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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Beschlossen

Gesetz zur Anpassung des Pflanzenschutzgesetzes an unionsrechtliche Regelungen

Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/2473

Was ändert sich?

Wer beruflich Pflanzenschutzmittel anwendet, muss die Anwendungen künftig elektronisch und maschinenlesbar aufzeichnen statt auf Papier. Der Bundestag räumt dafür eine Übergangszeit bis Ende 2026 ein.

Ab wann: Am Tag nach der Verkündung; die rein elektronische Aufzeichnung ist durch die Übergangsregelung erst für Anwendungen ab 1. Januar 2027 verpflichtend.KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

In Kraft
Stand: In Kraft, Stufe 5 von 5

Beratungsstand laut DIP: Verkündet

Ausschuss
dafür: CDU/CSU, SPD · dagegen: AfD, Linke · Enthaltung: Grüne

Verkündet am 22. Dezember 2025 im BGBl I 2025, 350. In Kraft seit 23. Dezember 2025 (einzelne Teile zu anderen Terminen)

Worum geht es?

Dokumentation zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln durch berufliche Verwender in einem elektronischen und maschinenlesbaren Format ab dem 1. Januar 2026, Aufhebung von Vorschriften über die Auskunftspflicht von Behörden, Anpassung von Verweisungen an die SAIO-Verordnung; …

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Änderung §§ 11, 21 und 64 sowie Einfügung § 75 Pflanzenschutzgesetz Bezug: Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 vom 21. Oktober 2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Aufhebung der Richtlinien 79/117/EWG und 91/414/EWG des Rates (ABl. L 309, 24.11.2009, S. 1) ; Durchführungsverordnung (EU) 2023/564 vom 10. März 2023 betreffend den Inhalt und das Format der gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlamentes und des Rates von den beruflichen Verwendern geführten Aufzeichnungen über Pflanzenschutzmittel (ABl. L 74, 13.03.2023, S. 4) Beschlussempfehlung des Ausschusses: Gewährung einer Übergangsfrist für die rein digitale Aufzeichnung der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln bis Ende 2026; erneute Änderung § 11 sowie Aufhebung § 75 Pflanzenschutzgesetz

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Keine.

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für Bürgerinnen und Bürger entsteht kein Erfüllungsaufwand. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Der Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft ändert sich nicht. Durch die Umstellung von schriftlicher zu elektronischer Dokumentation entstehen den betroffenen Betrieben Folgekosten, sofern sie noch nicht über elektronische Dokumentationslösungen (z. …

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B. elektronische Ackerschlagkarteien) verfügen. Da sich die Verpflichtung zur Umstellung nicht aus dem Bundesrecht, sondern nur direkt aus Artikel 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2023/564, ergibt, sind diese Folgekosten kein Erfüllungsaufwand gemäß der Methodik des Leitfadens zur Ermittlung und Darstellung des Erfüllungsaufwands in Regelungsvorhaben der Bundesregierung. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Der Erfüllungsaufwand der Wirtschaft besteht ausschließlich aus Informationspflichten. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Der Erfüllungsaufwand der Verwaltung ändert sich nicht.

Weitere Kosten

Weitere Kosten der Wirtschaft oder Kosten für die sozialen Sicherungssysteme sowie Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind aufgrund der Änderung der Vorschriften nicht zu erwarten. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER …

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Berlin, 29. Oktober 2025 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/2473 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht5. September 2025 · BR-Drs. 425/25
  2. Bundesrat: 1. Durchgang17. Oktober 2025 · BR-PlPr. 1058
  3. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht29. Oktober 2025 · BT-Drs. 21/2473
  4. Bundestag: 1. Lesung6. November 2025 · BT-PlPr. 21/37
  5. Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung17. Dezember 2025 · BT-Drs. 21/3344
  6. Bundestag: 2. Lesung18. Dezember 2025 · BT-PlPr. 21/50
  7. Bundestag: 3. Lesung18. Dezember 2025 · BT-PlPr. 21/50
  8. Bundesrat: 2. Durchgang19. Dezember 2025 · BR-PlPr. 1060
  9. Im Bundesgesetzblatt verkündet22. Dezember 2025

Im Bundestag gesagt

7 Reden an 1 Sitzungstag.

Alle Rednerinnen und Redner
Quelle: Deutscher Bundestag – DIP, Plenarprotokolle.