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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Beschlossen

Erstes Gesetz zur Änderung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/1862

Was ändert sich?

Berufskraftfahrerinnen und -fahrer können ihre vorgeschriebene Weiterbildung künftig auch digital absolvieren – online zu festen Zeiten oder zeitlich frei. Wer die Abschlussprüfung bestanden hat, kann bis zum Erhalt des Nachweises mit Ausbildungsvertrag und Prüfungsbescheinigung fahren.

Ab wann: am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

In Kraft
Stand: In Kraft, Stufe 5 von 5

Beratungsstand laut DIP: Verkündet

Ausschuss
dafür: CDU/CSU, SPD, Linke · Enthaltung: AfD, Grüne

Verkündet am 5. Februar 2026 im BGBl I 2026, 30. In Kraft seit 6. Februar 2026

Worum geht es?

Anpassungen der Vorschriften zum Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) betr. Speicherung von Daten über die Durchführung von europarechtlich vorgegebenen E-Learnings in Form des digitalen Unterrichts in synchroner …

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und asynchroner Form in Weiterbildung, Berechtigung und Möglichkeit der Anerkennungsbehörden zur Stornierung unrechtmäßiger Eintragungen im BQR, datenschutzrechtliche Konkretisierungen zur Datenübermittlung; redaktionelle Änderungen und Anpassungen an Rechtsprechung; Änderung versch. §§ Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz, Art. 4 Gesetz über Änderungen im Berufskraftfahrerqualifikationsrecht sowie § 6a Straßenverkehrsgesetz Bezug: Richtlinie (EU) 2022/2561 vom 14. Dezember 2022 über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr (ABl. L 330, 23.12.2022, S. 46 ; L 128, 15.5.2023, S. 89 ; L, 2023/90029, 16.10.2023) Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BR-Drs 243/24 (GESTA 20. WP J025) in erweiterter Fassung

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Bund Für den Bund hat das Vorhaben keine weiteren haushälterischen Auswirkungen. Länder Auf Seiten der Länder ergeben sich keine weiteren haushälterischen Auswirkungen.

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für die Bürgerinnen und Bürger ergeben sich durch das vorliegende Gesetzesvorhaben keine Be- oder Entlastungen. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft entstehen lediglich geringfügige Bürokratiekosten aus Informationspflichten. …

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Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Durch die Erweiterung des Berufskraftfahrerqualifikationsregisters um Datenfelder zur Unterrichtsart entsteht bei den Ausbildungsstätten ein jährlicher Erfüllungsaufwand aus Informationspflichten in Höhe von 60 000 Euro. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Bund Die Erweiterung des Berufskraftfahrerqualifikationsregisters um Datenfelder zum digitalen Unterricht führt zu einem einmaligen Erfüllungsaufwand in Höhe von 7 850 Euro. Durch die Ermöglichung der Länder, Stornierungen im Berufskraftfahrerqualifikationsregister vornehmen zu können, entsteht ein Aufwand von 10 000 Euro. Länder (inklusive Kommunen) Auf Seiten der Länder entsteht kein nennenswerter Erfüllungsaufwand.

Weitere Kosten

Keine. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 29. September 2025 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Präsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/1862 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht5. September 2025 · BR-Drs. 442/25
  2. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht29. September 2025 · BT-Drs. 21/1862
  3. Bundestag: 1. Lesung9. Oktober 2025 · BT-PlPr. 21/31
  4. Bundesrat: 1. Durchgang17. Oktober 2025 · BR-PlPr. 1058
  5. Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung17. Dezember 2025 · BT-Drs. 21/3353
  6. Bundestag: 2. Lesung18. Dezember 2025 · BT-PlPr. 21/50
  7. Bundestag: 3. Lesung18. Dezember 2025 · BT-PlPr. 21/50
  8. Bundesrat: Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT9. Januar 2026 · BR-Drs. 10/26
  9. Bundesrat: 2. Durchgang30. Januar 2026 · BR-PlPr. 1061
  10. Im Bundesgesetzblatt verkündet5. Februar 2026

Im Bundestag gesagt

6 Reden an 1 Sitzungstag.

Alle Rednerinnen und Redner
Quelle: Deutscher Bundestag – DIP, Plenarprotokolle.