- Steuern und Finanzen
Steueränderungsgesetz 2025
Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/1974
Was ändert sich?
Ab 2026 gelten für alle Pendler 38 Cent je Entfernungskilometer schon ab dem ersten Kilometer, und auf Speisen in der Gastronomie fällt nur noch 7 Prozent Umsatzsteuer an. Die Übungsleiterpauschale steigt auf 3.300 Euro, die Ehrenamtspauschale auf 960 Euro.
Ab wann: Entfernungspauschale, Umsatzsteuersenkung für Speisen und die Ehrenamtspauschalen ab 1. Januar 2026; die übrigen Teile am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
In KraftBeratungsstand laut DIP: Verkündet
- Ausschuss
- dafür: CDU/CSU, SPD · dagegen: AfD, Grüne · Enthaltung: Linke
Verkündet am 23. Dezember 2025 im BGBl I 2025, 363. In Kraft seit 24. Dezember 2025 (einzelne Teile zu anderen Terminen)
Worum geht es?
Zahlreiche Einzelmaßnahmen zur Entlastung der Bürger, Erhöhung der räumlichen Flexibilität u.a.: dauerhafte Reduzierung der Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen auf sieben Prozent, Anhebung der Entfernungspauschale auf 38 Cent ab dem ersten Entfernungskilometer, Aufhebung der zeitlichen Befristung der Mobilitätsprämie, weitere Änderungen betr. …
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Vorsteuer-Vergütung, Zollabwicklung bei der Einfuhrumsatzsteuer, De-minimis-Regeln bei Sonderabschreibungen für Mietwohnungsneubau und Forschungszulagen, zum Gemeinnützigkeitsrecht, Haftungsprivilegien für ehrenamtlich Tätige u.a.; Änderung von 8 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung Beschlussempfehlung des Ausschusses: steuerrechtliche Änderungen betr. Steuerbefreiung von Prämien bei Olympischen und Paralympischen Spielen, Unterkunftskosten bei doppelter Haushaltsführung im Ausland, Gewerkschaftsbeiträge als Werbungskosten, Parteispenden, Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Betriebsveranstaltungen, Umsatzsteuer-Durchschnittssatzgrenze für abziehbare Vorsteuerbeträge, Freigrenze bei sportlichen Veranstaltungen u.a.; Klarstellungen, redaktionelle und Folgeänderungen; Änderung eines weiteren Gesetzes
Wer ist betroffen?
- Pendlerinnen und PendlerEntlastung
Sie können ab 2026 für jeden Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeit 38 Cent absetzen, schon ab dem ersten Kilometer statt erst ab dem 21.
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„Aus Gründen der Gleichbehandlung werden nunmehr ab dem ersten Entfernungskilometer 38 Cent für alle Steuerpflichtigen gewährt.“
- Steuerpflichtige mit geringen Einkünften, die weit pendelnEntlastung
Sie erhalten die Mobilitätsprämie auch nach 2026 weiter, weil die Befristung aufgehoben wird.
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„Mit der Aufhebung der zeitlichen Befristung der Mobilitätsprämie erhalten Steuerpflichtige mit geringeren Einkünften auch nach 2026 weiterhin die Mobilitätsprämie.“
- Ehrenamtlich Engagierte, Übungsleiterinnen und ÜbungsleiterEntlastung
Von ihrer Vergütung bleiben künftig 3 300 Euro (Übungsleiter) beziehungsweise 960 Euro (Ehrenamt) im Jahr steuerfrei.
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„Die Übungsleiterpauschale steige von 3 000 auf 3 300 Euro und die Ehrenamtspauschale von 840 auf 960 Euro.“
- Vorstände, besondere Vertreter und Mitglieder von VereinenEntlastung
Die Haftungserleichterung gilt künftig bis zu einer Vergütung von 3 300 Euro im Jahr, das persönliche Haftungsrisiko sinkt.
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„– Anhebung der Vergütungsgrenze für Haftungsbeschränkungen und Freistellungsansprüche für Organmitglieder von Vereinen, besondere Vertreter sowie für Vereinsmitglieder auf jährlich 3 300 Euro (§ 31a Absatz 1 Satz 1 und § 31b Absatz 1 Satz 1 BGB)“
- GastronomiebetriebeEntlastung
Auf Speisen im Restaurant und andere Verpflegungsdienstleistungen ohne Getränke gelten ab 2026 dauerhaft 7 Prozent Umsatzsteuer.
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„Ziel der Maßnahme ist die wirtschaftliche Unterstützung der Gastronomiebranche.“
- Gäste in Restaurants und KantinenWirkung unklarindirekt
Ob die niedrigere Umsatzsteuer zu günstigeren Preisen führt, entscheiden die Betriebe selbst.
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„Sowohl die Weitergabe der Steuersenkung an Verbraucherinnen und Verbraucher als auch zusätzliche Investitionen sind möglich.“
- Gemeinnützige Vereine und KörperschaftenEntlastung
Die Freigrenze für den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb steigt auf 50 000 Euro und die Freigrenze bei der zeitnahen Mittelverwendung auf 100 000 Euro.
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„– Anhebung der Freigrenze für den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb auf 50 000 Euro (§ 64 Absatz 3 Satz 1 AO)“
- E-Sport-VereineEntlastung
E-Sport gilt künftig als gemeinnütziger Zweck; gewaltverherrlichende Spiele bleiben davon ausgenommen.
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„So würden gewaltverherrlichende Spiele nicht unter die Gemeinnützigkeit fallen.“
- Gewerkschaftsmitglieder unter den BeschäftigtenEntlastung
Gewerkschaftsbeiträge können zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag als Werbungskosten abgezogen werden.
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„Weiterhin würden die Gewerkschaftsbeiträge, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, künftig als eigenständige Werbungskosten neben dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag berücksichtigt (Änderungsantrag Nr. 3).“
- Beschäftigte mit doppelter Haushaltsführung im AuslandBetroffen, ohne Kostenfolge
Unterkunftskosten im Ausland sind künftig bis höchstens 2 000 Euro im Monat absetzbar, eine Einzelfallprüfung entfällt.
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„Als Unterkunftskosten für doppelte Haushaltsführung im Ausland können daher zukünftig die dem Arbeitnehmer tatsächlich entstehenden Aufwendungen für die Nutzung der Unterkunft oder Wohnung angesetzt werden, höchstens jedoch 2 000 Euro im Monat.“
- Spenderinnen und Spender an politische ParteienEntlastung
Die Höchstbeträge, bis zu denen Parteispenden steuerlich abgezogen werden können, steigen.
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„Darüber hinaus würden die Höchstbeträge für die Abzugsfähigkeit von Parteispenden angehoben, da die letzte Erhöhung bereits im Jahr 1994 stattgefunden habe.“
- Olympische und paralympische Athletinnen und AthletenEntlastung
Prämien der Stiftung Deutsche Sporthilfe für Medaillen und Platzierungen bleiben steuerfrei.
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„Dazu gehört auch die Steuerfreistellung der Prämienzahlungen der Stiftung Deutsche Sporthilfe für Medaillengewinne und weitere Platzierungen bei Olympischen oder Paralympischen Spielen.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
(Steuermehr- und -mindereinnahmen (-) in Mio. Euro) Gebietskörperschaft volle Jahreswirkung* 2026 2027 2028 2029 2030 Insgesamt - 4 780 - 5 660 - 5 795 - 5 935 - 6 080 Bund - 2 410 - 2 801 - 2 870 - 2 944 - 3 018 Länder - 2 124 - 2 496 - 2 557 - 2 618 - 2 683 Gemeinden …
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- 246 - 363 - 368 - 373 - 379 Kassenjahr 2026 2027 2028 2029 2030 Insgesamt - 3 100 - 4 675 - 5 605 - 5 890 - 6 030 Bund - 1 635 - 2 375 - 2 787 - 2 921 - 2 995 Länder - 1 399 - 2 083 - 2 477 - 2 599 - 2 660 Gemeinden - 66 - 217 - 341 - 370 - 375 * Wirkung im Veranlagungsjahr. Die in § 3 Nummer 26 und 26a EStG genannten steuerfreien Einnahmen gelten nach § 14 Absatz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) nicht als Arbeitsentgelt. Die Anhebung der Pauschalen hat Auswirkungen auf das Beitragsaufkommen der Sozialversicherungen. Den Sozialversicherungen können bei der Beitragserhebung insgesamt Mindereinnahmen in einer Größenordnung von rund 40 Mio. Euro jährlich entstehen. Der Nachvollzug der weitergehenden Freistellungen in § 3 Nummer 26 und 26a EStG im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende verursachen Mehrausgaben von schätzungsweise 12 Mio. Euro für Bund und Kommunen. Der Nachvollzug im Bereich der Sozialhilfe und des Asylbewerberleistungsgesetzes führt nicht zwangsläufig zu Mehrausgaben bei Bund, Ländern und Kommunen.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für die Bürgerinnen und Bürger reduziert sich der Erfüllungsaufwand um 15 000 Stunden. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Veränderung des jährlichen Erfüllungsaufwands (in Tsd. Euro): - 11 384 davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten (in Tsd. …
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Euro): 0 Einmaliger Erfüllungsaufwand (in Tsd. Euro): 764,0 davon durch Einführung oder Anpassung digitaler Prozessabläufe (in Tsd. Euro): 0 davon Sonstiges (in Tsd. Euro): 764,0 Der laufende Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft unterliegt der „One in, one out“-Regelung (Kabinettbeschluss vom 25. März 2015). Da es sich dabei im Saldo um ein „Out“ in Höhe von rund 11,4 Mio. Euro handelt, steht die Summe als Kompensationsvolumen für Regelungsvorhaben des Bundesministeriums der Finanzen zur Verfügung. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Veränderung des jährlichen Erfüllungsaufwands (in Tsd. Euro): - 1 727,3 davon auf Bundesebene (in Tsd. Euro): 0 davon Sozialversicherung (in Tsd. Euro): 0 davon auf Landesebene (in Tsd. Euro): - 1 727,3 Einmaliger Erfüllungsaufwand (in Tsd. Euro): 126,0 davon auf Bundesebene (in Tsd. Euro): 76,6 davon Sozialversicherung (in Tsd. Euro): 0 davon auf Landesebene (in Tsd. Euro): 49,4 davon auf kommunaler Ebene (in Tsd. Euro) 0 Hinsichtlich der weiteren Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand der Verwaltung wird auf die ausführlichen Darstellungen im Allgemeinen Teil der Begründung verwiesen. Durch die Änderungen entsteht in den Ländern ein einmaliger automationstechnischer Umstellungsaufwand. Die Höhe des Aufwands ist von hier aus nicht quantifizierbar.
- Weitere Kosten
Der Wirtschaft, einschließlich mittelständischer Unternehmen, entstehen keine direkten sonstigen Kosten. Den Vereinen können Kosten durch eine Ausweitung des haftungsprivilegierten Personenkreises durch die Änderung des BGB entstehen. Diese Mehrkosten sind insgesamt als geringfügig zu beurteilen. …
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Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 6. Oktober 2025 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht11. September 2025 · BR-Drs. 474/25
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht6. Oktober 2025 · BT-Drs. 21/1974
- Bundestag: 1. Lesung8. Oktober 2025 · BT-PlPr. 21/30
- Bundesrat: 1. Durchgang17. Oktober 2025 · BR-PlPr. 1058
- Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung3. Dezember 2025 · BT-Drs. 21/3104
- Bundestag: 2. Lesung4. Dezember 2025 · BT-PlPr. 21/47
- Bundestag: 3. Lesung4. Dezember 2025 · BT-PlPr. 21/47
- Bundesrat: 2. Durchgang19. Dezember 2025 · BR-PlPr. 1060
- Im Bundesgesetzblatt verkündet23. Dezember 2025
Im Bundestag gesagt
23 Reden an 2 Sitzungstagen.
Alle Rednerinnen und RednerWeniger
- Michael Schrodi · Parl. Staatssekr., Bundesministerium der Finanzen8. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/30, S. 3176D
- Christian Douglas · MdB, AfD8. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/30, S. 3177C
- Fritz Güntzler · MdB, CDU/CSU8. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/30, S. 3178B
- Stefan Schmidt · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN8. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/30, S. 3180A
- Doris Achelwilm · MdB, DIE LINKE8. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/30, S. 3181B
- Michael Kießling · MdB, CDU/CSU8. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/30, S. 3181D
- Kay Gottschalk · MdB, AfD8. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/30, S. 3182D
- Jens Behrens · MdB, SPD4. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/47, S. 5401D
- Christian Douglas · MdB, AfD4. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/47, S. 5402C
- Dr. Mathias Middelberg · MdB, CDU/CSU4. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/47, S. 5404A
- Sascha Müller · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN4. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/47, S. 5405A
- Doris Achelwilm · MdB, DIE LINKE4. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/47, S. 5405D
- Ingo Vogel · MdB, SPD4. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/47, S. 5406C
- Diana Zimmer · MdB, AfD4. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/47, S. 5407B
- Dr. Christiane Schenderlein · Staatsmin., Bundeskanzleramt4. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/47, S. 5408D
- Stefan Schmidt · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN4. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/47, S. 5409C
- Christian Görke · MdB, DIE LINKE4. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/47, S. 5410B
- Frauke Heiligenstadt · MdB, SPD4. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/47, S. 5410D
- Thomas Fetsch · MdB, AfD4. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/47, S. 5411D
- Fritz Güntzler · MdB, CDU/CSU4. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/47, S. 5412C
- Karoline Otte · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN4. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/47, S. 5414A
- Michael Kießling · MdB, CDU/CSU4. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/47, S. 5414C
- Anja Karliczek · MdB, CDU/CSU4. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/47, S. 5415B