- Gesundheit und Pflege
Erstes Gesetz zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes
Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/3061
Was ändert sich?
Medizinal-Cannabisblüten dürfen künftig nicht mehr per Telemedizin ohne persönlichen Arztkontakt verschrieben und nicht mehr von Apotheken an Patienten versandt werden. Sie müssen in der Apotheke abgeholt werden.
Ab wann: Am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
AusschussBeratungsstand laut DIP: Überwiesen
- Dafür dürften
- CDU/CSU, SPDDie Regierungsfraktionen tragen Regierungsentwürfe in der Regel mit. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
- Chance
- hochEingebracht von der Bundesregierung; CDU/CSU und SPD haben 328 von 630 Sitzen. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 156 von 163 abgeschlossenen Regierungsentwürfen beschlossen.
Worum geht es?
Verschreibung von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken nur bei persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt im Rahmen der ärztlichen Behandlung und Beratung, Abgabe nur im Rahmen des Betriebs einer Apotheke gegen Vorlage der Verschreibung, Verbot des Versandhandels; Änderung §§ 3 und 25 Medizinal-Cannabisgesetz
Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.Wer ist betroffen?
- Patientinnen und Patienten, die Cannabisblüten als Medikament erhaltenBelastung
Cannabisblüten können nicht mehr ohne persönlichen Arztkontakt verschrieben und nicht mehr per Post zugeschickt werden.
Zu tun: Arzt persönlich aufsuchen und das Arzneimittel in der Apotheke abholen
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Erfolgt die Verschreibung nach Ausfüllen eines Online-Fragebogens auf einer Telemedizinplattform und die Versendung der Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken über kooperierende Versandapotheken, so haben die Patientinnen und Patienten weder persönlichen Kontakt zu“
- Ärztinnen und ÄrzteBetroffen, ohne Kostenfolge
Sie dürfen Cannabisblüten nicht mehr aus der Ferne, etwa per Videosprechstunde oder Online-Fragebogen, verschreiben.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Ärztinnen und Ärzten entsteht durch das Verbot der Fernverschreibung kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand, da unter Einhaltung der gebotenen Sorgfaltsplichten nicht zugelassene Arzneimittel, die Sucht- und weitere“
- Apotheken und VersandapothekenBelastung
Versandapotheken müssen Cannabisblüten aus dem Online-Versandhandel nehmen; dafür entsteht einmaliger Umstellungsaufwand.
Zu tun: Vertriebspraxis umstellen und betroffene Arzneimittel aus dem Versandangebot nehmen
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Aus dem Verbot des Inverkehrbringens im Wege des Versandes an Endverbraucherinnen und Verbraucher folgt ein nicht bezifferbarer einmaliger und geringfügiger Erfüllungsaufwand für Apotheken.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Dem Bund und den Ländern entstehen keine Haushaltsausgaben.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für Bürgerinnen und Bürger entsteht kein Erfüllungsaufwand. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Ärztinnen und Ärzten entsteht durch das Verbot der Fernverschreibung kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Aus dem …
Mehr lesenWeniger
Verbot des Inverkehrbringens im Wege des Versandes an die Endverbraucherinnen und Endverbraucher folgt für Apotheken ein derzeit nicht bezifferbarer einmaliger Erfüllungsaufwand bei der Umstellung der Vertriebspraxis. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Der Wirtschaft entstehen keine Bürokratiekosten aus neuen oder erweiterten Informationspflichten. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Möglicherweise entsteht ein geringer zusätzlicher Vollzugsaufwand für die Überwachungsbehörden der Länder.
- Weitere Kosten
Auswirkungen sind weder auf die Einzelpreise, noch auf das allgemeine Preisniveau, noch auf das Verbraucherpreisniveau zu erwarten. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 3. Dezember 2025 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht10. Oktober 2025 · BR-Drs. 555/25
- Bundesrat: 1. Durchgang21. November 2025 · BR-PlPr. 1059
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht3. Dezember 2025 · BT-Drs. 21/3061
- Bundestag: 1. Lesung18. Dezember 2025 · BT-PlPr. 21/50
Im Bundestag gesagt
6 Reden an 1 Sitzungstag.
Alle Rednerinnen und RednerWeniger
- Nina Warken · Bundesmin., Bundesministerium für Gesundheit18. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/50, S. 6032A
- Carina Schießl · MdB, AfD18. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/50, S. 6032C
- Matthias David Mieves · MdB, SPD18. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/50, S. 6033C
- Linda Heitmann · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN18. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/50, S. 6034B
- Ates Gürpinar · MdB, DIE LINKE18. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/50, S. 6034D
- Dr. Hans Theiss · MdB, CDU/CSU18. Dezember 2025 · zu Protokoll gegeben · Plenarprotokoll 21/50, S. 6059A