- Recht und Justiz
Gesetz zur Stärkung der Meinungsfreiheit und zur Änderung der Strafprozessordnung - Einschränkung der Zulässigkeit der Hausdurchsuchung bei Ehrverletzungsdelikten
Eingereicht von: AfD · BT-Drs. 21/2085
Was ändert sich?
Bei Beleidigung und ähnlichen Ehrverletzungsdelikten soll die Polizei künftig keine Wohnungen mehr durchsuchen dürfen. Das Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Ab wann: am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
AusschussBeratungsstand laut DIP: Überwiesen
- Dafür dürften
- AfDDie einbringende Fraktion. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
- Chance
- sehr geringEntwurf aus der Opposition; ohne CDU/CSU oder SPD gibt es keine Mehrheit (Opposition zusammen 299 von 630 Sitzen). In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 0 von 25 abgeschlossenen Oppositionsentwürfen beschlossen.
Worum geht es?
Einschränkung der Möglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden zur Durchführung von Hausdurchsuchungen bei sog. Ehrdelikten; Änderung §§ 102, 103 und 104 Strafprozessordnung
Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.Wer ist betroffen?
- Menschen, gegen die wegen einer Beleidigung ermittelt wirdEntlastung
Wegen eines Beleidigungsvorwurfs darf die Wohnung nicht mehr durchsucht werden.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Bei Ehrverletzungsdelikten sollen künftig keine Hausdurchsuchungen mehr erlaubt sein.“
- Menschen, die sich im Internet politisch äußernEntlastung
Ihr Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und auf Meinungsfreiheit soll bei Äußerungsverfahren stärker geschützt werden.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Gleichzeitig wird dem Schutz des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung und des Grundrechts der Meinungsfreiheit als Abwehrrecht gegen den Staat die ihm laut Verfassung gegebene hohe Bedeutung wieder gegeben.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Keine.
- Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürger entsteht durch die Einführung der vorgeschlagenen Änderungen nicht. E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Durch die Einführung der vorgeschlagenen Änderungen entsteht beim Bürger kein Erfüllungsaufwand. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft …
Mehr lesenWeniger
Durch die vorgeschlagene Gesetzesänderungen wird die Wirtschaft nicht mit Kosten belastet. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Durch die vorgeschlagene Gesetzesänderungen entstehen keine Bürokratiekosten aus Informationspflichten. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Durch die Einführung der vorgeschlagenen Änderungen entsteht kein Erfüllungsaufwand bei der Verwaltung des Bundes.
- Weitere Kosten
Keine.
Wo steht das Gesetz?
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht8. Oktober 2025 · BT-Drs. 21/2085
- Bundestag: 1. Lesung10. Oktober 2025 · BT-PlPr. 21/32
Im Bundestag gesagt
12 Reden an 1 Sitzungstag.
Alle Rednerinnen und RednerWeniger
- Tobias Matthias Peterka · MdB, AfD10. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/32, S. 3456C
- Axel Müller · MdB, CDU/CSU10. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/32, S. 3458A
- Dr. Lena Gumnior · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN10. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/32, S. 3459D
- Mahmut Özdemir (Duisburg) · MdB, SPD10. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/32, S. 3461A
- Luke Hoß · MdB, DIE LINKE10. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/32, S. 3463A
- Christian Moser · MdB, CDU/CSU10. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/32, S. 3464C
- Rainer Galla · MdB, AfD10. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/32, S. 3465D
- Maja Wallstein · MdB, SPD10. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/32, S. 3466D
- Helge Limburg · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN10. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/32, S. 3469B
- Johannes Wiegelmann · MdB, CDU/CSU10. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/32, S. 3470A
- Knuth Meyer-Soltau · MdB, AfD10. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/32, S. 3471C
- Dr. David Preisendanz · MdB, CDU/CSU10. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/32, S. 3472B