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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Beschlossen

Erstes Gesetz zur Änderung des Hohe-See-Einbringungsgesetzes

Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/3195

Was ändert sich?

Kohlendioxid darf künftig unter dem Meeresboden in der deutschen Wirtschaftszone gespeichert und zur Speicherung auch in andere Staaten ausgeführt werden. Außerdem sind mehr Forschungsmethoden im Meer sowie Chemikalien gegen Ölverschmutzung im Notfall erlaubt.

KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

In Kraft
Stand: In Kraft, Stufe 5 von 5

Beratungsstand laut DIP: Verkündet

Ausschuss
dafür: CDU/CSU, SPD · dagegen: AfD, Linke · Enthaltung: Grüne

Verkündet am 18. März 2026 im BGBl I 2026, 70. In Kraft seit 9. Juni 2026

Worum geht es?

Zur Begrenzung von Treibhausgasemissionen Schaffung von Voraussetzungen für die Offshore-Speicherung von Kohlendioxid in der ausschließlichen Wirtschaftszone sowie Umsetzung der Änderung von Art. 6 des Londoner Protokolls …

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zur Ermöglichung des CO2-Exports in andere Staaten zur dortigen Verpressung, Erweiterung des marinen Geo-Engineerings zu Forschungszwecken, Überwachung der Rahmenbedingungen durch den Vorhabenträger, Datenübermittlung an zuständige Behörden, Berichterstattung, Vorgaben für den Einsatz von Dispergatoren zur Bekämpfung der Ölverschmutzung in Notlagesituationen, Klarstellungen, redaktionelle sowie Folgeänderungen; Änderung und Einfügung zahlr. §§ sowie Änderung Anlage Hohe-See-Einbringungsgesetz; Bekanntmachungserlaubnis Bezug: Vertragsgesetz s. GESTA XN001 Gesetz zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetz s. GESTA E010 Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Mehrbelastungen für die öffentlichen Haushalte durch diesen Gesetzentwurf sind nicht zu erwarten. Etwaige sich ergebende Mehrbedarfe an Sach- und Personalmitteln im Bereich des Bundes sind finanziell und stellenmäßig im jeweiligen Einzelplan gegenzufinanzieren.

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für die Bürgerinnen und Bürger entsteht durch das Regelungsvorhaben kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft ergibt sich keine Änderung des Erfüllungsaufwands. …

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Da kein jährlicher Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft anfällt, ergeben sich keine Auswirkungen auf die „One in, one out“-Regel. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Keine. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für die Verwaltung entsteht durch das Regelungsvorhaben ein einmaliger Erfüllungsaufwand auf Bundesebene in Höhe von ca. 16 000 Euro sowie ein zusätzlicher laufender Erfüllungsaufwand in Höhe von ca. 334 000 Euro. Der laufende Erfüllungsaufwand setzt sich zusammen aus einem jährlichen Erfüllungsaufwand auf Bundesebene in Höhe von ca. 331 000 Euro sowie einem zusätzlichen jährlichen Erfüllungsaufwand auf Landesebene in Höhe von ca. 2 000 Euro.

Weitere Kosten

Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 10. Dezember 2025 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/3195 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht10. Oktober 2025 · BR-Drs. 561/25
  2. Bundesrat: 1. Durchgang21. November 2025 · BR-PlPr. 1059
  3. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht10. Dezember 2025 · BT-Drs. 21/3195
  4. Bundestag: 1. Lesung18. Dezember 2025 · BT-PlPr. 21/50
  5. Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung28. Januar 2026 · BT-Drs. 21/3907
  6. Bundestag: 2. Lesung29. Januar 2026 · BT-PlPr. 21/56
  7. Bundestag: 3. Lesung29. Januar 2026 · BT-PlPr. 21/56
  8. Bundesrat: 2. Durchgang6. März 2026 · BR-PlPr. 1062
  9. Im Bundesgesetzblatt verkündet18. März 2026

Im Bundestag gesagt

12 Reden an 2 Sitzungstagen.

Alle Rednerinnen und Redner
Quelle: Deutscher Bundestag – DIP, Plenarprotokolle.