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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Beschlossen

Gesetz zur Neuregelung der Vollstreckung von Fahrverboten und Entziehungen der Fahrerlaubnis bei Inhabern ausländischer EU- und EWR-Führerscheine ohne ordentlichen Wohnsitz im Inland

Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/2375

Was ändert sich?

Wer einen Führerschein aus einem anderen EU- oder EWR-Staat hat und nicht in Deutschland wohnt, muss ihn bei Fahrverbot oder Fahrerlaubnisentzug nicht mehr zum Eintrag vorlegen. Stattdessen wird die Entscheidung ins Fahreignungsregister eingetragen.

Ab wann: am ersten Tag des vierten Monats nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

In Kraft
Stand: In Kraft, Stufe 5 von 5

Beratungsstand laut DIP: Verkündet

Verkündet am 26. Februar 2026 im BGBl I 2026, 46. In Kraft seit 1. Juni 2026

Worum geht es?

Verzicht auf Fahrverbotsvermerke für das Inland auf Führerscheinen ausländischer Fahrerlaubnisinhaber, Eintragung im Fahreignungsregister bei bußgeld- und strafrechtlichen Fahrverboten sowie bei verwaltungs- und strafrechtlichen …

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Entziehungen der Fahrerlaubnis und Unterrichtung des EU-Mitgliedstaates oder Vertragsstaates des ordentlichen Wohnsitzes des Führerscheininhabers, Wirksamwerden bußgeld- und strafrechtlicher Fahrverbote gleichermaßen einen Monat nach Rechtskraft der bußgeldrechtlichen bzw. strafgerichtlichen Entscheidungen, Ausnahmen durch Schonfristregelungen bei bußgeldrechtlichen Fahrverboten; Änderung §§ 44 und 69b Strafgesetzbuch, §§ 3, 4, 25 und 30 Straßenverkehrsgesetz, §§ 47, 59 und 61 Fahrerlaubnis-Verordnung sowie §§ 111, 268c und 463b Strafprozessordnung Bezug: Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 29. April 2021 zur Auslegung der EU-Richtlinie über den Führerschein (Rechtssache C-56/20) Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BR-Drs 210/24 (GESTA 20. WP J023)

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Keine.

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für die Bürgerinnen und Bürger verringert sich der Erfüllungsaufwand künftig dadurch um jährlich 2 275 Stunden, dass Inhaber einer ausländischen EU- oder EWR-Fahrerlaubnis, deren ordentlicher Wohnsitz sich nicht …

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im Inland befindet, im Falle einer Entziehung der Fahrerlaubnis oder der Verhängung eines Fahrverbots ihren Führerschein nicht mehr zum Zwecke der Anbringung eines Vermerks auf dem Führerschein über die fehlende Fahrberechtigung im Inland der im Inland zuständigen Behörde vorlegen müssen. Zudem entfallen jährliche Sachkosten in Höhe von rund 17 000 Euro. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Es ergibt sich keine Veränderung des Erfüllungsaufwands für die Wirtschaft. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Bei den Ländern verringert sich der Erfüllungsaufwand um jährlich geschätzt 340 000 Euro. Die Entlastung lässt sich dabei insbesondere auf den zukünftig ausreichenden Eintrag im Fahreignungsregister anstelle eines Vermerks auf dem Führerschein zurückführen.

Weitere Kosten

Weitere Kosten entstehen nicht. Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 22. Oktober 2025 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/2375 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht5. September 2025 · BR-Drs. 444/25
  2. Bundesrat: 1. Durchgang17. Oktober 2025 · BR-PlPr. 1058
  3. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht22. Oktober 2025 · BT-Drs. 21/2375
  4. Bundestag: 1. Lesung6. November 2025 · BT-PlPr. 21/37
  5. Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung3. Dezember 2025 · BT-Drs. 21/3072
  6. Bundestag: 2. Lesung4. Dezember 2025 · BT-PlPr. 21/47
  7. Bundestag: 3. Lesung4. Dezember 2025 · BT-PlPr. 21/47
  8. Bundesrat: Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT9. Januar 2026 · BR-Drs. 11/26
  9. Bundesrat: 2. Durchgang30. Januar 2026 · BR-PlPr. 1061
  10. Im Bundesgesetzblatt verkündet26. Februar 2026