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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Entwurf

Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 - Einfügung des Merkmals sexuelle Identität)

Eingereicht von: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN · BT-Drs. 21/2027

Was ändert sich?

Das Grundgesetz soll ausdrücklich verbieten, Menschen wegen ihrer sexuellen Identität zu benachteiligen. Das Merkmal wird in die Liste in Artikel 3 Absatz 3 aufgenommen – neben Geschlecht, Herkunft, Glauben und Behinderung.

Ab wann: am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

Ausschuss
Stand: Ausschuss, Stufe 2 von 5

Beratungsstand laut DIP: Überwiesen

Dafür dürften
Grüne, LinkeDie einbringende Fraktion, dazu, wer bei ihren Vorlagen in dieser Wahlperiode im Ausschuss meist dafür stimmte. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
Chance
sehr geringEntwurf aus der Opposition; ohne CDU/CSU oder SPD gibt es keine Mehrheit (Opposition zusammen 299 von 630 Sitzen). In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 0 von 25 abgeschlossenen Oppositionsentwürfen beschlossen.
Einschätzung nach festen Regeln, keine Vorhersage. So schätzen wir sie ein

Worum geht es?

Aufgrund abnehmender gesellschaftlicher Akzeptanz und zunehmender Diskriminierung nicht-heteronormativer Lebensweisen (LSBTIQ) verfassungsrechtliche Absicherung der gegenwärtigen Rechtsprechung des BVerfG sowie Übernahme unionsrechtlicher und europäischer Diskriminierungsverbote, Aufnahme der sexuellen Identität in den Katalog spezieller Diskriminierungsverbote; …

Mehr lesen

Änderung Art. 3 Grundgesetz Bezug: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 2009 zur Verfassungswidrigkeit der Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Bereich der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung (BVerfGE 124, 199) Art. 21 EU-Grundrechtecharta, Art. 10 Vertrag über die Arbeitsweise der EU, Art. 1 Richtlinie 2000/78/EG zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (ABl. L 303, 02.12.2000, S. 16) Bericht der Gemeinsamen Verfassungskommission auf BT-Drs. 12/6000, S. 54 Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BT-Drs 19/13123 (GESTA 19. WP C099) in geringfügig geänderter Fassung Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit dem beim BR eingebrachten Gesetzesantrag auf BR-Drs 313/25 GESTA C020

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Keine. 4 Vgl. Stellungnahme des LSVD zum Gesetzentwurf der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke und FDP (BT-Drucksache 19/13123), www.lsvd.de/de/ct/1825-Ergaenzung-von-Artikel-3-im- Grundgesetz-um-quot-sexuelle-Identitaet-quot (zuletzt abgerufen am 01.10.2025).

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Der Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger verändert sich nicht. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Es entsteht kein Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Der Erfüllungsaufwand der Verwaltung verändert sich nicht.

Weitere Kosten

Das Gesetz führt zu keinen zusätzlichen Belastungen.

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/2027 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht7. Oktober 2025 · BT-Drs. 21/2027
  2. Bundestag: 1. Lesung9. Oktober 2025 · BT-PlPr. 21/31

Im Bundestag gesagt

16 Reden an 1 Sitzungstag.

Alle Rednerinnen und Redner
Quelle: Deutscher Bundestag – DIP, Plenarprotokolle.