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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Vom Bundestag beschlossen

Gesetz über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (Schuldnerberatungsdienstegesetz - SchuBerDG)

Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/1847

Was ändert sich?

Wer Schwierigkeiten hat, seine Rechnungen und Kredite zu bezahlen, soll ab dem 20. November 2026 Zugang zu unabhängiger Schuldnerberatung haben – grundsätzlich kostenlos. Ein begrenztes Entgelt ist nur in begründeten Einzelfällen möglich.

Ab wann: 20. November 2026; die Berichtspflichten nach § 5 gelten schon am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

Bundesrat
Stand: Bundesrat, Stufe 4 von 5

Beratungsstand laut DIP: Bundesrat hat zugestimmt

Ausschuss
dafür: CDU/CSU, SPD · dagegen: AfD, Grüne, Linke
Chance
hochDer Bundestag hat zugestimmt. Der Bundesrat muss noch zustimmen; dass er ein Gesetz ganz scheitern lässt, ist selten.
Einschätzung nach festen Regeln, keine Vorhersage. So schätzen wir sie ein

Worum geht es?

Umsetzung europäischer Vorgaben zur Sicherstellung des Zugangs für Schuldner zu unabhängigen Schuldnerberatungsdiensten: Anforderungen an Anbieter, Entgeltgrenzen, Beibehaltung des Grundsatzes der Entgeltfreiheit, jährliche Berichtspflicht der Länder an das BMJV sowie des BMJV an die Europäische Kommission über die Zahl der verfügbaren Einrichtungen …

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Bezug: Richtlinie (EU) 2021/2167 vom 24. November 2021 über Kreditdienstleister und Kreditkäufer sowie zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2014/17/EU (ABl. L 438, 08.12.2021, S. 1) ; Richtlinie (EU) 2023/2225 vom 18. Oktober 2023 über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/48/EG (ABl. L, 2023/2225, 30.10.2023, S. 1) Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen; Annahme einer Entschließung

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Bund Keine. Länder und Kommunen Nach § 1 dieses Entwurfs haben die Länder sicherzustellen, dass Verbraucherinnen und Verbrauchern, die Schwierigkeiten bei der Erfüllung ihrer finanziellen Verpflichtungen haben oder haben könnten, unabhängige Schuldnerberatungsdienste zur Verfügung stehen. …

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Schon heute stehen diese Schuldnerberatungsdienste z. B. in Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen von Ländern und Kommunen zur Verfügung. Ob bzw. inwieweit die neue Gewährleistungspflicht auch Mehrausgaben für die öffentlichen Haushalte der Länder und Kommunen begründet, hängt wesentlich von der Ausgangslage dieser bereits verfügbaren Schuldnerberatungsdienste ab. Es wird davon ausgegangen, dass derzeit nicht alle Verbraucherinnen und Verbraucher Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten nach diesem Gesetz, insbesondere nicht in überschaubarer Zeit, haben. Allerdings gibt es keine hinreichenden oder aktuellen Daten zur geografischen Verteilung der derzeit etwa 1 380 Schuldnerberatungsstellen, deren jeweiliger Ausstattung sowie zu Wartezeiten für Ratsuchende, auf deren Grundlage sich die Notwendigkeit oder der Umfang eines Ausbaus von Beratungskapazitäten prognostizieren ließe. Eine Quantifizierung eines möglicherweise erforderlichen Mehraufwandes ist daher im Vorhinein nicht möglich. Bei der Schätzung des Mehraufwandes sind auch mögliche gegenzurechnende Einnahmen nach § 3 Absatz 1 dieses Entwurfs zu berücksichtigen, die aber allenfalls in geringer Höhe erzielt werden können und daher zu vernachlässigen sind. Es entspricht der überwiegenden Praxis der existierenden Anbieter von Schuldnerberatungsstellen in der Trägerschaft unter anderem von Wohlfahrtsverbänden, ihre Dienste kostenlos anzubieten.

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Keiner. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Keiner. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Keine. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Bund Aufgrund der in § 5 Absatz 2 des Entwurfs vorgesehenen Verpflichtung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), gegenüber der Europäischen Kommission bis zum 20. …

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November 2026 und danach jährlich über die verfügbaren Anbieter von Schuldnerberatungsdiensten zu berichten, wird ein jährlicher Erfüllungsaufwand ausgelöst, der gering ist. Einmaliger Erfüllungsaufwand entsteht nicht. Länder und Kommunen Die in § 5 Absatz 1 des Entwurfs vorgesehene Berichtspflicht der Länder an das BMJV löst keinen einmaligen Erfüllungsaufwand aus; sie ist jährlich zu erbringen und löst geringfügigen Erfüllungsaufwand aus.

Weitere Kosten

Keine. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 29. September 2025 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/1847 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht5. September 2025 · BR-Drs. 436/25
  2. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht29. September 2025 · BT-Drs. 21/1847
  3. Bundestag: 1. Lesung9. Oktober 2025 · BT-PlPr. 21/31
  4. Bundesrat: 1. Durchgang17. Oktober 2025 · BR-PlPr. 1058
  5. Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung12. November 2025 · BT-Drs. 21/2774
  6. Bundestag: 2. Lesung14. November 2025 · BT-PlPr. 21/41
  7. Bundestag: 3. Lesung14. November 2025 · BT-PlPr. 21/41
  8. Bundesrat: 2. Durchgang8. Mai 2026 · BR-PlPr. 1065
  9. Bundestag: Unterrichtung über Anrufung des Vermittlungsausschusses durch die BRg13. Mai 2026 · BT-Drs. 21/5930
  10. Bundesrat: Unterrichtung über Anrufung des Vermittlungsausschusses durch die BRg13. Mai 2026 · BR-Drs. 287/26
  11. Bundestag: Vermittlungsvorschlag23. September 2026 · BT-Drs. 21/8160
  12. Bundesrat: Sitzung25. September 2026 · BR-PlPr. 1068
  13. Bundestag: Abstimmung über Vermittlungsvorschlag25. September 2026 · BT-PlPr. 21/97

Im Bundestag gesagt

15 Reden an 2 Sitzungstagen.

Alle Rednerinnen und Redner
Quelle: Deutscher Bundestag – DIP, Plenarprotokolle.