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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Entwurf

Erstes Gesetz zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes

Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/3061

Was ändert sich?

Medizinal-Cannabisblüten dürfen künftig nicht mehr per Telemedizin ohne persönlichen Arztkontakt verschrieben und nicht mehr von Apotheken an Patienten versandt werden. Sie müssen in der Apotheke abgeholt werden.

Ab wann: Am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

Ausschuss
Stand: Ausschuss, Stufe 2 von 5

Beratungsstand laut DIP: Überwiesen

Dafür dürften
CDU/CSU, SPDDie Regierungsfraktionen tragen Regierungsentwürfe in der Regel mit. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
Chance
hochEingebracht von der Bundesregierung; CDU/CSU und SPD haben 328 von 630 Sitzen. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 156 von 163 abgeschlossenen Regierungsentwürfen beschlossen.
Einschätzung nach festen Regeln, keine Vorhersage. So schätzen wir sie ein

Worum geht es?

Verschreibung von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken nur bei persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt im Rahmen der ärztlichen Behandlung und Beratung, Abgabe nur im Rahmen des Betriebs einer Apotheke gegen Vorlage der Verschreibung, Verbot des Versandhandels; Änderung §§ 3 und 25 Medizinal-Cannabisgesetz

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Dem Bund und den Ländern entstehen keine Haushaltsausgaben.

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für Bürgerinnen und Bürger entsteht kein Erfüllungsaufwand. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Ärztinnen und Ärzten entsteht durch das Verbot der Fernverschreibung kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Aus dem …

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Verbot des Inverkehrbringens im Wege des Versandes an die Endverbraucherinnen und Endverbraucher folgt für Apotheken ein derzeit nicht bezifferbarer einmaliger Erfüllungsaufwand bei der Umstellung der Vertriebspraxis. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Der Wirtschaft entstehen keine Bürokratiekosten aus neuen oder erweiterten Informationspflichten. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Möglicherweise entsteht ein geringer zusätzlicher Vollzugsaufwand für die Überwachungsbehörden der Länder.

Weitere Kosten

Auswirkungen sind weder auf die Einzelpreise, noch auf das allgemeine Preisniveau, noch auf das Verbraucherpreisniveau zu erwarten. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 3. Dezember 2025 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/3061 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht10. Oktober 2025 · BR-Drs. 555/25
  2. Bundesrat: 1. Durchgang21. November 2025 · BR-PlPr. 1059
  3. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht3. Dezember 2025 · BT-Drs. 21/3061
  4. Bundestag: 1. Lesung18. Dezember 2025 · BT-PlPr. 21/50

Im Bundestag gesagt

6 Reden an 1 Sitzungstag.

Alle Rednerinnen und Redner
Quelle: Deutscher Bundestag – DIP, Plenarprotokolle.