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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Beschlossen

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und zur Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie (Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz - BRUBEG)

Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/3058

Was ändert sich?

Banken in Deutschland müssen künftig Klima-, Umwelt- und Governance-Risiken in ihr Risikomanagement einbeziehen und dafür Pläne aufstellen. Zugleich fallen Bürokratiepflichten weg – das entlastet Banken und Kreditnehmer um rund 88,9 Millionen Euro im Jahr.

Ab wann: Größtenteils am Tag nach der Verkündung; einzelne Artikel am 11. Januar 2026, ein Artikel am 11. Januar 2027KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

In Kraft
Stand: In Kraft, Stufe 5 von 5

Beratungsstand laut DIP: Verkündet

Ausschuss
dafür: CDU/CSU, SPD, Grüne · dagegen: AfD, Linke

Verkündet am 30. März 2026 im BGBl I 2026, 81. In Kraft seit 31. März 2026 (einzelne Teile zu anderen Terminen)

Worum geht es?

Effektive und verhältnismäßige Umsetzung von EU-Richtlinien sowie Bürokratieabbau durch Vereinfachung des nationalen Regelwerks ohne Aufweichung des regulatorischen Standards zur Einsparung von Erfüllungsaufwand und Entlastungen …

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von Kreditinstituten und vornehmlich KMU als Kreditnehmer, Umsetzung umfassender und tiefgehender Vorgaben zur Berücksichtigung von Umwelt-, sozialen und Unternehmensführungs-(Governance-)Risiken (ESG-Risiken); europäisch einheitliche, klare und vorhersehbare Neuregelung von Rahmenbedingungen für die Tätigkeit von Instituten aus Drittstaaten mit Vorgaben zur Gründung von Zweigstellen oder Tochterunternehmen, Wahrung des Zugangs deutscher Marktteilnehmer zu ausländischen Bankdienstleistungen bei Berücksichtigung des Schutzbedürfnisses insbes. von Privatkunden und Finanzstabilitätserwägungen, Änderungen zur Prüfung des Erwerbs qualifizierter Beteiligungen, Verbesserung des Informationsaustauschs zwischen Aufsichts- und Finanzbehörden, Erweiterung des Risikomanagements um Kryptowerte, Erhalt bewährter Verfahrensweisen zur Bestellung der Mitglieder von Leitungsorganen bei den Neuregelungen zur Eignungsprüfung u.v.m.; Änderung von 10 Gesetzen und 8 Rechtsverordnungen, Folgeänderungen in 4 Gesetzen und 3 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung Bezug: Richtlinie (EU) 2024/1619 vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken (ABl. L 1619, 19.06.2024 ; L 90708, 07.11.2024) ; Richtlinie 2014/65/EU vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente sowie zur Änderung der Richtlinien 2002/92/EG und 2011/61/EU (ABl. L 173, 12.06.2014, S. 349 ; L 74, 18.03.2015, S. 38 ; L 188, 13.07.2016, S. 28; L 273, 08.10.2016, S. 35 ; L 64, 10.03.2017, S. 116 ; L 278, 27.10.2017, S. 56 ; ABI. L 2811, 14.11.2024) Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen betr. Zulässigkeit von Rechtsformen mit persönlich haftenden Gesellschaftern, Kapitalunterlegung bei Förderinstituten und Bürgschaftsbanken, Ausnahme von Förderbanken bei ESG-Meldeanforderungen, zusätzliche Erleichterungen bei Organtransaktionen, längerer Zyklus für Strategieüberprüfung sowie reduzierte Anforderungen für ESG-Risikopläne bei kleinen und nicht komplexen Instituten, Pfandbriefausnahmen vom Moratorium, digitale Anzeigeverfahren, Anzeige von Zusatzmandaten an die EBA, Finanzportfolioverwaltung u.a.; Folgeänderung, redaktionelle Korrekturen und Beseitigung von Inkonsistenzen; Änderung eines weiteren Gesetzes

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Haushaltsausgaben außerhalb des Erfüllungsaufwands sind nicht zu erwarten.

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für Bürgerinnen und Bürger entsteht kein Erfüllungsaufwand. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Der Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft verringert sich durch das Regelungsvorhaben um jährlich insgesamt rund 88,9 Millionen Euro. …

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Insgesamt stehen dem Bundesministerium der Finanzen rund 89,8 Millionen Euro nach der „One in, one out“-Regel als Kompensation im Rahmen der Ressortbilanz zur Verfügung. Es entsteht ein einmaliger Erfüllungsaufwand von insgesamt rund 27,9 Millionen Euro. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Die Wirtschaft wird von Informationspflichten in Höhe von jährlich insgesamt rund 2,3 Millionen Euro entlastet. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für die Verwaltung entsteht ein Erfüllungsaufwand in Höhe von rund 1,29 Millionen Euro jährlich. Durch die Umstellung verringert sich der einmalige Erfüllungsaufwand um rund 77 100 Euro. Der Aufwand entsteht bei der Bundesverwaltung; für Länder und Kommunen fällt kein Erfüllungsaufwand an.

Weitere Kosten

Weitere Kosten sind nicht ersichtlich. Auswirkungen auf die Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 3. Dezember 2025 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, …

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hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/3058 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht10. Oktober 2025 · BR-Drs. 552/25
  2. Bundesrat: 1. Durchgang21. November 2025 · BR-PlPr. 1059
  3. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht3. Dezember 2025 · BT-Drs. 21/3058
  4. Bundestag: 1. Lesung19. Dezember 2025 · BT-PlPr. 21/51
  5. Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung28. Januar 2026 · BT-Drs. 21/3897
  6. Bundestag: 2. Lesung29. Januar 2026 · BT-PlPr. 21/56
  7. Bundestag: 3. Lesung29. Januar 2026 · BT-PlPr. 21/56
  8. Bundesrat: 2. Durchgang6. März 2026 · BR-PlPr. 1062
  9. Im Bundesgesetzblatt verkündet30. März 2026

Im Bundestag gesagt

21 Reden an 2 Sitzungstagen.

Alle Rednerinnen und Redner
Quelle: Deutscher Bundestag – DIP, Plenarprotokolle.