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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Beschlossen

Gesetz zur Änderung des AZR-Gesetzes und weiterer Gesetze in Folge der Anpassung des nationalen Rechts an das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS-Anpassungsfolgegesetz)

Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/1850

Was ändert sich?

Deutsches Asyl- und Registerrecht wird an die EU-Asylreform angepasst: Minderjährige im Asylbewerberleistungsbezug bekommen Gesundheitsleistungen auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung, und im Ausländerzentralregister werden neue Daten gespeichert.

Ab wann: 1. Juli 2026; die Artikel 1 und 2 erst am 1. November 2026KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

In Kraft
Stand: In Kraft, Stufe 5 von 5

Beratungsstand laut DIP: Verkündet

Ausschuss
dafür: CDU/CSU, SPD · dagegen: AfD, Grüne, Linke

Verkündet am 28. April 2026 im BGBl I 2026, 112. In Kraft seit 12. Juni 2026 (einzelne Teile zu anderen Terminen)

Worum geht es?

Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen, Titeländerung

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

1. Bund: Die notwendigen Anpassungen des Ausländerzentralregisters verursachen Haushaltsausgaben, die bislang nicht abschließend beziffert werden können. Ein etwaiger Mehrbedarf an Sach- und Personalmitteln sowie Planstellen und Stellen wird Gegenstand künftiger Haushaltsaufstellungsverfahren sein. …

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2. Länder: Mit den Änderungen zum Asylbewerberleistungsgesetz entstehen durch den geplanten Zugang für Minderjährige zu Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung höhere Kosten für die Leistungsbehörden, die die Regelung umsetzen müssen. Diese Kostenänderungen sind haushaltsrelevant, jedoch nicht zu kalkulieren, da nicht zuverlässig geschätzt werden kann, wie hoch die Mehrausgaben pro von den Änderungen betroffener Person sein werden.

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für Bürgerinnen und Bürger verändert sich der Erfüllungsaufwand nicht. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft verändert sich der Erfüllungsaufwand nicht. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung …

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Der Regelungsentwurf verursacht eine derzeit nicht bezifferbare Veränderung des Erfüllungsaufwands der Verwaltung. Insbesondere die Neuregelungen im Asylbewerberleistungsgesetz erfordern Anpassungen der für die Leistungserbringung verwendeten Software-Lösungen. Den Trägern des Asylbewerberleistungsgesetzes entsteht Aufwand zur Umstellung. Dieser ist nicht bezifferbar. Soweit der unter Abschnitt E.3 dargestellte Erfüllungsaufwand des Bundes haushaltswirksam wird und nicht unter Abschnitt „D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand“ aufgeführt ist, wird er im jeweils betroffenen Einzelplan gegenfinanziert.

Weitere Kosten

Keine. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 29. September 2025 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/1850 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht5. September 2025 · BR-Drs. 430/25
  2. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht29. September 2025 · BT-Drs. 21/1850
  3. Bundestag: 1. Lesung9. Oktober 2025 · BT-PlPr. 21/31
  4. Bundesrat: 1. Durchgang17. Oktober 2025 · BR-PlPr. 1058
  5. Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung25. Februar 2026 · BT-Drs. 21/4321
  6. Bundestag: 2. Lesung27. Februar 2026 · BT-PlPr. 21/60
  7. Bundestag: 3. Lesung27. Februar 2026 · BT-PlPr. 21/60
  8. Bundesrat: 2. Durchgang27. März 2026 · BR-PlPr. 1063
  9. Im Bundesgesetzblatt verkündet28. April 2026

Im Bundestag gesagt

23 Reden an 2 Sitzungstagen.

Alle Rednerinnen und Redner
Quelle: Deutscher Bundestag – DIP, Plenarprotokolle.