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Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und über die allgemeine Beeidigung von Gerichtsdolmetschern sowie zur Änderung des Stiftungsregisterrechts
Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/1852
Was ändert sich?
Gerichte dürfen Akten in Straf-, Bußgeld-, Zivil-, Familien-, Arbeits- und Sozialverfahren noch bis zum 1. Januar 2027 auf Papier führen, obwohl die elektronische Akte ab 2026 Pflicht wird. Gebärdensprachdolmetscher können sich künftig auf einen allgemeinen Eid berufen.
Ab wann: Teile am Tag nach der Verkündung, Kernregelungen am 1. Januar 2026, weitere Stufen am 1. Januar 2027, 1. Januar 2028 und 1. Januar 2036KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
In KraftBeratungsstand laut DIP: Verkündet
- Ausschuss
- dafür: CDU/CSU, SPD, Linke · dagegen: AfD, Grüne
Verkündet am 11. Dezember 2025 im BGBl I 2025, 319. In Kraft seit 12. Dezember 2025 (einzelne Teile zu anderen Terminen)
Worum geht es?
Zur Vermeidung etwaiger Risiken für die Funktionsfähigkeit der Gerichtsbarkeiten Möglichkeit der Verschiebung der Frist zur Einführung der elektronischen Akte auf den 1. Januar 2027 durch Rechtsverordnung, Regelung zur Hybridakten- …
Mehr lesenWeniger
und Papierweiterführung ohne zusätzliche Rechtsverordnung oder Verwaltungsvorschrift, einzelfallbezogene Ausnahmen im Bereich der Strafgerichtsbarkeit, zur Engpassvermeidung bei der Abnahme staatlicher Dolmetscherprüfungen Verschiebung der allgemeinen Beeidigung von Gerichtsdolmetschern auf den 1. Januar 2028, Ausweitung des Anwendungsbereichs auf Gebärdensprachdolmetscher, Verschiebung des Inkrafttreten des Stiftungsregistergesetzes auf den 1. Januar 2028; Änderung zahlr. §§ in 19 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung; Verordnungsermächtigung
Wer ist betroffen?
- Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetscherEntlastung
Sie können sich ab dem 1. Januar 2028 auf einen allgemein geleisteten Eid berufen und müssen sich nicht in jedem Verfahren neu beeidigen lassen.
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„Damit können sich ab dem 1. Januar 2028 auch Gebärdensprachdolmetscher auf den allgemein geleisteten Eid nach dem GdolmG berufen.“
- Gerichtsdolmetscherinnen und -dolmetscher für FremdsprachenEntlastung
Eine allgemeine Beeidigung nach Landesrecht bleibt bis einschließlich 31. Dezember 2027 möglich, bevor nur noch das Gerichtsdolmetschergesetz gilt.
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„Bis dahin bleibt sowohl die Möglichkeit der allgemeinen Beeidigung nach dem GdolmG als auch nach landesrechtlichen Vorschriften erhalten.“
- Hör- und sprachbehinderte Menschen in GerichtsverfahrenEntlastungindirekt
Für sie soll weiterhin qualitätsgesicherte Gebärdensprachverdolmetschung verfügbar bleiben, statt dass sie gegenüber anderen Verfahrensbeteiligten schlechter gestellt werden.
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„Um zudem eine sachlich nicht zu begründende Schlechterstellung hör- und sprachbehinderter Verfahrensbeteiligter im Vergleich zu der deutschen Sprache nicht mächtigen Verfahrensbeteiligten sowie eine Gefährdung der Qualitätssicherung bei den Gebärdensprachdolmetschern zu vermeiden, sollen Gebärdensprachdolmetscher in den Anwendungsbereich des GdolmG aufgenommen werden.“
- Menschen, die an einem Gerichtsverfahren beteiligt sindBetroffen, ohne Kostenfolgeindirekt
Ihre Gerichtsakte kann bis zum 1. Januar 2027 weiter in Papierform geführt werden; der Zugang zur Justiz soll dadurch funktionsfähig bleiben.
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„Um etwaige negative Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege und die Durchführung von Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz zu vermeiden und den Bürgerinnen und Bürgern weiterhin einen leistungsfähigen Zugang zur Justiz zu gewährleisten, soll dieser Entwurf über den 1. Januar 2026 hinaus bis zum 1. Januar 2027 eine papiergebundene Aktenführung“
- Stiftungen, die ins Stiftungsregister eingetragen werden sollenBetroffen, ohne Kostenfolge
Das Stiftungsregister startet erst am 1. Januar 2028 statt am 1. Januar 2026.
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„Darüber hinaus soll das Inkrafttreten des Stiftungsregistergesetzes, das derzeit noch für den 1. Januar 2026 vorgesehen ist, auf den 1. Januar 2028 verschoben werden, da zum 1. Januar 2026 die für das Führen des Registers notwendige Technik noch nicht bereitstehen wird.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Keine.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Keiner. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Keiner. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Keine. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Keiner.
- Weitere Kosten
Keine. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 29. September 2025 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht5. September 2025 · BR-Drs. 437/25
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht29. September 2025 · BT-Drs. 21/1852
- Bundestag: 1. Lesung9. Oktober 2025 · BT-PlPr. 21/31
- Bundesrat: 1. Durchgang17. Oktober 2025 · BR-PlPr. 1058
- Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung12. November 2025 · BT-Drs. 21/2775
- Bundestag: 2. Lesung13. November 2025 · BT-PlPr. 21/40
- Bundestag: 3. Lesung13. November 2025 · BT-PlPr. 21/40
- Bundesrat: 2. Durchgang21. November 2025 · BR-PlPr. 1059
- Im Bundesgesetzblatt verkündet11. Dezember 2025
Im Bundestag gesagt
13 Reden an 2 Sitzungstagen.
Alle Rednerinnen und RednerWeniger
- Anette Kramme · Parl. Staatssekr., Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz9. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/31, S. 3400C
- Knuth Meyer-Soltau · MdB, AfD9. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/31, S. 3401B
- Dr. David Preisendanz · MdB, CDU/CSU9. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/31, S. 3401D
- Awet Tesfaiesus · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN9. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/31, S. 3402B
- Dr. Konrad Körner · MdB, CDU/CSU9. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/31, S. 3403A
- Thomas Fetsch · MdB, AfD9. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/31, S. 3403C
- Aaron Valent · MdB, DIE LINKE9. Oktober 2025 · zu Protokoll gegeben · Plenarprotokoll 21/31, S. 3433C
- Thomas Fetsch · MdB, AfD13. November 2025 · Plenarprotokoll 21/40, S. 4687D
- Dr. David Preisendanz · MdB, CDU/CSU13. November 2025 · Plenarprotokoll 21/40, S. 4688C
- Agnes Conrad · MdB, DIE LINKE13. November 2025 · Plenarprotokoll 21/40, S. 4689B
- Dr. Konrad Körner · MdB, CDU/CSU13. November 2025 · zu Protokoll gegeben · Plenarprotokoll 21/40, S. 4732A
- Daniel Rinkert · MdB, SPD13. November 2025 · zu Protokoll gegeben · Plenarprotokoll 21/40, S. 4732C
- Awet Tesfaiesus · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN13. November 2025 · zu Protokoll gegeben · Plenarprotokoll 21/40, S. 4732D