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Erstes Gesetz zur Änderung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/1862
Was ändert sich?
Berufskraftfahrerinnen und -fahrer können ihre vorgeschriebene Weiterbildung künftig auch digital absolvieren – online zu festen Zeiten oder zeitlich frei. Wer die Abschlussprüfung bestanden hat, kann bis zum Erhalt des Nachweises mit Ausbildungsvertrag und Prüfungsbescheinigung fahren.
Ab wann: am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
In KraftBeratungsstand laut DIP: Verkündet
- Ausschuss
- dafür: CDU/CSU, SPD, Linke · Enthaltung: AfD, Grüne
Verkündet am 5. Februar 2026 im BGBl I 2026, 30. In Kraft seit 6. Februar 2026
Worum geht es?
Anpassungen der Vorschriften zum Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) betr. Speicherung von Daten über die Durchführung von europarechtlich vorgegebenen E-Learnings in Form des digitalen Unterrichts in synchroner …
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und asynchroner Form in Weiterbildung, Berechtigung und Möglichkeit der Anerkennungsbehörden zur Stornierung unrechtmäßiger Eintragungen im BQR, datenschutzrechtliche Konkretisierungen zur Datenübermittlung; redaktionelle Änderungen und Anpassungen an Rechtsprechung; Änderung versch. §§ Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz, Art. 4 Gesetz über Änderungen im Berufskraftfahrerqualifikationsrecht sowie § 6a Straßenverkehrsgesetz Bezug: Richtlinie (EU) 2022/2561 vom 14. Dezember 2022 über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr (ABl. L 330, 23.12.2022, S. 46 ; L 128, 15.5.2023, S. 89 ; L, 2023/90029, 16.10.2023) Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BR-Drs 243/24 (GESTA 20. WP J025) in erweiterter Fassung
Wer ist betroffen?
- Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer (Lkw und Bus)Entlastung
Die vorgeschriebenen 35 Fortbildungsstunden in fünf Jahren können künftig auch digital und damit zeitlich und örtlich flexibler absolviert werden, etwa an freien Tagen oder in Arbeitspausen.
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„So könnten die Fortbildungsvorgaben etwa an freien Tagen oder in Arbeitspausen durch die Arbeitnehmer erfüllt werden.“
- Angehende Berufskraftfahrerinnen und -fahrer nach bestandener AbschlussprüfungEntlastung
Bis zum Erhalt des Fahrerqualifizierungsnachweises genügen Ausbildungsvertrag und Prüfungsbescheinigung als Qualifikationsnachweis, sodass sie sofort eingesetzt werden können.
Zu tun: Kopie des Ausbildungsvertrags und Nachweis der bestandenen Prüfung mitführen
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„Als vorläufiger Qualifikationsnachweis solle nunmehr der bisherige Ausbildungsvertrag und die Bescheinigung über die bestandene Prüfung ausreichen, um eingesetzt werden zu können.“
- Anerkannte Ausbildungsstätten für BerufskraftfahrerBelastung
Sie müssen künftig zusätzlich eintragen, in welcher Unterrichtsart (Präsenz oder digital, synchron oder asynchron) die Teilnehmenden unterrichtet wurden; insgesamt entstehen dadurch 60.000 Euro Kosten im Jahr.
Zu tun: Angaben zur Unterrichtsart in das Berufskraftfahrerqualifikationsregister eintragen
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„Lediglich auf Seiten der anerkannten Ausbildungsstätten entsteht eine geringfügig höhere Belastung, da nun in Bezug auf die angebotene und durchgeführte Unterrichtsart (Präsenzunterricht und digitaler Unterricht in synchroner und asynchroner Form) weitere Angaben zu den teilnehmenden Fahrerinnen und Fahrern in das Berufskraftfahrerqualifikationsregister einzutragen sind.“
- Unternehmen, die Berufskraftfahrer beschäftigenEntlastung
Sie können ihre Abläufe leichter organisieren, weil die Fortbildung ihrer Fahrerinnen und Fahrer nicht mehr zwingend in Präsenz stattfinden muss.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Die Unternehmen profitierten ebenfalls im Hinblick auf die Organisation ihrer Abläufe.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Bund Für den Bund hat das Vorhaben keine weiteren haushälterischen Auswirkungen. Länder Auf Seiten der Länder ergeben sich keine weiteren haushälterischen Auswirkungen.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für die Bürgerinnen und Bürger ergeben sich durch das vorliegende Gesetzesvorhaben keine Be- oder Entlastungen. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft entstehen lediglich geringfügige Bürokratiekosten aus Informationspflichten. …
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Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Durch die Erweiterung des Berufskraftfahrerqualifikationsregisters um Datenfelder zur Unterrichtsart entsteht bei den Ausbildungsstätten ein jährlicher Erfüllungsaufwand aus Informationspflichten in Höhe von 60 000 Euro. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Bund Die Erweiterung des Berufskraftfahrerqualifikationsregisters um Datenfelder zum digitalen Unterricht führt zu einem einmaligen Erfüllungsaufwand in Höhe von 7 850 Euro. Durch die Ermöglichung der Länder, Stornierungen im Berufskraftfahrerqualifikationsregister vornehmen zu können, entsteht ein Aufwand von 10 000 Euro. Länder (inklusive Kommunen) Auf Seiten der Länder entsteht kein nennenswerter Erfüllungsaufwand.
- Weitere Kosten
Keine. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 29. September 2025 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Präsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht5. September 2025 · BR-Drs. 442/25
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht29. September 2025 · BT-Drs. 21/1862
- Bundestag: 1. Lesung9. Oktober 2025 · BT-PlPr. 21/31
- Bundesrat: 1. Durchgang17. Oktober 2025 · BR-PlPr. 1058
- Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung17. Dezember 2025 · BT-Drs. 21/3353
- Bundestag: 2. Lesung18. Dezember 2025 · BT-PlPr. 21/50
- Bundestag: 3. Lesung18. Dezember 2025 · BT-PlPr. 21/50
- Bundesrat: Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT9. Januar 2026 · BR-Drs. 10/26
- Bundesrat: 2. Durchgang30. Januar 2026 · BR-PlPr. 1061
- Im Bundesgesetzblatt verkündet5. Februar 2026
Im Bundestag gesagt
6 Reden an 1 Sitzungstag.
Alle Rednerinnen und RednerWeniger
- Henning Rehbaum · MdB, CDU/CSU18. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/50, S. 6021D
- Alexis L. Giersch · MdB, AfD18. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/50, S. 6022B
- Günter Baumgartner · MdB, CDU/CSU18. Dezember 2025 · zu Protokoll gegeben · Plenarprotokoll 21/50, S. 6052D
- Dirk Vöpel · MdB, SPD18. Dezember 2025 · zu Protokoll gegeben · Plenarprotokoll 21/50, S. 6053B
- Matthias Gastel · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN18. Dezember 2025 · zu Protokoll gegeben · Plenarprotokoll 21/50, S. 6053D
- Jorrit Bosch · MdB, DIE LINKE18. Dezember 2025 · zu Protokoll gegeben · Plenarprotokoll 21/50, S. 6054B