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Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/1855
Was ändert sich?
Werbung mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsversprechen wird strenger geregelt: Aussagen wie „umweltfreundlich“ sind unzulässig, wenn sie nicht belegt sind, und Nachhaltigkeitssiegel brauchen ein Zertifizierungssystem. Beim Online-Abschluss von Finanzverträgen dürfen einzelne Optionen nicht mehr hervorgehoben werden.
Ab wann: 27. September 2026; einzelne Teile bereits am 19. Juni 2026KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
In KraftBeratungsstand laut DIP: Verkündet
- Ausschuss
- dafür: CDU/CSU, SPD, Grüne · dagegen: AfD, Linke
Verkündet am 19. Februar 2026 im BGBl I 2026, 43. In Kraft seit 19. Juni 2026 (einzelne Teile zu anderen Terminen)
Worum geht es?
Umsetzung europäischer Vorgaben zum Schutz der Verbraucher vor irreführender umweltbezogener Werbung (sog. Greenwashing): Regelung betr. Umweltaussagen von Unternehmen über Produkte und Dienstleistungen in Bezug auf ökologische …
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oder soziale Merkmale, Zirkularitätsaspekte wie Haltbarkeit, Reparierbarkeit oder Recyclingfähigkeit, Verwendung von Nachhaltigkeitssiegeln, manipulative Praktiken zur Beeinflussung von Verbrauchern (sog. dark patterns); Änderung §§ 2, 5, 5c, 9, 19 und Anhang § 3 Abs. 3 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb Bezug: Richtlinie (EU) 2024/825 vom 28. Februar 2024 zur Änderung der Richtlinien 2005/29/EG und 2011/83/EU hinsichtlich der Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen (ABl. L, 2024/825, 6.3.2024, S.1) ; Richtlinie (EU) 2023/2673 vom 22. November 2023 zur Änderung der Richtlinie 2011/83/EU in Bezug auf im Fernabsatz geschlossene Finanzdienstleistungsverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 2002/65/EG (ABl. L, 2023/2673, 28.11.2023, S. 1) Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen; Annahme einer Entschließung
Wer ist betroffen?
- Verbraucherinnen und VerbraucherEntlastung
Umweltaussagen, Nachhaltigkeitssiegel und Haltbarkeitsangaben in der Werbung müssen belegbar sein, und beim Online-Abschluss von Finanzverträgen dürfen einzelne Optionen nicht mehr hervorgehoben werden.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Der Abschluss von Finanzdienstleistungsverträgen im Fernabsatz vereinfacht sich für Bürgerinnen und Bürger.“
- Menschen, die online Kredite, Versicherungen oder Geldanlagen abschließenEntlastung
Bei der Auswahl zwischen mehreren Optionen dürfen Anbieter einzelne Möglichkeiten nicht mehr stärker hervorheben; das spart rund 0,3 Minuten je Abschluss.
Laut Entwurf 5.000.000 Betroffene
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Der Verzicht auf die stärkere Hervorhebung bestimmter Auswahlmöglichkeiten bei einer Auswahl von mehreren Optionen führt zu einer zeitlichen Entlastung.“
- Unternehmen, die mit Umweltaussagen oder Nachhaltigkeitssiegeln werbenBelastung
Umweltaussagen müssen erläutert, nachgewiesen oder durch ein Siegel belegt werden; Siegel brauchen ein Zertifizierungssystem oder staatliche Anerkennung.
Zu tun: Umweltaussagen belegen, Umsetzungspläne öffentlich zugänglich machen, Siegel zertifizieren lassen
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Umweltaussagen müssen entweder klar und in hervorgehobener Weise auf demselben Medium erläutert werden oder auf einer anerkannten hervorragenden Umweltleistung beruhen oder durch ein Nachhaltigkeitssiegel unterlegt werden.“
- KleinstunternehmenBelastung
Für unzulässige Angaben zu Produkten und Dienstleistungen entsteht einmaliger Aufwand, für rund 20 000 betroffene Kleinstunternehmen rund 2 004 Euro je Fall.
Zu tun: Produktangaben und Werbung anpassen
Laut Entwurf 190.918 Betroffene
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Unzulässige Angaben zu Produkten und Dienstleistungen (Kleinstunternehmen) 190 918 Unternehmen“
- Freiberuflerinnen und FreiberuflerBelastung
Rund 661 429 betroffene Unternehmen müssen ihre Angaben zu Produkten und Dienstleistungen prüfen, mit einmaligem Aufwand von rund 62,40 Euro je Fall.
Zu tun: Angaben zu Produkten und Dienstleistungen anpassen
Laut Entwurf 661.429 Betroffene
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Unzulässige Angaben zu Produkten und Dienstleistungen (Freiberufler) 661 429 Unternehmen“
- Betreiber von VergleichsportalenBelastung
Rund 600 Vergleichsportale müssen künftig über die Grundlagen ihrer Produktvergleiche informieren, mit rund 63,70 Euro Aufwand pro Jahr und Fall.
Zu tun: Informationen zum Produktvergleich bereitstellen
Laut Entwurf 600 Betroffene
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„§ 5b Absatz 3a UWG-E; Auskunftspflichten eines Unternehmers, welcher Produkte vergleicht und darüber informiert“
- Anbieter digitaler Waren und Dienstleistungen mit SoftwareaktualisierungenBelastung
Über negative Auswirkungen von Softwareaktualisierungen muss informiert werden; rund 7 125 Fälle jährlich mit je rund 95,60 Euro Aufwand.
Zu tun: Über Folgen von Softwareaktualisierungen informieren
Laut Entwurf 7.125 Betroffene · Belastung 96 € je Fall und Jahr
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Verpflichtende Informationen über negative Auswirkungen von Softwareaktualisierungen auf das Funktionieren von digitalen Waren und Dienstleistungen“
- Anbieter von Finanzdienstleistungen im FernabsatzBelastung
Unzulässige Hervorhebungen auf Online-Schnittstellen müssen entfernt werden; rund 1 200 Fälle mit je rund 509,60 Euro einmaligem Aufwand.
Zu tun: Unzulässige Angaben auf Online-Schnittstellen löschen
Laut Entwurf 1.200 Betroffene
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Verbot unzulässiger Angaben bei Finanzdienstleistungsverträgen im Fernabsatz (a*)“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Keine.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für Bürgerinnen und Bürger verringert sich der jährliche Zeitaufwand um rund 25 000 Stunden. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft erhöht sich der jährliche Erfüllungsaufwand um rund 52,2 Millionen Euro. …
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Zudem entsteht einmaliger Aufwand von rund 355,84 Millionen Euro. Davon sind 355,1 Millionen Euro der Kategorie Anpassung von Produkten, Fertigungsprozessen und Beschaffungswegen und 688 000 Euro der Kategorie Einführung oder Anpassung digitaler Prozessabläufe zuzuordnen. Der Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft fällt nicht unter die „One in, one out“- Regelung der Bundesregierung, da er vollständig auf einer 1:1-Umsetzung von EU-Richtlinien beruht. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten: Davon entfallen 52,2 Millionen Euro auf Bürokratiekosten aus Informationspflichten. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für die Verwaltung ändert sich der Erfüllungsaufwand nicht.
- Weitere Kosten
Sonstige Kosten für die Wirtschaft, Kosten für soziale Sicherungssysteme sowie Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 29. September …
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2025 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht5. September 2025 · BR-Drs. 438/25
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht29. September 2025 · BT-Drs. 21/1855
- Bundesrat: 1. Durchgang17. Oktober 2025 · BR-PlPr. 1058
- Bundestag: 1. Lesung17. Oktober 2025 · BT-PlPr. 21/35
- Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung17. Dezember 2025 · BT-Drs. 21/3327
- Bundestag: 2. Lesung19. Dezember 2025 · BT-PlPr. 21/51
- Bundestag: 3. Lesung19. Dezember 2025 · BT-PlPr. 21/51
- Bundesrat: 2. Durchgang30. Januar 2026 · BR-PlPr. 1061
- Im Bundesgesetzblatt verkündet19. Februar 2026
Im Bundestag gesagt
18 Reden an 2 Sitzungstagen.
Alle Rednerinnen und RednerWeniger
- Frank Schwabe · Parl. Staatssekr., Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz17. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/35, S. 3908B
- Ulrich von Zons · MdB, AfD17. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/35, S. 3908D
- Susanne Hierl · MdB, CDU/CSU17. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/35, S. 3909C
- Dr. Till Steffen · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN17. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/35, S. 3910A
- Agnes Conrad · MdB, DIE LINKE17. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/35, S. 3910D
- Nadine Heselhaus · MdB, SPD17. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/35, S. 3911B
- Dr. Christoph Birghan · MdB, AfD17. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/35, S. 3911D
- Sebastian Steineke · MdB, CDU/CSU17. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/35, S. 3912B
- Carl-Philipp Sassenrath · MdB, CDU/CSU17. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/35, S. 3913A
- Nadine Heselhaus · MdB, SPD19. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/51, S. 6111B
- Ulrich von Zons · MdB, AfD19. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/51, S. 6112A
- Sebastian Steineke · MdB, CDU/CSU19. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/51, S. 6113A
- Dr. Till Steffen · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN19. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/51, S. 6113D
- Mareike Hermeier · MdB, DIE LINKE19. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/51, S. 6114D
- Carmen Wegge · MdB, SPD19. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/51, S. 6115C
- Stefan Möller · MdB, AfD19. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/51, S. 6116B
- Dr. Konrad Körner · MdB, CDU/CSU19. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/51, S. 6116D
- Dr. David Preisendanz · MdB, CDU/CSU19. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/51, S. 6117B