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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Beschlossen

Gesetz zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz)

Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/1848

Was ändert sich?

Deutschland passt sein Asylrecht an die EU-Asylreform an: Ab Mitte Juni 2026 gibt es an Flughäfen und Seehäfen schnelle Asylverfahren an der Grenze, mehr Datenspeicherung und neue Regeln zu Unterbringung und Arbeitsmarktzugang für Asylsuchende.

Ab wann: Grundsätzlich am Tag nach der Verkündung; die meisten Regelungen am 12. Juni 2026, ein Teil erst am 12. Juni 2029KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

In Kraft
Stand: In Kraft, Stufe 5 von 5

Beratungsstand laut DIP: Verkündet

Ausschuss
dafür: CDU/CSU, SPD · dagegen: AfD, Grüne, Linke

Verkündet am 28. April 2026 im BGBl I 2026, 111. In Kraft seit 29. April 2026 (einzelne Teile zu anderen Terminen)

Worum geht es?

Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

1. Bund Durch die Umsetzung des Gesetzes zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des GEAS entstehen dem Bund jährlich Mehrausgaben für Sach- und Personalmittel. Der Mehrbedarf an Sachausgaben ergibt sich mindestens aus einmaligen Sachausgaben in Höhe von 149,74 Millionen Euro und jährlichen Sachausgaben in Höhe von bis zu 57,6 Millionen Euro ab dem Haushaltsjahr 2026. …

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Zusätzlich wird für die Umsetzung der mit diesem Gesetz verbundenen Aufgaben ein Aufwuchs um mindestens zusätzliche 271,8 Stellen erforderlich. Die Kosten des Personalmehrbedarfs, der aus der Übernahme neuer Aufgaben beim Bundesministerium des Innern und seinen Geschäftsbereichsbehörden entsteht, werden mit mindestens 31,4 Millionen Euro kalkuliert. Der Haushaltsmittelmehrbedarf für Sachausgaben zur Wahrnehmung neuer Fachaufgaben wurde anhand von Erfahrungswerten sowie validierter Annahmen geschätzt. Der Mehrbedarf an Sach- und Personalmitteln sowie Planstellen und Stellen ist Gegenstand künftiger Haushaltsaufstellungsverfahren. Etwaige Begünstigungen aus Fonds der Europäischen Union (Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds – AMIF – und Border Management and Visa Instrument – BMVI) werden zur Minderung der GEAS-bedingten Mehrausgaben im Bundeshaushalt eingesetzt. 2. Länder Bei den Ländern und Kommunen ergeben sich zusätzliche haushalterische Auswirkungen, die nach derzeitigem Stand nicht konkretisiert werden können.

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für Bürgerinnen und Bürger verändert sich der Erfüllungsaufwand nicht. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft verändert sich der Erfüllungsaufwand nicht. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Keine. …

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E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für die Verwaltung des Bundes steigt der laufende Erfüllungsaufwand um mindestens 2,3 Mio. Euro. Der laufende Erfüllungsaufwand der Länder steigt in einem derzeit nicht bezifferbaren Umfang. Dem Bund entstehen einmalige Umstellungsaufwände in Höhe von 61,6 Mio. Euro. Die Umstellungsaufwände für die Länder und Kommunen können derzeit nicht beziffert werden. Tabelle 1: Erfüllungsaufwand der Verwaltung Verwaltungsebene Erfüllungsaufwand Veränderung des jährlichen Erfüllungsaufwands (in Tsd. Euro): > 2 300 davon auf Bundesebene (in Tsd. Euro): 2 300 davon auf Landesebene (in Tsd. Euro): - Einmaliger Erfüllungsaufwand (in Tsd. Euro): > 61 600 davon auf Bundesebene (in Tsd. Euro): 61 600 davon auf Landesebene (in Tsd. Euro): - Soweit der unter Abschnitt E.3 dargestellte Erfüllungsaufwand des Bundes haushaltswirksam wird und nicht unter Abschnitt „D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand“ aufgeführt ist, wird er im jeweils betroffenen Einzelplan gegenfinanziert.

Weitere Kosten

Die Belastungen und Entlastungen für die Verwaltungsgerichtbarkeit können nicht prognostiziert werden. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 29. September 2025 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Präsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/1848 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht5. September 2025 · BR-Drs. 429/25
  2. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht29. September 2025 · BT-Drs. 21/1848
  3. Bundestag: 1. Lesung9. Oktober 2025 · BT-PlPr. 21/31
  4. Bundesrat: 1. Durchgang17. Oktober 2025 · BR-PlPr. 1058
  5. Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung25. Februar 2026 · BT-Drs. 21/4321
  6. Bundestag: 2. Lesung27. Februar 2026 · BT-PlPr. 21/60
  7. Bundestag: 3. Lesung27. Februar 2026 · BT-PlPr. 21/60
  8. Bundesrat: 2. Durchgang27. März 2026 · BR-PlPr. 1063
  9. Im Bundesgesetzblatt verkündet28. April 2026

Namentliche Abstimmung am 27. Februar 2026

Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz) · angenommen

Stimmen nach Fraktion
FraktionJaNeinEnth.Fehlt
CDU/CSU203005
AfD0128023
SPD1061211
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN08302
Die Linke048016
fraktionslos0002
Alle Stimmen und Abweichler ansehenQuelle: abgeordnetenwatch.de (CC0). Bei Abstimmungen per Handzeichen gibt es keine Einzelergebnisse.

Im Bundestag gesagt

23 Reden an 2 Sitzungstagen.

Alle Rednerinnen und Redner
Quelle: Deutscher Bundestag – DIP, Plenarprotokolle.