- Wirtschaft und Handel
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und zur Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie (Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz - BRUBEG)
Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/3058
Was ändert sich?
Banken in Deutschland müssen künftig Klima-, Umwelt- und Governance-Risiken in ihr Risikomanagement einbeziehen und dafür Pläne aufstellen. Zugleich fallen Bürokratiepflichten weg – das entlastet Banken und Kreditnehmer um rund 88,9 Millionen Euro im Jahr.
Ab wann: Größtenteils am Tag nach der Verkündung; einzelne Artikel am 11. Januar 2026, ein Artikel am 11. Januar 2027KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
In KraftBeratungsstand laut DIP: Verkündet
- Ausschuss
- dafür: CDU/CSU, SPD, Grüne · dagegen: AfD, Linke
Verkündet am 30. März 2026 im BGBl I 2026, 81. In Kraft seit 31. März 2026 (einzelne Teile zu anderen Terminen)
Worum geht es?
Effektive und verhältnismäßige Umsetzung von EU-Richtlinien sowie Bürokratieabbau durch Vereinfachung des nationalen Regelwerks ohne Aufweichung des regulatorischen Standards zur Einsparung von Erfüllungsaufwand und Entlastungen …
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von Kreditinstituten und vornehmlich KMU als Kreditnehmer, Umsetzung umfassender und tiefgehender Vorgaben zur Berücksichtigung von Umwelt-, sozialen und Unternehmensführungs-(Governance-)Risiken (ESG-Risiken); europäisch einheitliche, klare und vorhersehbare Neuregelung von Rahmenbedingungen für die Tätigkeit von Instituten aus Drittstaaten mit Vorgaben zur Gründung von Zweigstellen oder Tochterunternehmen, Wahrung des Zugangs deutscher Marktteilnehmer zu ausländischen Bankdienstleistungen bei Berücksichtigung des Schutzbedürfnisses insbes. von Privatkunden und Finanzstabilitätserwägungen, Änderungen zur Prüfung des Erwerbs qualifizierter Beteiligungen, Verbesserung des Informationsaustauschs zwischen Aufsichts- und Finanzbehörden, Erweiterung des Risikomanagements um Kryptowerte, Erhalt bewährter Verfahrensweisen zur Bestellung der Mitglieder von Leitungsorganen bei den Neuregelungen zur Eignungsprüfung u.v.m.; Änderung von 10 Gesetzen und 8 Rechtsverordnungen, Folgeänderungen in 4 Gesetzen und 3 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung Bezug: Richtlinie (EU) 2024/1619 vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken (ABl. L 1619, 19.06.2024 ; L 90708, 07.11.2024) ; Richtlinie 2014/65/EU vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente sowie zur Änderung der Richtlinien 2002/92/EG und 2011/61/EU (ABl. L 173, 12.06.2014, S. 349 ; L 74, 18.03.2015, S. 38 ; L 188, 13.07.2016, S. 28; L 273, 08.10.2016, S. 35 ; L 64, 10.03.2017, S. 116 ; L 278, 27.10.2017, S. 56 ; ABI. L 2811, 14.11.2024) Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen betr. Zulässigkeit von Rechtsformen mit persönlich haftenden Gesellschaftern, Kapitalunterlegung bei Förderinstituten und Bürgschaftsbanken, Ausnahme von Förderbanken bei ESG-Meldeanforderungen, zusätzliche Erleichterungen bei Organtransaktionen, längerer Zyklus für Strategieüberprüfung sowie reduzierte Anforderungen für ESG-Risikopläne bei kleinen und nicht komplexen Instituten, Pfandbriefausnahmen vom Moratorium, digitale Anzeigeverfahren, Anzeige von Zusatzmandaten an die EBA, Finanzportfolioverwaltung u.a.; Folgeänderung, redaktionelle Korrekturen und Beseitigung von Inkonsistenzen; Änderung eines weiteren Gesetzes
Wer ist betroffen?
- Kleine und mittlere Unternehmen als KreditnehmerEntlastung
Bei der Aufnahme von Krediten sinkt der bürokratische Aufwand, etwa durch Erleichterungen bei den Offenlegungspflichten.
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„Daraus resultieren die Einsparung von Erfüllungsaufwand und Entlastungen etwa bei der Vergabe von Krediten, die sowohl Kreditinstitute als auch vornehmlich kleine und mittlere Unternehmen als Kreditnehmer entlasten.“
- Banken und KreditinstituteEntlastung und Belastung
Institute müssen Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken systematisch ermitteln, messen und steuern und dafür Pläne aufstellen, werden aber an anderer Stelle von Melde- und Informationspflichten entlastet.
Zu tun: ESG-Risikopläne aufstellen und Risikomanagement anpassen
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„Institute müssen danach in der Lage sein, ESG-Risiken systematisch zu ermitteln, zu messen und zu steuern.“
- Kleine und nicht komplexe Banken wie Sparkassen und GenossenschaftsbankenEntlastung
Für sie gelten umfassende Erleichterungen bei den ESG-Vorgaben, und sie müssen ihre Geschäfts- und Risikostrategie seltener überprüfen.
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„In der Umsetzung wird dabei dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Rechnung getragen und es werden umfassende Erleichterungen für kleine Institute vorgesehen.“
- Förderbanken und BürgschaftsbankenEntlastung
Sie sind von den neuen ESG-Meldepflichten ausgenommen und dürfen Beteiligungen im Förderauftrag weiter mit 100 Prozent Risikogewicht ansetzen statt mit mindestens 250 Prozent.
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„Die Ausnahme für Förderbanken von den ESG-Meldevorschriften dient somit der Reduzierung von Bürokratie im Sinne des Bankenrichtlinienumsetzung- und Bürokratieentlastungsgesetzes.“
- Banken aus Ländern außerhalb der EU mit Geschäft in DeutschlandBelastung
Für Einlagen- und Kreditgeschäft müssen sie eine Zweigstelle in Deutschland gründen und neue Kapital- und Liquiditätsanforderungen erfüllen; für bis Juli 2026 bestehende Verträge gilt Bestandsschutz.
Zu tun: Zweigstelle gründen oder ggf. eine Tochtergesellschaft in der EU errichten
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„Für bestimmte Kernbankdienstleistungen (insbesondere Einlagen- und Kreditgeschäft, vorbehaltlich begrenzter Ausnahmen) muss eine Zweigstelle gegründet werden, da diese nicht unmittelbar aus einem Drittstaat erbracht werden dürfen.“
- Geschäftsleiterinnen, Geschäftsleiter und Inhaber von Schlüsselfunktionen in BankenBelastung
Vor ihrer Bestellung müssen Beurteilung und Unterlagen zur fachlichen Eignung der Aufsichtsbehörde mitgeteilt werden; die Frist gilt nur für große Institute, mit Ausnahmen etwa für kommunale Gremien.
Zu tun: Eignungsbeurteilung und Unterlagen der Aufsichtsbehörde vorlegen
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„Insbesondere müssen die Beurteilung und die entsprechenden Unterlagen der Aufsichtsbehörde vor der Bestellung eines Organmitglieds oder eines Inhabers von Schlüsselfunktionen mitgeteilt werden.“
- Bankkundinnen und BankkundenBetroffen, ohne Kostenfolgeindirekt
Der Zugang zu Bankdienstleistungen aus dem Ausland bleibt erhalten, soweit Schutzbedürfnis von Privatkunden und Finanzstabilität nicht entgegenstehen; auf Preise sind keine Auswirkungen zu erwarten.
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„Der Zugang deutscher Marktteilnehmer zu ausländischen Bankdienstleistungen bleibt gewahrt, soweit das Schutzbedürfnis insbesondere von Privatkunden und Finanzstabilitätserwägungen nicht entgegenstehen.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Haushaltsausgaben außerhalb des Erfüllungsaufwands sind nicht zu erwarten.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für Bürgerinnen und Bürger entsteht kein Erfüllungsaufwand. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Der Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft verringert sich durch das Regelungsvorhaben um jährlich insgesamt rund 88,9 Millionen Euro. …
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Insgesamt stehen dem Bundesministerium der Finanzen rund 89,8 Millionen Euro nach der „One in, one out“-Regel als Kompensation im Rahmen der Ressortbilanz zur Verfügung. Es entsteht ein einmaliger Erfüllungsaufwand von insgesamt rund 27,9 Millionen Euro. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Die Wirtschaft wird von Informationspflichten in Höhe von jährlich insgesamt rund 2,3 Millionen Euro entlastet. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für die Verwaltung entsteht ein Erfüllungsaufwand in Höhe von rund 1,29 Millionen Euro jährlich. Durch die Umstellung verringert sich der einmalige Erfüllungsaufwand um rund 77 100 Euro. Der Aufwand entsteht bei der Bundesverwaltung; für Länder und Kommunen fällt kein Erfüllungsaufwand an.
- Weitere Kosten
Weitere Kosten sind nicht ersichtlich. Auswirkungen auf die Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 3. Dezember 2025 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, …
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hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht10. Oktober 2025 · BR-Drs. 552/25
- Bundesrat: 1. Durchgang21. November 2025 · BR-PlPr. 1059
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht3. Dezember 2025 · BT-Drs. 21/3058
- Bundestag: 1. Lesung19. Dezember 2025 · BT-PlPr. 21/51
- Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung28. Januar 2026 · BT-Drs. 21/3897
- Bundestag: 2. Lesung29. Januar 2026 · BT-PlPr. 21/56
- Bundestag: 3. Lesung29. Januar 2026 · BT-PlPr. 21/56
- Bundesrat: 2. Durchgang6. März 2026 · BR-PlPr. 1062
- Im Bundesgesetzblatt verkündet30. März 2026
Im Bundestag gesagt
21 Reden an 2 Sitzungstagen.
Alle Rednerinnen und RednerWeniger
- Dr. Wiebke Esdar · MdB, SPD19. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/51, S. 6081A
- Kay Gottschalk · MdB, AfD19. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/51, S. 6081D
- Fritz Güntzler · MdB, CDU/CSU19. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/51, S. 6085C
- Katharina Beck · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN19. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/51, S. 6086C
- Lisa Schubert · MdB, DIE LINKE19. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/51, S. 6087D
- Dr. Philipp Rottwilm · MdB, SPD19. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/51, S. 6089A
- Rainer Groß · MdB, AfD19. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/51, S. 6090A
- Philip M. A. Hoffmann · MdB, CDU/CSU19. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/51, S. 6091A
- Sascha Müller · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN19. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/51, S. 6091D
- Johannes Schraps · MdB, SPD19. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/51, S. 6092B
- Dr. Klaus Wiener · MdB, CDU/CSU19. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/51, S. 6094D
- Mechthilde Wittmann · MdB, CDU/CSU19. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/51, S. 6095D
- Johannes Schraps · MdB, SPD29. Januar 2026 · Plenarprotokoll 21/56, S. 6737C
- Rainer Groß · MdB, AfD29. Januar 2026 · Plenarprotokoll 21/56, S. 6738B
- Mechthilde Wittmann · MdB, CDU/CSU29. Januar 2026 · Plenarprotokoll 21/56, S. 6739A
- Sascha Müller · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN29. Januar 2026 · Plenarprotokoll 21/56, S. 6740B
- Lisa Schubert · MdB, DIE LINKE29. Januar 2026 · Plenarprotokoll 21/56, S. 6741A
- Dr. Philipp Rottwilm · MdB, SPD29. Januar 2026 · Plenarprotokoll 21/56, S. 6741C
- Kay Gottschalk · MdB, AfD29. Januar 2026 · Plenarprotokoll 21/56, S. 6742B
- Philip M. A. Hoffmann · MdB, CDU/CSU29. Januar 2026 · Plenarprotokoll 21/56, S. 6743A
- Katharina Beck · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN29. Januar 2026 · Plenarprotokoll 21/56, S. 6744A