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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Beschlossen

Gesetz zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien

Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/3193

Was ändert sich?

Ab August 2026 gilt der Anspruch von Grundschulkindern auf Ganztagsbetreuung in den Schulferien auch dann als erfüllt, wenn Städte, Gemeinden oder anerkannte freie Träger Ferienangebote der Jugendarbeit anbieten – etwa von Jugendverbänden.

Ab wann: 1. August 2026KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

In Kraft
Stand: In Kraft, Stufe 5 von 5

Beratungsstand laut DIP: Verkündet

Ausschuss
dafür: CDU/CSU, SPD · dagegen: Linke · Enthaltung: AfD, Grüne

Verkündet am 1. April 2026 im BGBl I 2026, 85. In Kraft seit 2. April 2026 (einzelne Teile zu anderen Terminen)

Worum geht es?

Klarstellung zur Einbeziehung der Angebote der Jugendarbeit öffentlicher oder anerkannter freier Träger während der Schulferien zur Gewährleistung des ab 1. August 2026 stufenweise in Kraft tretenden Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung; …

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Änderung § 24 Achtes Buch Sozialgesetzbuch Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Heranziehung der Angebote anerkannter freier Träger der Jugendarbeit zur Erfüllung des Rechtsanspruchs Siehe auch GESTA I001 Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen; Annahme einer Entschließung

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Keine.

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für Bürgerinnen und Bürger entsteht kein Erfüllungsaufwand. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Das Regelungsvorhaben hat keine Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft, insbesondere auch nicht auf den Erfüllungsaufwand für mittelständische Unternehmen. …

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Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Bürokratiekosten bleiben unverändert. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Das Regelungsvorhaben hat keine Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand der Verwaltung.

Weitere Kosten

Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 10. Dezember 2025 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/3193 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht10. Oktober 2025 · BR-Drs. 549/25
  2. Bundesrat: 1. Durchgang21. November 2025 · BR-PlPr. 1059
  3. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht10. Dezember 2025 · BT-Drs. 21/3193
  4. Bundestag: 1. Lesung18. Dezember 2025 · BT-PlPr. 21/50
  5. Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung4. März 2026 · BT-Drs. 21/4524
  6. Bundestag: 2. Lesung6. März 2026 · BT-PlPr. 21/63
  7. Bundestag: 3. Lesung6. März 2026 · BT-PlPr. 21/63
  8. Bundesrat: 2. Durchgang27. März 2026 · BR-PlPr. 1063
  9. Im Bundesgesetzblatt verkündet1. April 2026

Im Bundestag gesagt

17 Reden an 2 Sitzungstagen.

Alle Rednerinnen und Redner
Quelle: Deutscher Bundestag – DIP, Plenarprotokolle.