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Gesetz zur Änderung des AZR-Gesetzes und weiterer Gesetze in Folge der Anpassung des nationalen Rechts an das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS-Anpassungsfolgegesetz)
Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/1850
Was ändert sich?
Deutsches Asyl- und Registerrecht wird an die EU-Asylreform angepasst: Minderjährige im Asylbewerberleistungsbezug bekommen Gesundheitsleistungen auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung, und im Ausländerzentralregister werden neue Daten gespeichert.
Ab wann: 1. Juli 2026; die Artikel 1 und 2 erst am 1. November 2026KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
In KraftBeratungsstand laut DIP: Verkündet
- Ausschuss
- dafür: CDU/CSU, SPD · dagegen: AfD, Grüne, Linke
Verkündet am 28. April 2026 im BGBl I 2026, 112. In Kraft seit 12. Juni 2026 (einzelne Teile zu anderen Terminen)
Worum geht es?
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen, Titeländerung
Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.Wer ist betroffen?
- Minderjährige Geflüchtete und ihre Familien im LeistungsbezugEntlastung
Minderjährige erhalten Gesundheitsleistungen auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung, auch wenn sie vollziehbar ausreisepflichtig sind.
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„Anspruch auf Gesundheitsleistungen auf GKV-Niveau auch bei vollziehbar ausreisepflichtigen Minderjährigen (§ 4 Absatz 4 AsylbLG-E).“
- Asylsuchende und geduldete Menschen, die arbeiten möchtenEntlastung
Der Zugang zum Arbeitsmarkt ist nach drei Monaten möglich, bei Geduldeten nur wenn die Identität geklärt ist.
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„Arbeitsmarktzugang nach drei Monaten, sofern das Asylverfahren noch nicht unanfechtbar abgeschlossen ist; Arbeitsmarktzugang für Geduldete ebenfalls nach drei Monaten, sofern deren Identität geklärt ist“
- Asylsuchende Familien mit Kindern in AufnahmeeinrichtungenEntlastung und Belastung
Die Pflicht, in der Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, gilt sechs Monate bis zur Entscheidung der Behörde und danach höchstens sechs weitere Monate, insgesamt also maximal zwölf Monate.
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„Anpassung bei der Wohnpflicht für Familien mit Kindern: maximal sechs Monate bis zur Entscheidung des BAMF, danach maximal weitere sechs Monate bis insgesamt zwölf Monate möglich (§ 47 Absatz 1c AsylG-E);“
- Menschen im Grenzverfahren mit eingeschränkter BewegungsfreiheitBetroffen, ohne Kostenfolge
Von der Pflicht, sich an einem bestimmten Ort aufzuhalten, gibt es eine Ausnahme für die medizinische Versorgung.
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„Ausnahme von der Aufenthaltsverpflichtung zur medizinischen Versorgung (§ 68 Absatz 5 Satz 3, § 68a Absatz 2 Satz 3 AsylG-E);“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
1. Bund: Die notwendigen Anpassungen des Ausländerzentralregisters verursachen Haushaltsausgaben, die bislang nicht abschließend beziffert werden können. Ein etwaiger Mehrbedarf an Sach- und Personalmitteln sowie Planstellen und Stellen wird Gegenstand künftiger Haushaltsaufstellungsverfahren sein. …
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2. Länder: Mit den Änderungen zum Asylbewerberleistungsgesetz entstehen durch den geplanten Zugang für Minderjährige zu Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung höhere Kosten für die Leistungsbehörden, die die Regelung umsetzen müssen. Diese Kostenänderungen sind haushaltsrelevant, jedoch nicht zu kalkulieren, da nicht zuverlässig geschätzt werden kann, wie hoch die Mehrausgaben pro von den Änderungen betroffener Person sein werden.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für Bürgerinnen und Bürger verändert sich der Erfüllungsaufwand nicht. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft verändert sich der Erfüllungsaufwand nicht. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung …
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Der Regelungsentwurf verursacht eine derzeit nicht bezifferbare Veränderung des Erfüllungsaufwands der Verwaltung. Insbesondere die Neuregelungen im Asylbewerberleistungsgesetz erfordern Anpassungen der für die Leistungserbringung verwendeten Software-Lösungen. Den Trägern des Asylbewerberleistungsgesetzes entsteht Aufwand zur Umstellung. Dieser ist nicht bezifferbar. Soweit der unter Abschnitt E.3 dargestellte Erfüllungsaufwand des Bundes haushaltswirksam wird und nicht unter Abschnitt „D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand“ aufgeführt ist, wird er im jeweils betroffenen Einzelplan gegenfinanziert.
- Weitere Kosten
Keine. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 29. September 2025 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht5. September 2025 · BR-Drs. 430/25
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht29. September 2025 · BT-Drs. 21/1850
- Bundestag: 1. Lesung9. Oktober 2025 · BT-PlPr. 21/31
- Bundesrat: 1. Durchgang17. Oktober 2025 · BR-PlPr. 1058
- Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung25. Februar 2026 · BT-Drs. 21/4321
- Bundestag: 2. Lesung27. Februar 2026 · BT-PlPr. 21/60
- Bundestag: 3. Lesung27. Februar 2026 · BT-PlPr. 21/60
- Bundesrat: 2. Durchgang27. März 2026 · BR-PlPr. 1063
- Im Bundesgesetzblatt verkündet28. April 2026
Im Bundestag gesagt
23 Reden an 2 Sitzungstagen.
Alle Rednerinnen und RednerWeniger
- Alexander Dobrindt · Bundesmin., Bundesministerium des Innern9. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/31, S. 3213D
- Dr. Bernd Baumann · MdB, AfD9. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/31, S. 3215C
- Natalie Pawlik · Staatsmin., Bundesministerium für Arbeit und Soziales9. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/31, S. 3218A
- Dr. Irene Mihalic · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN9. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/31, S. 3218D
- Clara Bünger · MdB, DIE LINKE9. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/31, S. 3219D
- Alexander Throm · MdB, CDU/CSU9. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/31, S. 3221A
- Sonja Eichwede · MdB, SPD9. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/31, S. 3222A
- Lukas Benner · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN9. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/31, S. 3223C
- Detlef Seif · MdB, CDU/CSU9. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/31, S. 3224C
- Hakan Demir · MdB, SPD9. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/31, S. 3227A
- Dr. Günter Krings · MdB, CDU/CSU27. Februar 2026 · Plenarprotokoll 21/60, S. 7233D
- Dr. Maximilian Krah · MdB, AfD27. Februar 2026 · Plenarprotokoll 21/60, S. 7234C
- Sonja Eichwede · MdB, SPD27. Februar 2026 · Plenarprotokoll 21/60, S. 7236B
- Lukas Benner · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN27. Februar 2026 · Plenarprotokoll 21/60, S. 7237A
- Clara Bünger · MdB, DIE LINKE27. Februar 2026 · Plenarprotokoll 21/60, S. 7238C
- Alexander Dobrindt · Bundesmin., Bundesministerium des Innern27. Februar 2026 · Plenarprotokoll 21/60, S. 7239D
- Jan Feser · MdB, AfD27. Februar 2026 · Plenarprotokoll 21/60, S. 7241C
- Sebastian Fiedler · MdB, SPD27. Februar 2026 · Plenarprotokoll 21/60, S. 7242C
- Filiz Polat · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN27. Februar 2026 · Plenarprotokoll 21/60, S. 7245B
- Alexander Throm · MdB, CDU/CSU27. Februar 2026 · Plenarprotokoll 21/60, S. 7246A
- Steffen Janich · MdB, AfD27. Februar 2026 · Plenarprotokoll 21/60, S. 7248C
- Hakan Demir · MdB, SPD27. Februar 2026 · Plenarprotokoll 21/60, S. 7249B
- Detlef Seif · MdB, CDU/CSU27. Februar 2026 · Plenarprotokoll 21/60, S. 7250C