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Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/541 zur Terrorismusbekämpfung und zur Anpassung des Strafrahmens bei geheimdienstlicher Agententätigkeit
Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/3191
Was ändert sich?
Das Strafrecht gegen Terrorismus wird ausgeweitet: Auch die Einreise zu terroristischen Zwecken, das Vorbereiten eines Anschlags mit Alltagsgegenständen wie Messern oder Fahrzeugen und der Versuch der Terrorfinanzierung werden strafbar. Spionage wird härter bestraft.
Ab wann: am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
In KraftBeratungsstand laut DIP: Verkündet
- Ausschuss
- dafür: CDU/CSU, SPD · dagegen: AfD, Grüne, Linke
Verkündet am 1. April 2026 im BGBl I 2026, 95. In Kraft seit 2. April 2026
Worum geht es?
Umsetzung europäischer Vorgaben zur Terrorismusbekämpfung angesichts ausgesprochener Rügen von Umsetzungsdefiziten und einem eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren durch die Europäische Kommission: Definition einer terroristischen …
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Straftat, Ersetzen des Begriffs "schwere staatsgefährdende Gewalttat" durch "terroristische Straftat", Ausweitung des Anwendungsbereichs, Neuformulierung der Reisezwecke (Tatbestand der Einreise als Straftat im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten sowie Erweiterung der Strafbarkeit bei Ausreisen), Strafbarkeit der versuchten Anstiftung sowie der Androhung einer terroristischen Straftat, Ausweitung der Versuchsstrafbarkeit, Erweiterung des Straftatbestands der Terrorismusfinanzierung um bestimmte Handlungen sowie diesbez. Einführung der Versuchsstrafbarkeit, Ausweitung der Strafbarkeit auf die Vorbereitung einer terroristischen Straftat mit einem Alltagsgegenstand ("gefährliches Werkzeug"), Verschärfung des Grundstraftatbestands der geheimdienstlichen Agententätigkeit, Einführung eines unbenannten minder schweren Falles; Einschränkung von Grundrechten betr. Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis, Unverletzlichkeit der Wohnung sowie Freizügigkeit; Änderung §§ 89a, b, c und versch. §§ Strafgesetzbuch sowie Folgeänderungen in weiteren 9 Gesetzen Bezug: Richtlinie (EU) 2017/541 vom 15. März 2017 zur Terrorismusbekämpfung und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/475/JI und zur Änderung des Beschlusses 2005/671/JI (ABl. L 88, 31.3.2017, S. 6) Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BR-Drs 240/24 (GESTA 20. WP C101) in erweiterter Fassung Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen
Wer ist betroffen?
- In Deutschland lebende Oppositionelle aus dem AuslandEntlastungindirekt
Wer sie im Auftrag eines fremden Staates bedroht oder nötigt, kann künftig nach einem eigenen Straftatbestand mit höherer Strafe verfolgt werden.
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„Von dem neuen Tatbestand erfasst sein können also Fälle, in denen jemand im Auftrag eines fremden Staates Straftaten gegen in Deutschland lebende Oppositionelle begeht, beispielsweise eine Bedrohung (§ 241 StGB) oder Nötigung (§ 240 StGB).“
- Menschen, die eine terroristische Straftat vorbereitenBelastung
Auch wer sich für einen geplanten Anschlag Alltagsgegenstände wie ein Fahrzeug oder ein Messer beschafft, macht sich strafbar.
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„In § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB werden gefährliche Werkzeuge aufgenommen und damit die Strafbarkeit auf die Vorbereitung einer terroristischen Straftat mit Alltagsgegenständen wie Fahrzeugen oder Messern ausgeweitet.“
- Menschen, die zu terroristischen Zwecken nach Deutschland einreisenBelastung
Schon die Einreise für terroristische Zwecke wird als eigene Straftat verfolgt.
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„Artikel 9 der Richtlinie Terrorismusbekämpfung regelt, dass auch die Einreise in einen Mitgliedstaat für terroristische Zwecke unter Strafe gestellt wird.“
- Menschen, die Geld oder Sachen für terroristische Zwecke sammeln oder weitergebenBelastung
Strafbar ist künftig auch schon der Versuch, Terrorismus zu finanzieren oder eine terroristische Vereinigung mit Zuwendungen zu unterstützen – selbst wenn das Geld nie ankommt.
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„Im neu eingefügten § 89c Absatz 8 wird der Versuch der Terrorismusfinanzierung unter Strafe gestellt.“
- Menschen, die für einen fremden Geheimdienst tätig sindBelastung
Für geheimdienstliche Agententätigkeit drohen künftig sechs Monate bis zehn Jahre Haft, in minder schweren Fällen bis zu fünf Jahre Haft oder Geldstrafe.
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„Der Regelstrafrahmen des § 99 Absatz 1 StGB wird erhöht auf eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Das Gesetzesvorhaben kann zu einem Mehrbedarf des Bundes an Personalmitteln für den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA), Einzelplan 07, führen. Im Fall des Verfahrensanstiegs wird ab dem Jahr 2027 ein jährlicher Mehrbedarf von ungefähr 310 000 Euro an Personalkosten prognostiziert. …
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Die Länder haben weiter ab dem Jahr 2027 einen Erstattungsanspruch gegen den Bund in Höhe von bis zu 530 000 Euro prognostiziert für die zusätzlichen Verfahren, die der GBA in Ausübung der Bundesgerichtbarkeit führt. Der voraussichtliche Mehrbedarf an Sach- und Personalmitteln soll finanziell und stellenmäßig im Einzelplan 07 ausgeglichen werden. Bei den Ländern kann es zu einem Mehrbedarf an Personalmitteln von bis zu 36 000 Euro pro Jahr kommen. Durch die Erweiterung der bestehenden Strafvorschriften könnten bei den Ländern Mehrausgaben in Höhe von 67 000 Euro anfallen. Diese Kosten könnten durch den Anstieg der Verurteilungen im Bereich der erweiterten Strafvorschriften um bis zu circa 1 Prozent und die damit verbundenen Strafvollzugskosten entstehen.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Keiner. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Keiner. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Keine. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Durch die Erweiterung der bestehenden Strafvorschriften könnten bei den Ländern Mehrausgaben in Höhe von 67 000 Euro anfallen. …
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Diese Kosten könnten durch den Anstieg der Verurteilungen im Bereich der erweiterten Strafvorschriften um bis zu circa 1 Prozent und die damit verbundenen Strafvollzugskosten entstehen.
- Weitere Kosten
Auswirkungen auf Einzelpreise und das allgemeine Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten. Bei den Ländern kann es zu weiteren Kosten im justiziellen Kernbereich von bis zu 10 000 Euro pro Jahr kommen. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 10. …
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Dezember 2025 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht10. Oktober 2025 · BR-Drs. 559/25
- Bundesrat: 1. Durchgang21. November 2025 · BR-PlPr. 1059
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht10. Dezember 2025 · BT-Drs. 21/3191
- Bundestag: 1. Lesung19. Dezember 2025 · BT-PlPr. 21/51
- Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung28. Januar 2026 · BT-Drs. 21/3898
- Bundestag: 2. Lesung29. Januar 2026 · BT-PlPr. 21/56
- Bundestag: 3. Lesung29. Januar 2026 · BT-PlPr. 21/56
- Bundesrat: 2. Durchgang6. März 2026 · BR-PlPr. 1062
- Im Bundesgesetzblatt verkündet1. April 2026
Im Bundestag gesagt
18 Reden an 2 Sitzungstagen.
Alle Rednerinnen und RednerWeniger
- Dr. Stefanie Hubig · Bundesmin., Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz19. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/51, S. 6132A
- Rainer Galla · MdB, AfD19. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/51, S. 6132D
- Susanne Hierl · MdB, CDU/CSU19. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/51, S. 6133B
- Dr. Lena Gumnior · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN19. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/51, S. 6133D
- Jan Köstering · MdB, DIE LINKE19. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/51, S. 6134D
- Dr. Johannes Fechner · MdB, SPD19. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/51, S. 6135C
- Knuth Meyer-Soltau · MdB, AfD19. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/51, S. 6136A
- Axel Müller · MdB, CDU/CSU19. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/51, S. 6136D
- Dr. Martin Plum · MdB, CDU/CSU19. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/51, S. 6137C
- Carmen Wegge · MdB, SPD29. Januar 2026 · Plenarprotokoll 21/56, S. 6774A
- Knuth Meyer-Soltau · MdB, AfD29. Januar 2026 · Plenarprotokoll 21/56, S. 6774D
- Carsten Müller (Braunschweig) · MdB, CDU/CSU29. Januar 2026 · Plenarprotokoll 21/56, S. 6776A
- Dr. Lena Gumnior · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN29. Januar 2026 · Plenarprotokoll 21/56, S. 6776C
- Luke Hoß · MdB, DIE LINKE29. Januar 2026 · Plenarprotokoll 21/56, S. 6777C
- Dr. Johannes Fechner · MdB, SPD29. Januar 2026 · Plenarprotokoll 21/56, S. 6778B
- Thomas Fetsch · MdB, AfD29. Januar 2026 · Plenarprotokoll 21/56, S. 6778D
- Axel Müller · MdB, CDU/CSU29. Januar 2026 · Plenarprotokoll 21/56, S. 6779C
- Christian Moser · MdB, CDU/CSU29. Januar 2026 · Plenarprotokoll 21/56, S. 6780B