- Umwelt, Landwirtschaft und Ernährung
Gesetz zur Änderung des Konsumcannabisgesetzes - Nutzhanfliberalisierung
Eingereicht von: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN · BT-Drs. 21/2116
Was ändert sich?
Der Anbau und Handel mit Nutzhanf wird erleichtert: Hanf darf künftig bis 1 Prozent THC enthalten statt 0,3 Prozent, auch der Anbau in Hallen wird erlaubt. Wird Nutzhanf als Tabakersatz geraucht, fällt darauf Tabaksteuer an.
Ab wann: am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
AusschussBeratungsstand laut DIP: Überwiesen
- Dafür dürften
- Grüne, LinkeDie einbringende Fraktion, dazu, wer bei ihren Vorlagen in dieser Wahlperiode im Ausschuss meist dafür stimmte. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
- Chance
- sehr geringEntwurf aus der Opposition; ohne CDU/CSU oder SPD gibt es keine Mehrheit (Opposition zusammen 299 von 630 Sitzen). In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 0 von 25 abgeschlossenen Oppositionsentwürfen beschlossen.
Worum geht es?
Förderung des Anbaus von Nutzhanf, Verwertung der Pflanzenteile in Produkten wie Textilien, Lebensmittel oder Kosmetik: Rechtssicherheit beim Umgang mit Nutzhanf durch Streichung der Klausel betr. des Missbrauchs von Nutzhanf …
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zu Rauschzwecken (Missbrauchsklausel), Ausweitung des Nutzhanfanbaus auf alle Unternehmen der Landwirtschaft, insbesondere in Innenräumen (Indoor-Anbau) zur Gewinnung von CBD-haltigen Produkten, Erhöhung des Grenzwerts für THC von 0,3 Prozent auf 1,0 Prozent; Änderung §§ 1, 31, 32 und 36 Konsumcannabisgesetz
Wer ist betroffen?
- Landwirtinnen und Landwirte, die Nutzhanf anbauenEntlastung
Ihre Ernte gilt künftig bis zu einem THC-Gehalt von 1 Prozent statt 0,3 Prozent als Nutzhanf, sodass wetterbedingte Schwankungen nicht mehr zum Verlust der Ernte führen.
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„Eine nachträgliche Aberkennung des Nutzhanfcharakters der Ernte ist ein hoher finanzieller Schaden für betroffene Landwirt*innen.“
- Betriebe, die Nutzhanf in Innenräumen anbauen wollenEntlastung
Sie dürfen Nutzhanf künftig auch in Innenräumen anbauen, etwa um Produkte mit Cannabidiol (CBD) zu gewinnen.
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„Der Indoor-Anbau eröffnet weiteren Wirtschaftsbeteiligten, insbesondere auch in den ländlichen Räumen, über die Landwirtschaft hinaus Möglichkeiten, Nutzhanf anzubauen, insbesondere für die Gewinnung von Cannabidiol (CBD) -haltigen Produkten.“
- Unternehmen, die mit Nutzhanf handeln oder ihn verarbeitenEntlastung
Der Handel mit Nutzhanf ist nicht mehr davon abhängig, dass ein Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen ist – die bisherige Rechtsunsicherheit entfällt.
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„Diese Anwendung der Missbrauchsklausel stellt daher ein ernsthaftes Hindernis für die Entwicklung dieses Sektors dar.“
- Hersteller und Händler von Nutzhanf als TabakersatzproduktBelastung
Für Raucherzeugnisse aus getrocknetem Nutzhanf fällt künftig Tabaksteuer an; der Wirtschaft entstehen dafür einmalig 1.509.000 Euro und jährlich 62.000 Euro Aufwand.
Zu tun: Steueranmeldungen abgeben und Erlaubnis-Vorgaben des Zolls erfüllen
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„Es entsteht ein einmaliger Erfüllungsaufwand für Personalaufwand in Höhe 9 000 Euro sowie ein einmaliger Sachaufwand in Höhe von 1 500 000 Euro.“
- Bürgerinnen und BürgerBetroffen, ohne Kostenfolge
Für Privatpersonen entsteht kein zusätzlicher Aufwand; Produkte zum Verzehr mit Rauschwirkung bleiben verboten.
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„Für die Bürgerinnen und Bürger entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Für die Zollverwaltung entstehen folgende Haushaltsausgaben, da Nutzhanf bei Verwendung als Tabakersatzprodukt (wie pflanzliche Raucherzeugnisse aus lediglich getrockneten und zerkleinerten Nutzhanfpflanzen) künftig der Tabaksteuer unterliegt: Im Jahr 2026 entstehen Mehrausgaben in Höhe von 352 000 Euro und ab 2027 in Höhe von jährlich 686 000 Euro. …
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Ab Inkrafttreten des Gesetzes wird durch die Besteuerung von Nutzhanf mit Tabaksteuermehreinnahmen in Höhe von 2 544 000 Euro pro Jahr gerechnet.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Keiner. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft entsteht folgender Erfüllungsaufwand, da Nutzhanf bei Verwendung als Tabakersatzprodukt (wie pflanzliche Raucherzeugnisse aus lediglich getrockneten und zerkleinerten Nutzhanfpflanzen) künftig der Tabaksteuer unterliegt: …
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Es entsteht ein einmaliger Erfüllungsaufwand für Personalaufwand in Höhe 9 000 Euro sowie ein einmaliger Sachaufwand in Höhe von 1 500 000 Euro. In Summe entsteht ein einmaliger Erfüllungsaufwand von 1 509 000 Euro. Zudem entsteht ein jährlicher Erfüllungsaufwand aufgrund von Personalaufwand in Höhe von 62 000 Euro. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Zuständig für die neue Aufgabe der Kontrolle des Indoor-Anbaus von Nutzhanf ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, der ein zusätzlicher jährlicher Erfüllungsaufwand in Höhe von 10 250 Euro entsteht. Für die Zollverwaltung entsteht folgender Erfüllungsaufwand, da Nutzhanf bei Verwendung als Tabakersatzprodukt (wie pflanzliche Raucherzeugnisse aus lediglich getrockneten und zerkleinerten Nutzhanfpflanzen) künftig der Tabaksteuer unterliegt: Es entsteht ein einmaliger Personalaufwand in Höhe von 46 000 Euro sowie ein jährlicher Personalaufwand in Höhe von 316 000 Euro. Ferner entsteht ein jährlicher Sachaufwand in Höhe von 17 000 Euro.
- Weitere Kosten
Keine.
Wo steht das Gesetz?
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht7. Oktober 2025 · BT-Drs. 21/2116
- Bundestag: 1. Lesung19. März 2026 · BT-PlPr. 21/65