- Umwelt, Landwirtschaft und Ernährung
- Wirtschaft und Handel
Gesetz zur Einschränkung der Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen in den geschützten Meeresgebieten im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels
Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/1860
Was ändert sich?
In sechs Meeresschutzgebieten in Nord- und Ostsee darf künftig kein Öl und Gas mehr gefördert werden. Erlaubt bleiben dort nur noch der Abbau von Sand und Kies sowie Energieerzeugung.
Ab wann: am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
AusschussBeratungsstand laut DIP: Überwiesen
- Dafür dürften
- CDU/CSU, SPDDie Regierungsfraktionen tragen Regierungsentwürfe in der Regel mit. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
- Chance
- hochEingebracht von der Bundesregierung; CDU/CSU und SPD haben 328 von 630 Sitzen. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 156 von 163 abgeschlossenen Regierungsentwürfen beschlossen.
Worum geht es?
Aufgrund erheblicher Schutzgütergefährdungen durch die Rohstoffgewinnung und unionsrechtlicher Verpflichtungen Stärkung der geschützten Meeresgebiete in der ausschließlichen Wirtschaftszone: Änderung der Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen betr. …
Mehr lesenWeniger
Beschränkung der Zulässigkeit von Projekten auf den Sand- und Kiesabbau, generelles Verbot für die Öl- und Gasförderung, Streichung der Ausnahmeerteilung, Beibehaltung der Möglichkeit einer Befreiung, Klarstellung zur bereits in Rückbau befindlichen Bestandsanlage im Naturschutzgebiet Doggerbank; Änderung § 57 Bundesnaturschutzgesetz sowie versch. §§ in 6 Rechtsverordnungen Bezug: Übereinkommen über die biologische Vielfalt EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 ; Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt 2030 Vereinbarung im Koalitionsvertrag zum Erhalt der Biodiversität im Meeresschutz
Wer ist betroffen?
- Unternehmen, die in Nord- und Ostsee Öl oder Gas fördern wollenBelastung
Öl- und Gasförderprojekte in den sechs Meeresschutzgebieten fallen unter das allgemeine Verbot und sind damit unzulässig.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Andere Projekte zur Gewinnung von Bodenschätzen, wie die Öl- und Gasförderung, unterfallen damit automatisch dem in den Verordnungen enthaltenen allgemeinen Verbotstatbestand.“
- Unternehmen, die Sand und Kies aus dem Meer gewinnenBetroffen, ohne Kostenfolge
Der Abbau von Sand und Kies bleibt als einzige Gewinnung von Bodenschätzen in den Schutzgebieten weiterhin möglich.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„In allen Verordnungen wird nun die Zulässigkeit von Projekten zur Aufsuchung, Gewinnung und Aufbereitung von Bodenschätzen innerhalb des Naturschutzgebietes beschränkt auf den Sand- und Kiesabbau.“
- Betreiber von Anlagen zur Aufsuchung von BodenschätzenBelastung
Für Projekte zur Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen gibt es in den Schutzgebieten keine Ausnahmegenehmigung mehr; nur eine Befreiung bleibt möglich.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„In allen Verordnungen wird für diese Projekte zusätzlich die Möglichkeit einer Ausnahmeerteilung gestrichen.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Es sind keine zusätzlichen Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand zu erwarten.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Durch diesen Gesetzentwurf entstehen keine Kosten für Bürgerinnen und Bürger. Insbesondere enthält dieser Gesetzentwurf keine Informationspflichten. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Durch den Gesetzentwurf entstehen keine Kosten für die Wirtschaft. …
Mehr lesenWeniger
Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Es kommen keine Bürokratiekosten aus Informationspflichten hinzu. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für die Verwaltung auf Bundesebene und auf Ebene der Länder entsteht durch den Gesetzentwurf kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand.
- Weitere Kosten
Auswirkungen auf Einzelpreise und das allgemeine Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind durch den Gesetzentwurf nicht zu erwarten. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 29. September 2025 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages …
Mehr lesenWeniger
Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht5. September 2025 · BR-Drs. 439/25
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht29. September 2025 · BT-Drs. 21/1860
- Bundesrat: 1. Durchgang17. Oktober 2025 · BR-PlPr. 1058
- Bundestag: 1. Lesung6. November 2025 · BT-PlPr. 21/37
Im Bundestag gesagt
5 Reden an 1 Sitzungstag.
Alle Rednerinnen und RednerWeniger
- Dr. Michael Blos · MdB, AfD6. November 2025 · Plenarprotokoll 21/37, S. 4237A
- Leif Erik Bodin · MdB, CDU/CSU6. November 2025 · Plenarprotokoll 21/37, S. 4238D
- Lorenz Gösta Beutin · MdB, DIE LINKE6. November 2025 · Plenarprotokoll 21/37, S. 4239D
- Steffi Lemke · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN6. November 2025 · zu Protokoll gegeben · Plenarprotokoll 21/37, S. 4269A
- Carsten Träger · Parl. Staatssekr., Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit6. November 2025 · zu Protokoll gegeben · Plenarprotokoll 21/37, S. 4269C