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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Beschlossen

Gesetz zur Aufhebung der Freizone Cuxhaven und zur Änderung weiterer Vorschriften

Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/1975

Was ändert sich?

Land- und Forstwirtschaftsbetriebe bekommen ab 2026 wieder die Steuerentlastung für Agrardiesel von 21,48 Cent je Liter. Außerdem verliert der Hafen Cuxhaven Anfang 2027 seinen Freizonen-Status, und Bußgelder im Zollrecht steigen auf mindestens 30.000 Euro.

Ab wann: 1. Januar 2026 (Agrardiesel und Kraftfahrzeugsteuer), 1. April 2026 (übrige Regelungen), 1. Januar 2027 (Aufhebung der Freizone Cuxhaven)KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

In Kraft
Stand: In Kraft, Stufe 5 von 5

Beratungsstand laut DIP: Verkündet

Ausschuss
dafür: CDU/CSU, SPD · dagegen: Grüne · Enthaltung: AfD, Linke

Verkündet am 22. Dezember 2025 im BGBl I 2025, 341. In Kraft seit 1. Januar 2026 (einzelne Teile zu anderen Terminen)

Worum geht es?

Aufhebung der Freizone Cuxhaven; Anpassung nationaler Zollvorschriften an umfangreiche Änderungen des europäischen Zollrechts sowie Aktualisierung von Ahndungsnormen und Verweisungen, insbes. betr. bußgeldrechtlichen Vorschriften, IT-Verfahren der Zollverwaltung sowie Erklärungspflichten für Kraftfahrzeugsteuern; …

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Wiedereinführung der Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft ("Agrardiesel"); Gesetz zur Aufhebung der Freizone Cuxhaven als Art. 1 der Vorlage, Änderung von 5 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung; Verordnungsermächtigung Bezug: Antrag der Niedersachsen Port GmbH als Betreiberin der Freizone Cuxhaven auf Aufhebung des Freizonenstatus Verordnung (EU) Nr. 952/2013 vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union (Neufassung ; Verordnung (EU) 2015/2446 vom 28. Juli 2015 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Einzelheiten zur Präzisierung von Bestimmungen des Zollkodex der Union (ABl. L 343, 29.12.2015, S. 1) ; Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 vom 24. November 2015 mit Einzelheiten zur Umsetzung von Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union (ABl. L 343, 29.12.2015, S. 558) ; Verordnung (EG) Nr. 515/97 vom 13. März 1997 über die gegenseitige Amtshilfe zwischen Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten und die Zusammenarbeit dieser Behörden mit der Kommission im Hinblick auf die ordnungsgemäße Anwendung der Zoll- und der Agrarregelung (ABl. L 82, 22.03.1997, S. 1) Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BT-Drs 20/12282 (GESTA 20. WP D060) in geänderter Fassung Beschlussempfehlung des Ausschusses: redaktionelle Anpassungen

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Im Einzelplan 08 (Zollverwaltung und ITZBund) entstehen durch das Gesetz im Finanzplanungszeitraum Ausgaben in Höhe von rund 36 051 000 Euro. Im Jahr 2027 wird für den Bund mit Mindereinnahmen in Höhe von 321 000 000 Euro und in den folgenden Jahren mit jährlich 430 000 000 Euro gerechnet. …

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Dem gegenüber wird im Jahr des Inkrafttretens mit Mehreinnahmen in Höhe von 50 000 Euro und in den folgenden Jahren mit jährlich 68 000 Euro gerechnet. Im Einzelnen entstehen der Zollverwaltung (Bund), Kapitel 0813, im Jahr 2026 Ausgaben für die IT-Anpassung des Zollportals und des IT-Verfahrens ADLER in Höhe von rund 200 000 Euro. Außerdem ist mit Personalkosten inklusive personalbezogenen Sachkosten sowie Versorgungsrücklagen in Höhe von 5 106 000 Euro zu rechnen. Ab dem Jahr 2027 erhöhen sich die Ausgaben für Personal und personalbezogene Sachkosten inklusive Versorgungsrücklagen auf insgesamt 10 238 000 Euro. Für die nach dem Gesetz neu hinzukommenden Aufgaben ist im Bereich der Zollverwaltung ab dem Jahr des Inkrafttretens ein dauerhafter Personalmehrbedarf von insgesamt 101 Arbeitskräften (AK) (76 mD und 25 gD) erforderlich. Beim Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund), Kapitel 0816, entstehen durch das Gesetz im Jahr 2027 einmalige Sachausgaben in Höhe von rund 30 000 Euro sowie jährliche Sachausgaben in Höhe von 26 000 Euro. Der Mehrbedarf an Sach- und Personalmitteln soll finanziell und stellenmäßig im Einzelplan 08 ausgeglichen werden.

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für die Bürgerinnen und Bürger entsteht kein Erfüllungsaufwand. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Es entsteht ein jährlicher Personalmehraufwand in Höhe von 7 860 000 Euro, der sich vollständig aus dem Aufwuchs von Bürokratiekosten aus Informationspflichten ergibt. …

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Der Personalmehraufwand entsteht durch die Wiedereinführung der Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Es entsteht für die Zollverwaltung jährlicher Personalmehraufwand in Höhe von 4 728 000 Euro. Ferner entstehen für die Zollverwaltung geringfügige jährliche und einmalige Sachkosten. Für die notwendige IT-Anpassung entsteht einmaliger Sachaufwand in Höhe von rund 200 000 Euro. Für das ITZBund entsteht kein Personalaufwand. Es entstehen dem ITZBund geringfügige einmalige und jährliche Sachaufwendungen. Durch die weiteren Regelungen entsteht für den Bund ein geringfügiger Erfüllungsaufwand. Umstellungsaufwand im Zusammenhang mit der Aufhebung der Freizone Cuxhaven für die öffentlichen Haushalte entsteht nicht. Der Betreiber hat zugesagt, die Kosten für einen Rückbau des Zollzauns zu übernehmen.

Weitere Kosten

Auswirkungen auf die Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 6. Oktober 2025 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/1975 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht11. September 2025 · BR-Drs. 473/25
  2. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht6. Oktober 2025 · BT-Drs. 21/1975
  3. Bundestag: 1. Lesung9. Oktober 2025 · BT-PlPr. 21/31
  4. Bundesrat: 1. Durchgang17. Oktober 2025 · BR-PlPr. 1058
  5. Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung5. November 2025 · BT-Drs. 21/2632
  6. Bundestag: 2. Lesung6. November 2025 · BT-PlPr. 21/37
  7. Bundestag: 3. Lesung6. November 2025 · BT-PlPr. 21/37
  8. Bundesrat: 2. Durchgang19. Dezember 2025 · BR-PlPr. 1060
  9. Im Bundesgesetzblatt verkündet22. Dezember 2025

Namentliche Abstimmung am 6. November 2025

Keine Wiedereinführung der Agrardieselrückerstattung (Beschlussempfehlung) · angenommen

Stimmen nach Fraktion
FraktionJaNeinEnth.Fehlt
CDU/CSU1940014
AfD0126025
SPD115005
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN740011
Die Linke520012
fraktionslos1001
Alle Stimmen und Abweichler ansehenQuelle: abgeordnetenwatch.de (CC0). Bei Abstimmungen per Handzeichen gibt es keine Einzelergebnisse.

Im Bundestag gesagt

7 Reden an 1 Sitzungstag.

Alle Rednerinnen und Redner
Quelle: Deutscher Bundestag – DIP, Plenarprotokolle.