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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Beschlossen

Gesetz zu den Entschließungen LP.3(4) vom 30. Oktober 2009 und LP.5(14) vom 11. Oktober 2019 über die Änderung des Artikels 6 des Protokolls vom 7. November 1996 zum Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen von 1972 (Londoner Protokoll)

Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/3194

Was ändert sich?

Deutschland stimmt Änderungen eines internationalen Meeresschutz-Abkommens zu. Damit wird es völkerrechtlich möglich, Kohlendioxid ins Ausland zu exportieren und unter dem Meeresboden zu speichern.

KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

In Kraft
Stand: In Kraft, Stufe 5 von 5

Beratungsstand laut DIP: Verkündet

Ausschuss
dafür: CDU/CSU, SPD · dagegen: AfD, Linke · Enthaltung: Grüne

Verkündet am 18. März 2026 im BGBl II 2026, 49. In Kraft seit 19. März 2026 (einzelne Teile zu anderen Terminen)

Worum geht es?

Zustimmung zu der am 30. Oktober 2009 angenommenen Entschließung und der Abgabe einer Erklärung zur vorläufigen Anwendung der Entschließung vom 11. Oktober 2019 zum Londoner Protokoll: Zur Reduzierung erhöhter Kohlendioxid-Konzentrationen …

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und Vermeidung der Ozeanversauerung Ausnahmeregelung zur Ermöglichung der Ausfuhr von Kohlendioxidströmen auf dem Seeweg zur Speicherung im Meeresuntergrund bei Vorliegen einer zwischenstaatlichen Übereinkunft Bezug: Ausführungsgesetz s. GESTA N008 Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BR-Drs 561/24 (GESTA 20. WP XN003) in geringfügig geänderter Fassung

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Es sind keine zusätzlichen Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand zu erwarten.

Erfüllungsaufwand

Keiner. E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für Bürgerinnen und Bürger entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Zusätzliche Kosten für die Wirtschaft sind nicht zu erwarten. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung …

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Durch die Änderung des Artikels 6 des Londoner Protokolls und das hierfür erforderliche Vertragsgesetz entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand der Verwaltung. Länder und Gemeinden werden nicht mit zusätzlichen Kosten belastet.

Weitere Kosten

Weitere Kosten beziehungsweise Auswirkungen auf das Preisniveau sind derzeit nicht ersichtlich. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 10. Dezember 2025 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/3194 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht10. Oktober 2025 · BR-Drs. 564/25
  2. Bundesrat: 1. Durchgang21. November 2025 · BR-PlPr. 1059
  3. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht10. Dezember 2025 · BT-Drs. 21/3194
  4. Bundestag: 1. Lesung18. Dezember 2025 · BT-PlPr. 21/50
  5. Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung28. Januar 2026 · BT-Drs. 21/3907
  6. Bundestag: 2. Lesung und Schlussabstimmung29. Januar 2026 · BT-PlPr. 21/56
  7. Bundesrat: 2. Durchgang6. März 2026 · BR-PlPr. 1062
  8. Im Bundesgesetzblatt verkündet18. März 2026

Im Bundestag gesagt

12 Reden an 2 Sitzungstagen.

Alle Rednerinnen und Redner
Quelle: Deutscher Bundestag – DIP, Plenarprotokolle.