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Gesetz zur Änderung des Produktsicherheitsgesetzes und weiterer produktsicherheitsrechtlicher Vorschriften
Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/2511
Was ändert sich?
Die Sicherheitsregeln für Produkte werden an neues EU-Recht angepasst: Wichtige Sicherheitshinweise und Anleitungen müssen auf Deutsch vorliegen, Behörden können gegen Online-Marktplätze vorgehen, und bei Verstößen drohen neue Bußgelder.
Ab wann: Am 14. Tag nach der Verkündung des GesetzesKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
In KraftBeratungsstand laut DIP: Verkündet
- Ausschuss
- dafür: CDU/CSU, SPD, Linke · dagegen: AfD, Grüne
Verkündet am 5. Februar 2026 im BGBl I 2026, 29. In Kraft seit 19. Februar 2026
Worum geht es?
Durchführungsbestimmungen zur Anwendung europäischer Vorgaben für die Sicherheit von Verbraucherprodukten ab dem 13. Dezember 2024 im Rahmen der neuen EU-Produktsicherheitsverordnung: Bereinigung bisheriger Regelungen, Verfahrensregelungen, …
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Bußgeld- und Straftatbestände, Aufhebung der Vorschriften zu den mit Lebensmitteln verwechselbaren Produkten, terminologische Anpassungen, Klarstellungen, redaktionelle Anpassungen, Folgeänderungen; Änderung zahlreicher §§ und Einfügung § 30 Produktsicherheitsgesetz, Änderung zahlreicher §§ Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch, §§ 1 und 2 Verbraucherinformationsgesetz, § 1 BVL-Übertragungsverordnung sowie §§ 5 und 33 Digitale-Dienste-Gesetz; Verordnungsermächtigung Bezug: Verordnung (EU) 2023/988 vom 10. Mai 2023 über die allgemeine Produktsicherheit, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 und der Richtlinie (EU) 2020/1828 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2001/95/EG und der Richtlinie 87/357/EWG (ABl. L 135, 23.05.2023, S. 1) ; Richtlinie 2001/95/EG vom 3. Dezember 2001 über die allgemeine Produktsicherheit (ABl. L 11, 15.01.2002, S. 4) ; Richtlinie 87/357/EWG vom 25. Juni 1987 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Erzeugnisse, deren tatsächliche Beschaffenheit nicht erkennbar ist und die die Gesundheit oder die Sicherheit der Verbraucher gefährden (ABl. L 192, 11.07.1987, S.49) ; Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BR-Drs 231/24 (GESTA 20. WP G026) in geringfügig geänderter Fassung Beschlussempfehlung des Ausschusses: Anhebung der Obergrenze für den Finanzierungsanteil des Bundes für Beratungsangebote zu arbeits- und sozialrechtlichen Themen auf 4,2 Mio Euro; Änderung § 31 Arbeitnehmer-Entsendegesetz
Wer ist betroffen?
- Verbraucherinnen und VerbraucherEntlastung
Sicherheitsinformationen und Warnhinweise zu Produkten müssen auf Deutsch vorliegen, und Verbraucher sollen besser vor Verletzungen und gefährlichen Substanzen geschützt werden.
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„Unter anderem werde die deutsche Sprache für Sicherheitsinformationen vorgeschrieben und Verbraucherinnen und Verbraucher würden vor Verletzungen und Kontakten mit gefährlichen Substanzen geschützt.“
- BeschäftigteEntlastung
Der Arbeitsschutz wird gestärkt, weil Beschäftigte besser vor dem Kontakt mit gefährlichen Substanzen geschützt werden sollen.
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„Auch der Arbeitsschutz werde durch den Gesetzentwurf gestärkt, indem Beschäftigte ebenfalls vor Kontakten mit gefährlichen Substanzen geschützt würden.“
- Ausländische Arbeitskräfte, die in Deutschland eingesetzt werdenEntlastung
Das Beratungsangebot zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen wird stärker aus Bundesmitteln finanziert, damit Beschäftigte besser über ihre Rechte informiert werden.
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„Beschäftigte dürften dem Arbeitsmarkt nicht dadurch verloren gehen, dass sie nicht genügend über ihre Rechte informiert würden.“
- Hersteller, Einführer und Händler von ProduktenBelastung
Sie müssen nur sichere Produkte in den Verkehr bringen, Informationen und Warnhinweise auf Deutsch bereitstellen und können bei Verstößen mit neuen Bußgeldern belegt werden.
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„Die neue EU-Produktsicherheits-Verordnung enthält in Artikel 5 in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f und i das an die Unternehmer gerichtete Gebot, nur sichere Produkte in den Verkehr zu bringen.“
- Betreiber von Online-MarktplätzenBelastung
Marktüberwachungsbehörden können ihnen gegenüber verschiedene Maßnahmen ergreifen, wenn unsichere Produkte angeboten werden.
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„Dennoch müssten sie sich im Nachhinein gegenüber den Marktaufsichtsbehörden verantworten und könnten bei festgestellten Verstößen unter anderem mit Bußgeldern belegt werden.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Keine.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für Bürgerinnen und Bürger wird durch das Gesetz kein Erfüllungsaufwand begründet, geändert oder aufgehoben. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft wird durch das Gesetz kein Erfüllungsaufwand …
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begründet, geändert oder aufgehoben, der über den durch die Verordnung (EU) 2023/988 entstehenden Erfüllungsaufwand beziehungsweise über den bisherigen Aufwand aus den Vorgaben des Produktsicherheitsgesetzes hinausgeht. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Durch das Gesetz entstehen keine Bürokratiekosten aus Informationspflichten. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Das Gesetz verursacht nur geringfügigen Erfüllungsaufwand für die Verwaltungen des Bundes, der Länder und der Kommunen, der über den durch die Verordnung (EU) 2023/988 entstehenden Erfüllungsaufwand beziehungsweise über den bisherigen Verwaltungsaufwand aus den Vorgaben des Produktsicherheitsgesetzes hinausgeht. So ist auf Grundlage der zu erwartenden niedrigen Fallzahlen für die neuen Bußgeldtatbestände des § 28 Absatz 2 des Produktsicherheitsgesetzes nur von geringfügigem und daher nicht zu quantifizierendem Erfüllungsaufwand für die Verwaltung auszugehen. Der Aufwand wird im Rahmen vorhandener Ressourcen gedeckt. Klarstellende Regelungen, wie beispielsweise § 25 Absatz 3 des Produktsicherheitsgesetzes, verursachen bei den ausführenden Marktüberwachungsbehörden keinen neuen zusätzlichen Aufwand (sog. Sowieso-Kosten).
- Weitere Kosten
Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind durch das Gesetz nicht zu erwarten. Die Kosten für etwaige strafrechtliche Verfahren im Bereich des Produktsicherheitsgesetzes sind vernachlässigbar. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 3. …
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November 2025 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht10. Oktober 2025 · BR-Drs. 548/25
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht3. November 2025 · BT-Drs. 21/2511
- Bundestag: 1. Lesung7. November 2025 · BT-PlPr. 21/38
- Bundesrat: 1. Durchgang21. November 2025 · BR-PlPr. 1059
- Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung17. Dezember 2025 · BT-Drs. 21/3325
- Bundestag: 2. Lesung18. Dezember 2025 · BT-PlPr. 21/50
- Bundestag: 3. Lesung18. Dezember 2025 · BT-PlPr. 21/50
- Bundesrat: 2. Durchgang30. Januar 2026 · BR-PlPr. 1061
- Im Bundesgesetzblatt verkündet5. Februar 2026
Im Bundestag gesagt
17 Reden an 2 Sitzungstagen.
Alle Rednerinnen und RednerWeniger
- Katja Mast · Parl. Staatssekr., Bundesministerium für Arbeit und Soziales7. November 2025 · Plenarprotokoll 21/38, S. 4347A
- Robert Teske · MdB, AfD7. November 2025 · Plenarprotokoll 21/38, S. 4347C
- Lars Ehm · MdB, CDU/CSU7. November 2025 · Plenarprotokoll 21/38, S. 4348B
- Ricarda Lang · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN7. November 2025 · Plenarprotokoll 21/38, S. 4348D
- Cem Ince · MdB, DIE LINKE7. November 2025 · Plenarprotokoll 21/38, S. 4349C
- Jan Dieren · MdB, SPD7. November 2025 · Plenarprotokoll 21/38, S. 4350C
- Carsten Becker · MdB, AfD7. November 2025 · Plenarprotokoll 21/38, S. 4351A
- Kai Whittaker · MdB, CDU/CSU7. November 2025 · Plenarprotokoll 21/38, S. 4351D
- Dr. Hülya Düber · MdB, CDU/CSU7. November 2025 · Plenarprotokoll 21/38, S. 4352C
- Jan Dieren · MdB, SPD18. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/50, S. 5969B
- René Springer · MdB, AfD18. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/50, S. 5970A
- Lars Ehm · MdB, CDU/CSU18. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/50, S. 5971C
- Corinna Rüffer · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN18. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/50, S. 5972A
- Cem Ince · MdB, DIE LINKE18. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/50, S. 5972D
- Angelika Glöckner · MdB, SPD18. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/50, S. 5973C
- Dr. Hülya Düber · MdB, CDU/CSU18. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/50, S. 5974A
- Kai Whittaker · MdB, CDU/CSU18. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/50, S. 5974D