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Gesetz über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (Schuldnerberatungsdienstegesetz - SchuBerDG)
Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/1847
Was ändert sich?
Wer Schwierigkeiten hat, seine Rechnungen und Kredite zu bezahlen, soll ab dem 20. November 2026 Zugang zu unabhängiger Schuldnerberatung haben – grundsätzlich kostenlos. Ein begrenztes Entgelt ist nur in begründeten Einzelfällen möglich.
Ab wann: 20. November 2026; die Berichtspflichten nach § 5 gelten schon am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
BundesratBeratungsstand laut DIP: Bundesrat hat zugestimmt
- Ausschuss
- dafür: CDU/CSU, SPD · dagegen: AfD, Grüne, Linke
- Chance
- hochDer Bundestag hat zugestimmt. Der Bundesrat muss noch zustimmen; dass er ein Gesetz ganz scheitern lässt, ist selten.
Worum geht es?
Umsetzung europäischer Vorgaben zur Sicherstellung des Zugangs für Schuldner zu unabhängigen Schuldnerberatungsdiensten: Anforderungen an Anbieter, Entgeltgrenzen, Beibehaltung des Grundsatzes der Entgeltfreiheit, jährliche Berichtspflicht der Länder an das BMJV sowie des BMJV an die Europäische Kommission über die Zahl der verfügbaren Einrichtungen …
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Bezug: Richtlinie (EU) 2021/2167 vom 24. November 2021 über Kreditdienstleister und Kreditkäufer sowie zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2014/17/EU (ABl. L 438, 08.12.2021, S. 1) ; Richtlinie (EU) 2023/2225 vom 18. Oktober 2023 über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/48/EG (ABl. L, 2023/2225, 30.10.2023, S. 1) Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen; Annahme einer Entschließung
Wer ist betroffen?
- Menschen mit Zahlungsschwierigkeiten oder SchuldenEntlastung
Sie sollen Zugang zu unabhängiger Schuldnerberatung erhalten, die grundsätzlich entgeltfrei ist; nur in begründeten Einzelfällen darf ein begrenztes Entgelt verlangt werden.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Der vom Ausschuss angenommene Änderungsantrag verankert unter anderem die Entgeltfreiheit für Verbraucherinnen und Verbraucher für die Inanspruchnahme von Schuldnerberatungsdiensten und stellt Qualifikationsanforderungen an das Personal der entsprechenden Anbieter.“
- Ratsuchende, die bisher keinen oder nur einen langsamen Zugang zu Beratung habenEntlastung
Die Länder müssen sicherstellen, dass unabhängige Schuldnerberatung zur Verfügung steht; bislang haben nicht alle Betroffenen zeitnah Zugang.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Es wird jedoch davon ausgegangen, dass nicht alle Verbraucherinnen und Verbraucher Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten nach diesem Gesetz, insbesondere nicht in überschaubarer Zeit, haben werden.“
- Anbieter von Schuldnerberatungsdiensten und ihre BeratungsstellenBelastung
Sie müssen Anforderungen unter anderem an die Unabhängigkeit erfüllen, qualifiziertes Personal einsetzen und vorab über ein etwaiges Entgelt informieren.
Zu tun: Anforderungen an Unabhängigkeit und Personalqualifikation einhalten
Laut Entwurf 1.380 Betroffene
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Weiter enthält der Entwurf Anforderungen an Anbieter von Schuldnerberatungsdiensten, unter anderem zur Unabhängigkeit, um dem vorrangigen Schuldenregulierungsinteresse der Verbraucherin oder des Verbrauchers zu entsprechen und Interessenskonflikte zu vermeiden.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Bund Keine. Länder und Kommunen Nach § 1 dieses Entwurfs haben die Länder sicherzustellen, dass Verbraucherinnen und Verbrauchern, die Schwierigkeiten bei der Erfüllung ihrer finanziellen Verpflichtungen haben oder haben könnten, unabhängige Schuldnerberatungsdienste zur Verfügung stehen. …
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Schon heute stehen diese Schuldnerberatungsdienste z. B. in Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen von Ländern und Kommunen zur Verfügung. Ob bzw. inwieweit die neue Gewährleistungspflicht auch Mehrausgaben für die öffentlichen Haushalte der Länder und Kommunen begründet, hängt wesentlich von der Ausgangslage dieser bereits verfügbaren Schuldnerberatungsdienste ab. Es wird davon ausgegangen, dass derzeit nicht alle Verbraucherinnen und Verbraucher Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten nach diesem Gesetz, insbesondere nicht in überschaubarer Zeit, haben. Allerdings gibt es keine hinreichenden oder aktuellen Daten zur geografischen Verteilung der derzeit etwa 1 380 Schuldnerberatungsstellen, deren jeweiliger Ausstattung sowie zu Wartezeiten für Ratsuchende, auf deren Grundlage sich die Notwendigkeit oder der Umfang eines Ausbaus von Beratungskapazitäten prognostizieren ließe. Eine Quantifizierung eines möglicherweise erforderlichen Mehraufwandes ist daher im Vorhinein nicht möglich. Bei der Schätzung des Mehraufwandes sind auch mögliche gegenzurechnende Einnahmen nach § 3 Absatz 1 dieses Entwurfs zu berücksichtigen, die aber allenfalls in geringer Höhe erzielt werden können und daher zu vernachlässigen sind. Es entspricht der überwiegenden Praxis der existierenden Anbieter von Schuldnerberatungsstellen in der Trägerschaft unter anderem von Wohlfahrtsverbänden, ihre Dienste kostenlos anzubieten.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Keiner. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Keiner. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Keine. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Bund Aufgrund der in § 5 Absatz 2 des Entwurfs vorgesehenen Verpflichtung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), gegenüber der Europäischen Kommission bis zum 20. …
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November 2026 und danach jährlich über die verfügbaren Anbieter von Schuldnerberatungsdiensten zu berichten, wird ein jährlicher Erfüllungsaufwand ausgelöst, der gering ist. Einmaliger Erfüllungsaufwand entsteht nicht. Länder und Kommunen Die in § 5 Absatz 1 des Entwurfs vorgesehene Berichtspflicht der Länder an das BMJV löst keinen einmaligen Erfüllungsaufwand aus; sie ist jährlich zu erbringen und löst geringfügigen Erfüllungsaufwand aus.
- Weitere Kosten
Keine. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 29. September 2025 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht5. September 2025 · BR-Drs. 436/25
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht29. September 2025 · BT-Drs. 21/1847
- Bundestag: 1. Lesung9. Oktober 2025 · BT-PlPr. 21/31
- Bundesrat: 1. Durchgang17. Oktober 2025 · BR-PlPr. 1058
- Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung12. November 2025 · BT-Drs. 21/2774
- Bundestag: 2. Lesung14. November 2025 · BT-PlPr. 21/41
- Bundestag: 3. Lesung14. November 2025 · BT-PlPr. 21/41
- Bundesrat: 2. Durchgang8. Mai 2026 · BR-PlPr. 1065
- Bundestag: Unterrichtung über Anrufung des Vermittlungsausschusses durch die BRg13. Mai 2026 · BT-Drs. 21/5930
- Bundesrat: Unterrichtung über Anrufung des Vermittlungsausschusses durch die BRg13. Mai 2026 · BR-Drs. 287/26
- Bundestag: Vermittlungsvorschlag23. September 2026 · BT-Drs. 21/8160
- Bundesrat: Sitzung25. September 2026 · BR-PlPr. 1068
- Bundestag: Abstimmung über Vermittlungsvorschlag25. September 2026 · BT-PlPr. 21/97
Im Bundestag gesagt
15 Reden an 2 Sitzungstagen.
Alle Rednerinnen und RednerWeniger
- Dr. Stefanie Hubig · Bundesmin., Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz9. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/31, S. 3327B
- Stefan Möller · MdB, AfD9. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/31, S. 3328A
- Sebastian Steineke · MdB, CDU/CSU9. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/31, S. 3329D
- Stefan Schmidt · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN9. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/31, S. 3330C
- Christin Willnat · MdB, DIE LINKE9. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/31, S. 3331C
- Dr. Konrad Körner · MdB, CDU/CSU9. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/31, S. 3332A
- Nadine Heselhaus · MdB, SPD9. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/31, S. 3332D
- Johannes Wiegelmann · MdB, CDU/CSU9. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/31, S. 3333C
- Carmen Wegge · MdB, SPD14. November 2025 · Plenarprotokoll 21/41, S. 4790D
- Stefan Möller · MdB, AfD14. November 2025 · Plenarprotokoll 21/41, S. 4791C
- Sebastian Steineke · MdB, CDU/CSU14. November 2025 · Plenarprotokoll 21/41, S. 4793A
- Stefan Schmidt · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN14. November 2025 · Plenarprotokoll 21/41, S. 4793D
- Christin Willnat · MdB, DIE LINKE14. November 2025 · Plenarprotokoll 21/41, S. 4794C
- Nadine Heselhaus · MdB, SPD14. November 2025 · Plenarprotokoll 21/41, S. 4795B
- Dr. Konrad Körner · MdB, CDU/CSU14. November 2025 · Plenarprotokoll 21/41, S. 4796A