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Gesetz zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz)
Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/1848
Was ändert sich?
Deutschland passt sein Asylrecht an die EU-Asylreform an: Ab Mitte Juni 2026 gibt es an Flughäfen und Seehäfen schnelle Asylverfahren an der Grenze, mehr Datenspeicherung und neue Regeln zu Unterbringung und Arbeitsmarktzugang für Asylsuchende.
Ab wann: Grundsätzlich am Tag nach der Verkündung; die meisten Regelungen am 12. Juni 2026, ein Teil erst am 12. Juni 2029KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
In KraftBeratungsstand laut DIP: Verkündet
- Ausschuss
- dafür: CDU/CSU, SPD · dagegen: AfD, Grüne, Linke
Verkündet am 28. April 2026 im BGBl I 2026, 111. In Kraft seit 29. April 2026 (einzelne Teile zu anderen Terminen)
Worum geht es?
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen
Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.Wer ist betroffen?
- Asylsuchende und SchutzberechtigteEntlastung und Belastung
Für sie gelten neue Asylverfahren, darunter schnelle Verfahren an der Grenze mit möglicher Beschränkung der Bewegungsfreiheit, zugleich ein Anspruch auf kostenlose Rechtsauskunft im Verwaltungsverfahren.
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„Die Antragsteller haben zudem im Asylgrenzverfahren einen Anspruch auf unentgeltliche Rechtsauskunft im Verwaltungsverfahren unter Berücksichtigung ihrer besonderen Situation, auch wenn sie keinen Rechtsanwalt beauftragt haben.“
- Asylsuchende aus Herkunftsstaaten mit niedriger Schutzquote sowie Personen, die über ihre Identität getäuscht haben oder als Sicherheitsgefahr geltenBelastung
Ihr Asylantrag wird im beschleunigten Verfahren an der Grenze geprüft, wenn die EU-weite Schutzquote für ihr Herkunftsland bei 20 Prozent oder weniger liegt.
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„Dementsprechend gilt das Asylgrenzverfahren für bestimmte Personengruppen: für Personen, die die Behörden etwa über ihre Identität getäuscht haben, Personen, die eine Gefahr für die nationale Sicherheit oder die öffentliche Ordnung darstellen und Personen aus Herkunftsstaaten, bei denen in Bezug auf deren Asylantrag eine durchschnittliche EU-weite Schutzquote von 20 Prozent oder weniger vorliegt.“
- Unbegleitete minderjährige GeflüchteteEntlastung
Sie werden vom Asylgrenzverfahren ausgenommen, solange sie keine Sicherheitsgefahr darstellen.
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„Ausdrücklich vom Asylgrenzverfahren ausgenommen sind unbegleitete Minderjährige, sofern sie keine Sicherheitsgefahr darstellen.“
- Geflüchtete Familien mit KindernEntlastung und Belastung
Sie müssen höchstens sechs Monate bis zur Entscheidung des Bundesamts in der Aufnahmeeinrichtung wohnen, danach höchstens weitere sechs Monate, also insgesamt maximal zwölf Monate.
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„Anpassung bei der Wohnpflicht für Familien mit Kindern: maximal sechs Monate bis zur Entscheidung des BAMF, danach maximal weitere sechs Monate bis insgesamt zwölf Monate möglich (§ 47 Absatz 1c AsylG-E);“
- Asylsuchende und Geduldete, die arbeiten möchtenEntlastung
Sie dürfen nach drei Monaten arbeiten, Geduldete allerdings nur, wenn ihre Identität geklärt ist.
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„Anpassung der Regelung zum Arbeitsmarktzugang (§ 61 AsylG-E): Arbeitsmarktzugang nach drei Monaten, sofern das Asylverfahren noch nicht unanfechtbar abgeschlossen ist; Arbeitsmarktzugang für Geduldete ebenfalls nach drei Monaten, sofern deren Identität geklärt ist;“
- Ausreisepflichtige minderjährige GeflüchteteEntlastung
Sie erhalten Gesundheitsleistungen auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung.
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„Anspruch auf Gesundheitsleistungen auf GKV-Niveau auch bei vollziehbar ausreisepflichtigen Minderjährigen (§ 4 Absatz 4 AsylbLG-E).“
- Menschen, die ohne Erfüllung der Einreisevoraussetzungen in die EU einreisenBelastung
Sie durchlaufen ein Überprüfungsverfahren mit Identitätsfeststellung, Gesundheits- und Vulnerabilitätsprüfung sowie Sicherheitskontrolle.
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„Im Rahmen der Überprüfung nach der Überprüfungs-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1356), die künftig für alle Personen gilt, die irregulär in die EU einreisen, wird unter anderem eine vorläufige Prüfung der Vulnerabilität vorgenommen.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
1. Bund Durch die Umsetzung des Gesetzes zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des GEAS entstehen dem Bund jährlich Mehrausgaben für Sach- und Personalmittel. Der Mehrbedarf an Sachausgaben ergibt sich mindestens aus einmaligen Sachausgaben in Höhe von 149,74 Millionen Euro und jährlichen Sachausgaben in Höhe von bis zu 57,6 Millionen Euro ab dem Haushaltsjahr 2026. …
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Zusätzlich wird für die Umsetzung der mit diesem Gesetz verbundenen Aufgaben ein Aufwuchs um mindestens zusätzliche 271,8 Stellen erforderlich. Die Kosten des Personalmehrbedarfs, der aus der Übernahme neuer Aufgaben beim Bundesministerium des Innern und seinen Geschäftsbereichsbehörden entsteht, werden mit mindestens 31,4 Millionen Euro kalkuliert. Der Haushaltsmittelmehrbedarf für Sachausgaben zur Wahrnehmung neuer Fachaufgaben wurde anhand von Erfahrungswerten sowie validierter Annahmen geschätzt. Der Mehrbedarf an Sach- und Personalmitteln sowie Planstellen und Stellen ist Gegenstand künftiger Haushaltsaufstellungsverfahren. Etwaige Begünstigungen aus Fonds der Europäischen Union (Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds – AMIF – und Border Management and Visa Instrument – BMVI) werden zur Minderung der GEAS-bedingten Mehrausgaben im Bundeshaushalt eingesetzt. 2. Länder Bei den Ländern und Kommunen ergeben sich zusätzliche haushalterische Auswirkungen, die nach derzeitigem Stand nicht konkretisiert werden können.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für Bürgerinnen und Bürger verändert sich der Erfüllungsaufwand nicht. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft verändert sich der Erfüllungsaufwand nicht. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Keine. …
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E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für die Verwaltung des Bundes steigt der laufende Erfüllungsaufwand um mindestens 2,3 Mio. Euro. Der laufende Erfüllungsaufwand der Länder steigt in einem derzeit nicht bezifferbaren Umfang. Dem Bund entstehen einmalige Umstellungsaufwände in Höhe von 61,6 Mio. Euro. Die Umstellungsaufwände für die Länder und Kommunen können derzeit nicht beziffert werden. Tabelle 1: Erfüllungsaufwand der Verwaltung Verwaltungsebene Erfüllungsaufwand Veränderung des jährlichen Erfüllungsaufwands (in Tsd. Euro): > 2 300 davon auf Bundesebene (in Tsd. Euro): 2 300 davon auf Landesebene (in Tsd. Euro): - Einmaliger Erfüllungsaufwand (in Tsd. Euro): > 61 600 davon auf Bundesebene (in Tsd. Euro): 61 600 davon auf Landesebene (in Tsd. Euro): - Soweit der unter Abschnitt E.3 dargestellte Erfüllungsaufwand des Bundes haushaltswirksam wird und nicht unter Abschnitt „D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand“ aufgeführt ist, wird er im jeweils betroffenen Einzelplan gegenfinanziert.
- Weitere Kosten
Die Belastungen und Entlastungen für die Verwaltungsgerichtbarkeit können nicht prognostiziert werden. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 29. September 2025 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Präsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht5. September 2025 · BR-Drs. 429/25
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht29. September 2025 · BT-Drs. 21/1848
- Bundestag: 1. Lesung9. Oktober 2025 · BT-PlPr. 21/31
- Bundesrat: 1. Durchgang17. Oktober 2025 · BR-PlPr. 1058
- Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung25. Februar 2026 · BT-Drs. 21/4321
- Bundestag: 2. Lesung27. Februar 2026 · BT-PlPr. 21/60
- Bundestag: 3. Lesung27. Februar 2026 · BT-PlPr. 21/60
- Bundesrat: 2. Durchgang27. März 2026 · BR-PlPr. 1063
- Im Bundesgesetzblatt verkündet28. April 2026
Namentliche Abstimmung am 27. Februar 2026
Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz) · angenommen
| Fraktion | Ja | Nein | Enth. | Fehlt |
|---|---|---|---|---|
| CDU/CSU | 203 | 0 | 0 | 5 |
| AfD | 0 | 128 | 0 | 23 |
| SPD | 106 | 1 | 2 | 11 |
| BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 0 | 83 | 0 | 2 |
| Die Linke | 0 | 48 | 0 | 16 |
| fraktionslos | 0 | 0 | 0 | 2 |
Im Bundestag gesagt
23 Reden an 2 Sitzungstagen.
Alle Rednerinnen und RednerWeniger
- Alexander Dobrindt · Bundesmin., Bundesministerium des Innern9. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/31, S. 3213D
- Dr. Bernd Baumann · MdB, AfD9. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/31, S. 3215C
- Natalie Pawlik · Staatsmin., Bundesministerium für Arbeit und Soziales9. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/31, S. 3218A
- Dr. Irene Mihalic · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN9. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/31, S. 3218D
- Clara Bünger · MdB, DIE LINKE9. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/31, S. 3219D
- Alexander Throm · MdB, CDU/CSU9. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/31, S. 3221A
- Sonja Eichwede · MdB, SPD9. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/31, S. 3222A
- Lukas Benner · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN9. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/31, S. 3223C
- Detlef Seif · MdB, CDU/CSU9. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/31, S. 3224C
- Hakan Demir · MdB, SPD9. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/31, S. 3227A
- Dr. Günter Krings · MdB, CDU/CSU27. Februar 2026 · Plenarprotokoll 21/60, S. 7233D
- Dr. Maximilian Krah · MdB, AfD27. Februar 2026 · Plenarprotokoll 21/60, S. 7234C
- Sonja Eichwede · MdB, SPD27. Februar 2026 · Plenarprotokoll 21/60, S. 7236B
- Lukas Benner · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN27. Februar 2026 · Plenarprotokoll 21/60, S. 7237A
- Clara Bünger · MdB, DIE LINKE27. Februar 2026 · Plenarprotokoll 21/60, S. 7238C
- Alexander Dobrindt · Bundesmin., Bundesministerium des Innern27. Februar 2026 · Plenarprotokoll 21/60, S. 7239D
- Jan Feser · MdB, AfD27. Februar 2026 · Plenarprotokoll 21/60, S. 7241C
- Sebastian Fiedler · MdB, SPD27. Februar 2026 · Plenarprotokoll 21/60, S. 7242C
- Filiz Polat · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN27. Februar 2026 · Plenarprotokoll 21/60, S. 7245B
- Alexander Throm · MdB, CDU/CSU27. Februar 2026 · Plenarprotokoll 21/60, S. 7246A
- Steffen Janich · MdB, AfD27. Februar 2026 · Plenarprotokoll 21/60, S. 7248C
- Hakan Demir · MdB, SPD27. Februar 2026 · Plenarprotokoll 21/60, S. 7249B
- Detlef Seif · MdB, CDU/CSU27. Februar 2026 · Plenarprotokoll 21/60, S. 7250C