- Gesundheit und Pflege
- Recht und Justiz
- Arbeit und Soziales
... Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende
Eingereicht von: Bundesrat, auf Antrag von Nordrhein-Westfalen · BT-Drs. 21/2739
Was ändert sich?
Verurteilte Drogenabhängige, die statt einer Haftstrafe eine stationäre Entwöhnungstherapie machen, bekommen künftig wieder Bürgergeld zum Lebensunterhalt. Bisher war das nach einem Urteil des Bundessozialgerichts ausgeschlossen.
Ab wann: am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
EntwurfBeratungsstand laut DIP: Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten
- Chance
- geringInitiative der Länder; der Bundestag muss sie erst aufgreifen und ohne Stimmen der Koalition gibt es keine Mehrheit. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 0 von 1 abgeschlossenen Länderinitiativen beschlossen.
Worum geht es?
Sicherstellung des Anspruchs auf Grundsicherungsleistungen für von der Strafvollstreckung zurückgestellte suchtkranke Verurteilte in einer stationären Entwöhnungstherapie, Klarstellung zur Rückausnahme vom Leistungsausschluss; …
Mehr lesenWeniger
Änderung § 7 Zweites Buch Sozialgesetzbuch Bezug: Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 05. August 2021 zum Leistungsausschluss von der Grundsicherung für Arbeitssuchende bei Aufenthalt in einer Einrichtung zum Vollzug richterlich angeordneter Freiheitsentziehung (B 4 AS 58/20 R) Wiedervorlage des Gesetzesantrags auf BR-Drs 629/23 in der Fassung BR-Drs 629/23 (Beschluss) (GESTA 20. WP C080)
Wer ist betroffen?
- Verurteilte mit Drogenabhängigkeit in stationärer Entwöhnungstherapie statt HaftEntlastung
Sie erhalten während der Therapie wieder Bürgergeld zur Sicherung ihres Lebensunterhalts, etwa für Therapienebenkosten.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Ziel der Gesetzesänderung ist dabei die Sicherstellung eines Anspruchs auf Leistungen nach § 7 Absatz 1 SGB II für verurteilte Personen, die sich nach Zurückstellung der Strafvollstreckung gemäß § 35 BtMG in einer stationären Entwöhnungstherapie befinden, ohne dabei in die Systematik der Sozialgesetzbücher einzugreifen.“
- Gefangene, für die eine Drogentherapie statt Haft in Frage kommtEntlastung
Die Vermittlung in eine Therapie statt Haft wird wieder möglich, weil der Lebensunterhalt während der Behandlung gesichert ist.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„In der Praxis hat diese Rechtsprechung zur Folge, dass für Gefangene, gegen die eine nach § 35 BtMG zurückstellungsfähige Strafe vollstreckt wird, eine Vermittlung in eine notwendige Therapie nach § 35 BtMG faktisch unmöglich wird.“
- Menschen in Therapie mit Bedarf an KrankenversicherungsschutzEntlastung
Der Krankenversicherungsschutz und die Kostenzusage der Krankenversicherung während der Therapie werden wieder erleichtert.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Auch die Erlangung einer Kostenzusage durch die Krankenversicherung wird durch die genannte Rechtsprechung erschwert.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Die Haushaltsausgaben können derzeit nicht beziffert werden.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Durch die Regelung entsteht keine Veränderung beim Erfüllungsaufwand der Bürgerinnen und Bürger. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Die Wirtschaft ist von den veränderten Regelungen nicht betroffen. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Der Erfüllungsaufwand kann derzeit nicht beziffert werden.
- Weitere Kosten
Keine. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 12. November 2025 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 3 des Grundgesetzes den vom Bundesrat in seiner 1057. Sitzung am 26. September 2025 beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzesantrag eingebracht16. September 2025 · BR-Drs. 480/25
- Bundesrat: Sitzung26. September 2025 · BR-PlPr. 1057
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht12. November 2025 · BT-Drs. 21/2739