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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Beschlossen

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/541 zur Terrorismusbekämpfung und zur Anpassung des Strafrahmens bei geheimdienstlicher Agententätigkeit

Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/3191

Was ändert sich?

Das Strafrecht gegen Terrorismus wird ausgeweitet: Auch die Einreise zu terroristischen Zwecken, das Vorbereiten eines Anschlags mit Alltagsgegenständen wie Messern oder Fahrzeugen und der Versuch der Terrorfinanzierung werden strafbar. Spionage wird härter bestraft.

Ab wann: am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

In Kraft
Stand: In Kraft, Stufe 5 von 5

Beratungsstand laut DIP: Verkündet

Ausschuss
dafür: CDU/CSU, SPD · dagegen: AfD, Grüne, Linke

Verkündet am 1. April 2026 im BGBl I 2026, 95. In Kraft seit 2. April 2026

Worum geht es?

Umsetzung europäischer Vorgaben zur Terrorismusbekämpfung angesichts ausgesprochener Rügen von Umsetzungsdefiziten und einem eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren durch die Europäische Kommission: Definition einer terroristischen …

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Straftat, Ersetzen des Begriffs "schwere staatsgefährdende Gewalttat" durch "terroristische Straftat", Ausweitung des Anwendungsbereichs, Neuformulierung der Reisezwecke (Tatbestand der Einreise als Straftat im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten sowie Erweiterung der Strafbarkeit bei Ausreisen), Strafbarkeit der versuchten Anstiftung sowie der Androhung einer terroristischen Straftat, Ausweitung der Versuchsstrafbarkeit, Erweiterung des Straftatbestands der Terrorismusfinanzierung um bestimmte Handlungen sowie diesbez. Einführung der Versuchsstrafbarkeit, Ausweitung der Strafbarkeit auf die Vorbereitung einer terroristischen Straftat mit einem Alltagsgegenstand ("gefährliches Werkzeug"), Verschärfung des Grundstraftatbestands der geheimdienstlichen Agententätigkeit, Einführung eines unbenannten minder schweren Falles; Einschränkung von Grundrechten betr. Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis, Unverletzlichkeit der Wohnung sowie Freizügigkeit; Änderung §§ 89a, b, c und versch. §§ Strafgesetzbuch sowie Folgeänderungen in weiteren 9 Gesetzen Bezug: Richtlinie (EU) 2017/541 vom 15. März 2017 zur Terrorismusbekämpfung und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/475/JI und zur Änderung des Beschlusses 2005/671/JI (ABl. L 88, 31.3.2017, S. 6) Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BR-Drs 240/24 (GESTA 20. WP C101) in erweiterter Fassung Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Das Gesetzesvorhaben kann zu einem Mehrbedarf des Bundes an Personalmitteln für den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA), Einzelplan 07, führen. Im Fall des Verfahrensanstiegs wird ab dem Jahr 2027 ein jährlicher Mehrbedarf von ungefähr 310 000 Euro an Personalkosten prognostiziert. …

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Die Länder haben weiter ab dem Jahr 2027 einen Erstattungsanspruch gegen den Bund in Höhe von bis zu 530 000 Euro prognostiziert für die zusätzlichen Verfahren, die der GBA in Ausübung der Bundesgerichtbarkeit führt. Der voraussichtliche Mehrbedarf an Sach- und Personalmitteln soll finanziell und stellenmäßig im Einzelplan 07 ausgeglichen werden. Bei den Ländern kann es zu einem Mehrbedarf an Personalmitteln von bis zu 36 000 Euro pro Jahr kommen. Durch die Erweiterung der bestehenden Strafvorschriften könnten bei den Ländern Mehrausgaben in Höhe von 67 000 Euro anfallen. Diese Kosten könnten durch den Anstieg der Verurteilungen im Bereich der erweiterten Strafvorschriften um bis zu circa 1 Prozent und die damit verbundenen Strafvollzugskosten entstehen.

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Keiner. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Keiner. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Keine. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Durch die Erweiterung der bestehenden Strafvorschriften könnten bei den Ländern Mehrausgaben in Höhe von 67 000 Euro anfallen. …

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Diese Kosten könnten durch den Anstieg der Verurteilungen im Bereich der erweiterten Strafvorschriften um bis zu circa 1 Prozent und die damit verbundenen Strafvollzugskosten entstehen.

Weitere Kosten

Auswirkungen auf Einzelpreise und das allgemeine Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten. Bei den Ländern kann es zu weiteren Kosten im justiziellen Kernbereich von bis zu 10 000 Euro pro Jahr kommen. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 10. …

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Dezember 2025 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/3191 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht10. Oktober 2025 · BR-Drs. 559/25
  2. Bundesrat: 1. Durchgang21. November 2025 · BR-PlPr. 1059
  3. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht10. Dezember 2025 · BT-Drs. 21/3191
  4. Bundestag: 1. Lesung19. Dezember 2025 · BT-PlPr. 21/51
  5. Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung28. Januar 2026 · BT-Drs. 21/3898
  6. Bundestag: 2. Lesung29. Januar 2026 · BT-PlPr. 21/56
  7. Bundestag: 3. Lesung29. Januar 2026 · BT-PlPr. 21/56
  8. Bundesrat: 2. Durchgang6. März 2026 · BR-PlPr. 1062
  9. Im Bundesgesetzblatt verkündet1. April 2026

Im Bundestag gesagt

18 Reden an 2 Sitzungstagen.

Alle Rednerinnen und Redner
Quelle: Deutscher Bundestag – DIP, Plenarprotokolle.