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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Beschlossen

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/1544 und zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1543 über die grenzüberschreitende Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel in Strafverfahren innerhalb der Europäischen Union

Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/3192

Was ändert sich?

Strafverfolger aus EU-Staaten können künftig Daten wie Bestands-, Verkehrs- oder Inhaltsdaten direkt bei Internet- und Telekomanbietern anfordern oder sichern lassen. Anbieter müssen dafür eine Kontaktstelle in der EU einrichten, sonst drohen Bußgelder.

Ab wann: Am Tag nach der Verkündung; die Verfahrensvorschriften (§§ 7 bis 17 und weitere) treten am 18. August 2026 in Kraft.KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

In Kraft
Stand: In Kraft, Stufe 5 von 5

Beratungsstand laut DIP: Verkündet

Ausschuss
dafür: CDU/CSU, SPD · dagegen: AfD, Linke · Enthaltung: Grüne

Verkündet am 12. März 2026 im BGBl I 2026, 64. In Kraft seit 13. März 2026 (einzelne Teile zu anderen Terminen)

Worum geht es?

Umsetzung sowie Durchführung europäischer Vorgaben zur Implementierung des sog. "E-Evidence"-Mechanismus zur EU-weiten Strafverfolgung im digitalen Raum: Festlegung einheitlicher Regeln für die Benennung von benannten Niederlassungen und Bestellung von Vertretern zu Zwecken der Erhebung elektronischer Beweismittel in Strafverfahren, Pflichten des Bundesamtes für Justiz als zentrale Behörde, Datenaustausch; …

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Durchführungsvorschriften zu Europäischen Herausgabe- und Sicherungsanordnungen: Zuständigkeit der Gerichte und Staatsanwaltschaften, Statistikpflichten, Rechtsschutz, Rechtsbehelfe, Bußgeldvorschriften; Einschränkung von Grundrechten betr. Fernmeldegeheimnis; Gesetz über Europäische Herausgabe- und Sicherungsanordnungen zu elektronischen Beweismitteln (Elektronische-Beweismittel-Umsetzungs-und-Durchführungsgesetz – EBewMG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung § 170 Telekommunikationsgesetz sowie Einfügung §§ 13a und 24a Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz Bezug: Verordnung (EU) 2023/1543 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2023 über Europäische Herausgabeanordnungen und Europäische Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel in Strafverfahren und die Vollstreckung von Freiheitsstrafen nach Strafverfahren (ABl. L 191, 28.07.2023, S. 118) ; Richtlinie (EU) 2023/1544 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2023 zur Festlegung einheitlicher Regeln für die Benennung von benannten Niederlassungen und die Bestellung von Vertretern zu Zwecken der Erhebung elektronischer Beweismittel in Strafverfahren (ABl. L 191, 28.07.2023, S. 181) Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen; Annahme einer Entschließung

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Dem Bund entstehen mit Inkrafttreten des Gesetzes im Jahr 2026 einmalige Personalausgaben in Höhe von geschätzt 1 216 000 Euro. Ab dem Jahr 2027 bestehen geschätzte dauerhafte jährliche Personalausgaben in Höhe von 741 000 Euro. Der Mehrbedarf an Sach- und Personalmitteln soll finanziell und stellenmäßig im Einzelplan 07 ausgeglichen werden. …

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Den Ländern entstehen zusätzliche Personalbedarfe in Höhe von insgesamt circa 273 000 Euro.

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für die Bürgerinnen und Bürger entsteht kein Erfüllungsaufwand. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft ergibt sich eine Erhöhung des jährlichen Erfüllungsaufwands in Höhe von rund 126 000 Euro. …

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Insgesamt entsteht einmaliger Aufwand von rund 1,3 Millionen Euro. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Davon entfallen 123 000 Euro auf Bürokratiekosten aus Informationspflichten. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für die Verwaltung entsteht im Jahr 2026 ein einmaliger Erfüllungsaufwand von 948 000 Euro. Dieser fällt ausschließlich auf der Bundesebene an. Der jährliche Erfüllungsaufwand beträgt rund 816 000 Euro. Dieser ist in Höhe von 257 000 Euro der Landesebene (inklusive Kommunen) zuzuschreiben; auf Bundesebene fallen hiervon rund 559 000 Euro an.

Weitere Kosten

Für die vorliegenden Regelungen sind die Be- und Entlastungwirkungen für die Anordnungsbehörden aus den §§ 9 und 10 sowie die Belastungswirkungen an den zuständigen Amts- und Oberlandesgerichten durch die Rechtschutzvorschriften in den §§ 13 bis 17 zu berücksichtigen, außerdem die Tätigkeit der Staatsanwaltschaften als Vollstreckungsbehörden gemäß § 18 Absatz 2. …

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Da die Verordnung (EU) 2023/1543 die Abläufe für das Einholen der notwendigen Daten vereinfacht, müssen zukünftig weniger Stellen beteiligt werden. Hierfür kann eine Entlastungswirkung abgebildet werden, die sich für die

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/3192 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht10. Oktober 2025 · BR-Drs. 560/25
  2. Bundesrat: 1. Durchgang21. November 2025 · BR-PlPr. 1059
  3. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht10. Dezember 2025 · BT-Drs. 21/3192
  4. Bundestag: 1. Lesung19. Dezember 2025 · BT-PlPr. 21/51
  5. Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung28. Januar 2026 · BT-Drs. 21/3904
  6. Bundestag: 2. Lesung29. Januar 2026 · BT-PlPr. 21/56
  7. Bundestag: 3. Lesung29. Januar 2026 · BT-PlPr. 21/56
  8. Bundesrat: 2. Durchgang6. März 2026 · BR-PlPr. 1062
  9. Im Bundesgesetzblatt verkündet12. März 2026

Im Bundestag gesagt

18 Reden an 2 Sitzungstagen.

Alle Rednerinnen und Redner
Quelle: Deutscher Bundestag – DIP, Plenarprotokolle.