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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Beschlossen

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1174 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 zur Änderung der Richtlinie 2014/59/EU und der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 im Hinblick auf bestimmte Aspekte der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten

Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/2509

Was ändert sich?

Für Banken mit verschachtelten Tochterunternehmen wird technisch neu geregelt, wie viel Eigenkapital und Verbindlichkeiten sie als Verlustpuffer vorhalten müssen. Banken, die im normalen Insolvenzverfahren abgewickelt würden, sind davon ausgenommen.

Ab wann: Am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

In Kraft
Stand: In Kraft, Stufe 5 von 5

Beratungsstand laut DIP: Verkündet

Ausschuss
dafür: CDU/CSU, SPD, Grüne, Linke · dagegen: AfD

Verkündet am 22. Dezember 2025 im BGBl I 2025, 344. In Kraft seit 23. Dezember 2025

Worum geht es?

Umsetzung technischer Vorgaben für Banken mit mehreren Tochterunternehmen zur Sicherstellung einer ausreichenden Verlusttragung innerhalb des Konzerns in einer Abwicklung, Verhinderung einer überproportionalen Belastung von Tochtergesellschaften, Ausnahme von der Anforderung zum Aufbau von Verlustpuffern für im Wege eines regulären Insolvenzverfahrens zu liquidierende Banken; …

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Änderung und Einfügung versch. §§ Sanierungs- und Abwicklungsgesetz Bezug: Richtlinie (EU) 2024/1174 vom 11. April 2024 zur Änderung der Richtlinie 2014/59/EU und der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 im Hinblick auf bestimmte Aspekte der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (ABl. L 1174, 22.04.2024)

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Haushaltsausgaben außerhalb des Erfüllungsaufwands sind nicht zu erwarten.

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für Bürgerinnen und Bürger entsteht kein Erfüllungsaufwand. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft entsteht kein Erfüllungsaufwand. Die Bestimmungen der Richtlinie werden in Deutschland bereits …

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auf Grundlage der europäischen Bankenabwicklungsverordnung (Single Resolution Mechanism Regulation, SRMR) angewandt, die inhaltsgleiche Bestimmungen für Banken unter Aufsicht der Europäischen Zentralbank enthält und unmittelbar ohne nationale Umsetzung in den Mitgliedstaaten gilt. Dadurch ergeben sich keine Änderungen in der Anwendung der neuen Bestimmungen, die sich auf den Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft auswirkten. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für die Verwaltung entsteht kein Erfüllungsaufwand, da die neuen Bestimmungen der Richtlinie bereits auf Grundlage der europäischen Bankenabwicklungsverordnung angewandt werden, die bereits unmittelbar in den Mitgliedstaaten gilt.

Weitere Kosten

Weitere Kosten sind nicht ersichtlich. Auswirkungen auf die Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 3. November 2025 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, …

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hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/2509 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht10. Oktober 2025 · BR-Drs. 551/25
  2. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht3. November 2025 · BT-Drs. 21/2509
  3. Bundestag: 1. Lesung6. November 2025 · BT-PlPr. 21/37
  4. Bundesrat: 1. Durchgang21. November 2025 · BR-PlPr. 1059
  5. Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung3. Dezember 2025 · BT-Drs. 21/3111
  6. Bundestag: 3. Lesung4. Dezember 2025 · BT-PlPr. 21/47
  7. Bundestag: 2. Lesung4. Dezember 2025 · BT-PlPr. 21/47
  8. Bundesrat: 2. Durchgang19. Dezember 2025 · BR-PlPr. 1060
  9. Im Bundesgesetzblatt verkündet22. Dezember 2025

Im Bundestag gesagt

6 Reden an 1 Sitzungstag.

Alle Rednerinnen und Redner
Quelle: Deutscher Bundestag – DIP, Plenarprotokolle.