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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Beschlossen

Gesetz zu dem Abkommen vom 9. Dezember 2022 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Österreich über die Zusammenarbeit gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft

Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/2963

Was ändert sich?

Deutschland und Österreich arbeiten künftig zusammen, wenn zivile Flugzeuge zur Gefahr werden – etwa durch Austausch von Luftlagedaten und Einsätze im Luftraum des anderen Landes. Der Bundestag stimmt dem Abkommen zu.

Ab wann: Der Text nennt kein Datum; das Abkommen tritt in Kraft, wenn die letzte Notifikation der beiden Staaten eingegangen ist.KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

In Kraft
Stand: In Kraft, Stufe 5 von 5

Beratungsstand laut DIP: Verkündet

Ausschuss
dafür: CDU/CSU, AfD, SPD, Grüne · dagegen: Linke

Verkündet am 23. April 2026 im BGBl II 2026, 61. In Kraft seit 24. April 2026 (einzelne Teile zu anderen Terminen)

Worum geht es?

Zustimmung zu dem am 9. Dezember 2022 in Berchtesgaden unterzeichneten Abkommen: Wahrung der Sicherheit im Luftraum durch grenzüberschreitenden militärischen Flugverkehr sowie systematischen Austausch von Informationen über die allgemeine Lage im Luftraum Bezug: Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BR-Drs 500/24 (GESTA 20.WP XH001)

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand sind durch das Gesetz nicht zu erwarten.

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Es werden keine Informations- oder anderweitigen Pflichten für Bürgerinnen und Bürger eingeführt, geändert oder aufgehoben. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Das Abkommen bewirkt keinen Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft. …

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Es werden keine Informationspflichten für die Wirtschaft eingeführt, geändert oder aufgehoben. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Die Anwendung des Gesetzes wird zur Arbeitserleichterung bei der Zusammenarbeit im Bereich der Sicherheit des Luftraums bei Be - drohungen durch zivile Luftfahrzeuge beitragen und keine zusätzlichen Kosten verursachen. Es werden zwei neue Informationspflichten für die Verwaltung ein - geführt: – Austausch von Informationen über die allgemeine Luftlage (Artikel 3 Absatz 1 des Abkommens), – Mitteilung über den Einsatz von Luftfahrzeugen im Luftraum der anderen Vertragspartei (Artikel 4 Absatz 2 Satz 1 des Abkommens). Der Austausch von Informationen zur Luftlage erfolgt über bereits etablierte Leitungen. Die Kosten für den Einsatz der Luftfahrzeuge einschließlich etwaiger Unterstützungsleistungen nach Artikel 6 sind vorab nicht bezifferbar, da diese erst anlassbezogen bei Eintritt eines Zwischenfalls im Luftraum anfallen. Länder und Gemeinden werden durch das Gesetz nicht mit zusätz - lichen Kosten belastet.

Weitere Kosten

Kosten für die Wirtschaft und soziale Sicherungssysteme entstehen nicht. Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 27. November 2025 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, …

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hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/2963 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht10. Oktober 2025 · BR-Drs. 565/25
  2. Bundesrat: 1. Durchgang21. November 2025 · BR-PlPr. 1059
  3. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht27. November 2025 · BT-Drs. 21/2963
  4. Bundestag: 1. Lesung18. Dezember 2025 · BT-PlPr. 21/50
  5. Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung29. Januar 2026 · BT-Drs. 21/3917
  6. Bundestag: 2. Lesung und Schlussabstimmung26. Februar 2026 · BT-PlPr. 21/59
  7. Bundesrat: 2. Durchgang27. März 2026 · BR-PlPr. 1063
  8. Im Bundesgesetzblatt verkündet23. April 2026

Im Bundestag gesagt

6 Reden an 1 Sitzungstag.

Alle Rednerinnen und Redner
Quelle: Deutscher Bundestag – DIP, Plenarprotokolle.