Zum Inhalt
Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Entwurf

... Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende

Eingereicht von: Bundesrat, auf Antrag von Nordrhein-Westfalen · BT-Drs. 21/2739

Was ändert sich?

Verurteilte Drogenabhängige, die statt einer Haftstrafe eine stationäre Entwöhnungstherapie machen, bekommen künftig wieder Bürgergeld zum Lebensunterhalt. Bisher war das nach einem Urteil des Bundessozialgerichts ausgeschlossen.

Ab wann: am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

Entwurf
Stand: Entwurf, Stufe 1 von 5

Beratungsstand laut DIP: Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten

Chance
geringInitiative der Länder; der Bundestag muss sie erst aufgreifen und ohne Stimmen der Koalition gibt es keine Mehrheit. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 0 von 1 abgeschlossenen Länderinitiativen beschlossen.
Einschätzung nach festen Regeln, keine Vorhersage. So schätzen wir sie ein

Worum geht es?

Sicherstellung des Anspruchs auf Grundsicherungsleistungen für von der Strafvollstreckung zurückgestellte suchtkranke Verurteilte in einer stationären Entwöhnungstherapie, Klarstellung zur Rückausnahme vom Leistungsausschluss; …

Mehr lesen

Änderung § 7 Zweites Buch Sozialgesetzbuch Bezug: Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 05. August 2021 zum Leistungsausschluss von der Grundsicherung für Arbeitssuchende bei Aufenthalt in einer Einrichtung zum Vollzug richterlich angeordneter Freiheitsentziehung (B 4 AS 58/20 R) Wiedervorlage des Gesetzesantrags auf BR-Drs 629/23 in der Fassung BR-Drs 629/23 (Beschluss) (GESTA 20. WP C080)

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Die Haushaltsausgaben können derzeit nicht beziffert werden.

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Durch die Regelung entsteht keine Veränderung beim Erfüllungsaufwand der Bürgerinnen und Bürger. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Die Wirtschaft ist von den veränderten Regelungen nicht betroffen. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Der Erfüllungsaufwand kann derzeit nicht beziffert werden.

Weitere Kosten

Keine. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 12. November 2025 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 3 des Grundgesetzes den vom Bundesrat in seiner 1057. Sitzung am 26. September 2025 beschlossenen

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/2739 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundesrat: Gesetzesantrag eingebracht16. September 2025 · BR-Drs. 480/25
  2. Bundesrat: Sitzung26. September 2025 · BR-PlPr. 1057
  3. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht12. November 2025 · BT-Drs. 21/2739