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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Beschlossen

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge und zur Regelung der Förderung klimaneutraler Mobilität

Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/1851

Was ändert sich?

Beim Ratenkauf, „Jetzt kaufen, später zahlen“, Dispokrediten und kleinen Krediten gelten künftig dieselben Schutzregeln wie bei größeren Darlehen: strengere Prüfung der Zahlungsfähigkeit, mehr Informationen vorab und ein Recht auf menschliche Prüfung bei automatischen Kreditentscheidungen.

Ab wann: Am 20. November 2026; einzelne Vorschriften schon am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

In Kraft
Stand: In Kraft, Stufe 5 von 5

Beratungsstand laut DIP: Verkündet

Ausschuss
dafür: CDU/CSU, SPD · dagegen: AfD, Grüne, Linke

Verkündet am 18. Mai 2026 im BGBl I 2026, 139. In Kraft seit 19. Mai 2026 (einzelne Teile zu anderen Terminen)

Worum geht es?

Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie: Neuregelungen insbes. betr. Ausweitung des Anwendungsbereichs des Allgemein-Verbraucherdarlehensrechts auf Kreditformen wie Kleinstkredite, zinsfreie Finanzierungen und Buy-Now-Pay-Later-Modelle …

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(BNPL), Erweiterung vorvertraglicher Informationspflichten, Abschaffung des Schriftformerfordernisses zugunsten der Textform für den Abschluss von Allgemein-Verbraucherdarlehen, Verschärfung der Kreditwürdigkeitsprüfung, Begrenzung des Widerrufsrechts von Verbrauchern auf max. zwölf Monate und 14 Tage, Kodifizierung der vom BGH entwickelten Zinsgrenzen, Anpassungen im Wettbewerbs-, Gewerbe-, Aufsichts- und Preisangabenrecht; Gesetz zur Aufsicht über Verbraucherkredite im Rahmen der Absatzfinanzierung (Absatzfinanzierungsaufsichtsgesetz – AbsFinAG) als Art. 14 der Vorlage, Änderung und Einfügung zahlr. §§ und Anlagen in weiteren 10 Gesetzen und 3 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung Bezug: Richtlinie (EU) 2023/2225 vom 18. Oktober 2023 über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/48/EG (ABl. L, 2023/2225, 30.10.2023, S. 1) Beschlussempfehlung des Ausschusses: Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge), Gesetz zur Förderung klimaneutraler Mobilität (KliNeMFöG) als Art.15 der Vorlage; Änderungen, Annahme einer Entschließung

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Keine.

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Aufgrund höherer Anforderungen an die Kreditwürdigkeitsprüfung vor dem Abschluss von Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen und entsprechenden Finanzierungshilfen steigert sich bei den Bürgerinnen und Bürgern der Zeitaufwand um 173 000 Stunden jährlich. …

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E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft erhöht sich der jährliche Erfüllungsaufwand um knapp 26 Millionen Euro. Dieser laufende Erfüllungsaufwand unterfällt nicht der „One in, one out“-Regelung, da es sich um eine Eins-zu-eins-Umsetzung vollharmonisierender Richtlinienvorgaben handelt. Zudem entsteht ein einmaliger Erfüllungsaufwand in Höhe von etwa 54 Millionen Euro. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Es ergibt sich eine Erhöhung der jährlichen Bürokratiekosten in Höhe von etwa 25 Millionen Euro. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Der jährliche Erfüllungsaufwand der Verwaltung erhöht sich um ungefähr 2 Millionen Euro für den Bund und 0,2 Millionen Euro für die Länder. Zudem entsteht ein einmaliger Erfüllungsaufwand in Höhe von etwa 14,5 Millionen Euro, der in Höhe von knapp 14,4 Millionen Euro auf die Länder und im Übrigen auf den Bund entfällt.

Weitere Kosten

Aufgrund des Wegfalls des Schriftformerfordernisses für den Abschluss von Allgemein-Verbraucherdarlehens- und Darlehensvermittlungsverträgen ist insgesamt mit einer Minderung von Kosten in Höhe von ungefähr 5 Millionen jährlich für die Wirtschaft zu rechnen. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 29. …

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September 2025 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/1851 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht5. September 2025 · BR-Drs. 434/25
  2. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht29. September 2025 · BT-Drs. 21/1851
  3. Bundestag: 1. Lesung9. Oktober 2025 · BT-PlPr. 21/31
  4. Bundesrat: 1. Durchgang17. Oktober 2025 · BR-PlPr. 1058
  5. Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung15. April 2026 · BT-Drs. 21/5381
  6. Bundestag: 2. Lesung17. April 2026 · BT-PlPr. 21/72
  7. Bundestag: 3. Lesung17. April 2026 · BT-PlPr. 21/72
  8. Bundesrat: 2. Durchgang8. Mai 2026 · BR-PlPr. 1065
  9. Im Bundesgesetzblatt verkündet18. Mai 2026

Im Bundestag gesagt

22 Reden an 2 Sitzungstagen.

Alle Rednerinnen und Redner
Quelle: Deutscher Bundestag – DIP, Plenarprotokolle.