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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Beschlossen

Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb

Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/1855

Was ändert sich?

Werbung mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsversprechen wird strenger geregelt: Aussagen wie „umweltfreundlich“ sind unzulässig, wenn sie nicht belegt sind, und Nachhaltigkeitssiegel brauchen ein Zertifizierungssystem. Beim Online-Abschluss von Finanzverträgen dürfen einzelne Optionen nicht mehr hervorgehoben werden.

Ab wann: 27. September 2026; einzelne Teile bereits am 19. Juni 2026KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

In Kraft
Stand: In Kraft, Stufe 5 von 5

Beratungsstand laut DIP: Verkündet

Ausschuss
dafür: CDU/CSU, SPD, Grüne · dagegen: AfD, Linke

Verkündet am 19. Februar 2026 im BGBl I 2026, 43. In Kraft seit 19. Juni 2026 (einzelne Teile zu anderen Terminen)

Worum geht es?

Umsetzung europäischer Vorgaben zum Schutz der Verbraucher vor irreführender umweltbezogener Werbung (sog. Greenwashing): Regelung betr. Umweltaussagen von Unternehmen über Produkte und Dienstleistungen in Bezug auf ökologische …

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oder soziale Merkmale, Zirkularitätsaspekte wie Haltbarkeit, Reparierbarkeit oder Recyclingfähigkeit, Verwendung von Nachhaltigkeitssiegeln, manipulative Praktiken zur Beeinflussung von Verbrauchern (sog. dark patterns); Änderung §§ 2, 5, 5c, 9, 19 und Anhang § 3 Abs. 3 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb Bezug: Richtlinie (EU) 2024/825 vom 28. Februar 2024 zur Änderung der Richtlinien 2005/29/EG und 2011/83/EU hinsichtlich der Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen (ABl. L, 2024/825, 6.3.2024, S.1) ; Richtlinie (EU) 2023/2673 vom 22. November 2023 zur Änderung der Richtlinie 2011/83/EU in Bezug auf im Fernabsatz geschlossene Finanzdienstleistungsverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 2002/65/EG (ABl. L, 2023/2673, 28.11.2023, S. 1) Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen; Annahme einer Entschließung

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Keine.

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für Bürgerinnen und Bürger verringert sich der jährliche Zeitaufwand um rund 25 000 Stunden. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft erhöht sich der jährliche Erfüllungsaufwand um rund 52,2 Millionen Euro. …

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Zudem entsteht einmaliger Aufwand von rund 355,84 Millionen Euro. Davon sind 355,1 Millionen Euro der Kategorie Anpassung von Produkten, Fertigungsprozessen und Beschaffungswegen und 688 000 Euro der Kategorie Einführung oder Anpassung digitaler Prozessabläufe zuzuordnen. Der Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft fällt nicht unter die „One in, one out“- Regelung der Bundesregierung, da er vollständig auf einer 1:1-Umsetzung von EU-Richtlinien beruht. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten: Davon entfallen 52,2 Millionen Euro auf Bürokratiekosten aus Informationspflichten. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für die Verwaltung ändert sich der Erfüllungsaufwand nicht.

Weitere Kosten

Sonstige Kosten für die Wirtschaft, Kosten für soziale Sicherungssysteme sowie Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 29. September …

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2025 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/1855 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht5. September 2025 · BR-Drs. 438/25
  2. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht29. September 2025 · BT-Drs. 21/1855
  3. Bundesrat: 1. Durchgang17. Oktober 2025 · BR-PlPr. 1058
  4. Bundestag: 1. Lesung17. Oktober 2025 · BT-PlPr. 21/35
  5. Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung17. Dezember 2025 · BT-Drs. 21/3327
  6. Bundestag: 2. Lesung19. Dezember 2025 · BT-PlPr. 21/51
  7. Bundestag: 3. Lesung19. Dezember 2025 · BT-PlPr. 21/51
  8. Bundesrat: 2. Durchgang30. Januar 2026 · BR-PlPr. 1061
  9. Im Bundesgesetzblatt verkündet19. Februar 2026

Im Bundestag gesagt

18 Reden an 2 Sitzungstagen.

Alle Rednerinnen und Redner
Quelle: Deutscher Bundestag – DIP, Plenarprotokolle.