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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Beschlossen

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen

Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/2510

Was ändert sich?

Betreiber besonders wichtiger Anlagen – etwa in Energie, Wasser, Verkehr oder Gesundheit – müssen sich künftig registrieren, Resilienzpläne erstellen, Schutzmaßnahmen gegen Ausfälle und Angriffe treffen und schwere Störungen melden. Bei Verstößen drohen Bußgelder.

Ab wann: Am Tag nach der Verkündung; § 14 Absatz 3 bis 5 des KRITIS-Dachgesetzes erst am 1. Januar 2030KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

In Kraft
Stand: In Kraft, Stufe 5 von 5

Beratungsstand laut DIP: Verkündet

Ausschuss
dafür: CDU/CSU, AfD, SPD · dagegen: Grüne, Linke

Verkündet am 16. März 2026 im BGBl I 2026, 66. In Kraft seit 17. März 2026 (einzelne Teile zu anderen Terminen)

Worum geht es?

Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen; Annahme einer Entschließung

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Für den Bundeshaushalt entstehen durch das Gesetz jährliche finanzielle Mehraufwände sowie einmalige finanzielle Mehraufwände, die in der Gesamtheit noch nicht beziffert werden können. Eine belastbare Schätzung wird erst dann möglich sein, wenn festzulegende branchenspezifische Resilienzstandards sowie sektorenübergreifende Mindestanforderungen nach § 14 Absatz 1 und 2 KRITISDachG konkretisiert werden. …

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Aufwände der Ressorts sollen in den jeweiligen Einzelplänen ausgeglichen werden, wobei im Einzelfall zu prüfen ist, ob eine Inanspruchnahme der Regelungen des Artikels 115 des Grundgesetzes (GG) GG möglich ist. Zusätzliche Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand infolge des Gesetzes sind für Länder und Gemeinden sowie für die Sozialversicherungsträger zu erwarten.

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Es entsteht kein Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft entsteht Erfüllungsaufwand, der in seiner Gesamtheit zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht geschätzt werden kann. …

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Denn bislang ist der Umfang der Resilienzverpflichtungen der Betreiber kritischer Anlagen nicht festgelegt: Die konkretisierende Rechtsverordnung zu kritischen Dienstleistungen und Anlagen sowie die nationalen und betreiberseitigen Risikoanalysen, auf die sich die zu treffenden Resilienzmaßnahmen stützen sollen, stehen noch aus. Zudem fehlt eine Übersicht über die bereits auf Grund anderer Fachgesetze ergriffenen Maßnahmen, die zur Resilienzsteigerung der Betreiber kritischen Anlagen getätigt wurden. Der Erfüllungsaufwand wird nachvollziehbar und methodengerecht bei der Ausarbeitung der konkretisierenden Rechtsverordnungen geschätzt werden. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Der Verwaltung entsteht Erfüllungsaufwand, der jedoch in seiner Gesamtheit noch nicht beziffert werden kann. Eine belastbare Schätzung wird insbesondere erst dann möglich sein, wenn für die zuständigen Behörden im Rahmen ihrer Aufgaben im Verwaltungsvollzug noch festzulegende branchenspezifische Resilienzstandards sowie sektorenübergreifende Mindestanforderungen nach § 14 Absatz 1 und 2 KRITISDachG sowie Mindestanforderungen zur Konkretisierung der Verpflichtungen der Einrichtungen der Bundesverwaltung nach § 7 Absatz 2 KRITISDachG konkretisiert werden. Zusätzlicher Erfüllungsaufwand infolge des Gesetzes ist auch für Gemeinden sowie für die Sozialversicherungsträger zu erwarten. Der Erfüllungsaufwand wird nachvollziehbar und methodengerecht bei der Ausarbeitung der konkretisierenden Rechtsverordnungen geschätzt werden.

Weitere Kosten

Auswirkungen auf Einzelpreise, das allgemeine Preisniveau und das Verbraucherpreisniveau sind nicht zu erwarten. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 3. November 2025 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/2510 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht10. Oktober 2025 · BR-Drs. 558/25
  2. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht3. November 2025 · BT-Drs. 21/2510
  3. Bundestag: 1. Lesung6. November 2025 · BT-PlPr. 21/37
  4. Bundesrat: 1. Durchgang21. November 2025 · BR-PlPr. 1059
  5. Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung28. Januar 2026 · BT-Drs. 21/3906
  6. Bundestag: 2. Lesung29. Januar 2026 · BT-PlPr. 21/56
  7. Bundestag: 3. Lesung29. Januar 2026 · BT-PlPr. 21/56
  8. Bundesrat: 2. Durchgang6. März 2026 · BR-PlPr. 1062
  9. Im Bundesgesetzblatt verkündet16. März 2026

Im Bundestag gesagt

27 Reden an 2 Sitzungstagen.

Alle Rednerinnen und Redner
Quelle: Deutscher Bundestag – DIP, Plenarprotokolle.