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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Entwurf

... Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes und Einführung der Widerspruchslösung

Eingereicht von: Bundesrat, auf Antrag von Nordrhein-Westfalen, Berlin, Hamburg, Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen · BT-Drs. 21/2738

Was ändert sich?

Künftig gilt jeder Mensch nach dem Tod als Organ- und Gewebespender, sofern er zu Lebzeiten nicht widersprochen hat. Wer nicht spenden will, kann den Widerspruch in ein Register eintragen lassen – digital oder per Post. Angehörige entscheiden nicht mehr selbst.

Ab wann: Aufklärungs- und Informationsregeln am Tag nach der Verkündung; die Widerspruchslösung selbst am ersten Tag des 24. auf die Verkündung folgenden KalendermonatsKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

Ausschuss
Stand: Ausschuss, Stufe 2 von 5

Beratungsstand laut DIP: Überwiesen

Chance
geringInitiative der Länder; der Bundestag muss sie erst aufgreifen und ohne Stimmen der Koalition gibt es keine Mehrheit. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 0 von 1 abgeschlossenen Länderinitiativen beschlossen.
Einschätzung nach festen Regeln, keine Vorhersage. So schätzen wir sie ein

Worum geht es?

Grundsätzliche Zulässigkeit von Organ- und Gewebeentnahmen bei Nicht-Vorliegen eines erklärten Widerspruchs des potenziellen Spenders, Eintragung eines Widerspruchs in das Register beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, verpflichtende Register-Abfrage und Befragung der nächsten Angehörigen zu ggf. …

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bekannten und dann maßgeblichen Willenserklärungen des möglichen Spenders durch den entnehmenden Arzt; umfassende Aufklärung und Information der Bevölkerung; Änderung versch. §§ Transplantationsgesetz sowie §§ 1 und 5 Zweite Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung Bezug: Wiedervorlage des Gesetzesantrags auf BR-Drs 278/24 (GESTA 20. WP M040)

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Für den Bund, die Länder und die Kommunen ist mit Haushaltsausgaben außerhalb des Erfüllungsaufwandes nicht zu rechnen.

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für Bürgerinnen und Bürger ist ein konkreter einmaliger oder laufender Erfüllungsaufwand (Zeitaufwand und Kosten) nicht bezifferbar. Die thematische Auseinandersetzung, ob und in welchem Umfang Organe gespendet werden, ist ein individueller Entscheidungsprozess, der nicht messbar ist und zu dem keine statistischen Daten vorliegen. …

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E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft entsteht kein einmaliger oder laufender Erfüllungsaufwand. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Mit der Umstellung des Registers beim BfArM, in dem Erklärungen zur Organoder Gewebespende gespeichert werden können, sind keine signifikanten Kosten für den Bund verbunden. Die Einführung der Widerspruchslösung erfordert insbesondere durch die BZgA eine umfassende und kontinuierliche Aufklärung der Bevölkerung. Durch die vorgesehene dreimalige Information aller zu unterrichtenden Personen, das heißt aller Bürgerinnen und Bürger, die das 14. Lebensjahr vollendet haben (circa 70 Millionen), entstehen der BZgA für den Druck von aktuellen Informationsflyern mit integriertem Organspendeausweis insgesamt Kosten in Höhe von mindestens acht Millionen Euro. Hinzu kommen noch Kosten für die Überarbeitung der bestehenden oder gegebenenfalls neu zu erstellenden Broschüren. Für die vorgesehene dreimalige Information der Bevölkerung entstehen der BZgA erhebliche Sachkosten (Portokosten) von einmalig grob geschätzten 170 Millionen Euro bei Inkrafttreten des Gesetzes. Hinzu kommen laufende Kosten für die dreimalige Information der Personen, die nach Inkrafttreten des Gesetzes das 14. Lebensjahr vollenden, die derzeit nicht beziffert werden können. Zur Realisierung einer bundesweiten Kampagne zur Information der Bevölkerung zur Widerspruchslösung entsteht der BZgA ein finanzieller Mehrbedarf, der auf rund vier Millionen Euro geschätzt wird. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 12. November 2025 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 3 des Grundgesetzes den vom Bundesrat in seiner 1057. Sitzung am 26. September beschlossenen

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/2738 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundesrat: Gesetzesantrag eingebracht17. September 2025 · BR-Drs. 486/25
  2. Bundesrat: Sitzung26. September 2025 · BR-PlPr. 1057
  3. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht12. November 2025 · BT-Drs. 21/2738
  4. Bundestag: 1. Lesung24. September 2026 · BT-PlPr. 21/96

Im Bundestag gesagt

13 Reden an 1 Sitzungstag.

Alle Rednerinnen und Redner
Quelle: Deutscher Bundestag – DIP, Plenarprotokolle.