menschen, die eine Krebserkrankung überstanden habenEntlastung
15 Jahre nach Ende der Behandlung dürfen Daten über eine Krebsdiagnose nicht mehr für eine Versicherung im Zusammenhang mit einem Kredit verwendet werden.
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„Im VVG wird mit § 157 Absatz 2 VVG-neu das in der Verbraucherkredit-RL-neu vorgesehene sogenannte Right to be forgotten umgesetzt, nach dem personenbezogene Daten über die Diagnose onkologischer Erkrankungen der Verbraucherinnen und Verbraucher nach einem Zeitraum von höchstens 15 Jahren nach Beendigung der medizinischen Behandlung der Verbraucherinnen und Verbraucher nicht für die Zwecke einer Versicherungspolice im Zusammenhang mit einem Kreditvertrag verwendet werden dürfen.“
- Gewerbliche Darlehensvermittlerinnen und -vermittlerBelastung
Sie brauchen künftig eine Erlaubnis, müssen Sachkunde nachweisen und sich regelmäßig weiterbilden; für bisherige Vermittler gibt es Übergangsregeln.
Zu tun: Erlaubnis beantragen und Sachkunde nachweisen
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„Darlehensvermittler, die gegen eine Vergütung Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge oder Finanzierungshilfen vermitteln oder Dritte zu solchen Verträgen beraten wollen, bedürfen künftig einer Erlaubnis nach § 34k Absatz 1 GewO- neu.“
- Banken und andere KreditgeberBelastung
Sie müssen strenger prüfen, mehr informieren und neue Formulare nutzen; dafür entstehen der Wirtschaft rund 26 Millionen Euro laufende und 54 Millionen Euro einmalige Kosten.
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„Für die Wirtschaft erhöht sich der jährliche Erfüllungsaufwand um knapp 26 Millionen Euro.“
- Händler und Dienstleister, die Ratenkauf oder Zahlungsaufschub anbietenBelastung
Wer absatzfinanzierende Zahlungsaufschübe anbietet, unterliegt künftig als Kreditgeber einer staatlichen Aufsicht nach einem neuen Gesetz.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Vor diesem Hintergrund müssen künftig auch Warenlieferanten oder Dienstleistungserbringer, die absatzfinanzierende Zahlungsaufschübe im Anwendungsbereich der Verbraucherkredit-RL-neu anbieten, als Kreditgeber nach Artikel 37 Absatz 1 der Verbraucherkredit-RL-neu einer Aufsicht unterliegen.“
- Auskunfteien und Scoring-Unternehmen wie die SchufaBelastung
Rund zwölf Unternehmen müssen Auskunftsdaten ein Jahr speichern und jährlich etwa 20 000 angefochtene Scoring-Einschätzungen begründen.
Laut Entwurf 12 Betroffene
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„Unter den Annahmen, dass zusammen mit der Schufa den übrigen betroffenen Unternehmen zusammen acht Millionen Anfragen von natürlichen Personen gestellt werden, rund fünf Prozent keinen „Positiv-Bescheid“ erhalten und davon rund fünf Prozent die Entscheidung anfechten, müssen die betroffenen Unternehmen künftig rund 20 000 Standpunkte pro Jahr darlegen.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Keine.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Aufgrund höherer Anforderungen an die Kreditwürdigkeitsprüfung vor dem Abschluss von Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen und entsprechenden Finanzierungshilfen steigert sich bei den Bürgerinnen und Bürgern der Zeitaufwand um 173 000 Stunden jährlich. …
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E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft erhöht sich der jährliche Erfüllungsaufwand um knapp 26 Millionen Euro. Dieser laufende Erfüllungsaufwand unterfällt nicht der „One in, one out“-Regelung, da es sich um eine Eins-zu-eins-Umsetzung vollharmonisierender Richtlinienvorgaben handelt. Zudem entsteht ein einmaliger Erfüllungsaufwand in Höhe von etwa 54 Millionen Euro. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Es ergibt sich eine Erhöhung der jährlichen Bürokratiekosten in Höhe von etwa 25 Millionen Euro. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Der jährliche Erfüllungsaufwand der Verwaltung erhöht sich um ungefähr 2 Millionen Euro für den Bund und 0,2 Millionen Euro für die Länder. Zudem entsteht ein einmaliger Erfüllungsaufwand in Höhe von etwa 14,5 Millionen Euro, der in Höhe von knapp 14,4 Millionen Euro auf die Länder und im Übrigen auf den Bund entfällt.
- Weitere Kosten
Aufgrund des Wegfalls des Schriftformerfordernisses für den Abschluss von Allgemein-Verbraucherdarlehens- und Darlehensvermittlungsverträgen ist insgesamt mit einer Minderung von Kosten in Höhe von ungefähr 5 Millionen jährlich für die Wirtschaft zu rechnen. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 29. …
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September 2025 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht5. September 2025 · BR-Drs. 434/25
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht29. September 2025 · BT-Drs. 21/1851
- Bundestag: 1. Lesung9. Oktober 2025 · BT-PlPr. 21/31
- Bundesrat: 1. Durchgang17. Oktober 2025 · BR-PlPr. 1058
- Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung15. April 2026 · BT-Drs. 21/5381
- Bundestag: 2. Lesung17. April 2026 · BT-PlPr. 21/72
- Bundestag: 3. Lesung17. April 2026 · BT-PlPr. 21/72
- Bundesrat: 2. Durchgang8. Mai 2026 · BR-PlPr. 1065
- Im Bundesgesetzblatt verkündet18. Mai 2026
Im Bundestag gesagt
22 Reden an 2 Sitzungstagen.
Alle Rednerinnen und RednerWeniger
- Dr. Stefanie Hubig · Bundesmin., Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz9. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/31, S. 3327B
- Stefan Möller · MdB, AfD9. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/31, S. 3328A
- Sebastian Steineke · MdB, CDU/CSU9. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/31, S. 3329D
- Stefan Schmidt · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN9. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/31, S. 3330C
- Christin Willnat · MdB, DIE LINKE9. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/31, S. 3331C
- Dr. Konrad Körner · MdB, CDU/CSU9. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/31, S. 3332A
- Nadine Heselhaus · MdB, SPD9. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/31, S. 3332D
- Johannes Wiegelmann · MdB, CDU/CSU9. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/31, S. 3333C
- Nadine Heselhaus · MdB, SPD17. April 2026 · Plenarprotokoll 21/72, S. 8649C
- Stefan Möller · MdB, AfD17. April 2026 · Plenarprotokoll 21/72, S. 8650C
- Susanne Hierl · MdB, CDU/CSU17. April 2026 · Plenarprotokoll 21/72, S. 8651C
- Stefan Schmidt · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN17. April 2026 · Plenarprotokoll 21/72, S. 8652B
- Christin Willnat · MdB, DIE LINKE17. April 2026 · Plenarprotokoll 21/72, S. 8653A
- Carmen Wegge · MdB, SPD17. April 2026 · Plenarprotokoll 21/72, S. 8654B
- Stephan Brandner · MdB, AfD17. April 2026 · Plenarprotokoll 21/72, S. 8655A
- Sebastian Steineke · MdB, CDU/CSU17. April 2026 · Plenarprotokoll 21/72, S. 8656A
- Dr. Till Steffen · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN17. April 2026 · Plenarprotokoll 21/72, S. 8657D
- Dr. David Preisendanz · MdB, CDU/CSU17. April 2026 · Plenarprotokoll 21/72, S. 8658D
- Kay Gottschalk · MdB, AfD17. April 2026 · Plenarprotokoll 21/72, S. 8659B
- Carl-Philipp Sassenrath · MdB, CDU/CSU17. April 2026 · Plenarprotokoll 21/72, S. 8660D
- Adis Ahmetovic · MdB, SPD17. April 2026 · Plenarprotokoll 21/72, S. 8661C
- Dr. Konrad Körner · MdB, CDU/CSU17. April 2026 · Plenarprotokoll 21/72, S. 8662B