- Wirtschaft und Handel
Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/2748 zu Notfallverfahren aufgrund eines Binnenmarkt-Notfalls bei Gasgeräten und PSA und zur Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/3204
Was ändert sich?
Betriebe mit 20 bis 50 Beschäftigten müssen Sicherheitsbeauftragte künftig nur noch bei besonderer Gefährdung bestellen. Außerdem können Gasgeräte und persönliche Schutzausrüstung in einer vom Europäischen Rat festgestellten Krise schneller auf den Markt kommen.
Ab wann: 29. Mai 2026KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
In KraftBeratungsstand laut DIP: Verkündet
- Ausschuss
- dafür: CDU/CSU, AfD, SPD · dagegen: Grüne, Linke
Verkündet am 18. Mai 2026 im BGBl I 2026, 140. In Kraft seit 29. Mai 2026
Worum geht es?
Durchführungsbestimmungen zur Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben betr. Verfahren zum raschen Inverkehrbringen krisenrelevanter Waren infolge eines Binnenmarkt-Notfalls: Zuständigkeit der Marktüberwachungsbehörden für die Genehmigung des Inverkehrbringens von Gasgeräten oder persönlicher Schutzausrüstung (PSA) ohne Durchführung eines Konformitätsbewertungsverfahrens; …
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Regelung der Meldewege, Etablierung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin als nationalen Knotenpunkt für Mitteilungen der Behörden an die Europäische Kommission, Bußgeldtatbestände; Änderung zahlreicher §§ Gasgerätedurchführungsgesetz und PSA-Durchführungsgesetz Bezug: Verordnung (EU) 2024/2748 vom 9. Oktober 2024 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 305/2011, (EU) 2016/424, (EU) 2016/425, (EU) 2016/426, (EU) 2023/988 und (EU) 2023/1230 in Bezug auf Notfallverfahren für die Konformitätsbewertung, die Konformitätsvermutung, die Annahme gemeinsamer Spezifikationen und die Marktüberwachung aufgrund eines Binnenmarkt-Notfalls (ABl. L 2024/2748, 08.11.2024, S. 1) ; Verordnung (EU) 2016/425 über persönliche Schutzausrüstungen und zur Aufhebung der Richtlinie 89/686/EWG des Rates vom 9. März 2016 (ABl. L 81, 31.03.2016, S. 51) ; Verordnung (EU) 2016/426 über Geräte zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/142/EG vom 9. März 2016 (ABl. L 81, 31.3.2016, S. 99) Beschlussempfehlung des Ausschusses: Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/2748 zu Notfallverfahren aufgrund eines Binnenmarkt-Notfalls bei Gasgeräten und PSA); Anpassung der Bestellungspflichten von Sicherheitsbeauftragten an die tatsächliche Gefährdungsbeurteilung in Betrieben, Anhebung des Schwellenwerts in Unternehmen für die verpflichtende Bestellung von Sicherheitsbeauftragten von 20 auf 50 oder mehr Beschäftigte, Reduzierung der Mindestanzahl auf einen Sicherheitsbeauftragten in Unternehmen mit regelmäßig weniger als 250 Beschäftigten bei Nichtvorliegen einer besonderen Gefährdungslage, Anordnungsbefugnis für Unfallversicherungsträger unabhängig von der Unternehmensgröße, Bußgeldvorschriften; Flexibilisierung bez. der Festlegung der im Binnenmarkt-Notfall zuständigen Behörden; Zusätzliche Änderung §§ 22 und 209 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch, erneute Änderung § 6 Gasgerätedurchführungsgesetz und § 6 PSA-Durchführungsgesetz
Wer ist betroffen?
- Beschäftigte in Betrieben mit 20 bis 50 MitarbeitendenWirkung unklar
In ihrem Betrieb muss nur noch dann ein Sicherheitsbeauftragter bestellt werden, wenn eine besondere Gefährdungslage vorliegt.
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„Die Sicherheitsbeauftragten müssten in diesem Unternehmensbereich künftig nur im Falle einer besonderen Gefährdungslage bestellt werden.“
- Betriebe mit 20 bis 50 Beschäftigten als ArbeitgeberEntlastung
Sie müssen Sicherheitsbeauftragte nicht mehr in jedem Fall bestellen, sondern nur bei besonderer Gefährdung; ein Verstoß dagegen kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Zu tun: Bei besonderer Gefährdungslage weiterhin Sicherheitsbeauftragte bestellen
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„Unternehmen mit zwischen 20 und 50 Beschäftigten würden künftig von der Bestellungspflicht von Sicherheitsbeauftragten formal entlastet.“
- Betriebe mit weniger als 20 BeschäftigtenBetroffen, ohne Kostenfolge
Für sie ändert sich nichts, es gilt weiterhin das bisherige Recht.
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„Bei Unternehmen mit weniger als 20 Beschäftigten bleibe die aktuelle Rechtslage bestehen, bei Unternehmen zwischen 20 und 50 Beschäftigten werde eine risikoorientierte Betrachtung vorgenommen.“
- Hersteller und Händler von Gasgeräten und persönlicher SchutzausrüstungEntlastung und Belastung
Bestimmte Hinweise auf dem Produkt müssen auf Deutsch verfasst sein, in einer festgestellten Krise können Produkte ohne das übliche Prüfverfahren genehmigt werden, und bei Verstößen droht ein neues Bußgeld.
Zu tun: Genehmigung für das Inverkehrbringen bei der Marktüberwachungsbehörde einholen
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„Durch das Gesetz wird festgelegt, dass bestimmte auf einem Produkt anzubringende Hinweise in deutscher Sprache verfasst werden müssen.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Das Gesetz selbst verursacht keine zusätzlichen Haushaltsausgaben.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für Bürgerinnen und Bürger wird durch das Gesetz kein Erfüllungsaufwand begründet, geändert oder aufgehoben. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft wird durch das Gesetz kein Erfüllungsaufwand begründet, geändert oder aufgehoben, der über den durch die Verordnung (EU) 2024/2748 entstehenden Erfüllungsaufwand hinausgeht. …
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Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Durch das Gesetz entstehen keine Bürokratiekosten aus Informationspflichten, die über den durch die Verordnung (EU) 2023/2748 entstehenden Erfüllungsaufwand hinausgehen. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Das Gesetz verursacht nur geringfügen, vernachlässigbaren Erfüllungsaufwand für die Verwaltungen des Bundes, der Länder und der Kommunen, der über den von der Verordnung (EU) 2024/2748 ausgelösten Erfüllungswand beziehungsweise über den bisherigen Verwaltungsaufwand aus den Vorgaben des Gasgerätedurchführungsgesetzes und des PSA-Durchführungsgesetzes hinausgeht.
- Weitere Kosten
Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind durch das Gesetz nicht zu erwarten. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 10. Dezember 2025 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht10. Oktober 2025 · BR-Drs. 547/25
- Bundesrat: 1. Durchgang21. November 2025 · BR-PlPr. 1059
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht10. Dezember 2025 · BT-Drs. 21/3204
- Bundestag: 1. Lesung18. Dezember 2025 · BT-PlPr. 21/50
- Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung25. März 2026 · BT-Drs. 21/4981
- Bundestag: 2. Lesung26. März 2026 · BT-PlPr. 21/68
- Bundestag: 3. Lesung26. März 2026 · BT-PlPr. 21/68
- Bundesrat: 2. Durchgang8. Mai 2026 · BR-PlPr. 1065
- Im Bundesgesetzblatt verkündet18. Mai 2026
Namentliche Abstimmung am 26. März 2026
Anhebung des Schwellenwerts in Betrieben für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten · angenommen
| Fraktion | Ja | Nein | Enth. | Fehlt |
|---|---|---|---|---|
| CDU/CSU | 191 | 0 | 0 | 17 |
| AfD | 128 | 0 | 0 | 22 |
| SPD | 110 | 0 | 0 | 9 |
| BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 0 | 76 | 0 | 9 |
| Die Linke | 0 | 55 | 0 | 9 |
| fraktionslos | 1 | 1 | 0 | 1 |
Im Bundestag gesagt
7 Reden an 1 Sitzungstag.
Alle Rednerinnen und RednerWeniger
- Angelika Glöckner · MdB, SPD26. März 2026 · Plenarprotokoll 21/68, S. 8283A
- Thomas Stephan · MdB, AfD26. März 2026 · Plenarprotokoll 21/68, S. 8283C
- Lars Ehm · MdB, CDU/CSU26. März 2026 · Plenarprotokoll 21/68, S. 8284B
- Ricarda Lang · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN26. März 2026 · Plenarprotokoll 21/68, S. 8284D
- Cem Ince · MdB, DIE LINKE26. März 2026 · Plenarprotokoll 21/68, S. 8285D
- Bernd Rützel · MdB, SPD26. März 2026 · Plenarprotokoll 21/68, S. 8286B
- Nora Seitz · MdB, CDU/CSU26. März 2026 · Plenarprotokoll 21/68, S. 8286D